2015: „Stille SMS“ des Inlandsgeheimdiensts haben sich innerhalb eines Jahres verfünffacht – und seitdem?

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„Stille SMS“Die Zahl der vom Bundesamt für Verfassungsschutz versendeten heimlichen Ortungsimpulse ist im zweiten Halbjahr 2014 auf 142.108 angestiegen. Dies teilte das Bundesinnenministerium auf Nachfrage mit. Im ersten Halbjahr 2014 hatte die Behörde noch rund 53.000 dieser „Stillen SMS“ verschickt. Dieser Wert stellte schon im Vergleich zum Vorjahr (erstes Halbjahr 2013: 28.472) eine starke Zunahme dar. Von 2013 auf 2014 hat sich die Zahl nunmehr verfünffacht…“ Beitrag von Matthias Monroy bei Netzpolitik vom 27. Februar 2015. Siehe zur weiteren Entwicklung: Überwachung: Bundespolizei verschickte 2020 über 100.000 stille SMS weiterlesen »

Dossier zu stillen SMS

„Stille SMS“

Überwachung: Bundespolizei verschickte 2020 über 100.000 stille SMS
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Neben dem Krieg in Kurdistan beginnt das Erdogan-Regime jetzt auch einen Krieg gegen die Studierenden der Türkei – da reagiert die Bundesregierung knallhart: Welcome to the Kriegsminister
Der DIRTY DEAL: Merkels Pakt und Erdogans Beitrag„… Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) wird am Dienstag in Berlin mit dem türkischen Verteidigungsminister Hulusi Akar zu einem Arbeitsgespräch zusammenkommen. Hintergrund des Treffens sollen die Vermittlungsbemühungen Deutschlands im Gasstreit zwischen Griechenland und der Türkei im östlichen Mittelmeer sein. (…) Akar war Anfang letzter Woche zuerst nach Bagdad und anschließend nach Hewlêr (Erbil) gereist. Das Hauptthema der Gespräche war das „gemeinsame Vorgehen im Kampf gegen den Terror“ – gemeint sind damit die kurdische Arbeiterpartei PKK und die Selbstverwaltungsstrukturen in der ezidischen Şengal-Region. Gegen das Zusammenkommen der beiden Kriegsminister in Berlin rufen internationalistische antifaschistische Gruppen auf, aktiv zu werden. In ihrer Erklärung heißt es: Stolz verkündete die türkische Regierung den Plan, dass sowohl Dêrik als auch Şengal angegriffen und annektiert werden sollen. Der Besatzungskrieg in Rojava hält weiter an – jeden Tag werden in Efrîn Frauen verschleppt, versklavt und ermordet. Auch die Wunden der Invasion in Serêkaniyê sind noch nicht verheilt und schon plant der türkische Staat den nächsten Angriff gegen die Bevölkerung in Nord- und Ostsyrien und Südkurdistan. Am Dienstag, dem 2. Februar 2021, kommt der türkische Verteidigungsminister Hulusi Akar, um sich mit seiner Amtskollegin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) zu treffen. Wenn in diesen Zeiten Vertreter eines offensichtlich faschistischen Staates nach Deutschland eingeladen werden, um über den Weiterverlauf des Krieges im Nahen Osten zu diskutieren, dann sollen sie wissen, dass wir das nicht akzeptieren werden. Solidarität heißt Widerstand! Es liegt in unseren Händen als antifaschistische und internationalistische Kräfte, uns nicht nur für die kämpfenden Menschen in Rojava und Şengal einzusetzen, wir müssen auch die Mittäterschaft der Bundesregierung bei Krieg und Faschismus bekämpfen!...“ – aus der Meldung „Deutschland finanziert, Erdogan bombardiert – NICHT MIT UNS!“ am 01. Februar 2021 bei der ANF über die gemeinsame Erklärung zahlreicher internationalistischer Gruppen gegen das Treffen von Kriegsministerin und Kriegsminister. Siehe dazu zwei weitere Beiträge zur Kooperation der Kriegsministerien und dem Protest dagegen, sowie einige aktuelle Beiträge über die weitergehenden Proteste der (nicht nur) Studierenden (schon länger nicht mehr nur) in Istanbul und der bisher vergeblichen Polizeigewalt dagegen weiterlesen »

Der DIRTY DEAL: Merkels Pakt und Erdogans Beitrag

Neben dem Krieg in Kurdistan beginnt das Erdogan-Regime jetzt auch einen Krieg gegen die Studierenden der Türkei – da reagiert die Bundesregierung knallhart: Welcome to the Kriegsminister
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Nacht zu Samstag, 09.01.2021: Brandanschlag auf Landesabschiebebehörde Braunschweig – und ein Verbot der „Antifa“ als Folge?

Dossier

Aufkleber der Antifa Altona Ost: Antifa AreaWIR HABEN DAS MÖRDERISCHE ABSCHIEBESYSTEM ANGEGRIFFEN: „in der nacht vom 08 01 21 auf den 09 01 21 haben wir auf den fuhrpark der landesabschiebebehörde (LAB) in braunschweig und ein gebäude der landesabschiebebehörde (LAB) in hannover-langenhagen brandanschläge verübt. (…) die LAB beteilligt sich an ihren verschiedenen standorten an der organisierung und durchführung von abschiebungen. auf dem gelände der LAB hannover-langenhagen wird gerade eine zentrale abschiebebehörde (ZAB) aufgebaut und mit mehr personal ausgestattet. ziel der politik ist es abschiebungen mit der ZAB schneller effizienter und konsequenter durchzuführen. ganz im sinne des tödlichen paktes der auf bundesebene und europaebene für den ausbau der festung europa nach vorne getrieben wird. mit den transportern werden refugees gegen ihren willen aus ihren wohnungen und aus lagern direkt zu abschiebeflügen bzw in den abschiebeknast transportiert – mitten in der nacht oder tagsüber aus der schule… “ (angebliches) Bekennerschreiben am 09.01.2021 bei indymedia, siehe dazu neu: Niedersächsische Erklärung: Antifaschismus lässt sich nicht verbieten – #WirsindalleAntifa weiterlesen »

Dossier zum Brandanschlag auf Landesabschiebebehörde Braunschweig – und ein Verbot der „Antifa“ als Folge?

Aufkleber der Antifa Altona Ost: Antifa Area

Niedersächsische Erklärung: Antifaschismus lässt sich nicht verbieten – #WirsindalleAntifa
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Auf den Terroranschlag in Wien folgt EU-Verschlüsselungsverbot

Dossier

EU-Angriff auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) (Grafik: EDRi)„… Der Terroranschlag in Wien wird im EU-Ministerrat dazu benützt, um ein Verbot sicherer Verschlüsselung für Services wie WhatsApp, Signal und viele andere im Schnellsiedeverfahren durchzusetzen. Das geht aus einem mit 6. November datierten internen Dokument der deutschen Ratspräsidentschaft an die Delegationen der Mitgliedsstaaten im Rat hervor, das ORF.at vorliegt. Das sollte nun unter den „weiteren Schritten gegen den Terrorismus“ zu verstehen sein, die Frankreichs Präsident Emmanuel Macron mit Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im Rahmen einer Videokonferenz zu Wochenbeginn besprechen will. Der Beschluss ist bereits so weit akkordiert, dass er in der Videotagung der Innen- und Justizminister Anfang Dezember ohne weitere Diskussion verabschiedet werden kann. (…) Mittlerweile wird zwar immer klarer, dass offenbar haarsträubende Ermittlungsfehler im BVT den Anschlag erst ermöglicht hatten und nicht fehlende digitale Überwachungsbefugnisse. Ob irgendein solcher Zusammenhang zur Tat besteht, ist allerdings unerheblich. In Brüssel wird so ein Anlass seit 25 Jahren mit schnöder Regelmäßigkeit dafür missbraucht, längst geplante Überwachungsvorhaben durchzusetzen.(…) Diese Resolution des Ministerrats ist laut Dokument – da wird um allfällige letzte Einwände gebeten – nicht nur fast fertig ausformuliert. Sie ist im Rat offenbar auch bereits fertig abgestimmt. Am 19. November soll sie dann in der Ratsarbeitsgruppe zur Kooperation im nationalen Sicherheitsbereich (COSI) verabschiedet werden, am 25. ist die Vorlage im Rat der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten (COREPER) geplant. Dort hat der Ratsbeschluss bereits den Status eines I-Items, damit kann er ohne weitere Diskussion passieren…“ Beitrag von Erich Moechel vom 9. November 2020 bei Radio FM4 ORF.at und erster Widerstand: #PrivacyIsNotACrime – Keine Schwächung vertraulicher Kommunikation! weiterlesen »

Dossier zum EU-Verschlüsselungsverbot

EU-Angriff auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) (Grafik: EDRi)

#PrivacyIsNotACrime – Keine Schwächung vertraulicher Kommunikation!
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Handlanger für Erdogan – Amtshilfe aus der Türkei: Freiheitsstrafen für alle Angeklagten im Münchner Kommunistenprozess – und nun Abschiebung?!

Dossier

Turkey up in arms against Erdoğan!Mit mehrjährigen Freiheitsstrafen für alle Angeklagten endete am Dienstag der seit vier Jahren laufende Terrorismusprozess gegen zehn aus der Türkei stammende Kommunisten vor dem Oberlandesgericht München. Die neun Männer und eine Frau waren nach dem Strafgesetzbuchparagraphen 129b angeklagt worden, einer »terroristischen Vereinigung im Ausland« anzugehören. Das Gericht unter dem Vorsitz von Manfred Dauster sah es nach 234 Hauptverhandlungstagen als erwiesen an, dass die Angeklagten einem Auslandskomitee der nur in der Türkei verbotenen Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) angehört hätten (…) Der Hauptangeklagte Müslüm Elma, der sich zum Zeitpunkt der Urteilsverkündigung als einziger der Angeklagten nach mehr als fünf Jahren noch in Untersuchungshaft befand, wurde wegen »Rädelsführerschaft« zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Der 60jährige, der in der Bundesrepublik als politischer Flüchtling anerkannt ist, hatte in der Türkei aufgrund seiner kommunistischen Überzeugung bereits mehr als 20 Jahre in Haft verbracht. Deniz Pektas, der von Frankreich aufgrund eines deutschen Haftbefehls ausgeliefert worden war, wurde zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die einzige mitangeklagte Frau, die Nürnberger Ärztin Banu Büyükavci, bekam dreieinhalb Jahre Haft. Die Freiheitsstrafen für die übrigen Angeklagten reichen von zwei Jahren, neun Monaten bis zu viereinhalb Jahren Haft…“ Artikel von Nick Brauns in der jungen Welt vom 29.07.2020 und weitere Bewertungen. Neu dazu: Solidarität mit Kollegin Banu Büyükavci weiterlesen »

Dossier „Amtshilfe aus der Türkei: Freiheitsstrafen für alle Angeklagten im Münchner Kommunistenprozess – und nun Abschiebung?!“

Turkey up in arms against Erdoğan!

Solidarität mit Kollegin Banu Büyükavci
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#Terrorthomas: Dieser Mann könnte die Bevölkerung verrunsichern. CC BY 4.0 DigitalcourageDie Antiterrordatei sammelt zu viele Daten für zu viele Behörden, urteilt das Verfassungsgericht. Teile verstoßen gegen das Grundgesetz und müssen nachgebessert werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Teile der sogenannten Antiterrordatei (ATD) als einen Verstoß gegen die Verfassung beurteilt. Der Zusatz: wieder einmal, drängt sich dabei geradezu auf. Denn das Gericht hat den Gesetzgeber bei nahezu jedem Sicherheitsgesetz der vergangenen Jahre korrigiert und gerügt. Nun also auch bei der Datei, in der Polizeien und Geheimdienste Daten von Menschen speichern, die sie verdächtigen, Terroranschläge zu planen oder Terroristen zu unterstützen. (…) Die Datei gibt es seit Ende 2006, seit 2008 ist sie vollständig befüllt, wie die Bundesregierung gerade in einem Evaluationsbericht schrieb. Demnach sind in ihr „annähernd konstant“ die Daten von 18.000 Menschen erfasst. Bundeskriminalamt, Landeskriminalämter und alle Geheimdienste können in der Datei nach Verdächtigen suchen und dort Hinweise und Daten einstellen. Behörden können somit nachschauen, ob jemand bereits erfasst wurde und was andere Ämter über ihn wissen. Das tun sie mehr als 67.000 Mal im Jahr. Name, Anschrift, Telefonnummern, Bankverbindungen – gespeichert wird alles, was über denjenigen bekannt ist. (…) Allerdings rügte das Verfassungsgericht die Bundesregierung indirekt. Terrorismus richtet sich zwar gegen „das Gemeinwesen als Ganzes“, sagte Kirchhof in der Urteilsbegründung. Doch dürften solche Angriffe nicht als „Krieg oder Ausnahmezustand“ aufgefasst werden…“ Artikel von Kai Biermann in der Zeit online vom 24.04.2013.  Siehe dazu neu: Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Datamining in Antiterrordatei für Strafverfolgung war verfassungswidrig weiterlesen »

#Terrorthomas: Dieser Mann könnte die Bevölkerung verrunsichern. CC BY 4.0 Digitalcourage

Bundesverfassungsgericht: Antiterrordatei verstößt gegen die Verfassung / Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Datamining in Antiterrordatei für Strafverfolgung war verfassungswidrig
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PKK und deutsche Justiz: Ganz im Sinne Erdogans
Es ist Zeit zu handeln: Solidarität mit dem kurdischen RojavaIn Deutschland ist die Empörung über den repressiven „Anti-Terror-Kampf“ in der Türkei groß. Dabei geraten Parallelen zur eigenen Rechtsprechung außer Acht (…) Derzeit stehen weitere Kurden in Berlin, Celle, Düsseldorf und Koblenz vor Gericht. Allen wird die Unterstützung oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, der PKK, vorgeworfen.Bisher ist in Deutschland keine Empörung, kein Wort der Kritik in den Medien oder der Politik gegen diese Verfahren laut geworden, die auf den Straftatbeständen §§ 129 a/b StGB beruhen, die noch aus der Zeit des Kampfes gegen die RAF datieren. Möglich werden diese Verfahren überhaupt erst auf Grund einer Ermächtigung des Justizministeriums vom 6. September 2011, nach der bereits begangene oder künftige Taten der Europaführung, des Deutschlandverantwortlichen sowie der Regionalverantwortlichen der PKK strafrechtlich zu ahnden sind.2 Initiativen, diese Ermächtigung zurückzunehmen, sind bisher gescheitert. Präsident Erdogan mahnt auf seinen Deutschlandbesuchen die Strafverfolgung immer wieder an. (…) Die Gerichte lehnen zumindest in Deutschland bisher alle Beweisanträge der Verteidigungen ab, die den Terrorcharakter der PKK ablehnen oder in Frage stellen. (…) Eine derartige kritische Auseinandersetzung mit der bisherigen „Überzeugung der Staatengemeinschaft“ haben jedoch jetzt drei belgische Gerichte unternommen. Sie haben bis zum Obersten Gericht entschieden, dass es sich bei der PKK nicht um eine Terrororganisation handele, ihre Guerilla genauso dem humanitären Völkerrecht unterliege und das Kombattantenprivileg beanspruchen könne wie die regulären Truppen der türkischen Armee, die sie bekämpfen. (…) Es bleibt zu hoffen, dass das Urteil des belgischen Kassationshofes von der deutschen Justiz zur Kenntnis genommen, die Bedeutung des Völkerrechts für die Rechtsfindung erkannt wird und einen Wandel in ihrer Rechtsauffassung bewirken kann.“ Artikel von Norman Paech vom 05. Dezember 2020 bei telepolis weiterlesen »

Es ist Zeit zu handeln: Solidarität mit dem kurdischen Rojava

PKK und deutsche Justiz: Ganz im Sinne Erdogans
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Bayerisches Oberstes Landesgericht: Verfolgung von YPG/YPJ-Symbolen beendet!
Es ist Zeit zu handeln: Solidarität mit dem kurdischen RojavaDas Bayerische Oberste Landesgericht hat die strafrechtliche Verfolgung von YPG/YPJ-Symbolen beendet. Das Urteil ist eine Niederlage für den Freistaat und das Bundesinnenministerium. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat heute die Revision der Staatsanwaltschaft gegen einen YPJ-Freispruch des Amtsgerichtes München zurückgewiesen. Damit ist das Zeigen von YPJ/YPG-Fahnen auf Versammlungen und im Internet in Bayern erlaubt. Das Urteil dürfte bundesweite Wirkung haben. Was war passiert? Bei einer Demonstration gegen den türkischen Angriffskrieg auf Efrîn zeigte Kemal G. eine Fahne der Frauenverteidigungseinheiten YPJ. Er wollte seine Solidarität „mit den Mädchen und Jungs der YPJ/YPG deutlich machen“, wie er heute vor Gericht erneut betonte. Die Staatsanwaltschaft München schickte ihm deshalb wegen Verstoß gegen das Vereinsgesetz §20 einen Strafbefehl in Höhe von 2400€. Er habe, so die Argumentation, ein von der PKK vereinnahmtes Symbol gezeigt. Der Betroffene akzeptierte die Strafe nicht und es kam zu einer Verhandlung, bei der das Amtsgericht den Angeklagten am 13. Juni 2019 freisprach. Es stellte fest, dass die Fahne der YPJ grundsätzlich nicht verboten ist und ein Tragen nicht bestraft werden kann. Daraufhin ging die Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Rechtsfehler in der Urteilsbegründung in Revision und damit in die nächste Instanz...“ Meldung vom 1.12.2020 bei ANF, siehe dazu: Strafverfolgung beendet: Schlappe für Erdogan und Seehofer: Bayerisches Oberstes Landesgericht beendet Justizfarce um kurdische Fahnen im Freistaat weiterlesen »

Es ist Zeit zu handeln: Solidarität mit dem kurdischen Rojava

Bayerisches Oberstes Landesgericht: Verfolgung von YPG/YPJ-Symbolen beendet! / Strafverfolgung beendet: Schlappe für Erdogan und Seehofer
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Kurdischer gewerkschaftlicher Aktivist aus Bergkamen in Slowenien-Urlaub festgesetzt nach türkischem Auslieferungsersuchen – breite Solidarität (nicht der deutschen Behörden)
Osman Aslan: In Slowenien festgesetzt – von Auslieferung bedroht!„… Ein fünfzigjähriger Kurde aus Nordrhein-Westfalen wurde auf Ersuchen der Türkei beim Urlaub im EU-Land Slowenien festgenommen. Seit Juni sitzt der Mann bereits auf Grundlage einer von Interpol erlassenen „Red Notice“ in slowenischer Haft. Das türkische Regime nutzt die Ausschreibung von Kritikern und Oppositionellen im Exil zur Festnahme oder Aufenthaltsermittlung via Interpol systematisch als Mittel der Drohung und Repression. Bei dem Betroffenen handelt es sich um Osman Aslan, der mit seiner Familie in Bergkamen im Ruhrgebiet lebt. Aslan ist im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, die allerdings zu verfallen droht, da er sich seit fast einem halben Jahr gezwungenermaßen außerhalb des Bundesgebietes aufhält. Seit einem Gerichtstermin am 30. Juli muss er darauf warten, dass ein slowenisches Gericht die vorliegenden Unterlagen prüft und er endlich nach Deutschland zurückkehren kann. Der Bundesvorstand der Schutz- und Solidaritätsorganisation Rote Hilfe e.V. hatte bereits im Oktober über den Fall berichtet und die unverzügliche Freilassung Aslans gefordert. Der Kurde lebt seit 1994 als politischer Flüchtling in Deutschland. Die Rote Hilfe kritisiert, dass sich die zuständigen Behörden beider Länder nicht mit dem Vorgang beschäftigen, um Aslans Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen. Es handelt sich allerdings nicht um den ersten Fall, bei dem slowenische Behörden einen entsprechenden Vorgang über Monate verschleppen. Im vergangenen Jahr war der Duisburger Ismet K. an der Grenze festgehalten und inhaftiert worden. Erst nach 80 Tagen und massiven Protesten in Deutschland und Slowenien gelang es der Familie, Abgeordneten verschiedener Parteien und Menschenrechtsorganisationen, den Tierarzt, der sich in der Türkei vor vielen Jahren gewerkschaftlich engagierte, vor der Auslieferung zu bewahren…“ – aus dem Beitrag „Kurde aus NRW in slowenischer Auslieferungshaft“ am 17. November. 2020 bei Ozgur Politika über eine weitere Hilfe der EU für das Erdogan-Regime. Siehe dazu auch die Meldung bei der Roten Hilfe im Oktober 2020. weiterlesen »

Osman Aslan: In Slowenien festgesetzt – von Auslieferung bedroht!

Kurdischer gewerkschaftlicher Aktivist aus Bergkamen in Slowenien-Urlaub festgesetzt nach türkischem Auslieferungsersuchen – breite Solidarität (nicht der deutschen Behörden)
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Kasperle-Theater zur "Sicherheit". Grafik von Jascha Buder zur Kampagne von Digitalcourage„… Die aktuellen Herausforderungen „insbesondere im Bereich des internationalen Terrorismus und des Rechtsterrorismus“ erfordern es laut dem Bundestag, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 zunächst befristet eingeführten Anti-Terror-Befugnisse der Geheimdienste zu „verstetigen“. Mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie mit den Stimmen der AfD hat das Parlament daher am Donnerstagabend einen Gesetzentwurf der Koalition befürwortet, mit dem die bereits mehrfach verlängerten Kompetenzen endgültig entfristet werden. (…) Die bisher temporär gültigen Regeln sind im Bundesverfassungsschutzgesetz verankert. Sie gelten nicht nur für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), sondern auch für den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD). (…) Sachverständige hatten am Montag bei einer parlamentarischen Anhörung schwerwiegende Bedenken gegen die Initiative vorgebracht. Sie verwiesen auf zwischenzeitlich ergangene Urteile des Bundesverfassungsgerichts, wonach mehrere der nun festgeschriebenen Bestimmungen unvereinbar mit dem Grundgesetz seien. Vor allem Vorschriften zur Datenweitergabe an Strafverfolger seien verfassungsrechtlich „nicht zu halten“, betonte der Mainzer Staatsrechtler Matthias Bäcker. Das derzeitige Recht der Geheimdienste sei insgesamt ein „Trümmerhaufen“, beklagte der Kölner Anwalt Nikolaos Gazeas. (…) Die Humanistische Union kritisierte am Mittwoch: „Das Bundesinnenministerium evaluiert sich selbst.“ Gesetze, deren Tauglichkeit nicht wirklich bewiesen worden sei, würden trotz verfassungsrechtlicher Bedenken zur unbefristeten Norm…“ Beitrag von Stefan Krempl vom 6. November 2020 bei heise news weiterlesen »

Kasperle-Theater zur "Sicherheit". Grafik von Jascha Buder zur Kampagne von Digitalcourage

Bundestag: Temporär eingeführte Anti-Terror-Befugnisse gelten dauerhaft
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Razzien in Athen und Berlin: Und wieder kreieren sie eine kriminelle Vereinigung
Razzien in Athen und Berlin: Und wieder kreieren sie eine kriminelle VereinigungBerlin. Athen. 16. September. 2020. Die Durchsuchungen heute, die unter anderem unsere anarchistische Bücherei betrafen, sind nichts neues. Diesmal legen die Behörden allerdings zu. Betroffen sind fünf Menschen, die beschuldigt werden 2016 eine besondere, konspirative und kriminelle Vereinigung gegründet zu haben oder darin Mitglied zu sein. Aus diesem Grund ermittelt die Bundesanwaltschaft nach Paragraf 129 und das BKA besuchte die Betroffenen, teils mit gezogenen Knarren, Zuhause. s handelt sich hierbei um ein wildes Konstrukt aus herbei phantasierter Gefährlichkeit und anderen abstrusen Ermittlungsverfahren. Im Rahmen eines dieser in der Luft verpufften Verfahren, wurde unsere Bibliothek bereits 2018 schon einmal durchsucht. Damals ging es um Fahndungsaufrufe nach den Verantwortlichen des G20 Gipfels in Hamburg. Bei den damaligen Durchsuchungen waren die Bullen auf der Suche nach Menschen mit Reggaemützen. Diesmal legten sie bei den Durchsuchungen einen Schwerpunkt auf schwarze Kleidungsstücke, Windjacken und Kapuzenshirts. Damit die Bundesanwaltschaft Herrin über das Verfahren und das BKA ermitteln durfte, wurden verschiedene, teils eingestellte Verfahren in den Durchsuchungsbeschluss eingefügt, um das Verfahren aufbauschen zu können und weitreichende Befugnisse zu erhalten…“ Beitrag von Freund*innen der Anarchistischen Bücherei Kalabal!k am 17.9.2020 bei Enough 14 – siehe weitere dazu und den Aufruf zur Soli-Demo am Freitag, 18.9.2020 und neu: HardFacts zu den Durchsuchungen in Berlin/Athen im §129 Verfahren weiterlesen »

Razzien in Athen und Berlin: Und wieder kreieren sie eine kriminelle Vereinigung

Razzien in Athen und Berlin: Und wieder kreieren sie eine kriminelle Vereinigung / HardFacts zu den Durchsuchungen in Berlin/Athen im §129 Verfahren
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Feldzug der bayrischen Justiz gegen Kurden hält an – nun Yilmaz Acil aus Augsburg Opfer von 129a/b
Feldzug der bayrischen Justiz gegen Kurden hält an - nun Yilmaz Acil aus Augsburg Opfer von 129a/bWieder wurde in Bayern ein Kurde wegen Paragraph 129a/b verhaftet. Die Vorwürfe laut Haftbefehl sind absurd und können mittlerweile der Erdogan-ergebenen türkischen Justiz Konkurrenz machen. Die deutsche Justiz scheint von Recep Tayyip Erdogans AKP/MHP-Regime einiges gelernt zu haben. Die Verhaftungswelle gegen Kurd*innen in der Bundesrepublik dauert an. Am 10. September wurde der in Augsburg lebende Yilmaz Acil aus Amed (türk. Diyarbakir) verhaftet. Der Vorwurf: Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Die Münchner Staatsanwaltschaft wartet gleich mit einer Vielzahl von „Beweisen“ auf, die die „Vergehen“ von Acil begründen sollen und an Absurdität kaum zu übertreffen sind. (…) All diese „Verbrechen“ werden im Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft akribisch gelistet. Sie reichen aus, um eine „Mitgliedschaft in der PKK“ zu konstruieren und einen Kurden wegen des Paragraphen 129a/b ins Gefängnis zu sperren. Der türkische Geheimdienst und Erdogan können zufrieden sein, dass die bayrische Justiz deren Weg der kurdenfeindlichen Kriminalisierung treu ergeben mitgeht...“ Meldung vom 23. September 2020 bei ANF, siehe auch den Twitter-Thread von Kerem Schamberger: „Vor zwei Wochen wurde mein guter Freund und Genosse Yilmaz Acil in Augsburg festgenommen. Seitdem sitzt der Kurde und verheiratete vierfache Vater im Gefängnis! Jetzt machen wir es öffentlich…“ weiterlesen »

Feldzug der bayrischen Justiz gegen Kurden hält an - nun Yilmaz Acil aus Augsburg Opfer von 129a/b

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Nicht nur Berlin macht Jagd auf Opposition gegen Erdogan: Frankreich schiebt kurdischen Aktivisten ab ins türkische Gefängnis – Bulgarien auch
Im September 2020 aus Frankreich - direkt in Erdogans Gefängnis geschickt...„… Vor dem Oberlandesgericht Hamburg ist am Mittwoch der §129a/b-Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Mustafa (Amed) Çelik fortgesetzt worden. Die beiden Verteidiger Heinz Schmitt und Tuncay Karaman trugen ihre Plädoyers vor. Rechtsanwalt Schmitt wird seine ausführlichen Darlegungen zur kurdischen Frage am 23. September fortsetzen. Die Staatsanwaltschaft hat bei der letzten Verhandlung zwei Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe gefordert. Am gestrigen Sitzungstermin wurde zunächst ein Interview mit dem KCK-Vorsitzenden Cemil Bayik durch Rechtsanwalt Schmitt eingeführt, woraufhin eine einstündige Unterbrechung zwecks eines Selbstleseverfahrens angeordnet wurde. Nach der Unterbrechung gab der Staatsanwalt zu Protokoll, das Interview veranlasse ihn nicht zu einer „abweichenden Würdigung“, nach wie vor gebe es keine politische Verfolgung der PKK in Deutschland. In Bezug auf den Vorwurf, sein Mandant habe als Gebietsleiter der PKK gute Verbindungen in die örtliche Politik in Bremen und Salzgitter gehabt, führte Verteidiger Tuncay Karaman an, dass die Einflussnahme auf politische Akteure zugunsten der kurdischen Gemeinde durchaus üblich ist. So könnten Gemeinschaften mit gleichgelagerten Interessen ihre Anliegen in die Parlamente einbringen. Mustafa Çelik werde in der kurdischen Community als legitimer Vertreter betrachtet. Karaman bezog sich in seinem Plädoyer auf das Urteil des belgischen Kassationsgerichtshofes aus diesem Jahr, laut dem die PKK eine Partei in einem bewaffneten Konflikt ist. Die PKK erfülle die notwendigen Kriterien dazu, wie beispielsweise „ein gewisser Organisationsgrad und die Befähigung, militärische Aktionen durchzuführen“...“ – aus dem Bericht „Hamburg: Plädoyer der Verteidigung im PKK-Prozess“ am 17. September 2020 bei der ANF über den Hamburger Schauprozess im Dienste Erdogans. Siehe dazu auch zwei weitere aktuelle Meldungen über EU-Hilfen für Erdogans Terror aus Bulgarien und Frankreich – und von dort auch eine (hierzulande vergeblich gesuchte) solidarische gewerkschaftliche Stellungnahme mit dem kurdischen Kampf. weiterlesen »

Im September 2020 aus Frankreich - direkt in Erdogans Gefängnis geschickt...

Nicht nur Berlin macht Jagd auf Opposition gegen Erdogan: Frankreich schiebt kurdischen Aktivisten ab ins türkische Gefängnis – Bulgarien auch
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So geht Polizeistaat praktizieren: Massenhafte Durchsuchungen beim Roten Aufbau mit bombastischem SEK-Einsatz
Logo des Roten AufbauUnd es soll jetzt niemand sagen „ist ja nur der Rote Aufbau“ – weil, was immer man für oder gegen den RA sagen kann, will oder, von uns auch, soll: Die Polizeistaats-Aktion wurde organisiert, nicht wegen irgendwelcher Spezialitäten dieser Gruppierung, sondern, betrachtet man die bisher bekannten Begründungen, sind sie eindeutig gegen jegliche linken Aktivitäten verschiedenster Art gerichtet. Wohlgemerkt: Gegen linke Aktivitäten. Denn der versuchte „Sturm auf das Symbol unserer Demokratie“ (so nannten mehrere Medien den Reichstag – den können sie von uns aus behalten) mit Reichskriegsflaggen führte nicht zu vergleichbaren Polizeiaktionen. (Den Vergleich „Hanau-Berlin“ wollen wir erst gar nicht nochmals anstrengen). Eine Gedankenstütze auch vielleicht für jene, die da ständig härteres polizeiliches Vorgehen gegen Nazis und Rechte fordern mögen, als ob die uniformierten Einzelfälle nicht zur Rechten gehören würden. Zur Polizeiaktion gegen den RA vier weitere aktuelle Beiträge zu Begründungen, Ablauf und Bedeutung der Aktion – und, selbstverständlich, zur Solidarität. weiterlesen »

Logo des Roten Aufbau

So geht Polizeistaat praktizieren: Massenhafte Durchsuchungen beim Roten Aufbau mit bombastischem SEK-Einsatz
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Gastgeschenke zum Besuch des türkischen Außenkriegsministers: In Hamburg beginnt ein neuer Prozess gegen einen Oppositionellen und in Münchnen wird der antikommunistische Schauprozess beeendet
Turkey up in arms against Erdoğan!„… Vor dem Oberlandesgericht Hamburg hat der Prozess gegen Mustafa Çelik begonnen. Dem schwerkranken kurdischen Aktivisten aus Bremen wird „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ nach §129a/b vorgeworfen. Da der 43-Jährige unter mehreren chronischen Erkrankungen leidet und seit seiner Festnahme im Januar 2020 unter schweren Bedingungen zunächst in der JVA Bremen und jetzt in Hamburg in Untersuchungshaft ist – eine „schon sehr lange Zeit“, wie die vorsitzende Richterin einräumte – hatten seine Verteidiger Heinz Schmitt und Tuncay Karaman eine medizinische Überprüfung der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten beantragt. Çelik leide in Haft unter permanenter Schlaflosigkeit und der unzureichenden medizinischen Versorgung. Diesem Antrag wurde stattgegeben, jedoch folgte zunächst die Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft. Hier gab es eine lange Liste von angeblichen „typischen Leitungsaufgaben“, die die zuständigen Ermittler aus offensichtlich abgehörten Telefongesprächen vermeintlich herausgehört hatten. Darunter fielen das Anstoßen von Demonstrationen und Kundgebungen, der Verkauf von Bustickets zu Veranstaltungen in anderen Städten, das Werben für ein Frauenfest und eine Gedenkfeier für ezidische Genozid-Opfer, die Fürsorge für eine kranke kurdische Asylbewerberin, das Treffen mit anderen Aktivisten und der als „Einflussnahme“ gedeutete Kontakt zu der Partei „Die Linke“. Zur Einordnung der PKK als „Terrororganisation“ gab der Staatsanwalt ohne Quellenangaben, teils wortgetreu, den Inhalt einer Broschüre des Bundesverfassungsschutzes wieder. Daraufhin referierte der beisitzende Richter über ein Verständigungsgespräch vom 24. Juni, in dem die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit einer Bewährung ausgeschlossen hatte und die Verteidigung hingegen die langjährige polizeiliche Überwachung als strafmildernd geltend machen wollte…“ – aus der Meldung „Hamburg: Prozessauftakt gegen schwerkranken kurdischen Aktivisten“ am 02. Juli 2020 bei der ANF – aus der bereits die behördliche Entschlossenheit deutlich wird, die Regierungspolitik der Partnerschaft mit dem AKP-Regime in Urteile umzuwandeln… Siehe dazu auch zwei Beträge zum Münchner Kommunistenprozess und eine Meldung über „alltägliche“ juristische Verfolgung oppositioneller Aktivitäten in der Türkei durch die BRD-Justiz weiterlesen »

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