ChefFür Empörung im Internet sorgte ein Äußerungen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU): „Man muss Gesetze kompliziert machen, dann fällt es nicht so auf. Wir machen nix Illegales, wir machen Notwendiges“ (Zitat des Tages in junge Welt 08.06.2019). Die vom ARD-Magazin „Bericht aus Berlin“ per Twitter bekanntgemachten Sätze waren sicher nicht für die Öffentlichkeit gedacht. Der Juso-Vorsitzende Kevin Kühnert „spricht von einem Skandal“, meldet DIE ZEIT darauf hin. Ein paar Beispiele aus dem Arbeitsrecht zeigen, dass Seehofer nur beschreibt, was seit Jahrzehnten politisches Ziel ist. Recht soll möglichst kompliziert sein, wenn Lohnabhängige ihre Rechte wahrnehmen wollen. Es fängt schon einmal mit der einfachen Frage aus Sicht des Nichtjuristen an: „Wo finde ich etwas zu meinen Rechten?“. Ein Arbeitsgesetzbuch gibt es hierzulande, im Gegensatz zur DDR, bis heute nicht, obwohl eine Regelung im Einigungsvertrag genau dies vorsah…“ Artikel von Marcus Schwarzbach vom 10.6.2019 – wir danken! weiterlesen »
Chef"Für Empörung im Internet sorgte ein Äußerungen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU): „Man muss Gesetze kompliziert machen, dann fällt es nicht so auf. Wir machen nix Illegales, wir machen Notwendiges“ (Zitat des Tages in junge Welt 08.06.2019). Die vom ARD-Magazin „Bericht weiterlesen »

[Aktion am Bundestag] GG-Artikel 20, der unbedingt dazu gehört, fehlte: die sog. „Staatsstrukturprinzipien“
Aktion am Bundestag vom „Verein zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen“Bis heute fehlte der Artikel 20 in der Reihe der Stelen mit den Artikeln 1-19 am Deutschen Bundestag. Rechtzeitig zum 70.Geburtstag des Grundgesetzes in der nächsten Wochen ist diese Lücke geschlossen worden. Warum das eine Lücke war, ergibt sich, wenn man weiß, dass die Artikel 1 bis 19 „nur“ die sog. „Grundrechte“ enthalten und damit „nur“ reine, universell gültige Menschenrechte umfassen – dass aber erst der Artikel 20 die sog. „Staatsstrukturprinzipien“: die demokratische Grundordnung der BRD und ihre unbedingte Anbindung an die Menschen- und ihre Freiheitsrechte, enthält. (…) Als Höhepunkt bildet nun der Artikel 20 in der Reihe der Stelen den Politikern ein Denk-Mal, das es wert ist nicht vergessen zu werden. Es wird den Politiker im Bundestag zeigen WOFÜR die Menschen sie ernannt haben und WER der Souverän im Staate ist…“ Beitrag vom 18.5.2019 im taz blog zur (mittlerweile polizeilich geräumten) Aktion am Bundestag vom „Verein zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen“ – siehe Bilder und Hintergründe auf der Aktionsseite und neu: Wie geht es weiter? Statement und Aufruf zum Verschwinden der Stele … weiterlesen »
Aktion am Bundestag vom „Verein zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen“"Bis heute fehlte der Artikel 20 in der Reihe der Stelen mit den Artikeln 1-19 am Deutschen Bundestag. Rechtzeitig zum 70.Geburtstag des Grundgesetzes in der nächsten Wochen ist diese Lücke geschlossen weiterlesen »

70 Jahre GG – die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG: Eine Frage des Geldes
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Todesstrafe, Sklaverei und Folter hat Deutschland überwunden. Soziale Not und Armut beschäftigen die Gerichte aber nach wie vor sehr. Was kostet die Menschenwürde? (…) Kann man ein Existenzminimum kürzen? Die Karlsruher Richter müssen prüfen, ob es verfassungsgemäß ist, Hartz-IV-Empfängern als Sanktion für Fehlverhalten den Regelsatz zu kürzen. (…) Die Karlsruher Richter hielten sich während der Verhandlung Anfang des Jahres bewusst bedeckt. Für Dr. Martin Kellner, Richter am Sozialgericht Freiburg im Breisgau, steht aber fest: „Das Verfassungsgericht befindet sich in einem Dilemma.“ Denn im Jahr 2014 hat es entschieden, dass die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II mit dem Grundgesetz „derzeit noch vereinbar“ sind (Beschl. v. 23.07.2014 – 1 BvL 10/12). „Dies spricht dafür, dass ein Unterschreiten des Regelbedarfs unzulässig ist“, so Kellner gegenüber LTO. „Nach der herkömmlichen Auffassung ist die Menschenwürde absolut, unverfügbar und keiner Abwägung zugänglich. Wenn das Gericht hieran festhält, muss es zu einem Ergebnis kommen, das dem bedingungslosen Grundeinkommen nahekommt.“ Lehnten die Karlsruher Richter aber – „entsprechend den aktuellen arbeits- und sozialpolitischen Vorstellungen des Gesetzgebers“, wie Kellner betont – solch ein Modell der Grundsicherung ab, müsse es auch Kürzungen bei den Leistungen zulassen, die der Höhe nach ohnehin mit dem Grundgesetz nur „derzeit noch vereinbar“ seien. Dann aber, sagt Kellner, stehe „in diesem Fall eine Relativierung der Menschenwürde im Raum.“ Der Sozialrichter tippt deshalb darauf, dass die Karlsruher Richter versuchen werden, eine salomonische Lösung zu finden: „Nicht unwahrscheinlich erscheint es, dass das Verfassungsgericht einen Kompromiss zwischen den widerstreitenden Interessen darin findet, dass es hohe Leistungskürzungen bei wiederholtem Fehlverhalten – namentlich solche in Höhe von 60 bis 100 Prozent des Regelsatzes – für verfassungswidrig erklärt und zusätzlich eine stärkere Rücksichtnahme auf die Umstände des Einzelfalls fordert. Die Sanktionsregelungen des SGB II sind nämlich relativ starr und sehen keine behördliche Ermessensausübung vor.“ Wie auch immer die Karlsruher Richter tatsächlich entscheiden mögen: Die Hartz-IV-Kürzungen vor dem BVerfG sind ein aktuelles Beispiel dafür, warum die Menschenwürde in der rechtswissenschaftlichen Literatur auch als „schwierigstes Grundrecht“ gilt…“ Beitrag von Marcel Schneider vom 23. Mai 2019 bei Legal Tribune Online weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Todesstrafe, Sklaverei und Folter hat Deutschland überwunden. Soziale Not und Armut beschäftigen die Gerichte aber nach wie vor sehr. Was kostet die Menschenwürde? (...) Kann man ein Existenzminimum kürzen? Die Karlsruher Richter müssen prüfen, ob es verfassungsgemäß ist, weiterlesen »

Verfassungsschutz auflösen!„… Führende Verfassungsschützer haben am 70. Jahrestag des Grundgesetzes bessere gesetzliche Möglichkeiten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gefordert. Im Zeitalter der Digitalisierung und globaler Vernetzung auch von Extremisten und Terroristen bestehe kein Zweifel, „dass unsere Demokratie auch im Cyberraum wehrhaft sein muss“, sagte der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, am Donnerstag bei einem Symposium in Hamburg. Das folgt auf den Ruf des Bundesdatenschutzbeauftragten nach einer „Sicherheitsgesetz-Pause“. (…) Die Sicherheitsbehörden müssten in die Lage versetzt werden, ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen – zum Beispiel „mit Quellen-TKÜ auf Endgeräten und dem Instrument der Onlinedurchsuchung“. Dabei werden Smartphones mit Trojanern infiziert, um Gespräche abzuhören oder verschlüsselt versendete Messenger-Nachrichten mitzulesen. Hamburgs Verfassungsschutzchef Torsten Voß forderte ein „modifiziertes Trennungsgebot“ zwischen Ermittlungsbehörden und Nachrichtendiensten. „Kein Land weltweit hat diese strikte Trennung mindestens in Bezug auf die Informationsübermittlung zwischen Polizei und Verfassungsschutz.“…“ Agenturmeldung vom 23. Mai 2019 bei heise online weiterlesen »
Verfassungsschutz auflösen!"... Führende Verfassungsschützer haben am 70. Jahrestag des Grundgesetzes bessere gesetzliche Möglichkeiten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gefordert. Im Zeitalter der Digitalisierung und globaler Vernetzung auch von Extremisten und Terroristen bestehe kein Zweifel, "dass unsere Demokratie auch im Cyberraum wehrhaft weiterlesen »

Lohnarbeit macht unfrei. Elizabeth Anderson: „Private Regierung“
Frohes Schaffen – Ein Film zur Senkung der ArbeitsmoralAls Arbeitnehmer verzichten wir auf einen Teil unserer republikanischen Freiheiten, meint die politische Philosophin Elizabeth Anderson. Ihre Kritik der Lohnarbeit in den USA trifft auch auf Arbeitsbedingungen in Europa zu. Private Regierung“ – der Titel klingt paradox, denn normalerweise bezeichnet das Wort „Regierung“ eine sehr öffentliche Angelegenheit. Nicht so bei Elizabeth Anderson. Die US-amerikanische Professorin für Philosophie, die sich vor allem mit Theorien über Gleichheit einen Namen gemacht hat, definiert „private Regierung“ als eine willkürliche, nicht rechenschaftspflichtige Herrschaft über andere, und sie sieht diese Form der Regierung fast überall am Werk, wo wir in Lohnarbeit stehen. (…) Heute tragen wir meist nicht mehr Produkte, sondern unsere Arbeitskraft zu Markte. Zu behaupten, diese Arbeit sei ein beliebiges Gut – wie Brot oder Stoff – sei pure Ideologie, meint Anderson, denn „indem Arbeitgeber die Verfügung über Arbeit kaufen, kaufen sie die Verfügung über Menschen“. Diese Verfügung ist „private Regierung“. Anderson belegt ihre Aussagen vor allem mit Beispielen aus den USA: Dort verbietet die Handelskette Walmart den Mitarbeiterinnen persönliche Gespräche am Arbeitsplatz. Amazon entzieht sich der Haftung für gesundheitliche Schäden seiner Angestellten. Die Geflügelfirma Tyson hinderte ihre Arbeiter daran, während der Schicht auf die Toilette zu gehen. (…) In der Lohnarbeit steckt – strukturell – eine Beschränkung dessen, was Anderson die „republikanische Freiheit“ nennt, also die Freiheit, nicht beherrscht zu werden.“ Buchbesprechung von Andrea Roedig vom 11.02.2019 beim Deutschlandfunk Kultur von Elizabeth Anderson: „Private Regierung“ beim Suhrkamp Verlag, Berlin 2019. Siehe dazu auch: Elizabeth Anderson: „Private Regierung“ – Wie Arbeitgeber über ihre Beschäftigten herrschen weiterlesen »
Frohes Schaffen – Ein Film zur Senkung der Arbeitsmoral"Als Arbeitnehmer verzichten wir auf einen Teil unserer republikanischen Freiheiten, meint die politische Philosophin Elizabeth Anderson. Ihre Kritik der Lohnarbeit in den USA trifft auch auf Arbeitsbedingungen in Europa zu. Private Regierung“ – der weiterlesen »

Grafik zur Debatte um Arbeit 4.0. - fuer das LabourNet Germany erstellt durch T.S.„Die Digitalisierung wird vielfach als Bedrohung angesehen. Sie birgt indes große Chancen für eine vernünftige Gestaltung der Wirtschaft jenseits der kapitalistischen Produktionsweise. Wenn der Kapitalismus das Ende der Geschichte ist, dann ist das Ende der Geschichte verdammt nah. Im Kampf um die grausigste Art, wie die Umweltzerstörung uns alle zu Tode bringen könnte, hat auf meiner persönlichen Best-of-Liste kürzlich »an der Pest sterben, weil das tauende Eis der Arktis ausgerottete Pandemien freilegt« den Klassiker »verhungern, weil durch Insektensterben das Ökosystem kollabiert« überholt. Aber das ist natürlich rein subjektiv, wir können es uns ja nicht aussuchen. Jeder stirbt für sich allein? Schön wär’s. Dass ein System, in dem sich ein Mensch mit 200 Euro in der Tasche entscheiden kann, entweder einmal spontan mit der Bahn von München nach Berlin zu fahren oder zwei Flüge zwischen den beiden Städten zu buchen, in dem große Konzerne wie Amazon neu produzierte Ware verbrennen und Supermärkte Menschen dafür verklagen können, noch essbare Lebensmittel aus ihren Mülleimern zu fischen, und in dem ein eigener Begriff für die Herangehensweise existiert, elektronische Geräte so zu bauen, dass sie möglichst schnell kaputt gehen und man sie nachkaufen muss (geplante Obsoleszenz) – dass also ein solches System nicht der Weg sein wird, wie wir den nahenden Kollaps abwenden, ist offensichtlich. Dass statt dessen eine geplante Wirtschaft sinnvoll ist, in der wir uns entscheiden könnten, nur das herzustellen, was tatsächlich gebraucht wird (und das möglichst umweltfreundlich), statt nach dem kapitalistischen Profitsystem doppelt so viel zu produzieren, wie die Menschheit braucht, und noch einen Haufen Schrott dazu und diesen dann an unter einigen Wenigen zu verteilen, auch. Aber weil die realsozialistische Planwirtschaft untergegangen ist und deswegen heute einen ziemlich schlechten Ruf hat, und weil diejenigen, die von der aktuellen Situation profitieren, ihre Privilegien mit Zähnen und Klauen verteidigen, allen Logikfehlern, Ungerechtigkeiten und Klimakrisen zum Trotz, ist die Wirtschaftsplanung nach Bedürfnissen heute eigentlich kein Thema mehr. Dabei wäre es so einfach. (…) Mit der Entwicklung der Technologie auf ein Level, das mehr als einem kleinen Teil der Menschen die Möglichkeit eröffnet, nicht den größten Teil ihres Tages mit unliebsamer Arbeit verbringen zu müssen, ist auch zum ersten Mal eine Demokratie unter Beteiligung aller Menschen möglich geworden. So wie die Bourgeoisie die Bauern enteignet und den Parlamentarismus eingeführt hat, können auch die lohnabhängigen Menschen die Kapitalisten enteignen und die wirkliche Demokratie einführen. Der Kapitalismus hat die Möglichkeit für eine neue Form des Arbeitens und Lebens geschaffen. Zeit, sie zu nutzen. Zeit für die Revolution.“ Beitrag von Laura Meschede bei der jungen Welt vom 3. April 2019 weiterlesen »
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Die trügerische Verheißung: Von der Geburt des Internets zum neuen Autoritarismus
Keine Macht für Niemand!„„Der David des Mikrochips“, sagte Ronald Reagan 1989, „wird den Goliath des Totalitarismus zu Fall bringen.“ (…) Es ist eine der gravierendsten Paradoxien der gegenwärtigen Situation, dass just jene Kommunikationsweisen, die die Autoritären von heute stark machen, einst gerade dazu erdacht wurden, den Autoritarismus zu besiegen. (…) Und die gleichen Methoden, sich per Netzwerk zu organisieren, von denen so viele den Sturz übelwollender Staaten erhofften, haben diese Erwartung nicht nur nicht eingelöst – man denke an den Arabischen Frühling –, sondern sogar, ganz im Gegenteil, Autokraten in die Lage versetzt, Protest und Dissens zielgenauer zu überwachen. (…) Die politische Vision, die uns an diesen Punkt geführt hat, kam in den 1930er Jahren auf, als Reaktion auf den Faschismus. In den Jahren vor dem Zweiten Weltkrieg rätselte man in Amerika darüber, wie es dazu kommen konnte, dass Deutschland, eine der kultiviertesten Nationen Europas, in das dunkle Loch des Nationalsozialismus getaumelt war. Heute würden wir für Hitlers Aufstieg wahrscheinlich das wirtschaftliche Chaos und die politischen Grabenkriege der Weimarer Zeit verantwortlich machen. Damals jedoch gaben viele den Massenmedien die Schuld. (…) Heute aber sind Rundfunk und Fernseh-Talkshows, Podcasts, Blogs und natürlich die sozialen Medien Bestandteile eines neuen Medienökosystems, in dem eigene Erfahrungen derart einfach und wirkungsvoll geäußert werden können, dass dies für die Rechte ebenso wie für die Linke zu einem reizvollen Instrument geworden ist. (…) Aber ob sie nun lügen wie Trump oder lang verdrängte Wahrheiten enthüllen wie die Teilnehmer der #MeToo-Bewegung: Wer heute im öffentlichen Raum Durchsetzungsmacht beansprucht, muss seine ganz eigene Sprache sprechen. (…) Es ist an der Zeit, von der Phantasie abzulassen, Techniker könnten unsere Politik für uns besorgen und alles, was wir tun müssten, um die Welt zu verändern, sei, unsere Sehnsüchte in den öffentlichen Foren zu artikulieren, die diese Techniker bereitstellen. Im 20. Jahrhundert glaubten Amerikaner sowohl auf der Linken als auch auf der Rechten lange Zeit, die staatlichen Organe seien der Feind und Bürokratie sei per definitionem totalitär. Genau diese Institutionen gilt es heute wiederzubeleben. Wir müssen die langwierige schwere Arbeit leisten, die aus unseren Erfahrungen entspringenden Wahrheiten in Gesetzesform zu gießen.“ Beitrag von Fred Turner aus ‚Blätter für deutsche und internationale Politik‘ 3/2019 weiterlesen »
Keine Macht für Niemand!"„Der David des Mikrochips“, sagte Ronald Reagan 1989, „wird den Goliath des Totalitarismus zu Fall bringen.“ (...) Es ist eine der gravierendsten Paradoxien der gegenwärtigen Situation, dass just jene Kommunikationsweisen, die die Autoritären von heute stark machen, einst gerade weiterlesen »

Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 6.3.2019 – wir danken! weiterlesen »

Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 6.3.2019 - wir danken!

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Buchcover: "Recht, Rechtsstaat und Gerechtigkeit. Eine Einführung" von Hermann Klenner (2016)„… Im Mai 2018 wurde ein Großaufgebot der Polizei zu einer Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen geschickt. Die Bewohner wehrten sich dort passiv gegen eine Abschiebung, die Polizei nahm den Betroffenen fest und schob ihn nach Italien ab, was der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl so kommentierte: „Bei uns setzen sich Polizei und Rechtsstaat durch.“ Kurz darauf sagte der CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt, eine „Anti-Abschiebe-Industrie“ nutze die Mittel des Rechtsstaates, um ihn zugleich „von innen heraus zu bekämpfen“. In den letzten Jahren lässt sich beobachten, dass der Begriff des „Rechtsstaats“ immer häufiger in politischen Diskussionen auf eine Art und Weise verwendet wird, die seinen eigentlichen Gehalt ins Gegenteil verkehrt. (…) Nicht nur in Bezug auf Abschiebungen wird der Rechtsstaatsbegriff in Anschlag gebracht. In einem Strafverfahren Mitte Februar 2019 gegen eine Aktivistin, die sich ihrer Räumung im Hambacher-Wald widersetzt hatte, begründete der zuständige Richter sein hartes Urteil von neun Monaten Jugendgefängnis ohne Bewährung mit dem Verweis darauf, dass der „Rechtsstaat“ ein deutliches Signal erwarte. (…) Die ordnungspolitische Vereinnahmung des Rechtsstaatsbegriffs hat nicht nur eine diskursive Funktion. Wenn der baden-württembergische Innenminister Strobl die Polizei und den Rechtsstaat umstandslos auf eine Stufe stellt, dann legitimiert er nicht nur die Handlungen der Polizei gegenüber jedweder Kritik, sondern er negiert gerade, dass der Rechtsstaat ebenjene Exekutive kontrollieren soll. Und wenn Dobrindt Rechtsanwälte unter den Begriff der Industrie subsumiert, unterstellt er ihnen pauschal eigennützige Interessen, obwohl sie gerade die wichtigsten Akteure sind, um für Betroffene von exekutiver Gewalt den Schutz des Rechtsstaates einzufordern. Die Effekte eines solchen Diskurses sind exekutive Exzesse und eine Verunglimpfung gerichtlichen Rechtsschutzes, der – das zeigt das Beispiel des Strafverfahrens gegen die Öko-Aktivistin – sogar Richter zu absurden Verwendungen des Rechtsstaatsbegriffs animiert. (…) Franz L. Neumann analysierte präzise, wie der Rechtsstaat schon in der Weimarer Republik durch Generalklauseln ausgehöhlt wurde, indem die Exekutive immer mehr Ermessensspielräume zur Verfügung hatte. (…) Eine intensive Debatte über die Schutzfunktionen des Rechtsstaats im 21. Jahrhundert, wie auch über seine immanenten Grenzen, gehört auf die Tagesordnung.“ Gastbeitrag von Maximilian Pichl vom 27. Februar 2019 bei Legal Tribune Online weiterlesen »
Buchcover: "Recht, Rechtsstaat und Gerechtigkeit. Eine Einführung" von Hermann Klenner (2016)"... Im Mai 2018 wurde ein Großaufgebot der Polizei zu einer Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen geschickt. Die Bewohner wehrten sich dort passiv gegen eine Abschiebung, die Polizei nahm den Betroffenen fest und schob weiterlesen »

"Eine Demokratie haben wir schon lange nicht mehr - Abschied von einer Illusion" von Wolfgang Koschnik erschien am 1. April als Buch beim Westend Verlag „Die gemeine Verfassungsimmunität oder Constitution Disorder Disease (CDD) ist eine auch international verbreitete Funktionsstörung des Zentralmachtsystems und somit ideologische Behinderung, welche vorwiegend auftritt bei Amtsträgern aus Gesetzgebung, vollziehender Gewalt und Rechtsprechung sowie Juristen im Allgemeinen mit der Folge der Infektion ganzer Bevölkerungsgruppen bis hin zur Epidemie. Es handelt sich um eine gefährliche, vorwiegend durch Sprache übertragbare psychopathologische Selbstverstümmelung (Automutilation) mit Suchtpotential. Die spezielle Form der gemeinen Verfassungsimmunität in Deutschland zeichnet sich aus durch die konsequente Verweigerung der Anerkennung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als ranghöchste Rechtsnorm sowie die Abrede der Grundrechte als unmittelbar geltendes, den einfachen Gesetzen vorgehendes und die öffentliche Gewalt unmittelbar bindendes Recht gemäß Art. 1 Abs. 3 GG. Verfassungsimmunität ist hochansteckend und wird bereits durch geringfügige Begegnungen von und mit Amtsträgern, z.B. durch gemeinsames Kaffeetrinken oder Aufenthalte in Gemeinschaftsräumen, wie Büros oder öffentlichen Gebäuden, aber auch in geschlossenen Anstalten wie Richtervereinigungen, Rechtsanwaltskammern und sonstigen der Öffentlichkeit unzugänglichen öffentlich-rechtlichen Vereinigungen übertragen. Gewarnt werden muss vor allem vor der Gefahr von Tröpfcheninfektionen beim gemeinsamen lauten Lachen über die Unfähigkeit der von solchen Amtshandlungen betroffenen Grundrechtsträger zur grundgesetzlichen Immunisierung aufgrund offensichtlicher Mängel in der öffentlichen Bildung. Es besteht weiterhin höchste Suchtgefahr für alle Amtsträger. Als Besonderheit muss hier angeführt werden, dass die von dieser schrecklichen Seuche verursachten Schmerzen nie den betroffenen Amtsträger, sondern auschließlich den mit ihm konfrontierten Grundrechtsträger befallen. Es besteht hier also die akute Gefahr der Co-Abhängigkeit…“ Kolumne von Ingmar Vetter vom 23. Februar 2019 bei Grundrechte.org weiterlesen »
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macht der korruption ein endeJahrelang war es üblich Polizist*innen, Geschenke zukommen zu lassen. Nicht immer waren die Gaben mit einem Hintergedanken verbunden, doch viel zu oft galt das Motto „eine Hand wäscht die andere“, weshalb zurecht die gängige Praxis der kleinen Vorteilsnahmen eingedämmt wurde. (…) Doch Polizist*innen fanden immer wieder Schlupflöcher. Ohne Unrechtsbewusstsein wechselten ganze Schweinehälften vom Sattelschlepper auf der Autobahn in den Kofferraum des Streifenwagens. Es folgten Straf- und Disziplinarverfahren und man ging davon aus, dass das Problem beseitigt ist. Weit gefehlt. 2010 standen hessische Polizeibeamt*innen im Verdacht Dienstgeheimnisse an die Rockerbande „Hells Angels“ verkauft und Kokain erworben zu haben. Wieder waren Strafverfahren und Entlassungen aus dem Dienst das Resultat. Damit war das Problem noch immer nicht gelöst. Die Gewerkschaften der Polizei fanden das Schlupfloch. Sie gründeten nach dem Vorbild politischer Parteien Stiftungen, sodass die Geschenkeflut weiter fließen konnte. Rechtlich eine Grauzone und moralisch eindeutig falsch hat die Politik scheinbar kein Interesse dieser gängigen Praxis entgegen zu wirken. (…) Gewerkschafter wie Rainer Wendt (Deutsche Polizeigewerkschaft) beweisen, dass sie auch gerne in ihre eigene Tasche wirtschaften. Ein Gutachter bestätigte, dass Wendt bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen zu Unrecht befördert und in den Ruhestand versetzt wurde. Eine rechtliche Handhabe, ihm die Mehreinnahmen zu kürzen gibt es nicht. Wendt, der für seine harte und rechtskonservative Linie gegen vermeintliche Rechtsbrecher bekannt ist, hat dabei kein schlechtes Gewissen. Im Korruptionsindex liegt Deutschland auf Rang 11 und damit im grünen Bereich. Von 100 möglichen Punkten erhielt das Land 80. Einen Punkt weniger als im Vorjahr. Trotz allem kein Grund zur Freude, denn Korruption in staatlichen Institutionen ist ein großes Problem. Das sollten sich die Polizeigewerkschaften vor Augen führen und die unsägliche Spendenpraxis beenden…“ Beitrag von Jutho Bruko vom Februar 2018 aus den Reihen der hessischen Polizei (und ein ergänzender Artikel zum Thema) – wir danken! weiterlesen »
macht der korruption ein ende"Jahrelang war es üblich Polizist*innen, Geschenke zukommen zu lassen. Nicht immer waren die Gaben mit einem Hintergedanken verbunden, doch viel zu oft galt das Motto „eine Hand wäscht die andere“, weshalb zurecht die gängige Praxis der kleinen Vorteilsnahmen weiterlesen »

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24.1.2019: Tag des verfolgten (türkischen und kurdischen) Anwalts/der verfolgten Anwältin
RAV: Solidarität mit den inhaftierten Anwältinnen und Anwälten in der Türkei am 24.1.2019: Tag des verfolgten Anwalts/der verfolgten AnwältinAuch in diesem Jahr ruft der RAV gemeinsam mit in der EDA (Europäische Demokratische Anwält*innen) organisierten Schwesterorganisationen sowie mit der VDJ, der Vereinigung Berliner Strafverteidiger, der RAK-Berlin und der ELDH zur Teilnahme an einer Kundgebung auf. Anlaß ist der »Tag des verfolgten Anwalts«, der jedes Jahr an vielen Europäischen Orten am 24. Januar begangen wird. In diesem Jahr wollen wir unsere Solidarität mit den türkischen und kurdischen Anwält*innen in der Türkei zeigen. Donnerstag, 24.01.2019, Türkische Botschaft in Berlin, Tiergartenstr. 19-21, 10785 Berlin...“ Aus dem Aufruf von und beim RAV vom 23.1.2019 auch für Hamburg (13h) – der „Basic Report 2019“ enthält Informationen zur Historie des »Tag des verfolgten Anwalts«, allgemein zur aktuellen Lage in der Türkei sowie konkret zur Situation unserer verfolgten und bedrohten Kolleg*innen. Siehe dazu aktuell die Kampagne von RAV bei Twitter und hier weitere Infos… weiterlesen »
RAV: Solidarität mit den inhaftierten Anwältinnen und Anwälten in der Türkei am 24.1.2019: Tag des verfolgten Anwalts/der verfolgten Anwältin"Auch in diesem Jahr ruft der RAV gemeinsam mit in der EDA (Europäische Demokratische Anwält*innen) organisierten Schwesterorganisationen sowie mit der VDJ, der Vereinigung Berliner Strafverteidiger, weiterlesen »

Brauchen wir den Verfassungsschutz? NEIN!Das Bundesamt für Verfassungsschutz überprüft offenbar seit 2004 zivilgesellschaftliche Projekte auf ihre Demokratietauglichkeit, ohne dass diese davon erfahren. Wir veröffentlichen erstmals den Erlass des Innenministeriums, mit dem es andere Ministerien zur Kooperation mit den Geheimdienstlern drängt. Wie vergangene Woche nach einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung bekannt wurde, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz in den vergangenen Jahren insgesamt 51 Demokratieprojekte überprüft, die sich um bestimmte Mittel des Bundesfamilienministeriums beworben hatten. Insgesamt dürfte die Zahl der zivilgesellschaftlichen Projekte, die seit 2004 durch den Geheimdienst überprüft wurden, allerdings deutlich höher liegen. Und nicht nur das: Die Einschätzungen des Verfassungsschutzes spielen eine zentrale Rolle bei der Vergabe von Fördergeldern. Das zeigen Recherchen von FragDenStaat nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Laut dem sogenannten Haber-Diwell-Erlass des Innenministeriums aus dem Februar 2017, den wir hier erstmals veröffentlichen, sollen alle Bundesministerien zivilgesellschaftliche Projekte vom Verfassungsschutz überprüfen lassen, bevor sie sie fördern. Die Projekte erfahren davon nichts und werden von den Ministerien vorab nicht darauf hingewiesen…“ Beitrag von Arne Semsrott vom 22. Mai 2018 bei FragDenStaat. Siehe dazu: [Zusammenarbeit Familienministerium mit Verfassungsschutz] Wenn bekannt wird, wie wir arbeiten, kann man uns nicht mehr vertrauen weiterlesen »
Brauchen wir den Verfassungsschutz? NEIN!"Das Bundesamt für Verfassungsschutz überprüft offenbar seit 2004 zivilgesellschaftliche Projekte auf ihre Demokratietauglichkeit, ohne dass diese davon erfahren. Wir veröffentlichen erstmals den Erlass des Innenministeriums, mit dem es andere Ministerien zur Kooperation mit den Geheimdienstlern drängt. Wie vergangene weiterlesen »

Mensch, ärgere dich – Es wird wieder gestritten in Deutschland. Sollte das Leben etwa doch mehr sein als nur Arbeit?
Frohes Schaffen – Ein Film zur Senkung der Arbeitsmoral„… So viel Streit, Protest, Demonstration und Eskalation wie in diesem Jahr gab es hierzulande schon lange nicht mehr. Die Bundesregierung hat sich beinahe in der Auseinandersetzung um die Asylpolitik zerlegt, Hunderttausende sind auf die Straße gegangen, gegen hohe Mieten, für Seenotrettung, für unteilbare Solidarität, für den Hambacher Forst. Auf der anderen Seite gab es rechtsextreme Ausschreitungen im Osten und Westen, Pegida ist auf dem Weg ins fünfte Jahr, die AfD organisiert Aufmärsche unter dem Motto „Zukunft für Deutschland“, alle zweieinhalb Tage wird eine Flüchtlingsunterkunft angegriffen, die Zahl der antisemitischen Straftaten steigt. Da überrascht es nicht, dass neben der Renaissance von Karl Marx inzwischen auch die Philosophin Hannah Arendt – die für sich selbst den Begriff der politischen Theoretikerin bevorzugte – wiederentdeckt wird. Ihr Politikbegriff geht von der Pluralität der Menschen aus, ein Gegengift zu den rechtsnationalen Kräften, die die offene Gesellschaft durch eine homogene Gemeinschaft ersetzen wollen. Diese politische Gemengelage trifft auf Menschen, die damit kämpfen, dass ihre Lebensentwürfe immer fragiler werden: eine „Gesellschaft der Angst“, die der Soziologe Heinz Bude vor allem an einer Mittelschicht ausmacht, die zwischen Selbstoptimierung und Selbstausbeutung schwankt. Es geht um verzweifelte Versuche, das hinzubekommen, was gerne als gelungenes Leben bezeichnet wird. Wer sich anstrengt, kann es schaffen, suggeriert die Leistungsgesellschaft, das Scheitern wird dabei zum individuellen Versagen stilisiert, mit dem Statusverlust droht der schnelle Abgang in die gesellschaftliche Exklusion. (…) Im vergangenen Jahr war eine Repolitisierung zu beobachten, etwa beim Pflegestreik, der sich nicht nur um bessere Arbeitsbedingungen drehte, sondern auch um die Frage, wie gut wir uns um jene kümmern, die Hilfe brauchen. Wenn Gewerkschaften für die Verringerung der Arbeitszeit kämpfen, dann wird dabei auch verhandelt, wofür wir uns Zeit nehmen wollen. Die Demonstrationen gegen die neuen Polizeigesetze mit all ihren Möglichkeiten zur Überwachung haben aber auch vor Augen geführt, wie bedroht das öffentliche Leben ist. Mit gelben Westen haben sich in Frankreich die Unsichtbaren sichtbar gemacht. Mit ihren Straßenblockaden haben sie das öffentliche Leben lahmgelegt und mit den Debatten auf den Barrikaden zugleich Öffentlichkeit hergestellt. Spontaneität und Dialog von Angesicht zu Angesicht, damit dürften sie Arendts Idee von Freiheit, gemeinsamem Handeln und Sprechen ziemlich nahe gekommen sein. Sie hat übrigens oft gen Frankreich geblickt, wegen der Französischen Revolution, der Pariser Kommune – und wegen des Savoir-vivre.“ Beitrag von Martina Mescher in der Freitag Ausgabe 51/2018 vom 27.12.18 weiterlesen »
Frohes Schaffen – Ein Film zur Senkung der Arbeitsmoral"... So viel Streit, Protest, Demonstration und Eskalation wie in diesem Jahr gab es hierzulande schon lange nicht mehr. Die Bundesregierung hat sich beinahe in der Auseinandersetzung um die Asylpolitik zerlegt, Hunderttausende sind auf weiterlesen »

Jegliches Vertrauen verloren: Täter-Opfer-Umkehr in der Strafjustiz (bei rassistisch motivierten Taten)
In Gedenken an die OPfer des NSU - Wandbildaktion vom Bündnis gegen Rassismus am 8. Februar 2016 in Berlin (Umbruch Bildarchiv)„Dass die Strafjustiz mit rassistisch motivierten Taten nicht angemessen umgehen kann, zeigt sich nicht nur darin, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte rassistische Tatmotive verneinen oder verharmlosen. Vielmehr kommt es regelmäßig zu Strafverfahren gegen die Opfer rassistisch motivierter Übergriffe. Für diese Form der Täter-Opfer-Umkehr gibt es jedoch kaum Problembewusstsein. (…) Das zeigt etwa ein Blick in die Strafjustiz, die nach wie vor mit rassistisch motivierter Gewalt nicht adäquat umgehen kann oder will: Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte verharmlosen und entpolitisieren Taten, indem sie rassistische Motive nicht erkennen bzw. sie als Tatursache verschweigen. Und häufig kommt es gar nicht erst zu einem Strafverfahren: Weil Taten aus Angst vor den Täter*innen oder aufgrund schlechter Erfahrungen mit der Polizei nicht angezeigt, Anzeigen durch die Polizei nicht verfolgt, Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden. (…) Noch gravierender ist es, wenn Vorfälle zwar polizeibekannt werden, in der Folge aber nicht gegen die mutmaßlichen Täter*innen, sondern gegen die Opfer ermittelt wird. Während es mittlerweile für die Nichtbenennung rassistischer Tatmotive durch Gerichte und Staatsanwaltschaften innerhalb einer kritischen Öffentlichkeit ein gewisses Problembewusstsein gibt, wird Täter-Opfer-Umkehr seltener öffentlich thematisiert und problematisiert. Dabei ist auch dieses Phänomen gut bekannt aus dem NSU-Komplex: Jahrelang verdächtigten die Ermittler*innen die Angehörigen der Mordopfer und die Geschädigten der Bombenanschläge, mit den Taten etwas zu tun zu haben. Angaben aus der migrantischen Community, es könne sich bei den Täter*innen um Neonazis handeln, ignorierten sie indes konsequent. Dass dieses Muster kein Einzelfall, sondern Alltag in deutschen Strafverfolgungsbehörden ist, belegen viele Verfahren, die Justizwatch in den letzten Jahren kritisch begleitet hat. (…) Die einseitige Arbeitsweise ist aber nicht auf die Polizei beschränkt, sie setzt sich vielmehr vor Gericht fort. Besonders der Staatsanwalt fällt dadurch auf, dass er sich gegenüber migrantischen Zeug*innen – die zugunsten der Angeklagten aussagen – ungeduldig und herablassend verhält…“ Beitrag von Katharina Schoenes und Maruta Sperling aus dem RAV-Infobrief #116 vom Dezember 2018 weiterlesen »
In Gedenken an die OPfer des NSU - Wandbildaktion vom Bündnis gegen Rassismus am 8. Februar 2016 in Berlin (Umbruch Bildarchiv)"Dass die Strafjustiz mit rassistisch motivierten Taten nicht angemessen umgehen kann, zeigt sich nicht nur darin, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte rassistische Tatmotive weiterlesen »

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