[04.02.21 in Bremen] Enough is Enough: PAPERS FOR ALL the babies
[04.02.21 in Bremen] Enough is Enough: PAPERS FOR ALL the babiesDas Bündnis Together-we-are-Bremen ruft für Donnerstag zu einer weiteren Kundgebung vor dem Innensenator auf. Das Bündnis fordert weiterhin vom Standesamt ein Ende der diskriminierenden Behandlung gegenüber Schwarzen Frauen und die Ausstellung der Geburtsurkunden für die Neugeborenen. Das Bremer Standesamt verweigert die Ausstellung der Geburtsurkunden mit der pauschalen Unterstellung, die betroffenen Frauen seien verheiratet. Hier trifft eine patriarchale Gesetzgebung auf rassistische Behördenpraxis: denn nach deutschem Gesetz ist der rechtliche Vater eines Kindes grundsätzlich der Ehemann der Mutter, und nicht der reale Vater. Letzterer muss die Vaterschaft erst aufwendig gerichtlich anfechten, bevor er anerkannt wird. Mit der pauschalen Unterstellung, verheiratet zu sein, verweigert das Standesamt die Eintragung des realen Vaters in die Geburtsurkunde. Mit weitreichenden Konsequenzen: denn viele der Kinder besitzen über den Vater die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter damit eine Aufenthaltserlaubnis. Aber auch das Migrationsamt weigert sich, eine Aufenthaltserlaubnis auszustellen, wenn die Geburtsurkunde nicht vorliegt…“ Aufruf beim Bündnis Together-we-are-Bremen zur Demo am Donnerstag | 04.02. | 11 Uhr | Contrescarpe 22/24 – darin weitere Informationen, siehe nun dazu: Enough is enough – the movie weiterlesen »

[04.02.21 in Bremen] Enough is Enough: PAPERS FOR ALL the babies

[04.02.21 in Bremen] Enough is Enough: PAPERS FOR ALL the babies / Enough is enough – the movie
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Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„… EU-Länder müssen vor der Ausweisung unbegleiteter Minderjähriger prüfen, ob im Rückführungsland eine geeignete Aufnahmemöglichkeit besteht. Das Kindeswohl sei zwingend zu berücksichtigen, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) dazu am Donnerstag in Luxemburg. Er wandte sich damit gegen die Niederlande, wo ein 15-Jähriger erfolglos eine Aufenthaltserlaubnis beantragt hatte. (AZ: C-441/19) Der junge Mann hatte laut EuGH erklärt, in Guinea geboren zu sein und in Sierra Leone bei seiner Tante gelebt zu haben. Nach deren Tod sei er nach Europa gekommen, wo er unter anderem Opfer von sexueller Ausbeutung geworden sei. Nachdem dennoch eine Rückkehrentscheidung gegen ihn verhängt wurde, zog er vor Gericht und machte den Angaben zufolge geltend, dass er seine Eltern weder kenne noch wisse, wo sie wohnten oder ob es andere Familienangehörige gebe. (…) Das zuständige niederländische Gericht erklärte demnach, dass die Behörden in solchen Fällen nach dem Alter unterschieden. Bei unbegleiteten Minderjährigen, die bei ihrem Asylantrag unter 15 seien, werde vor einer Entscheidung untersucht, ob im Rückkehrstaat geeignete Aufnahmemöglichkeiten bestünden. Falls nicht, werde ein regulärer Aufenthaltstitel erteilt. Bei Älteren werde die Aufnahmemöglichkeit nicht geprüft. Die Behörden „schienen abzuwarten“, so erklärte der EuGH die Darstellung des niederländischen Gerichts, bis die Betreffenden volljährig seien, um sie dann abzuschieben. Ihr Aufenthalt sei so lange illegal, aber geduldet. (…) Das widerspreche dem Kindeswohl, urteilte der EuGH. Denn der Betroffene werde „in eine Situation großer Unsicherheit hinsichtlich seiner Rechtsstellung und seiner Zukunft versetzt“. Diese betreffe insbesondere seine Schulausbildung, seine Verbindung zu einer Pflegefamilie oder die Möglichkeit, in dem EU-Staat zu bleiben.“ Meldung vom 15. Januar 2021 von und bei MiGAZIN weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

[unbegleitete Minderjährige] Europäischer Gerichtshof: Kindeswohl geht vor Ausweisung
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EU: No Entrance. Titelbild zum isw-report 104 - Auf der Flucht. Fluchtursachen. Festung Europa. Alternativen. (Festung Europa, Februar 2016)Die Flüchtlingskrise ist vorbei, verkündete die EU-Kommission vor der Europawahl. Die Zahlen sprechen eine andere Sprache: Es gibt wieder mehr Asylanträge – vor allem in Frankreich. Die Zahl der Asylbewerber ist nach Angaben von Eurostat 2019 wieder gestiegen.  EU-weit nahm sie zwischen Januar und September um 8,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu – und lag bei insgesamt gut 473.200. Frankreich meldete erstmals seit Beginn der Flüchtlingskrise 2015 wieder mehr Asylbewerber als Deutschland. Zum Stichtag 24. November verzeichnete Frankreich 124.383 Erstanträge – mehr als je zuvor. Ein Gutteil der Anträge bei unseren Nachbarn kommt von Asylbewerbern, die in Deutschland abgewiesen wurden. Sie versuchen ihr Glück zunehmend in Frankreich, auch wenn dies eigentlich nicht zulässig ist. Dies und der Anstieg der Gesamtzahlen zeigt, dass die Flüchtlingskrise noch längst nicht ausgestanden ist. Auch die Lage auf den griechischen Inseln gibt zunehmend Anlass zu Sorge. Nimmt man dann noch die wiederholten Drohungen von Sultan Erdogan hinzu, so wird klar, dass die EU hier gefordert ist. Doch bisher hat man von der neuen EU-Kommission noch nicht viel gehört…“ Beitrag vom 26. Dezember 2019 bei Lost in EU. Siehe dazu neu: Asylzahlen 2020 zeigen: Deutschland hat Platz! Pro Asyl fordert Evakuierung und Aufnahme aus den Elendslagern vor und an der EU-Grenze weiterlesen »

EU: No Entrance. Titelbild zum isw-report 104 - Auf der Flucht. Fluchtursachen. Festung Europa. Alternativen. (Festung Europa, Februar 2016)

Was hinter dem Rückgang der Asylanträge in Deutschland steckt / Asylzahlen 2020 zeigen: Deutschland hat Platz! Pro Asyl fordert Evakuierung und Aufnahme aus den Elendslagern vor und an der EU-Grenze
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Kampagne „Legalisierung jetzt“
Kampagne „Legalisierung jetzt“Der aktuelle Kontext drängt uns heute dazu, als Netzwerk von Kollektiven und Organisationen von Migrant*innen und Anti-Rassist*innen die dauerhafte und bedingungslose Legalisierung aller migrantischen Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung in diesem Land zu fordern. In Berlin leben schätzungsweise zwischen 60.000 und 100.000 migrantische Personen ohne Dokumente. Unterschiedlichste Gründe führen dazu, dass sie sich in dieser Situation befinden. Ihre Lebensbedingungen sind gezeichnet von Unsichtbarkeit und Prekarität. Es fehlt der Zugang zum Gesundheitswesen, dem Wohnungsmarkt, dem Schulsystem, würdiger Arbeit und einem freien Leben. Offensichtlich werden also grundlegende Menschenrechte nicht für alle hier lebenden Menschen umgesetzt. Ein Großteil der Personen, die unter dieser illegalisierten Situation leiden, kommt aus dem globalen Süden. Vielen wird aus weißer Perspektive die Zugehörigkeit zu anderen ‚Rassen‘ zugeschrieben. Die Lebensrealität von Frauen* und non-binären Personen mit weiblich gelesenen Körpern ist unter den ohnehin schweren Bedingungen besonders problematisch. (…) Es ist jetzt der Moment, das Tabu zu brechen und auch hier in Berlin einen Schritt nach vorne zu gehen für eine Legalisierung mit allen dazugehörigen Rechten für alle migrantischen Personen ohne Dokumente. (…) Die COVID19-Krise hat ein Schlaglicht auf die bestehenden sozialen Ungleichheiten geworfen und diese weiter verschärft. Dabei sind illegalisierte Menschen in besonderem Maße betroffen, weil sie keinen Bürger*innenstatus besitzen und nicht als Subjekte mit Rechten behandelt werden. In diesen Zeiten ist Verantwortung und Solidarität gefordert…“ Offener Brief bei der Kampagne „Legalisierung jetzt“ „für die dauerhafte, bedingungslose Legalisierung aller undokumentierten, sich in illegalisierten Bedingungen befindlichen migrantischen Personen“, siehe weitere Informationen über die Kampagne weiterlesen »

Kampagne „Legalisierung jetzt“

Kampagne „Legalisierung jetzt“: Für die dauerhafte, bedingungslose Legalisierung aller undokumentierten, sich in illegalisierten Bedingungen befindlichen migrantischen Personen
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Dossier

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mehrere Asyl-Änderungen beschlossen, darunter die Speicherung von Fingerabdrücken von Kindern ab sechs Jahren. Seehofer bezeichnet das Gesetz als „Meilenstein“. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Änderungen beim Austausch der Daten von Asylsuchenden beschlossen. Wie Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im Anschluss in Berlin mitteilte, soll damit eine schnellere und zuverlässigere Erfassung der Daten möglich gemacht werden. Die Pläne sehen unter anderem vor, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge künftig schneller registriert werden. Zudem sollen künftig auch Fingerabdrücke von Kindern ab einem Alter von sechs Jahren gespeichert werden. Derzeit ist das erst ab 14 Jahren möglich. Änderungen sieht das Gesetz auch beim Austausch der Sicherheitsdaten vor. Zudem soll es für die Bundespolizei künftig möglich sein, Asylsuchende auch außerhalb der Zone von 30 Kilometern ab der deutschen Grenze erkennungsdienstlich zu behandeln. Um Fehler bei der Registrierung etwa durch unklare Namensschreibweisen auszuschließen, soll in den Dokumenten künftig auch immer die zugehörige Nummer aus dem Ausländerzentralregister aufgenommen werden…“ Meldung vom 31. Januar 2019 beim Migazin: „Kabinett beschließt Speicherung von Fingerabdrücken sechsjähriger Kinder“, siehe zum Hintergrund „Härtere Regeln für Geflüchtete: Innenministerium will Zahl der Abschiebungen erhöhen – auch nach Syrien?“ und hier dazu neu: Ein Jahr „neues“ AsylbLG: Verfassungswidrigkeit bestätigt weiterlesen »

Dossier: Das “Gute-Abschiebungs-Gesetz” von 2019

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!

Ein Jahr „neues“ AsylbLG: Verfassungswidrigkeit bestätigt
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Dossier

EU: No Entrance. Titelbild zum isw-report 104 - Auf der Flucht. Fluchtursachen. Festung Europa. Alternativen. (Festung Europa, Februar 2016)Die Corona-Krise hat auch Auswirkungen auf die deutsche und europäische Flüchtlingspolitik. Weil die Grenzen geschlossen sind, liegen humanitäre Programme auf Eis. Die Aufnahme von Kindern aus Griechenland soll aber trotzdem gelingen. Hilfswerke warnen: Coronavirus könnte griechische Camps erreichen. Wegen der Ausbreitung des Coronavirus setzt Deutschland die humanitären Programme zur Flüchtlingsaufnahme bis auf weiteres aus. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der Funke-Mediengruppe. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sei angewiesen worden, die Verfahren auszusetzen, sagte er. Dies gelte aber nicht für die Bemühungen, minderjährige Flüchtlinge von den griechischen Inseln auf EU-Länder zu verteilen. Faktisch seien die deutschen humanitären Aufnahmeverfahren wegen Reise- und anderer Beschränkungen seit Freitag zum Erliegen gekommen, sagte der Sprecher. Alle Bamf-Mitarbeiter im Ausland seien zurückgeholt worden. Die Verfahren sollen wieder aufgenommen werden, sobald dies möglich sei…“ Beitrag vom 19.03.2020 beim Migazin und neu dazu: Frist für Abschiebung: Deutschland verstößt gegen EU-Recht weiterlesen »

Dossier „Corona-Epidemie: Humanitäre Programme zur Flüchtlingsaufnahme ausgesetzt“

EU: No Entrance. Titelbild zum isw-report 104 - Auf der Flucht. Fluchtursachen. Festung Europa. Alternativen. (Festung Europa, Februar 2016)

Frist für Abschiebung: Deutschland verstößt gegen EU-Recht
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Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Das Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18. August 2020 (Az. 4 Bf 160/19) entschieden, dass die Freie und Hansestadt Hamburg nicht berechtigt war, die Wohnunterkunft einer Familie im Jahr 2017 zum Zwecke der Abschiebung ohne richterliche Anordnung zu betreten, und insoweit eine erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts (9 K 1669/18) bestätigt. Gegenstand der Entscheidung war die Abschiebung einer irakischen Familie in die Niederlande im Jahr 2017. Zu diesem Zweck betraten Mitarbeiter der Beklagten gegen 6:30 Uhr die den Klägern zur privaten Nutzung überlassenen Zimmer der Wohnunterkunft. (…) Nach den nunmehr vorliegenden Entscheidungsgründen hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen darauf abgestellt, dass die Voraussetzungen der seinerzeit für das Handeln allein in Betracht kommenden Rechtsgrundlage des § 23 Abs. 1 HmbVwVG nicht vorlagen. Danach dürfen Wohnungen und Geschäftsräume ohne Einwilligung der pflichtigen Person nur auf Grund einer richterlichen Anordnung durchsucht werden (§ 23 Abs. 3 HmbVwVG). Bei den zur individuellen Nutzung überlassenen Zimmern einer Wohnunterkunft handelt es sich nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts um eine Wohnung in diesem Sinne. Zudem stellt das Betreten einer Wohnung durch Behördenmitarbeiter, um dort Personen zum Zwecke der Abschiebung aufzufinden und zu ergreifen, eine Durchsuchung im Sinne von § 23 Abs. 1 HmbVwVG und Art. 13 Abs. 2 GG dar. Für die Durchsuchung der Wohnung der Kläger lag weder deren Einwilligung noch eine richterliche Anordnung vor…“ Pressemitteilung des OVG Hamburg vom 20. August 2020 zum 15-seitigen Urteil Az. 4 Bf 160/19 – siehe unsere Anmerkung zum Urteil weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

[Urteil] Betreten der zur privaten Nutzung überlassenen Zimmer einer Wohnunterkunft zum Zwecke der Abschiebung ohne richterliche Anordnung rechtswidrig
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Dossier

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Innenminister und Politiker*innen fordern gerade konsequentes Durchgreifen bei Abschiebungen. Was das heißt, lässt sich gerade wieder in Bayern betrachten. Heute früh wurde eine Frau mit drei Kindern aus dem Transitlager Manching/Ingolstadt abgeholt, die Mutter mit einem Krankentransport. Denn sie ist krank. Am 21. März sollte die Familie das erste Mal abgeschoben werden. Die Mutter erlitt am Flughafen einen Zusammenbruch, und musste in die Psychiatrie eingewiesen werden. Die erst zweijährige Tochter reagierte auf die Umstände des Abschiebeversuchs mit Nahrungsverweigerung und selbstverletzendem Verhalten. Nur drei Wochen später kam die Polizei wieder. Vater und Kinder sollten abgeschoben werden, ohne die Mutter. (…) Heute Morgen nun der dritte Versuch, diesmal ohne den Vater, der bei einem Freund übernachtet hatte. (…) „Die Gewalttätigkeit der hier agierenden Ausländerbehörden und des Leiters Herr Kafka ist erschreckend,“ urteilt Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Mit der Debatte über Gefährder wird Abschiebung gesellschaftsfähig, gegenüber kranken Frauen und Kindern wird das ganze Gewaltpotential zur Anwendung gebracht. Diese Personen sind die Opfer einer vom bayerischen Innenminister angeheizten Abschiebedebatte.“…“ Beitrag vom 1. August 2017 vom und beim Bayerischen Flüchtlingsrat. Siehe den Hintergrund: Brutalität bei Abschiebungen in Bayern kennt keine Grenzen. Tabubruch: Familientrennung bei Abschiebungen aus dem Abschiebelager Manching/Ingolstadt. Neu: Bayern: Rabiate Abschiebung – Rote Hilfe will Ermittlungen gegen Polizei erzwingen weiterlesen »

Dossier „Kranke Frau mit ihren Kindern aus dem Abschiebelager Manching/Ingolstadt abgeschoben“

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

Bayern: Rabiate Abschiebung – Rote Hilfe will Ermittlungen gegen Polizei erzwingen
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[17.-19. 6 in Erfurt und 09.-11.12 in Weimar] Innenministerkonferenz 2020 – und Proteste

Dossier

[17.-19. 6 in Erfurt und 09.-11.12 in Weimar] Innenministerkonferenz 2020 in Erfurt - und ProtesteVom 17. bis 19. Juni findet die Innenministerkonferenz in Erfurt statt. Bei der Innenministerkonferenz wird unter anderem über die Aufnahme aus Griechenland, Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Abschiebungen, Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus, Verlängerung des Abschiebestopps nach Syrien, Abschiebungen den Sudan, Kirchenasyl sowie Einstufung zusätzlicher sicherer Herkunftsstaaten beraten. Auf der Innenministerkonferenz treffen sich die Innenminister*innen und -senator*innen aller Bundesländer sowie der Bundesinnenminister. Neben Themen wie innere Sicherheit, Polizei und Verfassungsschutz geht es auch um Flüchtlings-, Migrations- und aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten. Für 2020 hat Thüringen den Vorsitz der Innenministerkonferenz übernommen. Sie findet vom 17. bis 19. Juni 2020 in Erfurt und vom 09. bis 11. Dezember in Weimar statt. Geflüchtete Jugendliche der Initiative Jugendliche ohne Grenzen  veranstalten anlässlich der Innenministerkonferenz ein Protest- und Kulturprogramm, das durch den BumF und zahlreiche Organisationen unterstützt wird. Damit wird sich für Seenotrettung, Bleiberecht und Aufnahmeprogramme sowie gegen Abschiebungen, Lager und Rassismus eingesetzt. Siehe Aktionen und Aufrufe. Neu: Innenminister verlängern Abschiebestopp nach Syrien / Deutschland holt 243 Kinder aus griechischen Flüchtlingslagern / Kindesmissbrauch: Innenminister fordern Vorratsdatenspeicherung weiterlesen »

Dossier zur Innenministerkonferenz 2020 in Erfurt/Weimar

[17.-19. 6 in Erfurt und 09.-11.12 in Weimar] Innenministerkonferenz 2020 in Erfurt - und Proteste

Innenminister verlängern Abschiebestopp nach Syrien / Deutschland holt 243 Kinder aus griechischen Flüchtlingslagern / Kindesmissbrauch: Innenminister fordern Vorratsdatenspeicherung
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EU: No Entrance. Titelbild zum isw-report 104 - Auf der Flucht. Fluchtursachen. Festung Europa. Alternativen. (Festung Europa, Februar 2016)Immer mehr Geflüchteten wird der Zugang zu einem fairen Asylverfahren in Europa durch sogenannte „Push“ oder auch „Pull-Back“ Operationen verwehrt. Nun hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags gleich in zwei Ausarbeitungen das Recht von Geflüchteten gestärkt. Die europäische Abschottungspolitik hat dazu geführt, dass immer mehr Geflüchtete gar nicht erst die Chance erhalten, einen Asylantrag in Europa zu stellen, denn bereits an den Außengrenzen werden sie zurückgewiesen. Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen (NGOs) dokumentieren diese Vorgehensweise, sei es an Land im türkisch-griechischen Grenzgebiet, an den Außengrenzen in der Balkanregion oder auf See, beispielsweise auf der zentralen Mittelmeerroute. Schutzsuchende werden systematisch ihres Rechts auf effektiven Zugang zu einem individuellen Asylverfahren beraubt und stattdessen, häufig unter Anwendung von Gewalt, in Länder zurückgeführt, die mit der Aufnahme überfordert sind und keinen adäquaten Schutz gewährleisten. Moralisch ist das Vorgehen der EU und ihrer Grenzschutzagentur Frontex verwerflich, aber wie sieht es mit der rechtlichen Einordnung dieser Abschottungsmaßnahmen aus? Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat sich im März gleich zweimal mit der Zurückweisung/Zurückschiebung von Flüchtlingen an den EU-Außengrenzen beschäftigt. Konkret handelt es sich um eine völkerrechtliche Einordnung der „Push-Backs“, die vor einigen Wochen am türkisch-griechischen Grenzübergang bei Pazarkule durch griechische Grenzschutzbeamte stattgefunden haben sowie um eine rechtliche Einordnung der Seenotrettung durch nicht-staatliche Akteure im Kontext libyscher „Pull-Back“ Operationen. Während sich beide Ausarbeitungen mit unterschiedlichen Formen der Zurückweisung/Zurückschiebung von Geflüchteten befassen, denen naturgemäß unterschiedliches Recht zugrunde liegt, finden sich Parallelen in der finalen Beurteilung: Beide Schriftstücke kommen zu dem Ergebnis, dass der Refoulementgrundsatz als höherrangiges Recht gegenüber staatlicher Hoheitsgewalt und anderslautender seerechtlicher Verpflichtungen gelte…“ Artikel von Lisa Pollmann am 21.04.2020 im Migazin (im Abo) weiterlesen »

EU: No Entrance. Titelbild zum isw-report 104 - Auf der Flucht. Fluchtursachen. Festung Europa. Alternativen. (Festung Europa, Februar 2016)

Push-Backs an EU-Außengrenzen: Wissenschaftlicher Dienst stärkt Rechte von Geflüchteten
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Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Ein 10-Minuten-Interview kann ausreichen, um Migranten rechtmäßig abzuschieben. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall von sieben Afghanen entschieden – mit vier zu drei Richterstimmen. (…) Sie waren 2014 von der Ukraine in die Slowakei gekommen und wurden nach den Interviews am selben Tag in die Ukraine zurückgebracht. Einen Verstoß gegen das Verbot der Kollektivausweisung machten die Richter demnach nicht aus. (AZ: 24917/15) Die zehnminütigen Befragungen wurden laut Protokollen von je zwei Polizisten und einem Übersetzer durchgeführt und hätten sich teils überschnitten, stellte der Gerichtshof für Menschenrechte fest. Entscheidend sei, dass die Betroffenen die Gelegenheit gehabt hätten, wirksam ihre Gründe gegen eine Ausweisung vorzubringen. Die Afghanen hatten den Protokollen zufolge keine Asylanträge gestellt, sondern angegeben, aus wirtschaftlichen Gründen über die Slowakei nach Deutschland zu wollen. Im Verfahren in Straßburg wurden diese Angaben laut Gerichtshof nicht widerlegt. Das mit vier zu drei Richterstimmen gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“ Meldung vom 25. März 2020 beim MiGAZIN – zu beachten ist hierbei, dass Alexandros Sicilianos derzeit Präsident des EGMR ist und sich als „großer Versteher“ des Umgangs mit Flüchtlingen durch Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis geoutet hat (Parteimitglied?). So vertrat Sicilianos – laut griechischen Pressemeldungen – am 17. Februar 2020 im griechischen Parlament, dass seiner (privaten?) Meinung nach der EGMR einverstanden mit geschlossenen Lagern sei. Wohl nicht zufällig wies der EGMR auch einen Eilantrag am 5. März 2020 drei Syrer gegen die griechische Aussetzung des Asylrechts ab… weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Zehn-Minuten-Interview kann zu Abschiebung ausreichen
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Haft ohne Straftat. Fakten und Argumente gegen Abschiebungshaft. Broschüre von Flüchtlingsrat Brandenburg,Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, Humanistische Union (Hrsg.) anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte 2013In einem wunderbaren  Beschluss hat das Amtsgerichts Fritzlar, die Verhängung von Abschiebungshaft gegen einen Mann, der bereits mehrfach aus Italien nach Deutschland wieder eingereist war, abgelehnt: „Der Wille des Betroffenen bezüglich seines gegenwärtigen und zukünftigen Aufenthaltslandes ist eindeutig. Die hier in Betracht gezogene Abschiebungsmaßnahme kann in einem Europa der offenen Grenzen nicht zum Ziel führen, wenn nicht gleichzeitig Maßnahmen für die Beheimatung des Betroffenen in Italien getroffen werden. Letzteres ist vorliegend nicht ersichtlich. Dieses Gericht sieht sich jedenfalls außerstande, gegen den Betroffenen eine Freiheitsentziehung zur Sicherung der Abschiebung, die vor dem Hintergrund der Beachtung der Menschenwürde nicht zum Selbstzweck verkommen darf, anzuordnen.“ Aus dem Thomé Newsletter 08/2020 vom 02.03.2020, siehe auch den Beschluss weiterlesen »

Haft ohne Straftat. Fakten und Argumente gegen Abschiebungshaft. Broschüre von Flüchtlingsrat Brandenburg,Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, Humanistische Union (Hrsg.) anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte 2013

Amtsgericht Fritzlar: Abschiebungshaft ist kein Selbstzweck
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ai: Algerien, Marokko und Tunesien sind keine "sicheren" Herkunftsstaaten„Weil der Bundesrat blockiert, kann die Union die Liste der sicheren Herkunftsstaaten nicht Ausweiten. Die neue Liste „kleiner sicherer Herkunftsstaat“ soll den Bundesrat umgehen. Die Rechtsfolgen – ob „kleiner“ oder „großer“ sicherer Herkunftsstaat – sollen gleich sein. (…) Das Büro des CDU-Innenpolitikers Thorsten Frei bestätigte am Mittwoch einen Bericht der „Welt“, wonach die Arbeitsgruppe Innen der Fraktion für das neue Rechtsinstitut „kleiner sicherer Herkunftsstaat“ plädiert. Die Einstufung wäre der Idee zufolge dann ohne Zustimmung des Bundesrats möglich. „Wir wollen die Möglichkeiten des europäischen Asylrechts nutzen, um ein neues Konzept der sicheren Herkunftsstaaten zu schaffen“, sagte Frei der Zeitung. Grundlage soll dem Papier zufolge, das dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegt, die europäische Asylverfahrensrichtlinie sein. In einem ersten Schritt sollen den Plänen zufolge die Länder Algerien, Marokko, Tunesien, Georgien, Armenien, Gambia und die Elfenbeinküste als „kleine sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft werden. Danach sollen die Mongolei, Liberia und Indien folgen. (…) Andere Parteien wie die Grünen lehnen das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten dagegen ab, weil sie befürchten, dass Schutzbedürftige durchs Raster fallen. Am Widerstand der Grünen scheitert derzeit ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einstufung der Maghreb-Staaten und Georgiens im Bundesrat. Das Grundgesetz verlangt für die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat die Zustimmung der Länderkammer, in der von Grünen mitregierte Länder eine Mehrheit haben. Wegen dieser Blockade hatte es in der Union bereits Überlegungen gegeben, das Vorhaben auf einem anderen Weg umzusetzen, das nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf…“ Meldung vom 13. Februar 2020 von und bei MiGAZIN – siehe auch unser Dossier: [Maghreb-Staaten] Folterstaaten sind keine sicheren Herkunftsstaaten weiterlesen »

ai: Algerien, Marokko und Tunesien sind keine "sicheren" Herkunftsstaaten

Taschenspielertrick: Union will mit „kleinen sicheren Herkunftsstaaten“ Bundesrat umgehen
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„Solidarität statt BAMF“. Aktion von Deutsch-Lehrkräften und Initiativen für die Rechte von Geflüchteten am 20. Juni 2019 in Berlin„Viele Geflüchtete leiden unter Entscheidungen der Behörden. Ist das Willkür, Strukturversagen oder einfach das Ziel des Asylgesetzes? Bei manchen Entscheidungen des Sozialamts Eschwege geht es um Leben und Tod. Dann gehen viele zu Siegfried Asselmeyer. (…) Saad Aldin ist kein Einzelfall im Landkreis. Immer wieder halten Geflüchtete die Entscheidungen des Sozialamts Eschwege für rechtswidrig, manche von ihnen kämpfen um ihr Recht. (…) Asselmeyer kennt viele solcher Fälle. Sie nähmen nur ein gutes Ende, sagt er, weil sich Menschen über Monate hinweg für die Asylsuchenden einsetzten. „Wenn ein Flüchtling keinen Fürsprecher hat, dann hat er keine Chance.“ (…) Man kann das Handeln der Behörde als Strukturversagen bezeichnen. Es ist ein Erfolg der Zivilgesellschaft vor Ort, dass viele fragwürdige Entscheidungen vor Gericht oder in der Öffentlichkeit landen. Aber die Behörde ist nur ein Teil des Problems. Denn sie entscheidet auf Grundlage eines Gesetzes, das der Abschreckung von Asylsuchenden größeren Wert beimisst als universellen Menschenrechten. Diese Art von Diskriminierung kann man als institutionellen Rassismus bezeichnen. Denn die Entscheidungen und Urteile, die Behörden und Gerichte auf Basis dieses Gesetzes treffen, schreiben sich in die Verfasstheit der ganzen Gesellschaft ein…“ Artikel von Jonas Seufert vom 18. Januar 2020 bei der taz online weiterlesen »

„Solidarität statt BAMF“. Aktion von Deutsch-Lehrkräften und Initiativen für die Rechte von Geflüchteten am 20. Juni 2019 in Berlin

Diskriminierung durch Asylgesetz: Ohne Hilfe geht es immer noch nicht
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Arbeitsmarktzugang für Geduldete und Gestatte – Die wichtigsten Gesetzesänderungen für die Praxis im Überblick
Tradition: "Ausländer" auf dem deutschen ArbeitsmarktIm Sommer 2019 ist das sog. Migrationspaket, kurz Hau-ab-Gesetz, beschlossen worden. Damit gehen eine Vielzahl von Änderungen, vor allem jedoch Verschärfungen für Geflüchtete in Deutschland einher. Änderungen im Hau-Ab-Gesetz haben eine enorme Auswirkung auf den Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete. Um hier einen kurzen Überblick zu bieten und eine Beratungshilfe zur Verfügung stellen, haben wir einen Flyer zum Arbeitsmarktzugang einschließlich der relevanten Gesetzesänderungen erstellt (Stand Januar/2020). Den Flyer können Sie hier als PDF downloaden oder bei uns gegen eine Spende für die Deckung der Portokosten bestellt werden. Die Bestellung bitte an versand[at]fluechtlingsrat-bayern.de“ Info zum Flyer beim Bayerischen Flüchtlingsrat weiterlesen »

Tradition: "Ausländer" auf dem deutschen Arbeitsmarkt

Arbeitsmarktzugang für Geduldete und Gestatte – Die wichtigsten Gesetzesänderungen für die Praxis im Überblick
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