„Solidarität statt BAMF“. Aktion von Deutsch-Lehrkräften und Initiativen für die Rechte von Geflüchteten am 20. Juni 2019 in Berlin„Wer eine Duldung hat, wird von der Ausländerbehörde zur Passbeschaffung aufgefordert. Die Mitwirkung an der Beschaffung ist Voraussetzung zum Beispiel für eine Arbeitserlaubnis oder Ausbildungsduldung. In vielen Fällen ist die Beschaffung eines Passes des Herkunftslandes für die Betroffenen jedoch nicht einfach. Die Ausländerbehörde erklärt nämlich selten, welche Schritte genau unternommen werden sollen und hat kaum Verständnis, wenn sich der Prozess verzögert. Wie schwer die Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist und wie schnell die Ausländerbehörde fehlende Bemühungen unterstellt, zeigt ein Fall aus der Praxis. Im vorliegenden Fall hat der Geflüchtete alles ihm Mögliche unternommen, um bei der Botschaft einen Pass zu erhalten. Er geht seinem Antrag akribisch nach und hält mit seinem Arbeitgeber die Ausländerbehörde auf Stand. Worauf er keinen Einfluss hat: Die Passbeschaffung dauert länger als gedacht. Die Ausländerbehörde attestiert dem Betroffenen daraufhin seine »Nicht-Mitwirkung« – mit fatalen Folgen (…) Die Entscheidung der Behörde darüber, ob Mitwirkungspflichten als ausreichend erfüllt angesehen werden oder nicht, hat damit lebensentscheidende Konsequenzen. Dies verschärft sich umso mehr, wenn neben dem neuen Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungsgesetz das neue »Hau-ab-Gesetz II« in Kraft tritt, welches eine »Duldung für Personen mit ungeklärter Identität« einführen will. In der Praxis muss also dringend gewährleistet werden, dass es tatsächlich auf die Bemühungen ankommt.“ Bericht von Pro Asyl vom 15. Juli 2019. Siehe dazu auch: Mitwirkungspflicht schürt Angst bei Geflüchteten weiterlesen »

„Solidarität statt BAMF“. Aktion von Deutsch-Lehrkräften und Initiativen für die Rechte von Geflüchteten am 20. Juni 2019 in Berlin

Mitwirkungspflicht schürt Angst bei Geflüchteten
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Binnenabschottung. Weg mit Dublin II„Kaum von der Öffentlichkeit wahrgenommen hat der EuGH mit einem Beschluss gegen Deutschland bekräftigt: Unmenschliche Lebensverhältnisse innerhalb der EU können nicht ignoriert werden. Wenn Geflüchteten in dem EU-Mitgliedsstaat, in dem sie anerkannt sind, Menschenrechtsverletzungen drohen, darf ihr Antrag hier nicht als unzulässig abgelehnt werden. Konkret ging es in dem Verfahren um syrische Staatsangehörige, die in Bulgarien einen Flüchtlingsstatus bekommen haben und 2014 aufgrund der schlechten Lebensbedingungen für Flüchtlinge von dort weiter nach Deutschland geflohen sind. Hier haben sie erneut Asylanträge gestellt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte diese Asylanträge wegen der schon bestehenden Flüchtlingsanerkennung in Bulgarien als »unzulässig« ab. Dieses Vorgehen hat der EuGH nun verurteilt. Nach der Entscheidung Hamed und Omar gegen Deutschland vom 13. November 2019 ist eine solche Unzulässigkeitsentscheidung nicht mehr erlaubt. (…) Dahinter steht Folgendes: Grundsätzlich gilt im europäischen Asylrecht der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens. Das heißt, dass Mitgliedstaaten davon ausgehen dürfen, dass in einem anderen Mitgliedstaat europäisches Recht geachtet wird und es entsprechend funktionierende Asylverfahren und menschenwürdige Aufnahmebedingungen gibt. Das ist aber vielfach nicht der Fall. (…) Mit Hamed und Omar machen es die Europäischen Richter*innen nun glasklar: Den Mitgliedstaaten ist es verboten, einen Asylantrag als »unzulässig« abzulehnen, wenn der betroffenen Person in dem Staat, der ihr Schutz erteilt hat, unmenschliche Lebensbedingungen drohen. Eine Unzulässigkeitsentscheidung würde der Flüchtlingseigenschaft nicht gerecht. Der EuGH kommt zum Ergebnis, dass (mindestens) ein neues Asylverfahren im Mitgliedstaat durchgeführt werden muss, damit die Betroffenen zu ihren Rechten kommen…“ Meldung von und bei Pro Asyl vom 4. Dezember 2019 weiterlesen »

Binnenabschottung. Weg mit Dublin II

EuGH: Neuer Asylantrag bei menschenunwürdigen Zuständen in anderen EU-Staaten zulässig
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Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!Einen Tag vor Beginn der Innenministerkonferenz, findet der 30. Sammelabschiebeflug nach Kabul statt. Vor 3 Jahren, im Dezember 2016, hatte Deutschland mit der unsäglichen Praxis begonnen. Seither hat sich die katastrophale Lage in Afghanistan noch weiter verschlechtert. PRO ASYL fordert die Innenminister auf, Abschiebungen dorthin zu stoppen. In einem ausführlichen Positionspapier an die Innenminister der Länder hat PRO ASYL, dringende flüchtlingspolitische Anliegen zum Ausdruck gebracht – zur Situation in Afghanistan, Syrien und der Türkei. In Deutschland müssen die Länder nun handeln: Mit Landesaufnahmeprogrammen und Resettlement. Darüber hinaus muss – vom Staat unabhängige – Asylverfahrensberatung gewährleistet werden. (…) Der Abschiebungsstopp nach Syrien wurde durch die letzte IMK im Juni 2019 bis Ende des Jahres verlängert. Angesichts der desaströsen menschenrechtlichen und militärischen Lage in Syrien ist eine Verlängerung des Abschiebungsstopps unerlässlich. Mit Blick auf die fragile Situation im Land ist eine Befristung und halbjährige Thematisierung unsachgemäß. Eine ständig erneuerte Befristung von einem halben Jahr erweckt den falschen Eindruck, dass Abschiebungen unmittelbar bevorstehen würden. Dies schürt nach unseren Erfahrungen massive Ängste unter syrischen Flüchtlingen. Wie schnell sich die Lage im syrischen Konflikt ändern kann, zeigt sich an dem völkerrechtswidrigen Einmarsch der Türkei im Norden des Landes. Die türkische Offensive hat bereits 200.000 Menschen in Nordsyrien in die Flucht getrieben, darunter 70.000 Kinder…“ Pressemiteilung vom 03.12.2019 von und bei Pro Asyl, siehe dazu neu: Abschiebungen nach Syrien: Unverantwortliches Wunschdenken der Innenminister weiterlesen »

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!

Abschiebungen nach Syrien: Unverantwortliches Wunschdenken der Innenminister
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Shame on you, Europe! Sea-Eye und Seefuchs: Protest im Mittelmeer21 Organisationen aus EU-Ländern wollen, dass die neue EU-Kommission die Blockade in der Asylpolitik löst. Dafür haben sie jetzt Ideen veröffentlicht. Kommenden Sonntag soll die neue EU-Kommission unter Ursula von der Leyen ihre Arbeit aufnehmen. Eine ihrer schwierigsten Aufgaben wird sein, die Totalblockade der EU-Asylreform zu lösen. Die scheidende Kommission von Jean-Claude Juncker war daran gescheitert. Am Montag stellt in Berlin eine Koalition aus der Zivilgesellschaft dazu einen Aktionsplan vor. Ähnliche Appelle für eine humanere Asylpolitik gab es in der Vergangenheit einige, doch keiner wurde von NGOs aus West-, Süd- und Osteuropa gemeinsam verfasst. Die nun von 21 Organisationen aus Frankreich, Deutschland, Tschechien, Polen, Italien und Griechenland, darunter die Diakonie Deutschland und Terre d’Asile aus Frankreich, unterzeichnete „Berliner Erklärung“ fordert einen „Neustart“ in der Asylpolitik. Als ersten Schritt dazu schlägt sie vor, dem EU-Recht überhaupt wieder Geltung zu verschaffen: Die neue Kommission solle die massenhaften, rechtswidrigen Zurückweisungen etwa aus Kroatien oder Griechenland ebenso beenden wie „den Nahrungsentzug und die unmenschlichen Behandlung in den ungarischen Grenzgebieten.“ Kern aber ist die Idee eines einheitlichen EU-Asylstatus. Dabei sollen alle Mitgliedstaaten Asylentscheidungen gegenseitig anerkennen. Die Folge wäre, dass anerkannte Flüchtlinge sofort Freizügigkeit genießen würden, statt wie bisher bis zu fünf Jahre nur im Land des Asylverfahrens leben und arbeiten zu dürfen. So könnten sie sich rasch europaweit auf Arbeitssuche begeben. Eine Folge wäre, dass auch ohne eine Reform der Dublin-Richtlinie die überproportionale Belastung der Außengrenzen-Staaten gemildert würde…“ Artikel von Christian Jakob vom 25.11.2019 in der taz online und die PM dazu sowie der Aktionsplan, beide bei der Diakonie weiterlesen »

Shame on you, Europe! Sea-Eye und Seefuchs: Protest im Mittelmeer

„Berliner Aktionsplan“ von 21 Organisationen aus Frankreich, Italien, Polen und Deutschland für Neustart der Europäischen Asyl- und Migrationspolitik
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"Eure Asylpolitik tötet" - Demo am Flughafen München gegen die Abschiebungen am 220217Deutsche Sicherheitsbehörden legen immer häufiger Einspruch gegen die Aufnahme von Bootsflüchtlingen ein. Von Ende April bis Oktober machten sie bei 323 Kontrollen in 47 Fällen Sicherheitsbedenken geltend, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Zwischen März 2018 und April 2019 waren es hingegen bei 324 Sicherheitsüberprüfungen gerade zehn Fälle gewesen. Die Einsprüche bis Oktober betrafen unter anderen Menschen aus dem Sudan, dem Tschad, dem Senegal sowie aus Ghana, Marokko und Libyen. Über die Zahlen hatten zuerst die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichtet. Die Sicherheitsüberprüfung sei „obligatorisch und eine Voraussetzung für die Zusage der Übernahme zur Durchführung eines Asylverfahrens“, heißt es in der Antwort des Bundesinnenministeriums. Federführend bei den Sicherheitskontrollen und Befragungen der Flüchtlinge in Malta und Italien sind das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt. Die Befragungen finden in den Räumen der Aufnahmeeinrichtungen statt, in denen die Flüchtlinge untergebracht sind. Zu den konkreten Sicherheitsbedenken könne wegen des Schutzes der Persönlichkeit der betroffenen Personen keine Angabe gemacht werden, hieß es. (…) Die Linksfraktion kritisierte die Sicherheitsüberprüfungen durch den deutschen Geheimdienst von Flüchtlingen in Malta und Italien. Der Einsatz des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Ausland sei systemfremd, sagte die Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut den Funke-Zeitungen. Der Dienst dürfe nur in Deutschland tätig werden und nur in ganz bestimmten Ausnahmen im Ausland aktiv sein...“ Meldung vom 7. November 2019 beim Migazin weiterlesen »
"Eure Asylpolitik tötet" - Demo am Flughafen München gegen die Abschiebungen am 220217"Deutsche Sicherheitsbehörden legen immer häufiger Einspruch gegen die Aufnahme von Bootsflüchtlingen ein. Von Ende April bis Oktober machten sie bei 323 Kontrollen in 47 Fällen Sicherheitsbedenken geltend, wie aus einer Antwort weiterlesen »

"Eure Asylpolitik tötet" - Demo am Flughafen München gegen die Abschiebungen am 220217Vor einer Abschiebung von anerkannten Flüchtlingen müssen deutsche Behörden Vorwürfe über unmenschliche Bedingungen im Zielland prüfen. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines afghanischen Asylbewerbers entschieden, der nach Griechenland abgeschoben wurde. Asylbewerber dürfen während ihres Asylverfahrens und auch nach ihrer Anerkennung in einem EU-Mitgliedstaat keiner unmenschlichen Behandlung ausgesetzt sein. Bevor deutsche Behörden einen nach Deutschland weitergereisten Flüchtling wieder in das Ersteinreise-Land abschiebt, müssen sie daher vorgebrachte Vorwürfe unmenschlicher Bedingungen für anerkannte Flüchtlinge in dem jeweiligen Staat auf den Grund gehen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. (AZ: 2 BvR 721/19) (…) Benenne ein Asylbewerber konkrete Anhaltspunkte für eine drohende unmenschliche Behandlung von anerkannten Flüchtlingen in dem zuständigen EU-Mitgliedstaat, müssten dies deutsche Gerichte prüfen. Dies sei hier unterlassen worden. Sei von einer menschenunwürdigen Behandlung der Betroffenen auszugehen, sei Deutschland für das Asylverfahren zuständig.“ Meldung vom 30. Oktober 2019 beim Migazin weiterlesen »
"Eure Asylpolitik tötet" - Demo am Flughafen München gegen die Abschiebungen am 220217"Vor einer Abschiebung von anerkannten Flüchtlingen müssen deutsche Behörden Vorwürfe über unmenschliche Bedingungen im Zielland prüfen. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines afghanischen Asylbewerbers entschieden, der nach weiterlesen »

KOK: Europäischer Tag gegen Menschenhandel 2019 und zunehmend restriktive Entscheidungspraxis des BAMF im Dublin-VerfahrenAnlässlich des zwölften Europäischen Tages gegen Menschenhandel macht der KOK auf die schwierige Lage der Betroffenen von Menschenhandel im Asylverfahren und die zunehmend restriktive Entscheidungspraxis des BAMF im Dublin-Verfahren aufmerksam. Betroffene von Menschenhandel zählen nach der EU-Aufnahmerichtlinie (Richtlinie 2013/33/EU) zu besonders schutzbedürftigen Personen. Betroffene von Menschenhandel, die in Deutschland Schutz suchen, wurden nicht selten bereits zuvor in einem anderen Mitgliedsstaat ausgebeutet. Einige EU-Staaten verfügen aber nur eingeschränkt über adäquate Unterkünfte, medizinische Verpflegungen oder Unterstützungsleistungen für besonders Schutzbedürftige, wie zuletzt die Schweizerische Flüchtlingshilfe am Beispiel Italien aufzeigte. Der zum heutigen Tag veröffentlichte KOK-Informationsdienst beleuchtet diese Thematik eingehend. Deutschland hat bis vor zwei Jahren oft von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht und die Asylanträge der von Menschenhandel Betroffenen Personen selbst geprüft. Seit Anfang 2018 ist aber ein Wandel der behördlichen Praxis deutlich erkennbar: So wird ein signifikanter Rückgang in der Ausübung des Selbsteintrittsrechts um weit mehr als zwei Drittel aller Fälle verzeichnet (BT-Drucksache 19/12800). Der KOK setzt sich ein für einen an den Menschenrechten orientierten Umgang mit Schutzsuchenden. Die in der EU-Aufnahmerichtlinie verbrieften Rechte der Betroffenen von Menschenhandel müssen tatsächlich gewährleistet werden. Die restriktive Entscheidungspraxis des BAMF und der Verwaltungsgerichte lässt sich damit nicht vereinbaren.“ Pressemitteilung vom 17.10.2019 von und bei KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. weiterlesen »
KOK: Europäischer Tag gegen Menschenhandel 2019 und zunehmend restriktive Entscheidungspraxis des BAMF im Dublin-Verfahren"Anlässlich des zwölften Europäischen Tages gegen Menschenhandel macht der KOK auf die schwierige Lage der Betroffenen von Menschenhandel im Asylverfahren und die zunehmend restriktive Entscheidungspraxis des BAMF im Dublin-Verfahren aufmerksam. weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Im Streit über die Rechtmäßigkeit von Abschiebungen ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss gibt es die erste Klage gegen Innensenator Andreas Geisel (SPD) als oberstem Dienstherren der Berliner Polizei. Es geht um einen jungen Mann aus Guinea, der am 10. September aus seinem Wohnheim in Köpenick nach Italien abgeschoben werden sollte. Nach Berichten von Heimmitarbeitern kam die Polizei ohne Durchsuchungsbeschluss, verschaffte sich mittels Rammbock Zutritt zu seinem Zimmer, nahm ihn mit nach Tegel. Am Ende wurde er freigelassen – offenbar weil er sich weigerte, freiwillig das Flugzeug zu besteigen. Nur deshalb kommt es überhaupt zu dieser Klage. (…) Seit Monaten streiten zwei SenatorInnen über die Frage, welche Befugnisse PolizistInnen bei Abschiebungen haben. Brauchen Sie – wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz – einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, um Menschen zur Abschiebung aus ihren Wohnungen beziehungsweise Zimmern in Heimen zu holen? Ja, sagt Integrationssenatorin Elke Breitenbach – nein, der Innensenator. Bestärkt fühlt sich Letzterer durch das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz (GRG) von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), das Ende August in Kraft trat. Danach wird nun unterschieden zwischen bloßem „Betreten“ einer Wohnung/eines Zimmers und der „Durchsuchung“ – und nur Letzteres benötige den Richterbeschluss. (…) Juristen halten diese Unterscheidung für fragwürdig, auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einem Gutachten Zweifel angemeldet. Die teilt auch Tometten: „Die ständige Rechtsprechung ist eindeutig: Wenn Behörden zielgerichtet jemanden suchen und finden wollen, liegt eine Durchsuchung vor, die eines Richterbeschlusses bedarf.“ In seinem Fall kommt noch hinzu: Der Betroffene lebt nicht alleine in dem Zimmer, die Privatsphäre seines Zimmernachbarn war von der Aktion ebenfalls betroffen. Auch der Rammbock-Einsatz spricht laut Tometten für eine Durchsuchung. „Bloßes Betreten durch Gewaltanwendung? Das widerspricht ja schon unserem Sprachgefühl“, so der Anwalt…“ Beitrag von Susanne Memarnia vom 30. September 2019 bei der taz online, siehe dazu ein Gutachten weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"Im Streit über die Rechtmäßigkeit von Abschiebungen ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss gibt es die erste Klage gegen Innensenator Andreas Geisel (SPD) als oberstem Dienstherren der Berliner Polizei. Es geht um einen jungen Mann aus Guinea, der am 10. September aus weiterlesen »

Stoppt das Sterben, nicht die Rettung! #freeiuventa„… Während die deutsche Politik und Öffentlichkeit mit dem Finger auf Italien und auch Malta und ihre Politik der geschlossenen Häfen zeigen, beschäftigte sich im Schatten der medialen Aufmerksamkeit auch die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit mit einem Fall ziviler Seenotrettung und Menschenrechtsbeobachtung. Er zeigt, dass die deutsche Rolle im Umgang mit ziviler Seenotrettung nicht ganz so vorbildlich ist, wie sie nach außen hin gespielt wird. Geht es nach dem Willen des Bundesverkehrsministeriums (BMVI), dann sollen NGO-Schiffe besonders genau unter die Lupe genommen werden – mit der Folge, dass ziviles Engagement im Mittelmeer behindert wird. Das OVG Hamburg entschied nun in einem Eilrechtsstreit in zweiter Instanz, dass das NGO-Schiff „Mare Liberum“ weiterhin ausfahren darf. (…) Denn die vom BMVI gewählte Auslegung des „Einsatzes zu Sport- und Freizeitzwecken“ hat offensichtlich zum Ziel, zivile Seenotrettung (oder wie hier: die Unterstützung bei Seenotrettungsfällen) durch Sportboote oder Kleinfahrzeuge zu behindern. Dass es mehr als zynisch ist, zivile Seenotrettung als Hobby und der Erholung dienend zu bezeichnen, sollte allen Beteiligten klar sein. Das BMVI hätte ohne Weiteres eine Auslegungsmöglichkeit wählen können, die nicht auf die Ausübung eines Hobbys oder der Erholung dienend abstellt. Viel näher liegt die Auslegung, wie sie im Beschluss des Verwaltung- und Oberverwaltungsgerichts anklingt: nämlich Freizeit in Abgrenzung zu beruflicher Tätigkeit zu definieren, die bei einem gemeinnützigen Verein in Form des ehrenamtlichen Engagements der Mitglieder ohne Weiteres bejaht werden kann. (…) Wenn dann aber auf Biegen und Brechen argumentiert wird, weshalb zivile Seenotrettung und/oder Menschenrechtsbeobachtung keine Freizeitaktivität darstellen könne, mutet dies angesichts der humanitären Katastrophe im Mittelmeer mehr als zynisch an. Und wenn dann von staatlich-behördlicher Seite aus argumentiert wird, dass im Einsatzgebiet der „Mare Liberum“ im Einzelfall auch Hilfeleistungspflichten gegenüber Schiffbrüchigen bestehen könnten und deshalb die erhöhten Sicherheitsstandards gerechtfertigt seien, wird deutlich, dass Behörde und Ministerium nicht bereit sind, den Umfang der Pflicht zur Seenotrettung anzuerkennen. Diese richtet sich an alle Kapitäninnen und Kapitäne, selbst solche einer einfachen Segeljolle.“ Beitrag von Nassim Madjidian vom 13. September 2019 beim Verfassungsblog weiterlesen »
Stoppt das Sterben, nicht die Rettung! #freeiuventa"... Während die deutsche Politik und Öffentlichkeit mit dem Finger auf Italien und auch Malta und ihre Politik der geschlossenen Häfen zeigen, beschäftigte sich im Schatten der medialen Aufmerksamkeit auch die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit mit einem Fall ziviler weiterlesen »

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!„Die Asyl-Diskussion hängt schief. Entweder geht es nur um abstrakte Zahlen oder um emotionale Einzelfälle. Dabei gehört beides zusammen: Hinter den Statistiken warten die Menschen. Und die bekommen auch in Deutschland einen Abschreckungsapparat zu spüren, der weit vor Europa beginnt. Geflüchtete sind diejenigen, die den Rechtsruck in Deutschland am deutlichsten zu spüren bekommen und kaum etwas dagegen machen können. In Deutschland lebten Ende 2018 laut Ausländerzentralregister 1,8 Millionen Schutzsuchende – so viele Menschen wie Hamburg Einwohner:innen hat. Für diese Gruppe ist in den vergangenen Jahren kaum etwas besser und vieles schlechter geworden. „An allen Schrauben wird zulasten der Geflüchteten gedreht“, sagt Philip Rusche, der in Berlin als Asylanwalt arbeitet. (…) Wo Geflüchtete wohnen dürfen, wie viel Geld sie zur Verfügung haben, ob sie arbeiten können, wie Abschiebungen ablaufen – das alles hat sich verändert. Immer wieder, bis kaum noch jemand durchblickte. Nicht nur, dass es ab 2015 jedes Jahr mindestens ein neues Gesetzespaket gab – die Gesetze sind dabei auch noch absichtlich kompliziert. (…) Nachdem 2015 selbst die Bild-Zeitung einen Sommer lang #refugeeswelcome rief, ist daraus vier Jahre später auch aus Angst vor der AfD ein #bleibtbloßweg geworden. Das neue Migrationspaket geht diesen Weg weiter – so sehr, dass sogar einige CDU-Mitglieder im Rechtsausschuss Skrupel bekamen. Sie wollten, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen sollte, um die Gesetze abzumildern. Dazu kam es nicht. Auch dieses Gesetzespaket hat der Bundesrat durchgewunken. Die Zeit des Willkommens ist für Geflüchtete in Deutschland schon lange vorbei.“ Beitrag von Rebecca Kelber vom 9. September 2019 bei Krautreporter weiterlesen »
Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!"Die Asyl-Diskussion hängt schief. Entweder geht es nur um abstrakte Zahlen oder um emotionale Einzelfälle. Dabei gehört beides zusammen: Hinter den Statistiken warten die Menschen. Und die bekommen auch in Deutschland einen Abschreckungsapparat zu spüren, der weiterlesen »

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!„Die Interviewäußerungen des Präsidenten des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, Erich Künzler, vom heutigen Tag stellen ein gefährliches Zündeln am rechten Rand dar. PräsOVG Künzler verstößt aus Sicht des RAV gegen das Mäßigungsgebot insbesondere in Hinblick darauf, dass in Sachsen am kommenden Sonntag Landtagswahlen stattfinden. Künzler hatte behauptet, das Asylrechtssystem in Sachsen ignoriere Richterentscheidungen. Rechtsanwältin Dr. Kati Lang, Fachanwältin für Migrationsrecht aus Dresden und Mitglied im erweiterten Vorstand des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), dazu: »Das Interview ist Wasser auf die Mühlen der AfD. Die Äußerungen sind einseitig und ein Affront gegen schutzsuchende Menschen, die Vertrauen in die deutsche Gerichtsbarkeit haben. Eine Vielzahl von fehlerhaften Asylentscheiden muss durch Gerichte korrigiert werden und bewahrt somit Menschen vor der Abschiebung in Tod, Hunger oder erniedrigende Behandlung«. Rechtsanwältin Anne Nitschke, Mitglied der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ): »Wenn Herr Künzler behauptet, die Verwaltungsgerichte würden angesichts der von der Landesdirektion Sachsen herausgegeben Abschiebestatistik ›für den Papierkorb‹ arbeiten, vergleicht er Äpfel mit Birnen. Er übersieht dabei, dass sich beispielsweise aufgrund guter Integration, aus familiären oder humanitären Gründen auch jenseits des Asylverfahrens rechtliche Bleibeperspektiven für abgelehnte Asylsuchende ergeben«. (…) Das Recht auf Asyl, der Flüchtlingsschutz und der Schutz von Menschen, denen erniedrigende Behandlung droht, sind eine zivilisatorische Errungenschaft. Immer weiteren Angriffen auf diese Grundwerte und der permanenten Aushöhlung dieser Schutzrechte treten wir entschieden entgegen…“ RAV-Pressemitteilung Nr. 5 vom 30. August 2019 mit Link zur hier kritisierten Äußerungen von Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts, Erich Künzler, beim MDR am 30. August 2019 weiterlesen »
Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!"Die Interviewäußerungen des Präsidenten des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, Erich Künzler, vom heutigen Tag stellen ein gefährliches Zündeln am rechten Rand dar. PräsOVG Künzler verstößt aus Sicht des RAV gegen das Mäßigungsgebot insbesondere in Hinblick darauf, dass in weiterlesen »

Tödliche Folgen der FlüchtlingspolitikDer Ausbau von Abschiebungshafteinrichtungen stagniert, insgesamt gibt es nur 427 Plätze für rückzuführende Migranten. Die Bundesländer planen deshalb, betroffene Zuwanderer wieder in regulären Gefängnissen unterzubringen. Die Bundesländer wollen Abschiebungshäftlinge wieder in gesonderten Trakten regulärer Justizvollzugsanstalten unterbringen. 2014 hatten EU-Richter diese bis dahin in Deutschland gängige Praxis als Verstoß gegen die EU-Rückführungsrichtlinie beurteilt; seither müssen solche Migranten grundsätzlich in speziellen Einrichtungen untergebracht werden. Die 16 Ministerpräsidenten der Bundesländer wollen nun „im Rahmen der Anpassung der EU-Rückführungsrichtlinie auf Veränderungen im Bereich der Abschiebehaft“ hinwirken, wie es im WELT vorliegenden Beschluss der Konferenz der 16 Ministerpräsidenten von Anfang Dezember heißt…“ Artikel von Marcel Leubecher vom 20.12.2018 bei der Welt online. Siehe zum Hintergrund unser Dossier Asyl-Verschärfungen 2019: „Geordnete-Rückkehr“ – und ungestörte Abschiebungen (das “Gute-Abschiebungs-Gesetz”) und hier ausschließlich zur Verknastung – neu: Breite Skepsis: Mehrheit der Bundesländer will keine Abschiebung aus normaler Haft weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"Der Ausbau von Abschiebungshafteinrichtungen stagniert, insgesamt gibt es nur 427 Plätze für rückzuführende Migranten. Die Bundesländer planen deshalb, betroffene Zuwanderer wieder in regulären Gefängnissen unterzubringen. Die Bundesländer wollen Abschiebungshäftlinge wieder in gesonderten Trakten regulärer Justizvollzugsanstalten unterbringen. 2014 hatten EU-Richter weiterlesen »

Flüchtlingshelfer: Die gute Tat kann teuer werden

Dossier

Refugees welcome!„Viele Deutsche haben Flüchtlingen mit Bürgschaften geholfen, legal nach Deutschland zu kommen. Das Risiko schien überschaubar. Doch nun fordern Jobcenter teilweise viel Geld von den Bürgen, oft geht es um 10 000 Euro und mehr. Die Helfer fühlen sich im Stich gelassen. Eine Gesetzesänderung erlaubt es dem Staat, Bürger länger zur Kasse zu bitten. (…) Es ist die Zeit, als nur wenige Kontingentflüchtlinge nach Deutschland kommen, die Schrecken des Bürgerkriegs jeden Abend im Fernsehen laufen, der Druck auf die Politik steigt. Aufnahmeprogramme sollen den Druck verringern, die Bürgen kommen da gerade recht, ein paar Monate sollen sie einspringen, bis der Status der Flüchtlinge klar ist, betont die neue schwarz-grüne hessische Landesregierung. Auch das SPD-geführte Innenministerium von Nordrhein-Westfalen erklärt im April 2015: „Die Geltungsdauer einer entsprechenden Verpflichtungserklärung endet bei Beendigung des Aufenthalts oder der Erteilung eines Aufenthaltstitels“ – jedoch nicht ohne darauf hinzuweisen, dass das Bundesinnenministerium unter Thomas de Maizière anderer Auffassung ist. Und diese andere Auffassung wird am 6. August 2016 Gesetz. Fast eine Million Flüchtlinge sind nach Deutschland gekommen, die große Koalition verschärft die Regeln für den Zuzug nach Deutschland: „Eine Verpflichtungserklärung erlischt nicht durch eine Änderung des Aufenthaltsstatus“ heißt es nun im Paragrafen 68 des Aufenthaltsgesetzes – Verpflichtungen, die vor dem 6. August 2016 eingegangen wurden, enden nach drei, die anderen nach fünf Jahren…“ Beitrag von Matthias Drobinski vom 28. August 2017 bei der Süddeutschen Zeitung online und neu dazu: Rechtsunsicherheit beseitigt: Flüchtlingsbürgen auch von Forderungen der Sozialämter entlastet weiterlesen »

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Refugees welcome!"Viele Deutsche haben Flüchtlingen mit Bürgschaften geholfen, legal nach Deutschland zu kommen. Das Risiko schien überschaubar. Doch nun fordern Jobcenter teilweise viel Geld von den Bürgen, oft geht es um 10 000 Euro und mehr. Die Helfer fühlen sich weiterlesen »

„Solidarität statt BAMF“. Aktion von Deutsch-Lehrkräften und Initiativen für die Rechte von Geflüchteten am 20. Juni 2019 in BerlinDeutsch-Dozent*innen, verschiedene flüchtlingspolitische Initiativen und Vertreter*innen von Gewerkschaften werden am 20. Juni 2019 – dem von den Vereinten Nationen ausgerufenen `World Refugee Day‘ – vor dem Bundesministerium des Inneren protestieren. Unter dem Motto „Solidarität statt BAMF“ soll ein Zeichen für eine solidarische Gesellschaft gesetzt und die Praxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angeprangert werden. Bei der Aktion ist auch geplant, ein großformatiges Zeugnis zu übergeben. In ihrem Aktionsaufruf weisen die beteiligten Initiativen* darauf hin, dass der Druck auf Geflüchtete zunimmt und das Innenministerium „mit mehr Zwang, Kontrollen und Repression die Zügel anzieht“. Eine besondere Rolle schreiben sie dabei dem BAMF zu, als „Ausdruck und Vollstrecker des Rechtsrucks in Deutschland“…“ Gemeinsame Pressemitteilung vom 14. Juni 2019der Freien Dozent*innen, der Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen (KUB), der Initiative Corasol, der Initiative ‚Familienleben für Alle!‘ und der weiteren beteiligten Initiativen zur Kundgebung vor dem Innenministerium in Berlin, ab 14 Uhr, Alt-Moabit 140, 10557 Berlin – siehe den Aufruf bei der Initiative ‚Familienleben für Alle!‘ und weiteren Aufruf von BASTA! Erwerbsloseninitative Berlin weiterlesen »
„Solidarität statt BAMF“. Aktion von Deutsch-Lehrkräften und Initiativen für die Rechte von Geflüchteten am 20. Juni 2019 in Berlin"Deutsch-Dozent*innen, verschiedene flüchtlingspolitische Initiativen und Vertreter*innen von Gewerkschaften werden am 20. Juni 2019 - dem von den Vereinten Nationen ausgerufenen `World Refugee Day‘ - vor weiterlesen »

Petition "Bleiberecht statt Ausgrenzung und Illegalität"Anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni fordern das Grundrechtekomitee und medico international ein Bleiberecht für alle dauerhaft hier lebenden Illegalisierten und Geduldeten. (…) Beide Organisationen kritisieren die Bundesregierung, die immer stärker auf Abschreckung und Abschottung setze. So beinhalte das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ einen neu geschaffenen Status, der noch prekärer sei als eine Duldung, Leistungskürzungen unter dem Existenzminimum und die nahezu unbegrenzte Erweiterung der Gründe für Abschiebungshaft. (…)Die Forderung nach einem Bleiberecht wird mitgetragen von mehr als hundert Organisationen bundesweit sowie von zahlreichen Einzelpersonen, darunter auch bekannte Namen wie Gesine Schwan und Ilija Trojanow. Die Petition kann unter www.petition-bleiberecht.de unterstützt werden.“ Meldung vom 18. Juni 2019 beim Komitee für Grundrechte und Demokratie – siehe auch: „Solidarität statt BAMF“. Aktion von Deutsch-Lehrkräften und Initiativen für die Rechte von Geflüchteten am 20. Juni 2019 in Berlin sowie Bleiberecht statt Ausgrenzung und Illegalität. Petition zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes weiterlesen »
Petition "Bleiberecht statt Ausgrenzung und Illegalität""Anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni fordern das Grundrechtekomitee und medico international ein Bleiberecht für alle dauerhaft hier lebenden Illegalisierten und Geduldeten. (...) Beide Organisationen kritisieren die Bundesregierung, die immer stärker auf Abschreckung und Abschottung setze. So beinhalte weiterlesen »

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