Die Demonstration der Flüchtlinge aus Sierra Leone gegen ihre Behandlung erlebte keine Zwischenfälle. Die anschließende Dauerkundgebung auch nicht – außer einem: Die Polizei erklärte die Aktion für beendet. Was als Akt der „Integration durch Staatsbürgerkunde“ interpretiert werden könnte, war die willkürliche Durchsetzung von 27 Auflagen, die den DemonstrantInnen von den Behörden gemacht worden waren. In dem Artikel „Demo-Versammlung der Asylanten aus Sierra Leone aufgelöst„ am 21. Dezember 2017 im Wochenblatt – eher eine Umformulierung der Pressemitteilung der erfindungsreichen Auflagen-Behörden heißt es: „
Eine Versammlung darf nur beschränkt oder verboten werden, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet werden würde. Das Landratsamt kann Auflagen für einen sicheren und geordneten Ablauf erlassen. „Dies ist geschehen“, so Landratsamtssprecher Oliver Menacher. „Der Auflagenbescheid des Landratsamtes Deggendorf beinhaltet 27 Beschränkungen.“ Der Protestmarsch durch Deggendorf verlief laut Landratsamt größtenteils friedlich. Doch: „Vor Beginn der Dauerkundgebung kam es zu Auflagenverstößen, die seitens des Landratsamtes Deggendorf nicht hinnehmbar waren“, so Menacher. Nach einer längeren Besprechung mit den Verantwortlichen der Demonstration sei schließlich durch den Versammlungsleiter die Auflösung der Versammlung erklärt worden“. Und schon ahnt der Flüchtige aus Sierra Leone, warum einst ein Roman wie „Der Untertan“ in Teutschland ein Bestseller war… Siehe dazu einen weiteren Beitrag – ohne die Nachricht über die Auflösung, dafür mit Stellungnahme der regionalen CSU, und den Hintergrund im LabourNet
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Die Demonstration der Flüchtlinge aus Sierra Leone gegen ihre Behandlung erlebte keine Zwischenfälle. Die anschließende Dauerkundgebung auch nicht – außer einem: Die Polizei erklärte die Aktion für beendet. Was als Akt der „Integration
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