Der Vermögensverwalter BlackRock„Eine starke Finanzlobby manipuliere Parlamentarier und schalte die Öffentlichkeit aus, erklärt Finanzprofessor Marc Chesney. «Die Macht der Märkte» höhle die Demokratie aus, bilanziert Chesney in seinem stark überarbeiteten Buch «Die permanente Krise – Der Aufstieg der Finanzoligarchie und das Versagen der Demokratie»*. Er klärt gleich auf, wer «die Märkte» sind, von denen nicht nur in Börsensendungen, sondern auch in der Tagesschau häufig die Rede ist: Es sind «Investmentbanken und spekulative Fonds, welche ebendiese Märkte [allen voran die grossen Börsen in New York und Chicago] manipulieren oder es zumindest versuchen, um aus ihren Einsätzen Gewinn zu schlagen». Sie würden ein Wettcasino betreiben, wo finanzielle Transaktionen in immer höherer Frequenz als Mikrosekundenhandel abgewickelt werden. Die Macht dieser «Märkte» widerspräche den Grundprinzipien der Demokratie: «Fortan sind es die elektronischen Finanzmärkte, welche die wirtschaftliche, finanzielle und soziale Ausrichtung der Länder bestimmen.» Sowohl linke wie auch rechte Politik müssten sich den Finanzmärkten unterordnen: «Es läuft auf eine Form von Diktatur hinaus», erklärt Marc Chesney. Deshalb gehe es heute «um die Wahl zwischen der Diktatur des Finanzsektors und einer Demokratie, in der die Bürgerinnen und Bürger ihre Zukunft selber in die Hand nehmen.»…“ Beitrag von Urs P. Gasche vom 20. August 2019 bei Infosperber weiterlesen »
Der Vermögensverwalter BlackRock"Eine starke Finanzlobby manipuliere Parlamentarier und schalte die Öffentlichkeit aus, erklärt Finanzprofessor Marc Chesney. «Die Macht der Märkte» höhle die Demokratie aus, bilanziert Chesney in seinem stark überarbeiteten Buch «Die permanente Krise – Der Aufstieg der Finanzoligarchie und das Versagen der weiterlesen »

Digitalcourage: Schluss mit dem Sicherheitstheater! Stoppt die Gleichsetzung von ‚Sicherheit‘ und ‚Repression‘
Digitalcourage: Schluss mit dem Sicherheitstheater! Stoppt die Gleichsetzung von ‚Sicherheit‘ und ‚Repression‘Wenn Politiker.innen von Sicherheit sprechen, geht es ihnen eigentlich um autoritäre Kontrolle. Das hat zwei gefährliche Folgen: 1. Auf diesem Wege werden zahllose Grundrechtseingriffe gerechtfertigt, die uns in Wirklichkeit in Gefahr bringen. 2. Es wird keine Politik mehr gemacht, die sich wirklich mit der Frage beschäftigt, wie wir sicherer leben können. Deshalb fordert Digitalcourage: Schluss mit dem Sicherheitstheater! Was derzeit in Politik und Wirtschaft als „Sicherheit“ verkauft wird, ist reines Puppentheater. Menschen wird Angst eingeredet, um diese Angst sodann mit Repression und Überwachung zu „beruhigen“. Sicherheit und Freiheit bedingen sich gegenseitig. Eine Politik, die Freiheit angreift und scheibchenweise verhökert, verdient nicht „Sicherheitspolitik“ genannt zu werden. Sie ist reines Theater und einer Demokratie nicht würdig. Wir brauchen echte Sicherheitspolitik, die uns auch wirklich sicherer macht, anstatt uns zu bedrohen. Unsere Forderungen: Aufhören, den Wunsch nach Sicherheit zu instrumentalisieren. Aufhören, Repression als Sicherheit hinzustellen. Echte Sicherheitspolitik betreiben; Arbeit in Verkehr und Infrastruktur, Umwelt und Klima, IT-Sicherheit, Emotionale Sicherheit, Gesundheitspolitik und Grundrechte und Frieden investieren…“ Aktionsseite von und bei Digitalcourage und die Mitmach-Aktion: Das empfehlt ihr #ausSicherheitsgründen sowie die Aktion bei Twitter: #ausSicherheitsgründen weiterlesen »
Digitalcourage: Schluss mit dem Sicherheitstheater! Stoppt die Gleichsetzung von ‚Sicherheit‘ und ‚Repression‘"Wenn Politiker.innen von Sicherheit sprechen, geht es ihnen eigentlich um autoritäre Kontrolle. Das hat zwei gefährliche Folgen: 1. Auf diesem Wege werden zahllose Grundrechtseingriffe gerechtfertigt, die uns in Wirklichkeit in Gefahr bringen. weiterlesen »

We will be your crisis. NEA-Aufruf gegen europäischen Polizeikongress„… Der Bundespolizei sind nach Angaben des Bundesinnenministeriums 30 rechtsextreme Vorfälle in den eigenen Reihen aus den vergangenen zwölf Jahren bekannt. Gegen jeden der betroffenen Mitarbeiter sei ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, hieß es in einer Antwort des Ministeriums auf eine Parlamentsanfrage der Linksfraktion im Bundestag. Konkret geht es nach Angaben des Ministeriums um „rechtsextreme Äußerungen, das Verwenden verfassungswidriger Symbole, das Dulden der Verwendung verfassungswidriger Symbole sowie das Tragen von Bekleidung, die auch der rechtsextremen Szene zugeordnet wird, zum Beispiel der Marke „Thor Steinar“. Die Auskunft bezieht sich auf Fälle ab 2007 – allein elf davon seien im Jahr 2017 gezählt worden, hieß es. Im laufenden Jahr wurde demnach bislang ein Vorfall bekannt. Mehr als zwei Drittel der Vorkommnisse seien durch interne Hinweise bekanntgeworden. Zehn Beamte auf Zeit („auf Widerruf“) seien entlassen worden. In vier Fällen sei eine Geldbuße verhängt oder ein Verweis ausgesprochen worden. In 21 Fällen seien Strafanzeigen gestellt worden…“ – aus der dpa-Meldung „Milde für rechte Polizisten“ vom 17. August 2019 (hier bei der taz), darüber, wie das Innenministerium alles im Griff hat… weiterlesen »
We will be your crisis. NEA-Aufruf gegen europäischen Polizeikongress„... Der Bundespolizei sind nach Angaben des Bundesinnenministeriums 30 rechtsextreme Vorfälle in den eigenen Reihen aus den vergangenen zwölf Jahren bekannt. Gegen jeden der betroffenen Mitarbeiter sei ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, hieß es in weiterlesen »

Kapitalismuskritik„Als der Heyne-Verlag im Frühjahr 1990 auf der Leipziger Buchmesse Taschenbücher gratis verteilte (es waren Remittenden, was man in der ständig an Papiermangel leidenden DDR nicht kannte), wunderte ich mich über die Menge an Horrorthrillern. (…) Sie kamen aus einem System, das allmähliche Verbesserungen versprach. Wenn sie für ihre Arbeit Westgeld bekämen, so hofften sie, würden sie sich ihre Wünsche schneller erfüllen können. Die Angst kam wie über Nacht. Betriebsschließungen, Entlassungen, der für selbstverständlich gehaltene sichere Boden brach weg. Druck in den Familien, Umschulungshorror – von überallher schallte es, dass man flexibler sein müsse. »Sich verkaufen können« – war man denn eine Ware? (…) Im Gegensatz zur DDR, die immer auf die Zustimmung der Bevölkerung angewiesen war und dafür Propaganda betrieb, geschieht Meinungsmache hier unterschwellig über die verschiedensten Kanäle. Wobei Rainer Mausfeld, langjähriger Professor für Wahrnehmungs- und Kognitionsforschung an der Universität Kiel, lange schon untersucht hat, mit welchen Techniken es der Macht gelingt, Veränderungsbedürfnisse zu unterdrücken oder umzuleiten. Eine wichtige Rolle, so meint er zu Recht, spielt dabei die Angst. (…) Mausfeld spricht von »Anti-Intellektualismus« bei Politikern und Journalisten, von »Diskursverrohung«, von »Diskursvermüllung«, wodurch direkte Medienmanipulation überflüssig werde. Zudem führt er Beispiele an, wie die »propagandistische Deklaration einer großen Gefahr X« dem Abbau demokratischer Strukturen dient. Dass demokratische Rhetorik und gesellschaftliche Realität immer weiter auseinanderklaffen, bringt ihn dazu, kapitalistische »Demokratie« lediglich als »eine besonders wirksame und vergleichsweise kostengünstige Form der Revolutionsprophylaxe« anzusehen. Da mag etwas dran sein, aber es entmutigt jene, die durch demokratische Einflussnahme humane Veränderungen des Systems durchsetzen wollen. Palliativtherapie am Krankenbett des Spätkapitalismus? Wann und wie sterben gesellschaftliche Systeme? Ein Begriff, den Rainer Mausfeld völlig außer Acht lässt, ist die Arbeitsproduktivität. Da lag der Kapitalismus eben gegenüber dem Sozialismus vorn, der ein Prinzip der Gleichheit anstrebte, was mit dem allgegenwärtigen Mangel in Konflikt geriet und mit Gleichmacherei auf niedrigem Niveau einherging. »Solange die Wirtschaft unter privater Kontrolle steht«, schreibt Mausfeld – doch wie soll das geändert werden und mit welchen Folgen? Wenn der Konflikt zwischen Arm und Reich immer tiefer wird, genügt ein Anstoß von außen, dass uns das System um die Ohren fliegt. Mausfeld spricht von verdeckten autoritären Strukturen. Die Gefahr einer offenen Autokratie steigt in der Krise.“ Beitrag von Irmtraud Gutschke bei neues Deutschland vom 17. August 2019 weiterlesen »
Kapitalismuskritik"Als der Heyne-Verlag im Frühjahr 1990 auf der Leipziger Buchmesse Taschenbücher gratis verteilte (es waren Remittenden, was man in der ständig an Papiermangel leidenden DDR nicht kannte), wunderte ich mich über die Menge an Horrorthrillern. (...) Sie kamen aus einem System, das allmähliche weiterlesen »

Stoppt Polizeigewalt„… Da ist zunächst die Kennzeichnungspflicht von Polizei in so genannten geschlossenen Einheiten, damit man, zum Beispiel bei Demonstrationen, einzelne Beamte eindeutig identifizieren kann. Einige Bundesländer haben das, andere nicht. In NRW wurde sie gerade wieder abgeschafft. Die Begründung: Es trüge zum Misstrauen gegen die Polizei bei. Das gilt auch für die zweite Forderung: die Einrichtung unabhängiger Ombudsstellen. Sie sollen Fehlverhalten von Polizei unabhängig untersuchen und bei Bedarf eine Anlaufstelle für alle Bürger sein. Gegenwärtig muss man damit zur Polizei, was wiederum wenig vertrauensbildend ist, wenn bei Gewalttaten dann die Kollegen, möglicherweise nicht objektiv, selbst ermitteln. Aber auch diese Forderung wird von Polizeivertretern als Misstrauen gedeutet. Die Polizei begeht hier einen eklatanten Fehler. Ihre Abwehrhaltung erzeugt mehr Frust und verspielt Vertrauen. Vor allem die Polizeigewerkschaften sowie eine falsch verstandene Loyalität von Innenpolitikern der Polizei gegenüber sind die größten Hinderungsgründe. Die Polizei glaubt von sich – und ihre Fürsprecher stehen dem nicht nach – dass sie „die Guten“ seien. Um Fehler würden sie sich allein intern kümmern. Diese Haltung erzeugt jedoch jenes Misstrauen, welches die Polizei ihren Kritikern immer vorwirft...“ – aus dem Beitrag „Entfremdete Bürger in Uniform?“ von Nils Zurawski am 15. August 2019 im Deutschlandfunk Kultur – der zwar einige nicht besonders treffende Alternativ-Vorschläge macht, dennoch aber sehr deutlich werden lässt, wie die wachsende Kritik an Polizeigewalt abgewehrt werden soll – von der Polizei selbst und den politischen Verantwortlichen. Siehe dazu auch einen weiteren aktuellen Beitrag zum Thema, was sich die Polizei und ihre politischen Auftraggeber so alles einfallen lassen, um Kritik zu unterdrücken weiterlesen »
Stoppt Polizeigewalt„... Da ist zunächst die Kennzeichnungspflicht von Polizei in so genannten geschlossenen Einheiten, damit man, zum Beispiel bei Demonstrationen, einzelne Beamte eindeutig identifizieren kann. Einige Bundesländer haben das, andere nicht. In NRW wurde sie gerade wieder abgeschafft. Die Begründung: Es trüge weiterlesen »

Denkmal für die Häftlinge des KZ Buchenwald„… Die Stadt Weimar folgt der Argumentation des Stiftungsrates auch in der weiteren Verbotsbegründung, die sich vornehmlich auf die politischen Anschauungen der MLPD bezieht. In der positiven Bezugnahme der MLPD auf den sozialistischen Aufbau in der Sowjetunion unter Stalin sieht die Versammlungsbehörde einen »Verstoß gegen die Menschenwürde«. Verwiesen wird dabei auf das in der unmittelbaren Nachkriegszeit auf dem Gelände des früheren KZ bestehende sowjetische Speziallager, wo neben Nazis auch einige sozialdemokratische und bürgerliche Antikommunisten inhaftiert waren. In ihrer weiteren Verbotsbegründung macht die Stadtverwaltung allerdings deutlich, dass es ihr gar nicht um eine spezifische Haltung der MLPD zum Speziallager geht, sondern darum, dass »politische Anschauungen, die dieses Unrecht hervorgebracht oder legitimiert haben, in Deutschland keine Zukunft mehr bekommen« – gemeint ist offensichtlich der Kommunismus als »politische Anschauung« an sich. Schließlich wird dem Internationalistischen Bündnis noch Antisemitismus unterstellt, weil ihm auch Sympathisanten der marxistisch-leninistischen Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) angehören. Das Bündnis hat beim Verwaltungsgericht Weimar Widerspruch gegen das Verbot eingelegt. Ulla Jelpke bedauerte am Mittwoch, dass es nicht gelungen sei, eine gemeinsame Gedenkveranstaltung zu organisieren. Doch sei das Verbot der Kundgebung des Internationalistischen Bündnisses ein »durch nichts gerechtfertigter Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit«. Man müsse kein Freund der MLPD sein, um zu erkennen, »dass die im Geiste des Antikommunismus und der unwissenschaftlichen Totalitarismustheorie vorgebrachte Verbotsbegründung unschwer auch gegen andere sozialistische Vereinigungen Anwendung finden kann«, warnt die Abgeordnete…“ – aus dem Artikel „»Thälmann ist niemals gefallen«“ von Nick Brauns am 16. August 2019 in der jungen welt – worin sowohl an die Ermordung ans Thälmanns durch die Nazis erinnert wird, als auch über verschiedene Gedenkveranstaltungen informiert – und über dieses „Verbot des Kommunismus“. Und man muss wahrlich kein Fan von Ernst Thälmann sein und auch nicht der MLPD, um dieses Gesinnungsverbot zu kritisieren, dass sich in der heutigen Entwicklung eine Stadtverwaltung und Provinzgericht anmaßen. Siehe dazu auch die Pressemitteilung der MLPD weiterlesen »
Denkmal für die Häftlinge des KZ Buchenwald„... Die Stadt Weimar folgt der Argumentation des Stiftungsrates auch in der weiteren Verbotsbegründung, die sich vornehmlich auf die politischen Anschauungen der MLPD bezieht. In der positiven Bezugnahme der MLPD auf den sozialistischen Aufbau in der weiterlesen »

Demonstrationsrecht verteidigen!„Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats die Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers nicht zur Entscheidung angenommen, der aufgrund der tatsächlichen Ausübung der Leitungsfunktion bei einer nicht angemeldeten öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel nach § 26 Nr. 2 VersammlG schuldig gesprochen worden war. Zur Begründung hat sie insbesondere angeführt, dass die Gesetzesauslegung der Fachgerichte, der zufolge auch der „faktische Leiter“ einer nicht angemeldeten Versammlung als tauglicher Täter nach § 26 Nr. 2 VersammlG angesehen werden kann, weder gegen das strafrechtliche Analogieverbot noch gegen das Schuldprinzip verstößt. Die Entscheidungen im konkreten Fall sind auch mit der Versammlungsfreiheit vereinbar, da der Gefahr einer – vom Gesetzgeber nicht gewollten – Sanktionierung der bloßen Teilnahme an einer nicht angemeldeten Versammlung durch eine restriktive Auslegung der Rechtsfigur des „faktischen Versammlungsleiters“ Rechnung getragen worden ist. (…) Nach den fachgerichtlichen Feststellungen organisierte der Beschwerdeführer am 11. Februar 2017 eine Demonstrationsveranstaltung auf einer Brücke, an der vier weitere Aktivisten der Anti-Atom-Bewegung mitwirkten. Im Rahmen der Veranstaltung seilten sich zwei Personen unter Zuhilfenahme eigens mitgebrachter Kletterausrüstung von der Brücke ab und spannten ein schwarzes, beschriftetes Banner auf, wobei sie vom Beschwerdeführer unterstützt wurden und dessen per Funk gegebenen Anweisungen folgten. Nach Aufforderung durch den Beschwerdeführer rollten beide Kletterer das Banner unverzüglich ein und seilten sich auf. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts waren die teilnehmenden Personen aus verschiedenen Orten angereist, hatten das Banner und die Kletterausrüstung bereits mitgeführt und die Presse vorab von der Veranstaltung informiert, eine Anmeldung der Versammlung aber unterlassen. (…) Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt, da sie unbegründet ist…“ BVerfG-Pressemitteilung Nr. 55/2019 vom 15. August 2019 zu Beschluss 1 BvR 1257/19 vom 9. Juli 2019 – siehe dazu einen umfangreichen Kommentar von Armin Kammrad vom 15. August 2019 – wir danken! weiterlesen »
Demonstrationsrecht verteidigen!"Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats die Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers nicht zur Entscheidung angenommen, der aufgrund der tatsächlichen Ausübung der Leitungsfunktion bei einer nicht angemeldeten öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel nach § 26 Nr. 2 VersammlG weiterlesen »

Französischer Polizeistaat gegen Demonstranten - Paris am 29.11.2015„… In Mecklenburg-Vorpommern aber könnte es innerhalb der Polizei offenbar leitende Mitarbeiter geben, die es laut Staatsanwaltschaft Rostock „vereiteln, dass Beschuldigte ihrer gerechten Strafe zugeführt werden”. Denn nach Nordkurier-Informationen ermittelt die Staatsanwaltschaft Rostock seit Monaten gegen drei leitende Beamte der MV-Polizei wegen des Verdachts der „Strafvereitelung im Amt”. Dabei soll es sich um zwei Männer und eine Frau handeln. Einer der Männer ist 59 Jahre alt, die unter Verdacht stehende Frau ist 50 Jahre alt. Da sich die Ermittlungen in hohen Polizeikreisen bewegen, laufen die Recherchen der Staatsanwaltschaft Rostock unter sogenanntem Vollschutz. Das heißt, dass nur ein sehr kleiner Kreis über die Ermittlungen informiert ist. Solche verdeckten Ermittlungen unter Vollschutz würden dann durchgeführt, wenn zu den Verdächtigen beispielsweise Staatsanwälte selbst, Richter, Rechtsanwälte oder eben Polizisten gehören. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Rostock befinden sich die Ermittlungen in der „heißen Phase” – mit dem Abschluss der Ermittlungen sei in Kürze zu rechnen. Nach Recherchen des Nordkurier ist es wahrscheinlich, dass es auch zu einer Anklage gegen die Polizeibeamten kommt. Derzeit ist allerdings noch offen, welchen Umfang die Taten haben, deretwegen die Staatsanwaltschaft ermittelt. Aus Ermittlerkreisen hieß es aber, in dem Fall gehe es nicht um Bagatellen. Dass in der Polizei in MV nun offenbar die nächste schwere Verfehlung von Beamten – dieses Mal sogar von Leitenden Beamten – ans Licht kommt, überrascht Insider nicht. „In der Polizei, gerade in der Führung, hat sich ein Parallelleben entwickelt. Die meisten Beamten des höheren Dienstes denken, dass sie in ihrem Machen und Tun unantastbar sind. Eine Kontrolle und Reglementierung scheint es dort teilweise nicht mehr zu geben”, sagte ein Kenner der Polizeiszene gegenüber dem Nordkurier…“ – aus dem Beitrag „Neue Ermittlungen gegen ranghohe Polizisten aus MV“ von Andreas Becker am 13. August 2019 im Nordkurier online über den neuesten der stetig wachsenden „Skandalfälle“ in Mecklenburg-Vorpommern, die offensichtlich keinerlei Kontrolle unterzogen werden. Siehe dazu auch zwei weitere alltägliche Beiträge weiterlesen »
Französischer Polizeistaat gegen Demonstranten - Paris am 29.11.2015„... In Mecklenburg-Vorpommern aber könnte es innerhalb der Polizei offenbar leitende Mitarbeiter geben, die es laut Staatsanwaltschaft Rostock „vereiteln, dass Beschuldigte ihrer gerechten Strafe zugeführt werden”. Denn nach Nordkurier-Informationen ermittelt die Staatsanwaltschaft Rostock seit Monaten weiterlesen »

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Auch im Angesicht des erneuten Aufmarschs der türkischen Armee gegen Nordsyrien bleibt die BRD bei ihrem Kurs: Erdogans Regime helfen, Opposition unterdrücken – mit der bayerischen Justiz als Vorreiter
[28. – 29. September 2018] BRD-Besuch: Erdogan NOT welcome!„… Morgens um sechs Uhr sind das Demokratische Kurdische Gesellschaftszentrum und zwei Privatwohnungen von der Polizei durchsucht worden. An der etwa eine Stunde andauernden Durchsuchung des kurdischen Vereins waren Dutzende Polizisten beteiligt. Es wurden Computer, Akten und Transparente beschlagnahmt. In den Wohnungen von Yeliz B. und Mazlum B. wurden elektronische Geräte und private Gegenstände beschlagnahmt. Der Durchsuchungsbeschluss soll vom Oberlandesgerichts Bayern ausgestellt worden sein. Die Betroffenen berichten von aggressivem Verhalten der Polizisten…“ – aus der Meldung „Kurdischer Verein und Wohnungen in Kassel durchsucht“ am 13. August 2019 bei der ANF über diese bundeslandübergreifende Zusammenarbeit gegen die kurdische Opposition. Siehe dazu auch einen weiteren Beitrag über die Unterstützung des Erdogan-Regimes durch die BRD und Hintergründe weiterlesen »
[28. – 29. September 2018] BRD-Besuch: Erdogan NOT welcome!„... Morgens um sechs Uhr sind das Demokratische Kurdische Gesellschaftszentrum und zwei Privatwohnungen von der Polizei durchsucht worden. An der etwa eine Stunde andauernden Durchsuchung des kurdischen Vereins waren Dutzende Polizisten beteiligt. Es wurden weiterlesen »

Menschenrechte nicht vergessen„Die Genfer Konventionen von 1949 sollen Menschen auch im Krieg vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit schützen. (…) „Ihr Sinn ist, der Menschlichkeit unter allen Umständen, auch in Kriegszeiten, Raum und Geltung zu verschaffen“, heißt es in einer Schrift des Deutschen Roten Kreuzes über die Konventionen. „Der Schutz des Menschen als solchen, mag er als Verwundeter oder Kranker, als Schiffbrüchiger, Gefangener oder als hilfsbedürftige Zivilperson Opfer des Krieges geworden sein, ist die alleinige und ausschließliche Aufgabe dieser Abkommen.“ (…) Doch der runde Geburtstag der Genfer Konventionen bietet keinen Anlass zum Feiern. Zu offensichtlich treten Regierungen, Warlords, Soldaten, Milizionäre, Rebellen und Terroristen die Vorschriften mit Füßen: In Afghanistan, im Irak, im Jemen, in Libyen, in der Demokratischen Republik Kongo, im Südsudan, in Syrien oder in der Ukraine, um nur die bekanntesten Brennpunkte aufzulisten. (…) „Rund um die Welt sehen wir enorme Verletzungen des humanitären Völkerrechts“, klagt der Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, Peter Maurer. Und er warnt: „Diese Verletzungen können zu der Wahrnehmung führen, dass die Prinzipien niemals respektiert werden und dass sie nicht relevant sind.“ (…) Auch wenn die Abkommen fast täglich verletzt werden – sie gehören zu den wenigen universal ratifizierten Verträgen. „Doch bedeutet die Verletzungen der Abkommen nicht, dass sie ungenügend sind“, bilanziert Rot-Kreuz-Präsident Maurer. „Vielmehr sind die Anstrengungen, die Abkommen zu respektieren, ungenügend.“ Beitrag von Jan Dirk Herbermann vom 12. August 2019 bei MiGAZIN weiterlesen »
Menschenrechte nicht vergessen"Die Genfer Konventionen von 1949 sollen Menschen auch im Krieg vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit schützen. (...) „Ihr Sinn ist, der Menschlichkeit unter allen Umständen, auch in Kriegszeiten, Raum und Geltung zu verschaffen“, heißt es in einer Schrift des Deutschen Roten Kreuzes weiterlesen »

Strafanzeigen gegen Verantwortliche & Beteiligte “Europäischer Polizeikongress 2014” in Berlin„… Der Roboter mit hochauflösenden Kameras, Röntgensystem und Wassergewehr steht dem Landeskriminalamt schon seit drei Jahren zur Verfügung. Noch Zukunftsmusik sind hingegen die bei dieser Gelegenheit präsentierten G38-Gewehre, von denen im nächsten Jahr 1500 Exemplare nach Hessen ausgeliefert werden sollen. Sie sollen stärker sein und leichter handhabbar als die Maschinenpistolen, die bislang im Einsatz sind. Im Gegensatz zu den in der Bundeswehr verwendeten G38 sind mit ihnen nur gezielte Einzelschüsse möglich, kein sogenanntes Dauerfeuer. Die Ausbilder zeigten auch, wie die Schießausbildung mit moderner Lasertechnik aussieht. Was die Beamten bei der Übung außerdem nutzten, war die mobile Variante von Hessendata, wie die Auswerte- und Analyseplattform Palantir in Hessen heißt. Mitte vergangenen Jahres wurde die erste Handyapplikation an eine Einheit übergeben. Geplant ist ein hessenweiter Einsatz. Sie soll Polizisten bei ihren Einsätzen besser vernetzen, sie schneller mit Informationen versorgen: „Dank der Software können Gefahren schneller erkannt und Ermittlungen zu einschlägigen Straftaten zielgerichtet und erfolgreich geführt werden“, sagte Innenminister Peter Beuth (CDU) am Rande der Übung. Hessendata wird unter anderem im Kampf gegen islamistische Gefährder eingesetzt…“ – aus dem Beitrag „Polizei Hessen bekommt 1500 neue G38-Gewehre“ von Jutta Rippegather am 10. August 2019 in der FR online, worin auch noch Roboter, Datensysteme und sonstige Wunderwerke kapitalistischer Technik Gegenstand der realen Utopie des Polizeistaats sind – verbunden mit einem der aus den USA beispielsweise bekannten Loblieder auf Palantir. Siehe dazu auch eine ergänzende Meldung und den Hinweis auf einen dazu gehörenden Infokasten weiterlesen »
Strafanzeigen gegen Verantwortliche & Beteiligte “Europäischer Polizeikongress 2014” in Berlin„... Der Roboter mit hochauflösenden Kameras, Röntgensystem und Wassergewehr steht dem Landeskriminalamt schon seit drei Jahren zur Verfügung. Noch Zukunftsmusik sind hingegen die bei dieser Gelegenheit präsentierten G38-Gewehre, von denen im nächsten Jahr weiterlesen »

Vertreterin des Grundrechtekomitees reicht Klage gegen Polizeidirektion Chemnitz ein. Gericht soll Rechtswidrigkeit der Einkesselung am 1. September 2018 feststellen
Antinazidemo Chemnitz 27.8.2018„Michèle Winkler, Referentin des Komitees für Grundrechte und Demokratie e.V., reichte heute Morgen Klage gegen den Freistaat Sachsen, vertreten durch die Polizeidirektion Chemnitz, ein. Ihr war am 1. September 2018 in Chemnitz mit rund 350 weiteren Demonstrierenden über mehr als vier Stunden hinweg die Freiheit entzogen worden. Sie wurde von der Polizei ohne Begründung in einen schon bestehenden Polizeikessel geschoben. Die Klägerin sieht sich in ihren Grundrechten verletzt. Rechtsanwalt Christian Mucha, der Michèle Winkler vertritt, sagt zur Klagebegründung: „Für das Vorgehen der Polizei in dieser Situation gibt es keine Rechtsgrundlage; es lagen weder die Voraussetzungen des Sächsischen Polizeigesetzes, noch die der Strafprozessordnung für eine solche Maßnahme vor.“ Juliane Nagel, die als Mitglied des Sächsischen Landtags vor Ort die Situation beobachtete, kommentiert: „Am Roten Turm wurden durch die Polizei wahllos Menschen zusammengetrieben und festgesetzt. Das ist keine Bagatelle, sondern Freiheitsentziehung. Zahlreiche Menschen haben sich noch im Nachhinein bei mir gemeldet und fordern Aufklärung des Polizeihandelns!“ (…) Juliane Nagel kommentiert das Vorgehen der Polizei: „Die Polizei hat sich auf der einen Seite stundenlang mit einer Maßnahme beschäftigt, deren Sinn höchst zweifelhaft bleibt und konnte in anderen Teilen der Stadt mehrere Menschen wie schon an den Vortagen nicht vor rechter Gewalt schützen. Diese Prioritätensetzung ist nicht hinnehmbar.“…“ Pressemitteilung des Grundrechtekomitees vom 6. August 2019 weiterlesen »
Antinazidemo Chemnitz 27.8.2018"Michèle Winkler, Referentin des Komitees für Grundrechte und Demokratie e.V., reichte heute Morgen Klage gegen den Freistaat Sachsen, vertreten durch die Polizeidirektion Chemnitz, ein. Ihr war am 1. September 2018 in Chemnitz mit rund 350 weiteren Demonstrierenden über mehr als vier weiterlesen »

Kampagne für Kennzeichnungspflicht für Polizisten von Amnesty Polizei„… Dürfen Bürger Polizeieinsätze filmen? Eigentlich hatte das Bundesverfassungsgericht die Frage bejaht und damit geklärt. Doch die Polizei hat sich neue Begründungen für eine Bestrafung filmender Bürger einfallen lassen, wie aktuelle Vorgänge in Kassel zeigen. Am 20. Juli demonstrierte dort die Neonazi-Partei „Die Rechte“. Dagegen formierte sich eine Gegendemonstration. Weil sich auch die oft militante Antifa aus dem nahen Göttingen angekündigt hatte, gab es am Kasseler Bahnhof Polizeikontrollen. Eine 35-jährige Kasseler Politologin wollte eigentlich zur Gegen-Demo. Doch als sie die aus ihrer Sicht „ruppigen“ Polizeikontrollen sah, nahm sie ihr Smartphone und filmte. „Dann hält sich die Polizei vielleicht etwas zurück“, hoffte sie. Die Frau filmte, wie ein Mann an die Wand gestellt wurde und ihm beim Abtasten ein Polizist an die Genitalien griff. Wenig später wurde sogar ihr Freund, der sie begleitete, kontrolliert. Wieder griff sie zum Smartphone. Doch nun wurde das Gerät von der Polizei beschlagnahmt, denn sie habe eine Straftat begangen…“ – aus dem Beitrag „Polizei möchte ungefilmt bleiben“ von Christian Rath am 06. August 2019 in der taz online über den Einfallsreichtum der Polizei beim Verweigern der Durchführung juristischer Entscheidungen… Siehe dazu auch zwei weitere aktuelle Beiträge über die Strategien der Polizei zur Vermeidung von Dokumentation ihres Vorgehens. weiterlesen »
Kampagne für Kennzeichnungspflicht für Polizisten von Amnesty Polizei„... Dürfen Bürger Polizeieinsätze filmen? Eigentlich hatte das Bundesverfassungsgericht die Frage bejaht und damit geklärt. Doch die Polizei hat sich neue Begründungen für eine Bestrafung filmender Bürger einfallen lassen, wie aktuelle Vorgänge in Kassel zeigen. Am weiterlesen »

Stoppt Polizeigewalt„… Die Frau schaltet sich in die Razzia in der Shisha-Bar ihres Mannes an der Münsterstraße ein, als sie auf einer Kamera sieht, wie ein Polizist die Kasse öffnet. Es kommt zu einer Rangelei, die Frau beleidigt Polizisten und wehrt sich dagegen, in einem Innenhof festgesetzt zu werden. „Ihr Widerstand wurde schließlich durch Schläge ins Gesicht gebrochen“, teilt die Polizei damals mit, als Vowürfe gegen den Beamten laut werden. Die Frau erleidet eine Kiefergelenks- und eine Jochbeinprellung. In einem Video des Vorfalls, das der WDR veröffentlicht hat, sind auch Drohungen zu hören: „So, das ist tätlicher Widerstand, da geht‘s in den Bau jetzt für. Dann kannste die Schwangerschaft im Gefängnis machen. Haste mich verstanden jetzt? (…) Ich lass dich jetzt los. Ein Mucks, dann hau ich dir ein Paar ins Gesicht, dass du deine Zähne aufsammeln kannst. Hast du mich jetzt verstanden?“ Das Verfahren gegen den Polizisten wurde nun wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt, bestätigt die Staatsanwaltschaft. Die schwangere Frau sei aggressiv gewesen, somit könne man das Handeln des Polizisten mit Notwehr rechtfertigen…“ – aus dem Bericht „Schläge gegen Schwangere gerechtfertigt: Verfahren gegen Polizisten eingestellt“ von Bastian Pietsch und Patricia Friedek am 02. August 2019 in den Ruhr Nachrichten online – was in Frankreich die Besetzung von Schulen ist, ist hier halt – beispielsweise – schwangere Frauen schlagen… weiterlesen »
Stoppt Polizeigewalt„... Die Frau schaltet sich in die Razzia in der Shisha-Bar ihres Mannes an der Münsterstraße ein, als sie auf einer Kamera sieht, wie ein Polizist die Kasse öffnet. Es kommt zu einer Rangelei, die Frau beleidigt Polizisten und wehrt sich weiterlesen »

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Zensur und Verbote gegen kurdische Einrichtungen in der BRD – Geld für Islamisten in Syrien: Die Berliner Waffenbrüder Erdogans in Aktion

Dossier

Turkey up in arms against Erdoğan!Während kurdische Kämpfer in Syrien gegen das letzte Widerstandsnest des »Islamischen Staates« vorrücken, hat Innenminister Horst Seehofer kurdische Verlage in Deutschland verboten. Deren Einnahmen würden der PKK zugute kommen, heißt es. Das Vorgehen ist aus mehreren Gründen besorgniserregend. Erstens: Mit einer schwammigen, bisher kaum belegten Begründung werden Verlage verboten. Wenn Polizisten in Deutschland lastwagenweise linke und humanistische Bücher abtransportieren, müssen in Anbetracht der Geschichte die Alarmglocken läuten. Neben Zweig und Dostojewski wurden auch türkische Autoren verlegt, die unter Erdogans Regime verfolgt werden. Die Maßnahme ist ein Angriff auf die Meinungsfreiheit. Zweitens: Die Verlage brachten Bücher über kurdische Geschichte und Sprache heraus. Durch die Verbote werden die kulturellen Rechte der kurdischen Minderheit in Deutschland mit Füßen getreten. Solche Verhältnisse kannte man bisher aus der Türkei…“ – aus dem Beitrag „Wer hat Angst vor Büchern?“ von Sebastian Bähr am 12. Februar 2019 in neues deutschland, worin abschließend zusammengefasst wird: „… Die Bundesregierung macht sich mit ihrer drakonischen Kriminalisierungsstrategie erneut zum Erfüllungsgehilfen eines brutalen Autokraten“. Siehe dazu fünf weitere aktuelle Beiträge, darunter die Ankündigung einer Klage gegen die Zensoren, einen Bericht über weitere alltägliche Repression gegen kurdische Proteste und einen Beitrag zur Finanzierung der Hilfstruppen Erdogans in Syrien und neu dazu: Solidarität mit kurdischer Kulturarbeit: Für die Verbreitung der Edition Mezopotamya werden Spenden gebraucht – gegen die willkürlichen Verbote des Innenministeriums weiterlesen »

Dossier

Turkey up in arms against Erdoğan!Während kurdische Kämpfer in Syrien gegen das letzte Widerstandsnest des »Islamischen Staates« vorrücken, hat Innenminister Horst Seehofer kurdische Verlage in Deutschland verboten. Deren Einnahmen würden der PKK zugute kommen, heißt es. Das Vorgehen ist aus weiterlesen »

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