„…
2. Eine Unteroffizierin ärgerte sich über die Preise einer Bundeswehrkantine und sagte über den Betreiber, dieser sei „ein richtiger Jude“. Sie würde nicht mehr zu ihm gehen, da sie ihm „nicht noch mehr Geld in den Rachen werfen“ wolle. Konsequenz: Disziplinarverfahren vor einem Truppengericht, Urteil unbekannt. 3. Ein Soldat sagte über einen Kameraden seines Zuges: „Der soll kellnern, der ist schwarz.“ Konsequenz: eine einfache Disziplinarmaßnahme, also ein Verweis, eine geringe Geldbuße, oder ein kurzer Arrest…“ das sind zwei der „Flop 10“, die in dem Beitrag „„Ihr seid Affen mit Trisomie 21!““ von Tobias Schulze am 28. Januar 2020 in der taz online hervorgehoben werden: Aus dem Bericht des Wehrbeauftragten, wenn er mal gerade nicht nach mehr Waffen schreit (sondern die Bundeswehr dafür gelobt sehen möchte, wie toll sie gegen Rechte aufpasst). Wobei wir wiederum diese beiden Beispiele ausgewählt haben, weil sie besonders deutlich machen, in welch alltäglich brauner Soße dann da Nazis herumschwimmen können… Siehe dazu auch eine Stellungnahme zum Bericht des Wehrbeauftragten und den Hinweis auf unseren kürzlichen Beitrag zum Anstieg der Zahl der „neu entdeckten“ Nazis in der Bundeswehr
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