We will be your crisis. NEA-Aufruf gegen europäischen Polizeikongress„… Beim neu eingeführten »Themenfeld Deutschfeindlich« in der vergangene Woche veröffentlichten Statistik »Politisch motivierte Kriminalität 2019« fällt auf: Bundesweit sind nur sehr wenige Delikte in dieser Rubrik erfasst. Das bei der Erstellung der Datensammlung federführende Bundeskriminalamt (BKA) konnte auf nd-Nachfrage auch nach zwei Werktagen Bearbeitungszeit wenig Konkretes über die drei dürren Zeilen im Bericht hinaus zu dieser Kategorie mitteilen. Auf wessen Veranlassung hin das »Themenfeld« in die Statistik aufgenommen wurde, teilte das BKA ebenfalls nicht mit. Den Begriff verwenden insbesondere AfD-Vertreter und andere Rechte, die zugleich erzählen, Deutsche fühlten sich zunehmend »fremd im eigenen Land«. Das BKA erklärte, die Kategorie »deutschfeindlich« bilde den »Gegenpol« zu »ausländerfeindlich«. Erfasst würden jeweils Straftaten »aufgrund der zugeschriebenen oder tatsächlichen Nationalität des Opfers«. Allgemein diene die Erfassung weiterer Themenfelder der »trennscharfen Auswertung von Delikten«“ – aus dem Beitrag „Groteske Analogie“ von Jana Frielinghaus am 03. Juni 2020 in neues deutschland online über den AfD-Sprachschatz des BKA (mit der sie ja auch das Feindbild „arabische Clans“ teilen – wie auch den Schutz „deutscher Clans“ à la VW&Co). Wer solche rechte Kapriolen fabriziert, findet auch Anhänger: An vielen Orten – siehe dazu auch zwei neue Beispiele weiterlesen »

We will be your crisis. NEA-Aufruf gegen europäischen Polizeikongress

Das BKA ist ein #1zählfall: Seine rechte Sprache und seine „Follower“ (früher: Gefolgschaft) in Bayern und Hessen
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Stoppt Polizeigewalt „… Was ist an jenem Abend in der Wohnung in Weimar passiert? Um den Vorwürfen nachzugehen, hat die taz interne Ermittlungsakten ausgewertet, mit Betroffenen gesprochen und ein Polizeivideo des Abends gesichtet. Die Recherchen zeigen: Das Problem geht weit über den Fall Thekla Graf hinaus. Der Polizist Tino M., der gemeinsam mit einer Kollegin den Einsatz leitete, hat wiederholt gegen Vorschriften verstoßen. In den Akten wird auf gravierende Missstände in der Behörde hingewiesen: Interne Ermittler kommen zu dem Schluss, dass es ein „erhebliches Führungsproblem“ innerhalb der Polizei Weimar gibt. Es ist nicht das erste Mal, dass gegen Beamte aus Weimar ermittelt wird: Die taz konnte Prozessakten von 2012 sichten, in denen ebenfalls Misshandlungsvorwürfe gegen Weimarer Polizisten erhoben werden. Das Verfahren damals: eingestellt. Auch der Polizeivertrauensstelle des Landes Thüringen ist die Dienststelle als Problemfall bekannt. Sollte die Weimarer Polizei tatsächlich ein Führungsproblem haben, dann trifft das auch den heutigen Bürgermeister der Stadt, Ralf Kirsten. Er leitete die Polizei bis 2018. Beide Fälle gehören in seinen Verantwortungsbereich…“ – aus dem Artikel „Wenn Fehler keine Folgen haben“ von Sarah Ulrich am 30. Mai 2020 in der taz online über einen Vorfall, der seit 2017 nicht aufgeklärt wird und einen Kommissar, der damals wie heute ein rechter Rassist ist. Bleibt nur ein Frage: Wieso „Fehler“? Siehe dazu einige weitere aktuelle Beiträge (aus den letzten – wenigen – Tagen) darüber, wen die Polizei schützt, wen nicht und wie darüber berichtet werden soll weiterlesen »

Stoppt Polizeigewalt

Polizeialltag: Wessen Freiheit sie verteidigen – und wessen nicht. Und künftig möchte die Polizei auch darüber entscheiden, wer über ihre Aktivitäten berichten darf
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Stoppt Polizeigewalt„Seit im vergangenen Jahr vom Berliner Senat der Entwurf eines Landesantidiskriminierungsgesetzes ins Abgeordnetenhaus eingebracht wurde, tobt in der Hauptstadt eine Debatte. Im Fokus steht dabei die Polizei, deren Berufsverbände immer wieder vor diesem Gesetz warnen. (…) Die ganze Aufregung dreht sich um eine Norm des Gesetzentwurfs, der nach den Worten von Dirk Behrendt eine „Beweiserleichterung“ für Personen schaffen soll, die Opfer von Diskriminierung durch die Verwaltung oder die landeseigenen Unternehmen gewordenen sind. Dort heißt es in § 7: „Werden Tatsachen glaubhaft gemacht, die das Vorliegen eines Verstoßes gegen § 2 [Diskriminierungsverbot] oder § 6 [Verbot der Maßregelung wegen der Wahrnehmung der Rechte nach diesem Gesetz] wahrscheinlich machen, obliegt es der öffentlichen Stelle, den Verstoß zu widerlegen.“ (…) Bürgerinnen und Bürger müssen sich an eine noch einzurichtende Ombudsstelle wenden, die die Sachverhaltsaufklärung vornimmt und feststellt, ob eine Diskriminierung vorliegt. Stellt sie das fest, legt sie auch eine „angemessene Entschädigung“ fest (§ 8). Das zahlt dann selbstverständlich das Land Berlin, und kein Polizeibeamter. (…) Verklagt wird selbstverständlich nicht der/die einzelne Beamt*in, sondern die Behörde. (…) Wer all das so verschroben und falsch darstellt, wie Polizeivertreter und Journalisten, muss sich intellektuelle Leistungsverweigerung vorwerfen lassen. Oder stört sich an ganz anderem: dass die Sphäre hoheitlich-polizeilichen Handelns für Bürgerinnen und Bürger nicht mehr sakrosankt, sondern der Kampf um Deutungshoheit möglich, Widerspruch erlaubt und durch rechtsstaatliche Verfahren sogar sanktionsfähig ist…“ Blog von Dirk Burczyk vom 28. Mai 2020 bei Cilip.de weiterlesen »

Stoppt Polizeigewalt

Antidiskriminierungsgesetz: Wie Polizeigewerkschaften und Medien Stimmung gegen den Entwurf eines Berliner Gesetzes machen
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Stoppt Polizeigewalt„… Eine Nachbarin hatte gegen 22 Uhr den Notruf alarmiert, weil sie am Fenster eine Taschenlampe flackern gesehen habe und einen Einbrecher vermutete. So bestätigt es der Polizeisprecher Holger Veh­ren auf taz-Anfrage. Das sagten auch die Beamt*innen zu Allers, als er ihnen die Tür öffnete. „Achso, das mit dem Licht war ich“, habe Allers geantwortet, „und ich bin hier der Hauptmieter.“ Nach einem kurzen „Geplänkel“, so Allers im Video, hätten die Polizist*innen ihn zur Seite geschubst und die Etage, die aus mehreren Wohneinheiten und einem Arbeitszimmer besteht, betreten. Sie seien zielstrebig zum hintersten Zimmer gelaufen, das am weitesten entfernt von dem Fenster mit dem Flackerlicht liege, erzählt Petra Vollmer weiter. Sie habe sich vor das Zimmer gestellt, die Tür zugemacht und wütend gefragt, was das solle. „Sie sehen doch, dass hier kein Einbruch stattfindet“, habe sie zu den Polizist*innen gesagt. Alles sei hell erleuchtet gewesen. Eine Polizistin habe daraufhin die Tür wieder aufgeschlagen und ihren Kolleg*innen zugebrüllt: „Die hat mich mit der Faust geschlagen!“ (…) Zwar hätten die Beamt*innen keine Einbruchsspuren erkennen können, sagt Holger Vehren. Jedoch hätten sie auch nicht sicher sein können, dass die angetroffenen Personen die echten Mieter*innen oder deren Gäste waren. Später, als die beiden Senior*innen bereits im Polizeiauto saßen, konnten die Beamt*innen „aufgrund der Gesamtumstände davon ausgehen, dass es sich auch bei ihnen nicht um Einbrecher handelte“. Die Personalienfeststellung sei dann aber trotzdem erforderlich gewesen – „für die einzuleitenden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“…“ – aus dem Bericht „Unerwünschter Hausbesuch“ von Katharina Schipkowski am 27. Mai 2020 in der taz online darüber, warum man – in jedem Alter – die Tür lieber nicht öffnen sollte, wenn die Vorkämpfer des Polizeistaats klingeln… Siehe dazu auch ein Video der Rentnerband, die das Polizeiaufgebot verprügelt, bedroht, geschlagen, gehauen, gebissen und was nicht noch alles hat (samt sehr gewichtigen Kommentaren, ob das nun Durchsuchungsbefehl oder –beschluss heiße und was sonst noch für kleinere Sorgen entstehen) – und einen thematisch sehr genau passenden Bericht aus Freiburg weiterlesen »

Stoppt Polizeigewalt

Hamburger Polizei überfällt SeniorInnen-Wohngemeinschaft: Im Nachhinein kommen die – üblichen – wechselnden Begründungen. Bei Freiburgs Anti-Armut-Polizeistreifen tut das noch nicht Not…
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Was die Zahlen der Bundesregierung über Nazis bei „Sicherheitsbehörden“ wert sind, verrät ein Beispiel: Beim „Verfassungsschutz“ gibt es einen Fall. Und damit ist nicht die Organisation gemeint
Verfassungsschutz auflösen!„… So wurde in der Bundespolizei in den vergangenen zehn Jahren gegen 35 Beschäftigte wegen rechtsextremer Äußerungen ermittelt. Gegen weitere zwölf liefen „Ermittlungen wegen Äußerungen, die dem Bereich Reichsbürger/Selbstverwalter zugeordnet werden können“, heißt es in der aktuellen Antwort der Bundesregierung auf die Fragen der Links-Fraktion. Deren Abgeordnete Brigitte Freihold urteilte, die Zahlen seien „in keiner Weise hinnehmbar“. Die Regierung lässt hingegen erkennen, dass sie die Zahlen nicht für hoch hält: Die Bundespolizei zähle rund 48 000 Beschäftigte. Der Anteil derer, gegen die ermittelt wurde, entspreche damit „einem Anteil von 0,17 Prozent des Gesamtpersonalbestandes“. Die Bundesregierung teilte auch mit, was aus den insgesamt 47 Beschäftigten der Bundespolizei geworden ist, gegen die wegen des Verdachts auf Rechtsextremismus oder Reichsbürger-Gesinnung ermittelt wurde: In 19 Fällen wurde das Beamtenverhältnis beendet. Manche der Verfahren sollen aber noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sein. In fünf Fällen habe man Geldbußen oder Verweise verhängt, in einem Fall eine arbeitsrechtliche Ermahnung ausgesprochen. In vier Fällen liefen Entlassungsverfahren, in zwei Disziplinarklagen. Die übrigen 16 Disziplinarverfahren seien auch noch nicht abgeschlossen. Bei den Kollegen vom Bundeskriminalamt listete die Regierung acht Fälle aus den vergangenen zehn Jahren auf, „die dem Bereich Rechtsextremismus oder dem Bereich Reichsbürger/Selbstverwalter zugeordnet werden können“. Zwei Beamtenverhältnisse wurden beendet, in einem Fall eine Kündigung ausgesprochen. Vier Disziplinarverfahren sollen noch laufen. In einem Fall sei eine arbeitsrechtliche Ermahnung ausgesprochen worden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz meldete einen Beschäftigten, der verfassungswidrige Kennzeichen verwendet haben soll. Ihm sei das Führen der Dienstgeschäfte untersagt worden…“ – aus dem Beitrag „Wegen Rechtsextremismus entlassen oder ermahnt“ von Pitt v. Bebenburg am 26. Mai 2020 in der FR online über die nach Ansicht der Bundesregierung keineswegs täglichen, sondern eher zehnjährlichen Einzelfälle weiterlesen »

Verfassungsschutz auflösen!

Was die Zahlen der Bundesregierung über Nazis bei „Sicherheitsbehörden“ wert sind, verrät ein Beispiel: Beim „Verfassungsschutz“ gibt es einen Fall. Und damit ist nicht die Organisation gemeint
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Nein zum Polizeigesetz„Mit Änderungen am Polizeigesetz will die schwarz-rote Landesregierung den Weg frei machen für neue Tools zur digitalen Beobachtung. Geplant sind unter anderem die anlasslose Videoüberwachung und die elektronische Fußfessel. Nicht nur der Paragraf zur geplanten Spähsoftware ist noch reichlich holprig. Ein neues Polizeigesetz für das Saarland könnte bereits in den nächsten Monaten im Landtag Saarbrücken verabschiedet werden. Der Polizei stünde dann neues technisches Equipment zur Verfügung, beispielsweise die elektronische Fußfessel, Bodycams und Spähsoftware. (…) Heute gaben eingeladene Expert*innen ihre Verbesserungsvorschläge zu den geplanten Änderungen ab. Auch ich bin als Sachverständige im Innenausschuss und habe vorab eine schriftliche Stellungnahme eingereicht. Hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst. In dem Gesetzentwurf aus dem CDU-geführten saarländischen Innenministerium heißt es, dass sich gesetzgeberischer Handlungsbedarf unter anderem aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz ergebe. (…) Ende April hat sich im Saarland ein Aktionsbündnis gegen die Verschärfung des Polizeigesetzes gegründet. Gegen die Pläne der schwarz-roten Landesregierung stellen sich die Jugendorganisationen von SPD, Linken, Grünen und FDP, sowie die Linksfraktion im Landtag. Außerdem die saarländische Piratenpartei und die Bündnisse „Seebrücke“ und „Omas gegen Rechts“. Am 28. Mai wird die zweite Anhörung stattfinden…“ Beitrag von Marie Bröckling vom 7. Mai 2020 bei Netzpolitik – siehe dazu: Informationelle Fremdbestimmung. Saarlands Innenminister prescht mit neuem Polizeigesetz vor. Protest wegen Pandemie erschwert weiterlesen »

Nein zum Polizeigesetz

Informationelle Fremdbestimmung. Saarlands Innenminister prescht mit neuem Polizeigesetz vor. Protest wegen Pandemie erschwert
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Eine einzige Woche gibt die Antwort auf alle Appelle an den Staat, gegen Rechts vorzugehen: Satz mit „x“
[Aufruf von Pro Asyl] Wir geben keine Ruhe - Gemeinsam gegen Rassismus!Der Polizist, der sagt, wie es bei der Polizei ist: Na ja, die Linke hat halt ihre Meinung – und die, die Anschläge auf ihre Büros machen, halt auch. Ein Gericht, das findet, dass ein bisschen auf Afrikaner schießen höchstens eine Bewährungsstrafe nötig macht – wie von der Staatsanwaltschaft beantragt. Dortmunder Polizisten, die bei rechtsradikalen Netzwerken mitmachen, sind da weniger eine Überraschung – erinnert sei an ihren Geleitschutz für die „Israel verrecke“-Nazidemo vor einigen Monaten. Und die Krönung des Ganzen: Die organisierte deutsche Kriminalität leitet jetzt – sehr passend, im Gegensatz zu mancher liberaler Traumtänzerei – das Bundesverfassungsgericht. VW hat seinen Anwalt geschickt. Zu einigen wenigen Ereignissen innerhalb einer Woche, die die Bundesrepublik Deutschland zur Kenntlichkeit verändern, eine ebenso kleine, wie feine Materialsammlung weiterlesen »

[Aufruf von Pro Asyl] Wir geben keine Ruhe - Gemeinsam gegen Rassismus!

Eine einzige Woche gibt die Antwort auf alle Appelle an den Staat, gegen Rechts vorzugehen: Satz mit „x“
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VS Köln: Kölner Polizei muss Kameras während Versammlung abdecken
Gegen Videoüberwachung„… Die Antragsteller sind Anmelder und Teilnehmer einer für Samstag (14.03.2020) geplanten Versammlung in Köln unter dem Thema „Demonstration gegen Repression“, zu der etwa 300 Teilnehmer erwartet werden. Die Versammlung soll als Aufzug über verschiedene Plätze verlaufen. Unter anderem am Wiener Platz ist eine Zwischenkundgebung geplant. (…) Mit ihrem Eilantrag begehrten die Antragsteller die einstweilige Verpflichtung der Polizei, die Kameras für die Dauer der Versammlung abzubauen, hilfsweise nach außen sichtbar zu verhüllen. Die Zusicherung der Polizei, die Kameras während der Dauer der Versammlung auszuschalten, reiche nicht aus. Durch die Präsenz der Kameras würden Versammlungsteilnehmer insbesondere in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt. Das VG Köln hat die Polizei dazu verpflichtet, die Kameras für die Dauer der Versammlung zu verhüllen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts entfalten bereits die Präsenz der Kameras und die Möglichkeit staatlicher Beobachtung eine abschreckende und einschüchternde Wirkung auf Versammlungsteilnehmer und griffen in deren Recht aus Art. 8 Abs. 1 GG, sich frei zu versammeln, ein. Die Versammlungsfreiheit schütze nicht nur die Teilnahme an einer Versammlung, sondern auch die Art und Weise der Teilnahme. Für Versammlungsteilnehmer sei von außen nicht erkennbar, ob die Kameras ausgeschaltet seien, deshalb reiche auch eine Zusicherung nicht aus. Der Grund für die Installation der Kameras sei nicht entscheidend, weil es auf deren faktische Wirkung und nicht auf den Willen der Polizei ankomme. Der Antragsgegner habe keine Anhaltspunkte für eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung dargelegt, die eine Überwachung der Versammlung rechtfertigen könnten. Mit Blick auf die große Bedeutung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit sei die logistische Herausforderung des Abdeckens der Kameras der Polizei zuzumuten und etwaige Ausfälle der Kameras für folgende Tage seien durch andere, geeignete Maßnahmen aufzufangen. Ein Abbau der Kameras während der Versammlung sei dagegen nicht erforderlich, weil das Abdecken einen ausreichenden Schutz der Versammlungsfreiheit darstelle…“ Pressemeldung des VG Köln vom 12. März 2020 zu Az. 20 L 453/20 bei juris.de und neu dazu: Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt erneut: Anlasslose Videoüberwachung von Demonstrationen / Kundgebungen durch die Polizei ist rechtswidrig weiterlesen »

Gegen Videoüberwachung

VS Köln: Kölner Polizei muss Kameras während Versammlung abdecken / Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt erneut: Anlasslose Videoüberwachung von Demonstrationen / Kundgebungen durch die Polizei ist rechtswidrig
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Daten zu denen die Polizei Zugriff hat: Sind Daten, zu denen Nazis Zugriff haben. In wie vielen Einzelfällen?
antifa„… Der in Greifswald tätige Polizeivollzugs­beamte Dan Rachow machte keinen Hehl aus seiner Gesinnung. „ICH TRAU´ MICH GESICHT ZU ZEIGEN! FÜR MEINE PARTEI!“ betitelt er sein Profilfoto im AfD-Design bei Facebook. In lokalen Diskussionsgruppen des sozialen Netzwerks äußerte er sich gegen „Multikulti“, „linke Hetze“ und „Eliten“. Der Polizeiobermeister beließ es aber nicht bei Postings in der Facebookgruppe, sondern forschte mit Hilfe seines Dienstrechners einige linke Mitdiskutierende aus. Die Recherchen wurden entdeckt, nach­dem Anfang 2019 zwar nicht Rachow selbst, aber andere rechte Mitglieder der Facebookgruppe in den Onlinediskussionen personenbezogene Daten wie Realnamen oder Wohnorte von ihren politischenGegner_innen benutzten – ein Mensch wurde angerufen.  Die Betroffenen erstatteten daraufhin Anzeige. Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass ihr Kollege gleich mehrere Datenbanken nutzte, um seine Ziele auszuspionieren: den Elektronische Vorgangsassistent (EVA), die Meldedatenauskunft (eMRA-X), das Informationssystem der Polizei (INPOL), das Einsatzleitsystem (FELIS) und das Zentrale Verkehrsinformationssystem (Zevis). Auf Daten von mindestens fünf Personen hat Rachow zugegriffen, vermutlich sind aber weitere Menschen betroffen...“ – aus dem Bericht „Polizeicomputer als (AfD)-Suchmaschine“ am 05. Mai 2020 beim Antifa-Infoblatt (Ausgabe 1/2020) weiterlesen »

antifa

Daten zu denen die Polizei Zugriff hat: Sind Daten, zu denen Nazis Zugriff haben. In wie vielen Einzelfällen?
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Stoppt Polizeigewalt„… Die Familie Ayo wurde aufgrund einer angeblichen Ruhestörung um 01:00 Uhr morgens von der Polizei rausgeklingelt und mit dem Vorwurf der Ruhestörung bedrängt. Als die Bullen jedoch keine Ruhestörung ausmachen konnten, wollten sie das Haus der Familie anlasslos und illegal durchsuchen. Die Familie beharrte darauf, dass dieses Vorgehen ohne den Beschluss eines Richters illegal sei und verweigerte den Polizisten das Eintreten in die Wohnung der Familie. Daraufhin stürmten bis zu 16 Bullen die Wohnung der Familie und attackierten die betroffene Familie unter anderem mit Pfefferspray und Faustschlägen. Darunter ein16 jähriges Mädchen, eine Schwangere und eine über 80 jährige Frau. Die beiden Männer in der Familie wurden in den Garten geschleift, schwer misshandelt und beleidigt. Diese Tortur setzte sich auch im Polizeigewahrsam sowie während der Fahrt zur Polizeiwache fort. Diverse Verletzungen lassen sich belegen (Fraktur des Handgelenkes und Platzwunden) und bezeugen die brutale Gewalt, die abermals von Essener Polizisten gegen das Volk ausgeführt wird. Die Initiative Gerechtigkeit für Adel, welche sich den Kampf gegen rassistische Polizeigewalt verschrieben hat, greift diesen erneuten Fall von rassistischer Polizeigewalt in Essen auf…“ – aus dem Bericht „Erneuter Fall von Polizeigewalt in Essen“ am 30. April 2020 bei Dem Volke Dienen – worin auch die Pressemitteilung der Initiative Gerechtigkeit für Adel dokumentiert ist – und die Mailadresse für Kontakte. Siehe zum neuesten Essener Polizei-Vorfall zwei weitere Beiträge – was passiert ist, und wer es untersuchen sollte… weiterlesen »

Stoppt Polizeigewalt

Hauptstadt des Polizeistaats? Schon wieder Essen…
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Nix gelernt? Rechten Terror und Rassimus bekämpfen!„… Im Urteil des Landgerichts Schwerin gegen Marko G. liest man etwa: Es stehe fest, „dass es sich bei dieser Tat um eine einmalige – wenn auch zeitlich und inhaltlich sehr ausgedehnte – Verfehlung gehandelt“ habe. Marko G., 49 Jahre alt, ist Polizist, er war lange beim Spezialeinsatzkommando (SEK) in Mecklenburg-Vorpommern. Außerdem ist er Chef der Prepper-Gruppe Nordkreuz, die als Teil des „Hannibal“-Netzwerkes bekannt wurde. Gegen zwei ihrer Mitglieder ermittelt der Generalbundesanwalt wegen Terrorverdachts. Marko G. selbst wurde im Dezember 2019 zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Dass er rund 55.000 Schuss Munition hortete, hat viele Menschen bestürzt. Nicht nur PolitikerInnen im ganzen Land wollen wissen: Von welchen Behörden stammte diese Munition? Und warum besitzt ein Polizist überhaupt eine illegale Maschinenpistole? Bei der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern laufen gleich mehrere Disziplinarverfahren – gegen Marko G. selbst, aber auch gegen mutmaßliche Helfer. Diese sind ausgesetzt, solange die Strafverfahren andauern. Ein Urteil bietet die Grundlage für weitere Entscheidungen. Nun liegt das schriftliche Urteil der Großen Strafkammer 4 des Landgerichts Schwerin gegen Marko G. vor, es umfasst 64 Seiten. Die taz veröffentlicht es hier im Volltext. Es ist noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hat. Das Urteil könnte Einfluss darauf haben, wie die Nordkreuz-Affäre letztlich gewertet wird: Geht es hier um harmlose Prepper, deren schrulliges Hobby es ist, sich auf irgendwelche Katastrophen vorzubereiten? Oder ist Nordkreuz eine gefährliche Gruppierung von Rechtsextremen?…“ – aus dem Beitrag „„Eine einmalige Verfehlung““ von Sebastian Erb und Chrstina Schmidt am 24. April 2020 in der taz online zum Urteil aus Schwerin – worin das Gericht natürlich recht hat ist, dass lebenslanger rechtsradikaler Aktivismus auch eine einmalige Verfehlung ist. Zu weiteren aktuellen Aspekten rechtsradikaler uniformierter Aktivität vier weitere Beiträge weiterlesen »

Nix gelernt? Rechten Terror und Rassimus bekämpfen!

Wie es in Schwerin ein Gericht sieht, so sehen es Behörden anderswo auch: Lebenslanger rechtsradikaler Aktivismus ist auch eine einmalige Verfehlung
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Dossier

Plakat zur Aufklärungskampagne des Mordes in CelleIm Rassismus-freien Polizeistaat BRD wird ein 15-jähriger ermordet, und die Polizei weiß sofort nur eines: Mit Rassismus hatte dieses Verbrechen nichts zu tun. Weiß sie auch noch im Jahr 2020, ohne auch nur einen Blick in die benutzten sozialen Medien des Mörders geworfen zu haben. Wo man dessen rassistische und nationalistische Gesinnung dermaßen schnell und deutlich erkennen konnte, dass sogar seine uniformierten BeschützerInnen dann doch lieber wenigstens so weit zurück ruderten, als sie gestanden, sie müssten da vielleicht erst noch mal nachgucken. Solch ein entlarvendes Eingeständnis öffentlich zu treffen, taten sie nicht freiwillig, sondern aufgrund eines öffentlichen Drucks, der geradezu lawinenartig anschwoll, weil der Geist des Verbrechers so eindeutig überdeutlich war und ist. Die schnell gezückte Puderdose ist aber auch schon das einzige, was an der Entwicklung nach dem Celler Mord neu ist – sonst folgt sie dem üblichen polizeilichen Vorgehen, wie es etwa das BKA in Bezug auf den Mörder von Hanau demonstrativ durchzuziehen gedenkt: Leugnen, lügen, immer frecher dabei werden, die Medien – viele davon auch privatisierte Polizei-Pressestellen genannt – für sich arbeiten lassen. In Verteidigung des Rassismus und ihrer Selbst: Wenn ein bisschen Menschen ermorden schon Rassismus sein soll, was wäre dann von einer Vereinigung mit dermaßen vielen Einzelfällen zu halten? Eben. Und wer jetzt dagegen zu demonstrieren gedenkt, kommt ohnehin in den Knast, verstanden? Zum neuerlichen Nazi-Mord in Celle und dem Wirken der Freunde und Helfer der Rassisten eine kleine aktuelle Materialsammlung vom 13.4.2020 und nun weiter dazu: Der Nazi-Mord von Celle macht (wieder einmal) deutlich: Behördenversagen im Kampf gegen Nazi-Terror, aber auch Respektlosigkeit gegenüber den Opfern weiterlesen »

Dossier zum rechten Mord in Celle

Plakat zur Aufklärungskampagne des Mordes in Celle

Der Nazi-Mord von Celle macht (wieder einmal) deutlich: Behördenversagen im Kampf gegen Nazi-Terror, aber auch Respektlosigkeit gegenüber den Opfern
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Screenshot der Youtube-Serie "KSK – Kämpfe nie für dich allein" (Youtube)„… Einmal im Jahr trafen sich 70 Kilometer von Schwerin entfernt auf einem Schießplatz Spezialkräfte aus ganz Deutschland und darüber hinaus. Sondereinsatzkommandos, Bereitschaftspolizeieinheiten, GSG-9-Teams, EKO Cobra aus Österreich, SWAT-Teams aus den USA, KSK-Soldaten, kurzum: Einheiten mit besonderen Schießfähigkeiten. Die lernen sie von einem Mann mit erstaunlicher Geschichte: Frank T., mehrfacher deutscher Meister mit der Kurzwaffe. Wo man sich in der Sicherheitsbranche auch umhört, T. gilt als einer der größten Könner. Bei seiner Firma Baltic Shooters in Güstrow können Fachkräfte üben, was so nur an wenigen Orten in Deutschland geht: Schießen aus der Bewegung, auf lange Distanz, aus dem Auto heraus. Und weil nur die besten Berufsschützen zu Frank T. kommen, zieht er die großen Rüstungsfirmen an: Heckler & Koch, Rheinmetall, Schmeisser Waffen, Sig Sauer, Ruag, MEN. „Special Forces Workshop“ heißt die renommierteste Veranstaltung, sie fand jedes Jahr drei Tage lang im Sommer statt. Mitveranstalter war bis 2018 das Landeskriminalamt, Marko G.s früherer Arbeitgeber. Innenminister Lorenz Caffier war Schirmherr und schaute meist auch selbst vorbei. Als die Nordkreuz-Ermittlungen 2017 bekannt werden, sind sie kein Grund für das Innenministerium, die Kooperation einzustellen. Dabei ist schnell klar, dass auch Frank T. Mitglied der Nordkreuz-Gruppe war. Das hatte ein Zeuge dem BKA gesagt, wir haben später in der taz darüber geschrieben. Eher als andere war Frank T. aus der Nordkreuz-Gruppe ausgetreten, ihr aber als Unterstützer verbunden geblieben. Nordkreuz-Mitglieder kauften bei ihm Waffen und Munition, sie gingen bei ihm schießen. Mehr noch: Auch andere frühere Nordkreuz-Mitglieder arbeiten für Frank T. als Trainer, so auch der Mann, dem Marko G. an Hitlers Geburtstag „Happy Birthday“ schickte. Sogar Marko G. selbst war in Güstrow Trainer für zivilen Schießsport...“ aus dem Bericht „Die Spur nach Güstrow“ von Christina Schmidt, Sebastian Erb, Natalie Meinert und Daniel Schulz am 04. April 2020 in der taz online über einen „Knoten“ im rechtsradikalen Spinnen-Netz… weiterlesen »

Screenshot der Youtube-Serie "KSK – Kämpfe nie für dich allein" (Youtube)

Die Waffensammler vom Nazi-Nordkreuz: Waren bekannt. Und als Schieß-Ausbilder beliebt…
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[M] NICHT EINFACH SO WEITER! Aufruf der antifa nt zur antifaschistischen Demo anlässlich des NSU-Prozesses am 13.04. in München„… Die Ermittler des Bundeskriminalamtes (BKA) arbeiten derzeit an einem Abschlussbericht zum Attentat- und haben dabei nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung eine überraschende wie kontroverse These formuliert. In einer Analyse zum Täter heißt es, Tobias R. sei in erster Linie nicht von einer rechtsextremen Gesinnung getrieben worden. Er habe seine Opfer vielmehr ausgewählt, um möglichst viel Aufmerksamkeit für seine Verschwörungstheorie zu bekommen. Rassismus sei nicht das Hauptmotiv von Tobias R. gewesen, so die BKA-Ermittler. Der Anschlag von Hanau – eine rassistische Tat, begangen von einem Verschwörungstheoretiker, aber eben nicht von einem Rechtsextremisten? Die BKA-Ermittler gehen davon aus, dass Tobias R. seine Opfer nach rassistischen Kriterien auswählte. Darüber hinaus aber gebe es, so heißt es, keine Indikatoren dafür, dass R. ein Anhänger einer rechtsextremistischen Gesinnung war…“ – aus dem Beitrag „Gefährliche Botschaften“ von Florian Flade und Georg Mascolo am 28. März 2020 in der Süddeutschen Zeitung online über die freche Attacke der organisierten Einzelfälle – die vermutlich aus eigener Erfahrung wissen, dass etwas nach rassistischen Kriterien zu betreiben (etwa: Razzien auf Shisha-Bars) noch lange gar nicht kein Rassismus ist, denn sonst… Zur Gegenwart und Tradition der Förderung rassistischer und antisemitischer Nazi-Verbrechen durch bundesdeutsche uniformierte (und zivile) Einheiten vier weitere Beiträge weiterlesen »

[M] NICHT EINFACH SO WEITER! Aufruf der antifa nt zur antifaschistischen Demo anlässlich des NSU-Prozesses am 13.04. in München

Der Massenmord von Hanau war laut BKA kein Rassismus – und die 1.700 jährlichen Anschläge? Warum die Polizei so offensichtlich Rassismus fördert
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Plakat Demo gegen Tod in Haft 15.3.2020 in BerlinAnlässlich des Black-Lives-Matter-Month 2019 hat ein antirassistisches Bündnis (u.a. ISD, ReachOut, EOTO, KOP), als Reaktion auf die vielen ungeklärten Todesfälle Schwarzer Menschen und People of Color in Gewahrsam die Kampagne „Death in Custody. Aufklärung der Todesumstände in Gewahrsamssituationen jetzt!“ ins Leben gerufen. Als Aktionsbündnis 15.03.* möchten wir dazu beitragen, dass die Namen und Geschichten derer, die in Gewahrsamssituationen – in Polizeistationen und -fahrzeugen, Gefängnissen, Abschiebehaft, Wohnunterkünften für geflüchtete Menschen, Psychiatrien und Krankenhäusern – verletzt oder getötet wurden, nicht vergessen werden. Den diesjährigen Internationalen Tag gegen Polizeigewalt am 15. März wollen wir daher zum Anlass nehmen, um gemeinsam auf die Straße zu gehen, um zu erinnern und uns mit den Betroffenen zu solidarisieren. Seit vielen Jahren machen Schwarze Communities und Communities of Color darauf aufmerksam, dass rassistische Gewalt in staatlichen Einrichtungen zum Alltag gehört, dass so genannte Sicherheitsinstitutionen wie die Polizei für Schwarze Menschen und Menschen of Color keinen Schutz bieten, sondern deren Leben im besonderen Maße immer wieder einschränken und gefährden...“ – aus der Erklärung „Internationaler Tag gegen Polizeigewalt 15.03“ mit der zur Demonstration in Berlin am 15. März 2020 um 14 Uhr ab U-Bahnhof Turmstraße aufgerufen wird. weiterlesen »

Plakat Demo gegen Tod in Haft 15.3.2020 in Berlin

[15. März 2020: Internationaler Tag gegen Polizeigewalt] Kampagne gegen „Tod in der Haft“ mobilisiert zur bundesweiten Demonstration in Berlin
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