Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„… In letzter Zeit häufen sich Berichte von Flüchtlingsräten und Abschiebungsbeobachtern über die zwangsweise Verabreichung sedierender Medikamente, Fesselungen, Familientrennungen und das Schlagen von Asylsuchenden. Insbesondere bei Abschiebungen in andere EU-Staaten komme es zu drastischer Polizeigewalt. Seit einiger Zeit setzen die Abschiebebehörden vermehrt auf Charterflüge: Auf Anfrage der Linksfraktion im Bundestag teilte die Bundesregierung mit, dass im bisherigen Jahr 2018 bereits dreimal so viele Asylsuchende per Charterflug in andere europäische Staaten überstellt worden sind wie im gesamten Jahr 2017. Im Unterschied zu Linienflügen gibt es dabei keine Zeugen für Polizeigewalt. (…) In der Praxis schlägt sich das in einer Verrohung der Abschiebepolitik nieder. Diese beschränkt sich nicht auf die Ausübung direkter Gewalt. Vielfach wird die Ausreisepflicht ohne Rücksicht auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Betroffenen durchgesetzt, zum Teil offen rechtswidrig. (…) Dass Abschiebungen seit 2015 überwiegend unangekündigt stattfinden, versetzt Geflüchtete ohne gültiges Aufenthaltsrecht in einen dauerhaften Angstzustand. In vielen Sammelunterkünften rückt die Polizei Nacht um Nacht an, um Menschen zur Abschiebung abzuholen. Mancherorts richten Geflüchtete Nachtwachen ein, die warnen, wenn die Polizei kommt, andere tauchen unter oder halten sich nachts nicht in den Unterkünften auf. Und wer sich gegen Abschiebungen solidarisiert, wird kriminalisiert. (…) Das zeigt: Der Staat geht hart gegen jene vor, die sich der brutalen Abschiebepraxis in den Weg stellen. Aktivisten und Flüchtlingsräte rufen dazu auf, sich mit den Betroffenen zu solidarisieren, und fordern eine lückenlose Aufklärung der gesetzeswidrigen Polizeieinsätze…“ Artikel von Ulla Jelpke in der jungen Welt vom 03.11.2018 weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"... In letzter Zeit häufen sich Berichte von Flüchtlingsräten und Abschiebungsbeobachtern über die zwangsweise Verabreichung sedierender Medikamente, Fesselungen, Familientrennungen und das Schlagen von Asylsuchenden. Insbesondere bei Abschiebungen in andere EU-Staaten komme es zu drastischer Polizeigewalt. Seit einiger Zeit setzen weiterlesen »

Direkt nach dem Kongress der Internationalen Transportföderation (ITF) die Forderung: „Die Fluggesellschaften müssen aufhören, sich an gewaltsamen Abschiebungen zu beteiligen“
Infocomic: Stop Deportation. Oder: Wege, eine Abschiebung zu verhindernDer 44. Kongress der Internationalen Transportarbeiterföderation ITF vom 14. bis zum 20. Oktober 2018 in Singapur reklamierte für sich, historisch zu sein: Weil es das erste Mal war, dass sich der internationale Verband in Südostasien versammelte. Jetzt soll hier weniger das Thema sein, dass etwa die Wahlen bei diesem Kongress weitaus weniger historisch waren (und die Debatten um die Auswirkungen der Digitalisierung auf das Transportwesen während des Kongresses werden noch Gegenstand künftiger Beiträge sein) – historisch war am ehesten noch eine Erklärung des neuen Vorstandes kurz nach dem Kongress, mit der die privaten Fluggesellschaften aus aller Welt von der ITF aufgefordert wurden, sich nicht mehr an Abschiebungen zu beteiligen (die Bewertung als „erzwungene Abschiebungen“, führen wir hier einmal darauf zurück, dass das Thema für die Autoren wohl eher neu ist, ansonsten wäre schon die Frage, wo es eigentlich freiwillige Abschiebungen gibt). Die Mitteilung „ITF calls on global airlines to refuse to assist in forced deportations“ vom 30. Oktober 2018 informiert über diese Aufforderung – die von den Erfahrungen und Erlebnissen der Flugbesatzungen ausgeht. Der Verband unterstreicht darin nicht nur die wachsende Zahl von Piloten, die sich weigerten, entsprechende Flüge durchzuführen (die ITF gibt an, zwischen Januar und September 2017 hätten sich 222 Piloten diesem „Dienst“ verweigert, auch wir berichteten darüber), sondern gibt auch Beispiele dafür an, wie sich die unfreiwillige Beteiligung an solchen Aktionen negativ auf die psychologische Verfassung der Besatzungen auswirkt. Die Entscheidungen über Durchführung oder nicht des entsprechenden Fluges dürfe nicht vom einzelnen Piloten und seiner Besatzung erzwungen werden, sondern es müsse eine grundsätzliche Lösung gefunden werden, die nur darin bestehen könne, dass die Unternehmen ihre Beteiligung künftig verweigerten. weiterlesen »
Infocomic: Stop Deportation. Oder: Wege, eine Abschiebung zu verhindernDer 44. Kongress der Internationalen Transportarbeiterföderation ITF vom 14. bis zum 20. Oktober 2018 in Singapur reklamierte für sich, historisch zu sein: Weil es das erste Mal war, dass sich der internationale Verband in weiterlesen »

Turkey up in arms against Erdoğan!Doch am Montag rudert die Hamburger Ausländerbehörde zurück. Ein Sprecher sagt der taz, dass es ein „Missverständnis“ sei, dass Yiğit am 22. Januar abgeschoben werden solle. „Tatsächlich ist dieses Datum im Bescheid als Frist für das Verlassen der Bundesrepublik angegeben. Allerdings handelt es sich dabei um eine Formalität, die bei der Ablehnung eines Aufenthaltstitels angegeben werden muss.“ Yiğit könne bleiben, da die Behörde ihm statt des bisherigen Status eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen angeboten habe. Mit dem neuen Status ändere sich für Yiğit nur, dass er keinen Antrag auf Einbürgerung stellen könne. (…) Yiğit führt diese Erklärung der Behörde auf öffentlichen Druck zurück. Er sagt der taz, dass er Widerspruch gegen den Bescheid einlegen werde und auf eine unbefristete Genehmigung bestehe. Er wolle nicht alle drei Monate zum Amt: „Ich bestehe auf mein Recht, ich möchte keine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.“ (…) Er will seinen alten Status zurück haben. Er will auch kein Flüchtling mehr sein. Yiğit lebt schon seit mehr als 35 Jahren in Deutschland…“ – aus dem Beitrag „Journalist will kein Flüchtling sein“ von Volkan Agar am 29. Oktober 2018 in der taz über die behördlichen Reaktionen auf die breiten Proteste wegen der Abschiebedrohung. Siehe dazu auch eine Pressemitteilung von ver.di (dju) zur Reaktion der Behörde und der sich daraus ergebenden Forderung weiterlesen »
Turkey up in arms against Erdoğan!Doch am Montag rudert die Hamburger Ausländerbehörde zurück. Ein Sprecher sagt der taz, dass es ein „Missverständnis“ sei, dass Yiğit am 22. Januar abgeschoben werden solle. „Tatsächlich ist dieses Datum im Bescheid als Frist für das Verlassen weiterlesen »

Infocomic: Stop Deportation. Oder: Wege, eine Abschiebung zu verhindernDie für heute morgen geplante Abschiebung des kurdischen Aktivisten Ramazan A. wurde nicht durchgeführt. Wie das Nürnberger Bündnis für Frieden in Kurdistan mitteilte, habe der Aktivist aus eigener Kraft erreicht, dass die Ausweisung vom Flughafen Frankfurt nicht erfolgte. Der aufgrund seiner regierungskritischen Meinungsäußerungen in den sozialen Medien von den türkischen Behörden verfolgte Schutzsuchende sollte als sogenannter Dublin-Fall über die slowenische Hauptstadt Ljubljana nach Bulgarien abgeschoben werden. Dort droht ihm eine Überstellung in die Türkei. Das EU-Land Bulgarien dient als sogenanntes Hinterland für Ankara und die AKP-Riege. Um auf die Abschiebung des jungen Mannes aufmerksam zu machen, hatten Friedenshelfer*innen im Terminal auch eine Flugblattaktion durchgeführt. In einem Telefonat mit dem Nürnberger Bündnis teilte der kurdische Aktivist Ramazan A. mit, dass er sich seit dem Nachmittag wieder in der Eichstätter Abschiebeanstalt befindet…“ – aus der Meldung „Erfolgreicher Widerstand: Kurdischer Aktivist nicht abgeschoben“ am 25. Oktober 2018 bei der ANF, worin auch der konkrete Vorgang, der mit dem Verzicht auf die Abschiebung endete, berichtet wird. weiterlesen »
Infocomic: Stop Deportation. Oder: Wege, eine Abschiebung zu verhindernDie für heute morgen geplante Abschiebung des kurdischen Aktivisten Ramazan A. wurde nicht durchgeführt. Wie das Nürnberger Bündnis für Frieden in Kurdistan mitteilte, habe der Aktivist aus eigener Kraft erreicht, dass die Ausweisung vom Flughafen weiterlesen »

Tödliche Folgen der FlüchtlingspolitikAm 6. Juni 2018 wurden 90 Asylsuchende aus dem gesamten Bundesgebiet von Berlin-Schönefeld nach Madrid abgeschoben, darunter 26 Asylsuchende aus Berlin. Dem Flüchtlingsrat liegen schockierende Berichte von Betroffenen über die Abschiebung vor. Zu den Vorwürfen zählen die zwangsweise Verabreichung sedierender Medikamente, die Fesselung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter, gewaltsame Familientrennungen sowie Schläge durch die Polizei. Durch parlamentarische Anfragen wurde jetzt bekannt, dass die Berliner Ausländerbehörde die Sammelabschiebung federführend organisiert und auch das medizinische Personal für den Abschiebeflug gestellt hat. Der Flüchtlingsrat fordert die Aufklärung der Vorwürfe und fragt: Sieht so der von Rot-Rot-Grün angekündigte Paradigmenwechsel in der Abschiebepolitik aus?...“ Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Berlin vom 22.10.2018 weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"Am 6. Juni 2018 wurden 90 Asylsuchende aus dem gesamten Bundesgebiet von Berlin-Schönefeld nach Madrid abgeschoben, darunter 26 Asylsuchende aus Berlin. Dem Flüchtlingsrat liegen schockierende Berichte von Betroffenen über die Abschiebung vor. Zu den Vorwürfen zählen die zwangsweise Verabreichung weiterlesen »

Schüler in Nürnberg setzen mit Protest gegen Abschiebung ein wichtiges Zeichen - und werden kriminalisiertWie das Nürnberger Bündnis für Frieden in Kurdistan berichtet, befinden sich derzeit 27 Personen im Eichstätter Abschiebegefängnis im Hungerstreik. Die Insassen verweigern die Nahrungsaufnahme aus Protest gegen die geplante Abschiebung. Unter den Hungerstreikenden befinden sich auch die beiden kurdischen Aktivisten Yüksel T. und Ramazan A., die am 1. Oktober nach Bulgarien ausgewiesen werden sollten. Während über den Eilantrag für Yüksel T. gegen die Abschiebung und Haftentlassung noch nicht entschieden wurde, verbrachte die Bundespolizei Ramazan A. Ende letzter Woche nach München. Dort sperrte man ihn mehrere Tage lang in einen Container unmittelbar an einer Rollbahn, berichtet die Nürnberger Organisation, und bezeichnet die Umstände am Münchner Flughafen als Folter. Die Abschiebung von Ramazan A. konnte offenbar verhindert werden, weil sich der Pilot nach Protesten von Passagieren geweigert haben soll, den Asylsuchenden nach Sofia mitzunehmen. Dorthin sollen er und Yüksel T. als sogenannte Dublin-Fälle abgeschoben werden, weil sie in Bulgarien erstmals registriert worden sind. Ramazan A. befindet sich mittlerweile wieder in Eichstätt. Im Fall einer Abschiebung droht beiden Aktivisten in der Türkei langjährige Haft und auch Folter…“ – so beginnt die Meldung „Abschiebeanstalt Eichstätt: Kurdische Aktivisten im Hungerstreik“ am 08. Oktober 2018 bei der ANF, worin auch noch berichtet wird, dass neben den beiden kurdischen Aktivisten auch Personen aus Süd- und Zentralafrika, sowie aus Marokko und Algerien sich an dem Hungerstreik beteiligen. Zum Hungerstreik ein weiterer Beitrag – auch über die offizielle Reaktion und die Weigerung des Piloten… weiterlesen »
Schüler in Nürnberg setzen mit Protest gegen Abschiebung ein wichtiges Zeichen - und werden kriminalisiertWie das Nürnberger Bündnis für Frieden in Kurdistan berichtet, befinden sich derzeit 27 Personen im Eichstätter Abschiebegefängnis im Hungerstreik. Die Insassen verweigern die Nahrungsaufnahme aus Protest gegen die weiterlesen »

Tödliche Folgen der FlüchtlingspolitikSachsen plant eine Bundesratsinitiative, die ein zeitweises Festhalten von Asylbewerbern mit unklarer Identität und Staatsangehörigkeit ermöglichen soll. Die betroffenen Ausländer sollen für den Zeitraum einer Überprüfung inhaftiert werden können, bestätigte das sächsische Innenministerium am Freitag einen Bericht der in Chemnitz erscheinenden „Freien Presse“. Eine generelle Richtlinie gebe es dafür aber bundesweit noch nicht. Sie müsste ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen werden. Das Ministerium verweist darauf, dass die Europäische Aufnahmerichtlinie bereits jetzt eine derartige Regelung vorsehe. Allerdings sei diese Möglichkeit bislang nicht vom Bund in deutsches Recht umgesetzt worden…“ Meldung vom 24. September 2018 beim Migazin weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"Sachsen plant eine Bundesratsinitiative, die ein zeitweises Festhalten von Asylbewerbern mit unklarer Identität und Staatsangehörigkeit ermöglichen soll. Die betroffenen Ausländer sollen für den Zeitraum einer Überprüfung inhaftiert werden können, bestätigte das sächsische Innenministerium am Freitag einen Bericht der in weiterlesen »

»
Kambodscha »
»
Bei Ankunft: Festnahme – Abschiebewirklichkeit in Kambodscha
Protest gegen Abschiebung nach KambodschaTrotz der verschärften Repression gegen die Opposition erkennt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Zugehörigkeit zur verbotenen CNRP nicht als Asylgrund an. Das zeigt ein Bescheid, den das Amt letzten Sommer an Kanha Chhun, eine in Erfurt wohnende führende Oppositionsaktivistin, versandte. Sie hatte öffentlich dagegen protestiert, dass Hun Sens Schwester Land ihrer Familie geraubt hatte. Ihrer Verhaftung konnte sie sich durch Flucht entziehen. Sie ist von Abschiebung bedroht. Besonders pikant: Den Bescheid hatte der mittlerweile entlassene Asylentscheider Ho Ngoc T. geschrieben. Der vietnamesischstämmige Mitarbeiter war geschasst worden, weil er sich in Presseartikeln als Propagandist der Hanoier Regierung betätigte und nicht neutral gegenüber der Bundesrepublik auftrat. Vietnam und Kambodscha sind politisch verbunden. Das Bundesamt stellt sich in Schreiben an das zuständige Verwaltungsgericht hinter die Praxis seines Exmitarbeiters“ – aus dem Beitrag „Gelbe Karte für Kambodschas Premier Hun Sen“ von Marina Mai am 23. Februar 2018 in der taz – einen der zahlreichen Beiträge, den die Cambodian Campaign bei Break Deportation in ihrer Dokumentation über die Entwicklung in Kambodscha zusammengestellt hat, um deutlich zu machen, dass von „normalen Verhältnissen“ in Kambodscha keine Rede sein kann. Siehe dazu auch die Sonderseite zur Kambodschanischen Kampagne bei Break Deportation – und daraus ein Beitrag über den „Empfang“ von Abgeschobenen in Kambodscha weiterlesen »
Protest gegen Abschiebung nach KambodschaTrotz der verschärften Repression gegen die Opposition erkennt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Zugehörigkeit zur verbotenen CNRP nicht als Asylgrund an. Das zeigt ein Bescheid, den das Amt letzten Sommer an Kanha Chhun, eine in Erfurt weiterlesen »

Tödliche Folgen der FlüchtlingspolitikÜber viele Jahre hinweg war die Zahl der Abschiebungshäftlinge vergleichsweise gering – aber seit 2016 ist es wieder an der Tagesordnung, dass Menschen vor ihrer Abschiebung inhaftiert werden. Zum Tag gegen Abschiebungshaft am 30. August erinnert PRO ASYL an die Opfer dieser Praxis. Im Zuge der, im Oktober 2016 von der Bundeskanzlerin geforderten »nationalen Kraftanstrengung« zum Vollzug von mehr Abschiebungen, werden bundesweit immer mehr neue Haftanstalten in Betrieb genommen. Mit der steigenden Zahl von Abschiebungshaftplätzen wächst nach allen Erfahrungen die Wahrscheinlichkeit, dass vorhandene Plätze auch belegt werden. Hierzu leistet eine Justiz ihren Beitrag, die in kaum einem anderen Bereich sehenden Auges so häufig rechtswidrig entscheidet wie bei der Verhängung von Abschiebungshaft…“ Meldung vom 30.08.2018 von und bei Pro Asyl weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"Über viele Jahre hinweg war die Zahl der Abschiebungshäftlinge vergleichsweise gering – aber seit 2016 ist es wieder an der Tagesordnung, dass Menschen vor ihrer Abschiebung inhaftiert werden. Zum Tag gegen Abschiebungshaft am 30. August erinnert PRO ASYL an weiterlesen »

Tödliche Folgen der FlüchtlingspolitikFlüchtlinge in Ausbildung sollen nicht das Land verlassen müssen. Das ist geregelt im Aufenthaltsgesetz. Allerdings gibt es eine Reihe von Voraussetzungen. Die 3+2-Regelung im deutschen Aufenthaltsgesetz gibt es seit August 2016. Sie soll verhindern, dass Flüchtlinge während einer schon begonnenen betrieblichen Ausbildung das Land verlassen müssen. Sie können demnach unter bestimmten Voraussetzungen ihre Lehre abschließen und eine zweijährige Anschlussbeschäftigung ausüben, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wird. Die „vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft“ erläutert, welche Voraussetzungen zu beachten sind: Während des Asylverfahrens verfügen Geflüchtete nur über eine Aufenthaltsgestattung. Sofern sie eine Beschäftigungserlaubnis besitzen, können sie eine Ausbildung beginnen. Wenn ihr Asylantrag positiv beschieden wird, erhalten sie eine Aufenthaltserlaubnis und können im ihre Ausbildung problemlos fortsetzen. Anders bei einem negativen Entscheid und der Aufforderung zur Ausreise. Doch das bedeutet nicht zwingend, dass die Lehre abgebrochen werden muss. Dann nämlich kommt die sogenannte 3+2-Reglung ins Spiel, nach der Flüchtlinge nach bestandener dreijähriger Ausbildung noch zwei weitere Jahre in ihrem Beruf arbeiten dürfen und dazu eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen…“ Beitrag vom 7. August 2018 beim Migazin und neu dazu: Hilft nicht beim Pflegenotstand, hilft nicht den Flüchtlingen. Bayerischer Flüchtlingsrat hält Anweisung des bayerischen Innenministeriums zu Flüchtlingen in Pflegeausbildungen für völlig unzureichend. weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"Flüchtlinge in Ausbildung sollen nicht das Land verlassen müssen. Das ist geregelt im Aufenthaltsgesetz. Allerdings gibt es eine Reihe von Voraussetzungen. Die 3+2-Regelung im deutschen Aufenthaltsgesetz gibt es seit August 2016. Sie soll verhindern, dass Flüchtlinge während einer schon weiterlesen »

Bündnis »Widerstand Mai 31 - Solidarität ist kein Verbrechen«„„Tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte“ – das wirft die Staatsanwaltschaft Ellwangen dem Flüchtling Osemwa P. vor. Am Mittwoch musste er sich deshalb vor dem Amtsgericht in der nordbadischen Stadt verantworten. Es war der dritte Prozess dieser Art gegen einen Bewohner der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Ellwangen. Alle wurden bei einer bundesweit Aufsehen erregenden Razzia am 3. Mai festgenommen und saßen seither in Untersuchungshaft. Mit Hunderten Beamten hatte die Polizei an jenem Morgen die Flüchtlingsunterkunft gestürmt. Auslöser für die Aktion war, dass Bewohner der LEA drei Tage zuvor die Abschiebung des Togoers Yussif O. nach Italien verhindert hatten. Die Polizei behauptete später, die Flüchtlinge hätten „Gewalt“ angewandt. Die Flüchtlinge wiesen das kategorisch zurück. (…) „Es deutet viel daraufhin, dass die Polizeiaktion eine politische Machtdemonstration vom Ministerium des Innern, dem Regierungspräsidium Stuttgart, der Leitung der LEA und der Polizei war“, heißt es in einer Erklärung der Gruppe Refugees4Refugees zu den Urteilen. „Damit wollte die Landesregierung eine rassistische und stigmatisierende Berichterstattung, vor allem gegen Geflüchtete aus dem afrikanischen Kontinent, die gegen eine Dublin-Abschiebung am 30. April protestiert haben, bedienen.“ Derweil hat die Polizei in Ellwangen noch immer Probleme, wenn sie Flüchtlinge zur Abschiebung abholen will. „Aktiven Widerstand“ gebe es zwar nicht, sagte Berthold Weiß, der Leiter der LEA, kürzlich der DPA. Jedoch sei nach wie vor im Schnitt nur einer von fünf Versuchen erfolgreich, Flüchtlinge für Abschiebungen festzunehmen…“ – aus dem Beitrag „Seit der Razzia im Knast“ von Christian Jakob am 22. August 2018 in der taz über einen der Prozesse, die gegen widerständige Aktive organisiert werden. Siehe dazu auch die Erinnerung an die Solidaritäts-Petition gegen die Abschiebung von Alassa Mfouapon nach Italien und einen Hintergrundbeitrag über das „Lagerleben“ weiterlesen »
Bündnis »Widerstand Mai 31 - Solidarität ist kein Verbrechen«„„Tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte“ – das wirft die Staatsanwaltschaft Ellwangen dem Flüchtling Osemwa P. vor. Am Mittwoch musste er sich deshalb vor dem Amtsgericht in der nordbadischen Stadt verantworten. Es war der dritte Prozess weiterlesen »

KirchenasylDas Kirchenasyl ist für Flüchtlinge oft der einzige Ausweg, um sich vor Abschiebungen zu schützen oder ein Asylverfahren in Deutschland zu bekommen. In der Regel betrifft dies Härtefälle, für die die Kirchen sich gezielt einsetzen. Doch jetzt droht dieser Weg – gegen den Protest der Kirchen – erheblich erschwert zu werden. Statt bisher nur sechs Monate müssten Flüchtlinge künftig 18 Monate im Kirchenasyl bleiben, um ins deutsche Asylverfahren zu kommen. Eine Gesetzesänderung auf Initiative der Landesregierung von Schleswig-Holstein, wo die GRÜNEN mitregieren…“ Beitrag von Torsten Reschke und Kim Otto vom 16. August 2018 bei Monitor (Videolänge: 7:25 Min., abrufbar bis 16. August 2019) weiterlesen »
Kirchenasyl"Das Kirchenasyl ist für Flüchtlinge oft der einzige Ausweg, um sich vor Abschiebungen zu schützen oder ein Asylverfahren in Deutschland zu bekommen. In der Regel betrifft dies Härtefälle, für die die Kirchen sich gezielt einsetzen. Doch jetzt droht dieser Weg – gegen den weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik… Die deutsche Politik lässt sich von Rechtsextremen vor sich her treiben. Aus Angst vor der Ein-Themen-Partei AfD versucht die Groko, und besonders die CSU, so viele Menschen wie möglich aus dem Land zu werfen. Seien es Arbeitende, Menschen in der Ausbildung oder andere, unschuldige, rechtschaffene Bürger. Bei diesem Abschiebe-Irrsinn werden verzweifelt Gründe gesucht, Asylanträge abzulehnen. Selbst nach Afghanistan wird abgeschoben, wo es allein in diesem Jahr bereits mindestens 77 Anschläge gab, mit hunderten Toten. Allein 4 in der letzten Woche. Mehrere Afghanen, die wieder abgeschoben worden sind, sind inzwischen nicht mehr am Leben. Das liegt daran, dass es kaum ausreisepflichtige Asylbewerber gibt und die Regierung, teils aus Absicht, teils aus Überforderung, Anträge fälschlicherweise ablehnt. Die unglaublichsten und verrücktesten Asylbescheide und Ablehnungen haben wir hier aufgezählt…“ Kommentar von Thomas Laschyk vom 17. August 2018 beim Volksverpetzer – siehe dazu einen weiteren Beitrag und unseren Kommentar weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"... Die deutsche Politik lässt sich von Rechtsextremen vor sich her treiben. Aus Angst vor der Ein-Themen-Partei AfD versucht die Groko, und besonders die CSU, so viele Menschen wie möglich aus dem Land zu werfen. Seien es Arbeitende, Menschen in weiterlesen »

Das “Ellwangen-Symptom“ – oder: Wie behaupteter Widerstand wirklich wird
Bündnis »Widerstand Mai 31 - Solidarität ist kein Verbrechen«Dass der Großaufmarsch von Repressionskräften im Ellwanger Lager eine pure Machtdemonstration war (und nicht etwa die Bekämpfung, sondern die Schaffung eines „rechtsfreien Raumes“) wird immer wieder an den darauf folgenden kleineren Aktivitäten deutlich – die man auch unter dem Titel „Rachejustiz“ zusammenfassen könnte. Dass aber andererseits die Meldungen darüber, wie sie von den Außendienstmitarbeitern der Polizei-Pressestelle (einst auch Journalisten genannt) eine von dieser Seite ganz und gar unerwünschte Wirkung haben, wird ebenfalls zunehmend deutlicher: Der tatsächliche Widerstand gegen das Abschieberegime der Lagerkommandanten wächst. Siehe dazu vier aktuelle Beiträge weiterlesen »
Bündnis »Widerstand Mai 31 - Solidarität ist kein Verbrechen«Dass der Großaufmarsch von Repressionskräften im Ellwanger Lager eine pure Machtdemonstration war (und nicht etwa die Bekämpfung, sondern die Schaffung eines „rechtsfreien Raumes“) wird immer wieder an den darauf folgenden kleineren Aktivitäten deutlich – weiterlesen »

Tödliche Folgen der FlüchtlingspolitikWegen einer Behördenpanne ist ein Uigure offenbar rechtswidrig von Bayern nach China abgeschoben worden. Was aus ihm nach seiner Ankunft in Peking geworden ist, das wissen weder die Behörden noch sein Anwalt. Menschenrechtsexperten halten die Abschiebung von Uiguren für unverantwortlich. Am 3. April hätte der 22-jährige Mann eigentlich einen Anhörungstermin bei der Ausländerbehörde in München gehabt – es ging um seinen Asylfolgeantrag. Aber zu der Anhörung kam es nicht mehr, denn bereits in den frühen Morgenstunden des 3. April erfolgte die offenbar rechtswidrige Abschiebung des Antragstellers vom Flughafen München aus in Richtung Peking. Die Abschiebung ist nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks auf eine Behördenpanne zurückzuführen. Um die zuständige Ausländerbehörde in München, das Kreisverwaltungsreferat (KVR), von dem Anhörungstermin in Kenntnis zu setzen, sendete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BamF) an das KVR zwar ein Fax. Dort kam die Nachricht aber offenbar nicht an. (…) Besonders brisant ist an diesem Fall: Bei dem zum Zeitpunkt der Abschiebung 22-Jährigen handelt es sich um einen Uiguren. Laut Experten ist diese religiöse Minderheit in China in ihrer Existenz bedroht. (…) Was mit dem Mann nach seiner Ankunft in Peking geschehen ist, wissen weder die bayerischen Behörden noch sein Anwalt. „Leider muss ich sagen, wir haben keinerlei Nachricht von ihm. Es gibt kein Lebenszeichen, gar nichts. Es ist zu befürchten, dass er inhaftiert wurde“, sagte Rechtsanwalt Leo Borgmann…“ Beitrag von Arne Meyer-Fünffinger und Daniel Pokraka vom 06.08.2018 bei BR24 weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"Wegen einer Behördenpanne ist ein Uigure offenbar rechtswidrig von Bayern nach China abgeschoben worden. Was aus ihm nach seiner Ankunft in Peking geworden ist, das wissen weder die Behörden noch sein Anwalt. Menschenrechtsexperten halten die Abschiebung von Uiguren für weiterlesen »

nach oben