Haben wieder einmal Einzelfälle in der Berliner Polizei dafür gesorgt, dass statt dem Attentäter vom Breitscheidplatz lieber Hausbesetzer beobachtet wurden?
Rigaer94 verteidigen!„… Als die Berliner Polizei am 22. Juni 2016 den linken Szenetreff in der Rigaer Straße 94 in Friedrichshain räumte, meldeten sich schnell Kritiker zu Wort. Denn der Eigentümer des Hauses hatte keinen Räumungstitel. Der Polizeieinsatz sei daher illegal gewesen, der damalige Innensenator Frank Henkel (CDU) habe die Polizei missbraucht, um sich im Wahlkampf als Hardliner gegen Linksextremisten zu profilieren, so kritisierte seinerzeit die Opposition.  Mit dem Regierungswechsel im Herbst 2016 und Henkels Ausscheiden als Innensenator schien die politische Aufarbeitung des umstrittenen Einsatzes erledigt zu sein. Nun könnte der Fall aber neue Brisanz erhalten. Denn um Ressourcen für den Kampf gegen die „Rigaer 94“ freizuschaufeln, beendete die Polizei offenbar Maßnahmen gegen den späteren Attentäter vom Breitscheidplatz, Anis Amri. Diesen Verdacht nähren zumindest behördeninterne Dokumente, deren Inhalt der Berliner Morgenpost bekannt sind und über die am Mittwoch das Wochenmagazin „Die Zeit“ berichtet. Bereits bekannt ist, dass die Polizei Amri letztmalig am 15. Juni 2016 observierte und ihn bis zu dem Anschlag am 19. Dezember nicht mehr in den Fokus nahm. Die Vermerke der für Observationen zuständigen Dienststelle 511 des Landeskriminalamtes geben nun erstmalig darüber Auskunft, für wessen Beobachtung die Observationskräfte stattdessen eingesetzt wurden. Den Dokumenten zufolge waren Linksextremisten aus dem Umfeld der „Rigaer 94“, darunter eine Person, die „in die aktionsorientierte, gewaltbereite linke Szene Berlins“ eingebunden gewesen sei, wie es in dem Vermerk heißt…“ – aus dem Beitrag „Polizei observierte lieber Linksradikale statt Anis Amri“ von Ulrich Kraetzer am 05. Juni 2019 bei der Berliner Morgenpost online, der sich, wie viele andere, auf den (Abonnements)Artikel der „Zeit“ beruft… Siehe dazu auch einen weiteren Beitrag, der genauere Zusammenhänge vermutet – mit weiteren ähnlich gerichteten Aktivitäten – und eine Meldung über erste polizeiliche Reaktionen. Empörte, versteht sich, wie immer. weiterlesen »
Rigaer94 verteidigen!„… Als die Berliner Polizei am 22. Juni 2016 den linken Szenetreff in der Rigaer Straße 94 in Friedrichshain räumte, meldeten sich schnell Kritiker zu Wort. Denn der Eigentümer des Hauses hatte keinen Räumungstitel. Der Polizeieinsatz sei daher illegal gewesen, der weiterlesen »

Französischer Polizeistaat gegen Demonstranten - Paris am 29.11.2015„… Es musste (fiktiv) wirklich schlimm um das Schicksal der Republik bestellt sein, denn die Bundesregierung zog sich in ihr Gästehaus in Meseberg zurück. Da auch das in Brandenburg liegt, musste die Polizei weitere Kräfte zur Sicherung des Schlosses aufbieten. In dieser Situation gab es nur einen Ausweg: Die Bundeswehr muss ran. In Lehnin wurde gezeigt, wie. Soldaten des Berliner Wachbataillons übernahmen die Sicherung der Regierung, was rechtlich eigentlich nur im Kriegs- oder Spannungsfall zulässig ist. Sie bauten – unter Führung der Polizei – eine Straßensperre auf. Als dann die angenommenen Terroristen in Oranienburg einen Selbstmordanschlag verübten und in der Sparkasse sowie der Post von Gransee Geiseln nahmen, verschmolzen Polizei und Militär miteinander, und zwar nicht nur optisch. Im lauten Getöse von Explosionen transportierten Fuchs-Panzer der Bundeswehr Angehörige des Brandenburger Spezialeinsatzkommandos bis vor die Tür der besetzten Gebäude. Von hinten drangen SEK-Kollegen mit Hilfe ihres neuesten, 1,4 Millionen Euro teuren »Survivor«-Panzerfahrzeugs ein. Augenblicke später preschten Soldaten mit Boxer-Panzern heran, um Verwundete zu übernehmen. Den Verantwortlichen bei Bundeswehr wie Polizei war klar, dass sie sich mit diesen Handlungen an einer vom Grundgesetz gebotenen Grenze bewegen…“ – aus dem Beitrag „Feuer, Wasser – Grundgesetz“ von René Heilig am 06. Juni 2019 in neues deutschland online über die (gesetzes)übergreifende Übung von Polizei und Bundeswehr in Brandenburg weiterlesen »
Französischer Polizeistaat gegen Demonstranten - Paris am 29.11.2015„… Es musste (fiktiv) wirklich schlimm um das Schicksal der Republik bestellt sein, denn die Bundesregierung zog sich in ihr Gästehaus in Meseberg zurück. Da auch das in Brandenburg liegt, musste die Polizei weitere Kräfte weiterlesen »

Verfassungsschutz auflösen!Wenn der dortige Landesverband in den Entwurf seines Wahlprogramms, das am 15. Juni in Schönefeld verabschiedet werden soll, schreibt, dass die Linke »den Rechtsstaat stärken« will, macht das nicht nur wegen der im März 2019 erfolgten Zustimmung der »demokratischen Sozialisten« zum repressiven Brandenburger Polizeigesetz durchaus mißtrauisch. »Den Rechtsstaat zu stärken bedeutet, dass wir uns vehement für die Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger einsetzen und uns verfassungswidrigen Eingriffen entgegenstellen«, heißt es im Wahlprogramm der Brandenburger Linken – und damit jener Partei, der von Bürgerrechtsorganisationen und dem Bündnis »Brandenburger Polizeigesetz stoppen!« bescheinigt worden war, »sich mit der Verschärfung des Polizeigesetzes blindlings in den rechtspopulistischen Wettbewerb um das härteste Konzept innerer Sicherheit« eingelassen zu haben. Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an die im März zufällig bekanntgewordene automatische Kennzeichenerfassung in Brandenburg, die von Fachleuten als zumindest in Teilen verfassungswidrig kritisiert wurde. (…) Im Vorfeld der Landtagswahl bekommen es die Mitglieder der Linken jedoch mit weiteren schwerwiegenden Provokationen der Brandenburger Genossinnen und Genossen zu tun. So will die Linke-Landtagsfraktion bereits in der kommenden Woche für den Ausbau des Landesamtes für Verfassungsschutz stimmen und in diesem Zusammenhang auch den weiteren Einsatz von V-Leuten absegnen. Einzig Volkmar Schöneburg, der von 2009 bis 2013 Justizminister in Brandenburg war, kündigte an, der Neufassung des sogenannten Verfassungsschutzgesetzes nicht zustimmen zu wollen…“ – aus dem Beitrag „Linke Wahrnehmungsstörungen“ von Lenny Reimann am 06. Juni 2019 in der jungen welt über die neuen Freunde der aufzulösenden Vereinigung. weiterlesen »
Verfassungsschutz auflösen!Wenn der dortige Landesverband in den Entwurf seines Wahlprogramms, das am 15. Juni in Schönefeld verabschiedet werden soll, schreibt, dass die Linke »den Rechtsstaat stärken« will, macht das nicht nur wegen der im März 2019 erfolgten Zustimmung der »demokratischen Sozialisten« zum weiterlesen »

Verfassungsschutz auflösen!Auch Brandenburg trage „eine Mitverantwortung dafür, dass der NSU Jahre lang raubend und mordend durch Deutschland ziehen konnte“. So heißt es im Abschlussbericht des Brandenburger NSU-Untersuchungsausschusses, der am Montag im Landtag präsentiert wurde. Auf den Hinweis eines dortigen Spitzels zum NSU-Trio habe der Verfassungsschutz nur mit „Stückwerk“ reagiert, es habe „systematische Rechtsbrüche“ gegeben. Womöglich hätten „die Informationen aus Brandenburg die letztlich entscheidenden sein können, um das Bombenbauer-Trio zu finden“. Seit Anfang 2016 hatte der NSU-Ausschuss die Brandenburger Verwicklung an der Terrorserie beleuchtet. Mord- oder Gewalttaten des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ gab es in Brandenburg nicht. Dafür aber „Piatto“, den Top-Spitzel des Verfassungsschutz, der früh einen Hinweis auf das Trio gab. Eine gemeinsame Bewertung der Fraktionen gibt es nicht – nur einzelne Sondervoten. Doch im Fall Carsten „Piatto“ Szczepanski ist die Meinung einhellig: Dieser hätte „nie als Quelle geführt werden dürfen“. Sein Einsatz habe mehr Schaden als Ertrag beschert. Szczepanski war 1995 wegen eines Mordversuchs an einem Nigerianer zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Noch im Gefängnis wurde er vom Verfassungsschutz als Informant angeworben. Aus der Zelle konnte er ein Neonazi-Fanzine herausgeben, wurde frühzeitig entlassen. 1998, kurz nach dem Abtauchen des NSU-Trios, verwies er den Geheimdienst auf die Untergetauchten. Er teilte mit, dass diese Überfälle begingen, benannte Kontaktleute. Hinweise, die versandeten…“ – aus dem Beitrag „Ermittler ignorierten Hinweise“ von Konrad Litschko am 04. Juni 2019 in der taz online über ein besonders eindeutiges Beispiel des VS-Verhaltens weiterlesen »
Verfassungsschutz auflösen!Auch Brandenburg trage „eine Mitverantwortung dafür, dass der NSU Jahre lang raubend und mordend durch Deutschland ziehen konnte“. So heißt es im Abschlussbericht des Brandenburger NSU-Untersuchungsausschusses, der am Montag im Landtag präsentiert wurde. Auf den Hinweis eines dortigen Spitzels zum NSU-Trio weiterlesen »

Pro Asyl: Rassismus führt zum Verlust Ihres MitgefühlsRechtswidriges und unverhältnismäßiges Vorgehen – das ist der Vorwurf an drei Polizist*innen, die Anfang Mai die Adresse eines Jugendlichen aus Afghanistan überprüft haben. Dazu hatten sie sich nachts um vier Uhr Zutritt zu seinem Zimmer in einer Jugendhilfe-WG verschafft. Demnach haben die drei Beamt*innen in der Nacht vom 8. auf den 9. Mai am Fenster der Erdgeschosswohnung in Lichtenberg geklopft, nachdem sie dort Licht gesehen hatten. In der Wohnung leben drei Jugendliche im betreuten Jugendwohnen. Der betroffene 18-Jährige öffnete daraufhin die Wohnungstür. „Als ich die Polizei gesehen habe, habe ich Angst bekommen“, sagt er. „Sie sind einfach in die Wohnung und in mein Zimmer reingegangen.“ Die Beamt*innen hätten ihn dort nach seinem Namen und Papieren gefragt. Der Jugendliche gibt an, dass er ihnen seine Duldung gezeigt habe. Er habe erklärt, dass er – bevor er in Deutschland Asyl beantragt habe – eine Zeit lang in Norwegen gelebt hatte. Daraufhin hätten die Polizist*innen ihm gesagt, dass er nach Norwegen zurück müsse und sich am nächsten Tag bei der Ausländerbehörde melden solle. Er müsse Deutschland verlassen, sonst würde man ihn abholen und abschieben. (…) „Dass die Polizei mitten in der Nacht in eine Jugendhilfeeinrichtung eindringt, um einen dort wohnenden schwer traumatisierten Jugendlichen zu Fluchtereignissen zu befragen, ist ein ungeheuerlicher Skandal“, sagt Nora Brezger vom Flüchtlingsrat Berlin…“ Artikel von Uta Schleiermacher vom 27. 5. 2019 bei der taz online, siehe dazu die PM des Flüchtlingsrats Berlin u.a. Neu: Betreten von Unterkünften: Politischer Streit oder fehlende Rechtsgrundlage? weiterlesen »
Pro Asyl: Rassismus führt zum Verlust Ihres Mitgefühls"Rechtswidriges und unverhältnismäßiges Vorgehen – das ist der Vorwurf an drei Polizist*innen, die Anfang Mai die Adresse eines Jugendlichen aus Afghanistan überprüft haben. Dazu hatten sie sich nachts um vier Uhr Zutritt zu seinem Zimmer in weiterlesen »

Greift ein gegen Naziterror, staatlichen und alltäglichen Rassismus – Verfassungsschutz abschaffen! Aufruf zu einer bundesweiten Großdemonstration in München am Samstag den 13.4.13 „… Am 27. April 2018 besuchte der Sozialarbeiter Sören S. mit einer Gruppe migrantischer Jugendlicher ein Basketballspiel in der Mercedes-Benz-Arena. Doch statt eines tollen Spiels waren die BesucherInnen mit einer rechten Männergruppe auf den Nachbarplätzen konfrontiert. „Schräg gegenüber von unseren Plätzen fielen meiner Kollegin und mir sieben Männer auf, die kurz nach Spielbeginn einen schwarzen Spieler der gegnerischen Mannschaft mit Affengeräuschen beleidigten“, erzählt S. Als vor der Halbzeitpause aus der Gruppe dann „Sieg und Heil“-Rufe ertönten, reichte es ihm. Er erstattete noch im Stadion Anzeige. Bei der Kontrolle fand die Polizei auf den zwei Handys der Männer Inhalte mit rechtem Gedankengut. Am 16. Mai fand der Prozess gegen drei der Männer vor dem Amtsgericht Tiergarten statt. Dort stellte sich heraus, dass es sich bei der Männergruppe um Polizeischüler handelt, die den Geburtstag eines Kollegen gefeiert hatten. Vor Gericht erklärte der Beschuldigte Tobias B., er sei mit anderen in die „Sieg“-Rufe des Alba-Fanblocks eingefallen, „Heil“-Rufe habe er aber nicht gehört. (…) Das Gericht verurteilte die drei Männer zu Geldstrafen in unterschiedlicher Höhe: Zwei Angeklagte müssen, da sie noch Polizeianwärter sind, Geldstrafen von 40 Tagessätzen à 30 Euro bezahlen, der dritte Angeklagte, der unterdessen zum Polizeimeister auf Probe befördert wurde, muss Tagessätze von 50 Euro zahlen…“ – aus dem Beitrag „Wegen „Sieg Heil“-Rufen vor Gericht“ von Peter Nowak am 28. Mai 2019 bei der taz online über weitere sieben – bekannte – Einzelfälle… weiterlesen »
Greift ein gegen Naziterror, staatlichen und alltäglichen Rassismus – Verfassungsschutz abschaffen! Aufruf zu einer bundesweiten Großdemonstration in München am Samstag den 13.4.13 „… Am 27. April 2018 besuchte der Sozialarbeiter Sören S. mit einer Gruppe migrantischer Jugendlicher ein Basketballspiel in der Mercedes-Benz-Arena. Doch weiterlesen »

We will be your crisis. NEA-Aufruf gegen europäischen Polizeikongress„»Alle Berliner Polizisten wählen AfD«, tönte Ende 2017 der Ex-ZDF-Moderator und evangelikale Eiferer Peter Hahne in der ARD-Talkshow Maischberger. Das ist zwar Wunschdenken eines Fanatikers, aber rechte Einstellungen sind in der Polizei weit verbreitet. Obwohl sich hierüber alle einig sind, die sich wissenschaftlich mit der Polizei befassen, gibt es bislang keine Erhebungen, die etwa das Wahlverhalten von Polizist*innen untersuchen – ebenso wenig wird gezählt, wie viele rechte Straftaten von Polizist*innen begangen werden. Wenn Beamte rassistische Straftaten begehen oder Kontakte zu Neonazis pflegen, ist die Überraschung jedes Mal aufs Neue groß. In der AfD sind Polizeibeamt*innen oder ehemalige Polizist*innen überrepräsentiert. Björn Höcke träumt nicht ganz grundlos von einer »Volksopposition« aus AfD, rechter Bewegung auf der Straße und einer »Front aus frustrierten Teilen des Sicherheitsapparats«, die er zur Meuterei gegen die Vorgesetzten aufruft. In Thüringen, wo Höcke Spitzenkandidat der AfD für die Landtagswahl im Herbst ist, sind fünf von 38 AfD-Kandidat*innen bei der Polizei. Die Polizei soll die Verhältnisse nicht hinterfragen, sondern bewahren, soll Recht und Ordnung durchsetzen, Autorität ausstrahlen und ausüben. Racial Profiling, rassistische Ermittlungen, ein getrübter Blick für rechte Tatmotive und ein soldatisches Männerbild werden im Polizeialltag ständig reproduziert. Dank eines ausgeprägten Korpsgeistes haben Polizist*innen auch bei schweren Vergehen selten Konsequenzen zu befürchten. Fachleute wie Rafael Behr, Professor an der Akademie der Polizei in Hamburg, unterstreichen, dass Polizist*innen sich in ihrem Dienst oft weiter nach rechts orientieren. Das hat mit ihrer Arbeit und ihren Arbeitsroutinen zu tun, aber auch damit, dass sie im Kollegenkreis von anderen Rechten umgeben sind: Die Polizei ist eine Einstiegsszene in rechte Milieus und ein Verstärker rassistischer Weltbilder. Wie tief Rassismus in der Polizeiarbeit verankert ist, wird in der Öffentlichkeit nur sporadisch problematisiert, etwa nachdem die eklatanten rassistischen Ermittlungen zur NSU-Mordserie bekannt wurden. Oder, nach massivem politischen Druck von Freund*innen und Angehörigen, im Zusammenhang mit dem Tod von Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau. Dabei vergeht kaum ein Monat, in dem nicht Polizeibeamte wegen rechter Umtriebe in die Schlagzeilen geraten. Eine Auswahl…“ – so beginnt der Beitrag „Wie rechtsradikal ist die Polizei?“ von Jan Ole Arps, Hannah Schultes und Bahar Sheikh am 21. Mai 2019 bei analyse&kritik (Ausgabe 649). weiterlesen »
We will be your crisis. NEA-Aufruf gegen europäischen Polizeikongress„»Alle Berliner Polizisten wählen AfD«, tönte Ende 2017 der Ex-ZDF-Moderator und evangelikale Eiferer Peter Hahne in der ARD-Talkshow Maischberger. Das ist zwar Wunschdenken eines Fanatikers, aber rechte Einstellungen sind in der Polizei weit verbreitet. weiterlesen »

Es reicht! Rechte Gewalt stoppen in Dortmund und anderswo! Demo am 24. September 2016„… Mit dem Podium unter dem Titel »Rechter Terror – Untersuchungsausschuss jetzt!« im Gemeinschaftshaus der Gropiusstadt sollten denjenigen eine Stimme gegeben werden, die wegen ihrer politischen Einstellung um ihre Gesundheit fürchten müssen und die immer wieder durch Neonazis bedroht werden. Ziel ist es, wie der Titel andeutet, einen Untersuchungsausschuss im Abgeordnetenhaus zum rechten Terror einzurichten. Diese Forderung soll die Petition stützen. Das bringt den Betroffenen zwar nicht direkt Sicherheit, ihr Bedürfnis nach Aufklärung würde allerdings endlich ernst genommen. Viele der Anschlagsopfer leben in Angst. Die Liste der Anschläge, die die Mobile Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) zusammengestellt hat, umfasst 21 Daten. Insgesamt wurden 55 Angriffe von Neonazis auf Antifaschist*innen gezählt. Dazu gehören neben Bedrohungen durch Graffitis auch Steinwürfe und andere Sachbeschädigungen. 14 Autos wurden angezündet und zwei Brandanschläge auf Häuser verübt. Laut den Experten wurde die Angriffe alle durch den selben Täterkreis begangen: von Neonazis aus dem Umfeld des ehemaligen »Nationalen Widerstands Berlin«. (…) Die Kritik an der der Fachkompetenz der Polizei weitete sich im Laufe der Zeit aus. Heute steht der Verdacht im Raum, dass die Polizei kein Interesse an der Aufklärung der Taten hat. Bei der Veranstaltung zeigt sich, dass einige der Betroffenen auf dem Podium an ein politisches Kalkül glauben. So weit hergeholt ist das nicht: Zuletzt bekam die Berliner Polizei in Sachen Rechtsextremismus keine guten Schlagzeilen…“ – aus dem Veranstaltungsbericht „Licht ins braune Dunkel bringen“ von Philip Blees am 26. Mai 2019 in neues deutschland online über die Neukölner Nazi-Gewaltwelle und die Reaktion der Betroffenen… weiterlesen »
Es reicht! Rechte Gewalt stoppen in Dortmund und anderswo! Demo am 24. September 2016„… Mit dem Podium unter dem Titel »Rechter Terror - Untersuchungsausschuss jetzt!« im Gemeinschaftshaus der Gropiusstadt sollten denjenigen eine Stimme gegeben werden, die wegen ihrer politischen Einstellung um ihre weiterlesen »

[Fusion-Festival 2019] Eigenes Sicherheitskonzept bei einem Festival? Verboten! Sonst könnte ja jemand auf die Idee kommen, es gehe ohne Polizeistaat: Unterzeichnet die Protesterklärung!

Dossier

Für die Freiheit von Kunst und Kultur! Gegen die Eskalation auf dem Fusion-Festival durch Landesregierung und Polizei! Grafik von Victor Perli (@victorperli) - wir danken!

Grafik von Victor Perli (@victorperli) – wir danken!

„… Der Polizeipräsident von Neubrandenburg will eine Polizeiwache mitten auf dem Festival und eine anlasslose Bestreifung des Geländes durch Beamte. Die Veranstalter wehren sich: Sie verweisen auf die Freiheit der Kunst und auf mehr als 20 Jahre ohne nennenswerte Zwischenfälle. In der Tat kann die Fusion als Modellprojekt für einen alternativen Sicherheitsansatz bei Großveranstaltungen gelten. Seit mehr als 20 Jahren findet Ende Juni in Mecklenburg-Vorpommern das Fusion-Festival statt. Was als kleine linksalternative Technoparty auf dem ehemaligen Militärflugplatz in Lärz begonnen hatte, ist mittlerweile mit etwa 70.000 Gästen zu einem der größten alternativen Kulturfestivals Europas geworden. Trotz allem Wachstum, trotz mancher Veränderungen und vielen Menschen ist das fünftägige Festival immer anders geblieben als seine kommerziellen Gegenstücke: Es gibt keine Medienpräsenz, keine Werbung, kein Sponsoring, keine Promotion, keine Getränkekontrollen, kein Fleisch – und keine Polizei auf dem Gelände. Das Festival an der Müritz ist auch aus bürgerrechtlicher Sicht interessant, kann es doch als Alternativbeispiel dafür gelten, wie Ordnung und Sicherheit mit einer zurückhaltenden Strategie auch auf Großveranstaltungen gewährleistet werden kann. Das liegt nicht nur an einer funktionierenden Sicherheitsstruktur der Veranstalter, den achtsamen und friedlichen Besucherinnen und Besucher des Festivals, sondern vor allem auch daran, dass die Fusion aus einem Netzwerk veranstaltet wird, aus dem bis zu 10.000 Menschen aktiv an der Gestaltung mitwirken und so die involvierte Basis des Festivals bilden. Es sind also nicht nur gesichtslose kommerzielle Dienstleister, sondern Communities, die mit viel Einsatz für einen reibungslosen Ablauf sorgen. Hierin unterscheidet sich die Fusion von anderen Veranstaltungen in der Größenordnung…“ aus dem Beitrag „Fusion-Festival: Wie die Polizei ein liberales und erfolgreiches Sicherheitskonzept gefährdet“ von Markus Reuter am 04. Mai 2019 bei netzpolitik.org über das versuchte Diktat, den Polizeistaat walten zu lassen… Siehe dazu die Reaktion der Veranstaltungsorganisation – und die Protesterklärung, zu deren Unterzeichnung aufgerufen wird (auch vom LabourNet Germany) sowie weitere Infos. Neu: Breite Proteste erzwingen Rückzug: Keine Polizeistaats-Übung auf dem Festival weiterlesen »

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[caption id="attachment_148479" align="alignright" width="176"]Für die Freiheit von Kunst und Kultur! Gegen die Eskalation auf dem Fusion-Festival durch Landesregierung und Polizei! Grafik von Victor Perli (@victorperli) - wir danken! Grafik von Victor Perli (@victorperli) - wir danken![/caption] „Der Polizeipräsident von Neubrandenburg will eine weiterlesen »

[Aktion am Bundestag] GG-Artikel 20, der unbedingt dazu gehört, fehlte: die sog. „Staatsstrukturprinzipien“
Aktion am Bundestag vom „Verein zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen“Bis heute fehlte der Artikel 20 in der Reihe der Stelen mit den Artikeln 1-19 am Deutschen Bundestag. Rechtzeitig zum 70.Geburtstag des Grundgesetzes in der nächsten Wochen ist diese Lücke geschlossen worden. Warum das eine Lücke war, ergibt sich, wenn man weiß, dass die Artikel 1 bis 19 „nur“ die sog. „Grundrechte“ enthalten und damit „nur“ reine, universell gültige Menschenrechte umfassen – dass aber erst der Artikel 20 die sog. „Staatsstrukturprinzipien“: die demokratische Grundordnung der BRD und ihre unbedingte Anbindung an die Menschen- und ihre Freiheitsrechte, enthält. (…) Als Höhepunkt bildet nun der Artikel 20 in der Reihe der Stelen den Politikern ein Denk-Mal, das es wert ist nicht vergessen zu werden. Es wird den Politiker im Bundestag zeigen WOFÜR die Menschen sie ernannt haben und WER der Souverän im Staate ist…“ Beitrag vom 18.5.2019 im taz blog zur (mittlerweile polizeilich geräumten) Aktion am Bundestag vom „Verein zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen“ – siehe Bilder und Hintergründe auf der Aktionsseite und neu: Wie geht es weiter? Statement und Aufruf zum Verschwinden der Stele … weiterlesen »
Aktion am Bundestag vom „Verein zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen“"Bis heute fehlte der Artikel 20 in der Reihe der Stelen mit den Artikeln 1-19 am Deutschen Bundestag. Rechtzeitig zum 70.Geburtstag des Grundgesetzes in der nächsten Wochen ist diese Lücke geschlossen weiterlesen »

ChefIn keinem anderen Rechtsbereich herrscht in Deutschland ein solches Vollzugsdefizit wie im Arbeitsrecht und der Mitbestimmung: Unternehmer zahlen millionenfach nicht den gesetzlichen Mindestlohn, bezahlen pro Jahr etwa eine Milliarde Überstunden nicht – Lohndiebstahl bleibt straflos. Unternehmer verletzen millionenfach routinemäßig das Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie das Arbeitszeitgesetz – straflos. Die Mehrheit der Unternehmen, die dem Mitbestimmungs-Gesetz unterliegen, halten sich nicht daran – straflos. Die Behinderung von Betriebsräten, die Verhinderung der Wahl neuer Betriebsräte ist nach § 119 des Betriebsverfassungs-Gesetzes eine Straftat, die auch mit Gefängnis bestraft werden kann – doch diese Straftat steht ganz knapp hinter dem sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche an der Spitze der justiziellen Nicht-Verfolgung. Die Regierungen und viele Staatsorgane sind Komplizen und Exekuteure des Arbeits-Unrechts. Entwürdigung, Verarmung, Entrechtung – die wichtigste Quelle des Rechtsradikalismus. Dies ist im Grundgesetz der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland angelegt. Auch der Einigungsvertrag von 1990 zwischen den beiden Teilstaaten BRD und DDR ist hinsichtlich der Arbeitsrechte immer noch nicht vollzogen. Deutschland hat immer noch keine gültige Verfassung, genauso wie die EU. In dieser verfassungsrechtlichen und justiziellen Grauzone dominieren die Rechte der kapitalistischen Privateigentümer – zulasten der abhängig Beschäftigten…“ Beitrag von von Werner Rügemer vom 23.5.2019 bei Arbeitsunrecht weiterlesen »
Chef"In keinem anderen Rechtsbereich herrscht in Deutschland ein solches Vollzugsdefizit wie im Arbeitsrecht und der Mitbestimmung: Unternehmer zahlen millionenfach nicht den gesetzlichen Mindestlohn, bezahlen pro Jahr etwa eine Milliarde Überstunden nicht – Lohndiebstahl bleibt straflos. Unternehmer verletzen millionenfach routinemäßig das Teilzeit- und Befristungsgesetz weiterlesen »

Solidarität mit dem Gefangenenstreik in den USA am 9.9.2016 - hier in New YorkAm 23. Mai 1949, also heute vor 70 Jahren, trat in den westlichen Besatzungszonen das Grundgesetz in Kraft. Dieses ist anlässlich des runden Jahrestags nun in aller Munde. Wir möchten an dieser Stelle einen kurzen Beitrag aus gefangenen-gewerkschaftlicher Perspektive einbringen. Das Grundgesetz wird in den Kommentaren dafür gewürdigt, dass es einen grundsätzlichen Bruch mit dem nationalsozialistischen Regime darstelle. Das mag in zahlreichen Bereichen stimmen (z.B. in Bezug auf die Grundrechte Art. 1-19, die Stärkung des parlamentarischen Prinzips), aber in Bezug auf die Gefangenenarbeit, befindet es sich in Kontinuität zu allen vorhergehenden Regimen. So heißt es noch im Abschnitt der Grundrechte in § 12 Abs. 3 GG: „Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.“. Auf Grundlage dieser Bestimmung wurde die Zwangsarbeit – nun unter dem schöneren Begriff „Arbeitspflicht“ in § 41 – in das Strafvollzugsgesetz von 1977 übernommen. Mit der Föderalismusreform von 2006 wurde der Strafvollzug Ländersache und die Bundesländer machten ihre eigene Gesetze. Nur vier Bundesländer haben seitdem die Zwangsarbeit für Gefangene abgeschafft; in den restlichen zwölf besteht sie weiter. (…)Mit dieser Kontitnuität muss endlich gebrochen werden: Lasst uns 70 Jahre Grundgesetz zum Anlass nehmen und die ersatzlose Streichung von Art. 12 Abs. 3 GG fordern!...“ Beitrag der GG/BO Soligruppe Jena vom 23. Mai 2019 weiterlesen »
Solidarität mit dem Gefangenenstreik in den USA am 9.9.2016 - hier in New York"Am 23. Mai 1949, also heute vor 70 Jahren, trat in den westlichen Besatzungszonen das Grundgesetz in Kraft. Dieses ist anlässlich des runden Jahrestags nun in aller Munde. Wir möchten weiterlesen »

Grundrechte-Report 2019 zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in DeutschlandAm Donnerstag, den 23. Mai 2019 – genau am 70. Jahrestag des Grundgesetzes – stellen in Karlsruhe neun deutsche Bürger- und Menschenrechtsorganisationen den neuen Grundrechte-Report vor. In seinen 45 Beiträgen zeigt der alternative Verfassungsschutzbericht erneut auf, wie Gesetzgeber, Verwaltung und Behörden, aber auch Gerichte und Privatunternehmen die demokratischen und freiheitlichen Grundlagen unserer Gesellschaft gefährden. Der 23. Grundrechte-Report stellt in 35 Beiträgen die Einschränkungen und Gefährdungen der Menschen- und Grundrechte in Deutschland dar. Der Report nennt aktuelle Missstände beim Namen und zeigt auf, wie Gesetzgeber, Verwaltung und Behörden, aber auch Gerichte und Privatunternehmen die demokratischen und freiheitlichen Grundlagen unserer Gesellschaft gefährden. Er wird von neun Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben, auf deren Expertise und praktischen Erfahrungen die Berichte beruhen. Siehe Infos und Bestellung auf der Aktionsseite und hier u.a. Zitate aus dem Vorwort weiterlesen »
Grundrechte-Report 2019 zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in DeutschlandAm Donnerstag, den 23. Mai 2019 – genau am 70. Jahrestag des Grundgesetzes – stellen in Karlsruhe neun deutsche Bürger- und Menschenrechtsorganisationen den neuen Grundrechte-Report vor weiterlesen »

70 Jahre GG – die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG: Eine Frage des Geldes
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Todesstrafe, Sklaverei und Folter hat Deutschland überwunden. Soziale Not und Armut beschäftigen die Gerichte aber nach wie vor sehr. Was kostet die Menschenwürde? (…) Kann man ein Existenzminimum kürzen? Die Karlsruher Richter müssen prüfen, ob es verfassungsgemäß ist, Hartz-IV-Empfängern als Sanktion für Fehlverhalten den Regelsatz zu kürzen. (…) Die Karlsruher Richter hielten sich während der Verhandlung Anfang des Jahres bewusst bedeckt. Für Dr. Martin Kellner, Richter am Sozialgericht Freiburg im Breisgau, steht aber fest: „Das Verfassungsgericht befindet sich in einem Dilemma.“ Denn im Jahr 2014 hat es entschieden, dass die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II mit dem Grundgesetz „derzeit noch vereinbar“ sind (Beschl. v. 23.07.2014 – 1 BvL 10/12). „Dies spricht dafür, dass ein Unterschreiten des Regelbedarfs unzulässig ist“, so Kellner gegenüber LTO. „Nach der herkömmlichen Auffassung ist die Menschenwürde absolut, unverfügbar und keiner Abwägung zugänglich. Wenn das Gericht hieran festhält, muss es zu einem Ergebnis kommen, das dem bedingungslosen Grundeinkommen nahekommt.“ Lehnten die Karlsruher Richter aber – „entsprechend den aktuellen arbeits- und sozialpolitischen Vorstellungen des Gesetzgebers“, wie Kellner betont – solch ein Modell der Grundsicherung ab, müsse es auch Kürzungen bei den Leistungen zulassen, die der Höhe nach ohnehin mit dem Grundgesetz nur „derzeit noch vereinbar“ seien. Dann aber, sagt Kellner, stehe „in diesem Fall eine Relativierung der Menschenwürde im Raum.“ Der Sozialrichter tippt deshalb darauf, dass die Karlsruher Richter versuchen werden, eine salomonische Lösung zu finden: „Nicht unwahrscheinlich erscheint es, dass das Verfassungsgericht einen Kompromiss zwischen den widerstreitenden Interessen darin findet, dass es hohe Leistungskürzungen bei wiederholtem Fehlverhalten – namentlich solche in Höhe von 60 bis 100 Prozent des Regelsatzes – für verfassungswidrig erklärt und zusätzlich eine stärkere Rücksichtnahme auf die Umstände des Einzelfalls fordert. Die Sanktionsregelungen des SGB II sind nämlich relativ starr und sehen keine behördliche Ermessensausübung vor.“ Wie auch immer die Karlsruher Richter tatsächlich entscheiden mögen: Die Hartz-IV-Kürzungen vor dem BVerfG sind ein aktuelles Beispiel dafür, warum die Menschenwürde in der rechtswissenschaftlichen Literatur auch als „schwierigstes Grundrecht“ gilt…“ Beitrag von Marcel Schneider vom 23. Mai 2019 bei Legal Tribune Online weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Todesstrafe, Sklaverei und Folter hat Deutschland überwunden. Soziale Not und Armut beschäftigen die Gerichte aber nach wie vor sehr. Was kostet die Menschenwürde? (...) Kann man ein Existenzminimum kürzen? Die Karlsruher Richter müssen prüfen, ob es verfassungsgemäß ist, weiterlesen »

Verfassungsschutz auflösen!„… Führende Verfassungsschützer haben am 70. Jahrestag des Grundgesetzes bessere gesetzliche Möglichkeiten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gefordert. Im Zeitalter der Digitalisierung und globaler Vernetzung auch von Extremisten und Terroristen bestehe kein Zweifel, „dass unsere Demokratie auch im Cyberraum wehrhaft sein muss“, sagte der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, am Donnerstag bei einem Symposium in Hamburg. Das folgt auf den Ruf des Bundesdatenschutzbeauftragten nach einer „Sicherheitsgesetz-Pause“. (…) Die Sicherheitsbehörden müssten in die Lage versetzt werden, ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen – zum Beispiel „mit Quellen-TKÜ auf Endgeräten und dem Instrument der Onlinedurchsuchung“. Dabei werden Smartphones mit Trojanern infiziert, um Gespräche abzuhören oder verschlüsselt versendete Messenger-Nachrichten mitzulesen. Hamburgs Verfassungsschutzchef Torsten Voß forderte ein „modifiziertes Trennungsgebot“ zwischen Ermittlungsbehörden und Nachrichtendiensten. „Kein Land weltweit hat diese strikte Trennung mindestens in Bezug auf die Informationsübermittlung zwischen Polizei und Verfassungsschutz.“…“ Agenturmeldung vom 23. Mai 2019 bei heise online weiterlesen »
Verfassungsschutz auflösen!"... Führende Verfassungsschützer haben am 70. Jahrestag des Grundgesetzes bessere gesetzliche Möglichkeiten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gefordert. Im Zeitalter der Digitalisierung und globaler Vernetzung auch von Extremisten und Terroristen bestehe kein Zweifel, "dass unsere Demokratie auch im Cyberraum wehrhaft weiterlesen »

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