Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“Im Münchner NSU-Prozess haben nach zwei Monaten Stillstand die Plädoyers der Nebenkläger begonnen – mit einem Frontalangriff auf die Bundesanwaltschaft. Die Kölner Rechtsanwältin Edith Lunnebach warf am Mittwoch Bundesanwalt Herbert Diemer und den Anklägern insgesamt unzureichenden Ermittlungseifer, eine Diskreditierung von NSU-Opfern und deren Angehörigen, Selbstgerechtigkeit und Unverschämtheiten gegenüber den Nebenklage-Anwälten vor. Lunnebach kritisierte insbesondere, dass die Bundesanwaltschaft weiter davon ausgehe, dass es sich beim „Nationalsozialistischen Untergrund“ um eine lediglich aus drei Personen bestehende Terrorzelle gehandelt habe. „Ich weiß nicht, warum sich die Bundesanwaltschaft mit der einfachen Antwort und der Zuschreibung der Taten in die Isoliertheit des Trios zufriedengibt“, sagte die Rechtsanwältin, die eine iranischstämmige Familie vertritt, auf deren Geschäft der NSU einen Sprengstoffanschlag verübt haben soll“ – aus dem Beitrag „Frontalangriff auf die Ankläger“, eine dpa-Meldung, hier dokumentiert bei der taz, in der berichtet wird, wie die landauf, landab geäußerte Kritik an der Bundesstaatsanwaltschaft nun auch in den Gerichtssaal eingezogen ist. Siehe dazu zwei weitere aktuelle Beiträge weiterlesen »
Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“Im Münchner NSU-Prozess haben nach zwei Monaten Stillstand die Plädoyers der Nebenkläger begonnen – mit einem Frontalangriff auf die Bundesanwaltschaft. Die Kölner Rechtsanwältin Edith Lunnebach warf am Mittwoch Bundesanwalt Herbert Diemer und den Anklägern insgesamt unzureichenden weiterlesen »

Gedenken und Widerstand - 5 Jahre nach Bekanntwerden des NSU (Flyer zur Aktionswoche vom Bündnis gegen Rassismus, Oktober 2016)Nach heutigem Kenntnisstand hat der NSU, also der Nationalsozialistische Untergrund, mindestens zehn Menschen ermordet und mindestens drei Sprengstoffanschläge verübt. Der Gerichtsprozess, der in München stattfindet, gegen die fünf Hauptangeklagten, der dauert jetzt schon ein ganze Weile an. Momentan werden die Plädoyers verlesen und deutlich wird bisher beispielsweise, was die juristische Aufarbeitung nicht leisten kann. Kaum sichtbar bleibt beispielsweise das Unterstützungsnetzwerk, das grundlegend zur Ermöglichung der begangenen Straftaten beitrug. Mit dem Fokus auf die Unterstützer*innen des NSU in Sachsen soll eine Broschüre diese Leerstelle schließen.  Dort hat sich das Kulturbüro Sachsen jetzt genau damit auseinandergesetzt und die Broschüre „Unter den Teppich gekehrt. Das Unterstützungsnetzwerk des NSU in Sachsen“ veröffentlicht“ – so der Einleitungstext zum Radiobeitrag „“Unter den Teppich gekehrt“ – Broschüre zum NSU Unterstützungsnetzwerk in Sachsen erschienen“ am 03. November 2017 bei Radio Blau in Leipzig (im Freie Radios.net). Siehe dazu auch einen älteren Hintergrundbeitrag zum Thema „Netzwerke“ weiterlesen »
Gedenken und Widerstand - 5 Jahre nach Bekanntwerden des NSU (Flyer zur Aktionswoche vom Bündnis gegen Rassismus, Oktober 2016)Nach heutigem Kenntnisstand hat der NSU, also der Nationalsozialistische Untergrund, mindestens zehn Menschen ermordet und mindestens drei Sprengstoffanschläge verübt. Der Gerichtsprozess, der in München weiterlesen »

Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“Wurde eine Zeugin bedroht, weil sie im Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg Aussagen gemacht hat? Und wenn ja von wem? Dieser Frage geht seit kurzem die Kriminalpolizei Karlsruhe, Abteilung Staatsschutz, nach. Das Brisante: Die Zeugin, die 20 Jahre junge Melisa M., starb nur wenige Wochen nach ihrem Auftritt vor dem NSU-Ausschuss in Stuttgart an einer Lungenembolie. Der Todesfall hatte sich bereits im März 2015 ereignet. In einer Fernsehdokumentation vom April 2017 wurde er zusammen mit weiteren unnatürlichen Todesfällen im Kontext NSU thematisiert. Dabei berichtete der Nachbar der Toten von Bedrohungen Melisas durch SMS-Nachrichten, die aus dem Ausland gekommen sein sollen. (…) Das neue Ermittlungsverfahren wurde wegen Bedrohung einer Zeugin (Melisa M.) eingeleitet und richtet sich gegen Unbekannt. Es soll vom Innenministerium veranlasst worden sein und auf eine Initiative des parlamentarischen Untersuchungsausschusses in Stuttgart vom September 2017 zurückgehen. Der Ausschussvorsitzende Wolfgang Drexler (SPD) bestätigte das in der öffentlichen Presserunde am Ende der letzten Ausschusssitzung, wenn auch erst auf Nachfrage. Zunächst hatte er erklärt, davon nichts zu wissen“ – aus dem Beitrag „Neue Ermittlungen zu toter NSU-Zeugin“ von Thomas Moser am 12. Oktober 2017 bei telepolis, worin auch die Verknüpfung zu anderen mehr als seltsamen Todesfällen Gegenstand der Berichterstattung ist. weiterlesen »
Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“Wurde eine Zeugin bedroht, weil sie im Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg Aussagen gemacht hat? Und wenn ja von wem? Dieser Frage geht seit kurzem die Kriminalpolizei Karlsruhe, Abteilung Staatsschutz, nach. Das Brisante: Die Zeugin, die 20 Jahre weiterlesen »

Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“Da ist die Bundesanwaltschaft einmal mehr sehr direkt gewesen: Was „unbekannt“ ist (und bleiben soll) wird in dem Verfahren „unbekannt“ gesammelt und ansonsten wird auf Drei gezählt. Wie die Staatsanwälte zu „Herren des Verfahrens“ wurden (was nicht so völlig und total ganz kompatibel ist mit einem Gesetz, das auch schon frühere Innenminister nicht ständig mit sich herumtragen wollten) wird in dem Beitrag „NSU-Prozess: Die Bundesanwaltschaft zerstört den Rechtsstaat“ von Thomas Moser am 19. September 2017 bei telepolis so beschrieben: „Die in Karlsruhe sitzende Bundesbehörde ist die zentrale Figur des Verfahrens. Sie hat die Federführung, erteilt die Ermittlungsaufträge und ist im Besitz der Akten und Vernehmungsprotokolle. Sie entscheidet über Anklagevorwürfe und -erhebungen oder auch darüber, ob und wenn ja, welche Akten in den Prozess eingeführt werden. Die zu dem Kasseler Ex-Verfassungsschutzbeamten Temme wurden zum Großteil nie eingeführt. Es war die BAW, die entschieden hat, dass konkret jene fünf Angeklagten sich vor Gericht verantworten müssen – und neun weitere Verdächtige bisher nicht. Unter diesen neun befindet sicher mindestens eine V-Person, wahrscheinlich mindestens zwei, außerdem Kontaktpersonen zu V-Personen. Was an Substanz in diesen neun weiteren Ermittlungsverfahren vorliegt, weiß bisher nur die Behörde allein.(…) Dasselbe gilt für ein weiteres, ein zehntes, sogenanntes Sammel- und Strukturverfahren mit dem Titel „NSU/Unbekannt„. weiterlesen »
Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“Da ist die Bundesanwaltschaft einmal mehr sehr direkt gewesen: Was „unbekannt“ ist (und bleiben soll) wird in dem Verfahren „unbekannt“ gesammelt und ansonsten wird auf Drei gezählt. Wie die Staatsanwälte zu „Herren des Verfahrens“ wurden (was weiterlesen »

[17.-21. Mai 2017 in Köln] Tribunal „NSU-Komplex auflösen“Der Schlussvortrag der Anklagebehörde hatte bereits die vergangenen sieben Prozesstage in Anspruch genommen. Darin hatte sie Zschäpe volle Mittäterschaft an den zehn Morden des NSU vorgehalten. Zschäpe habe mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die fanatische nationalsozialistische Gesinnung geteilt und daran mitgewirkt, Zuwanderer durch willkürliche Morde in Angst und Schrecken zu versetzen. Für die vier weiteren Angeklagten hatten die Staatsanwälte Beihilfe zum Mord, Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und andere Delikte geltend gemacht. Nach der Bundesanwaltschaft sind die Nebenkläger mit ihren Plädoyers an der Reihe. Dabei werden wohl nicht nur Anwälte sprechen, sondern auch Angehörige von Mordopfern sowie Opfer von NSU-Anschlägen“ – aus der Meldung „Bundesanwalt fordert Höchststrafe für Zschäpe“ am 12. September 2017, hier bei  n-tv. Keine Überraschung, wenn die höchste Strafe gefordert wird: Fall zusammen mit Angeklagter „begraben“… weiterlesen »
[17.-21. Mai 2017 in Köln] Tribunal „NSU-Komplex auflösen“Der Schlussvortrag der Anklagebehörde hatte bereits die vergangenen sieben Prozesstage in Anspruch genommen. Darin hatte sie Zschäpe volle Mittäterschaft an den zehn Morden des NSU vorgehalten. Zschäpe habe mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe weiterlesen »

[M] NICHT EINFACH SO WEITER! Aufruf der antifa nt zur antifaschistischen Demo anlässlich des NSU-Prozesses am 13.04. in MünchenWährend in dem immer mehr zur Farce gewordenen NSU-Prozess gegen alle Argumente und Kritik die These von der völlig isolierten Dreiergruppe hemmungslos verfochten wird, mehren sich Meldungen und Indizien dafür, dass der NSU keineswegs die einzige solche terroristische Gruppierung war – und ist. Und während deren (natürlich niemals nicht auch nur ein bisschen vorhandenes) Umfeld einen Betriebsausflug zum Fußball nach Prag machte, das Innenministerium sich beeilte, Freiburger Küchenmesser als Waffenarsenal anzuprangern, wachsen und gedeihen immer neue Versuche, Terrorgruppen zu organisieren. Drei aktuelle Beiträge dazu weiterlesen »
[M] NICHT EINFACH SO WEITER! Aufruf der antifa nt zur antifaschistischen Demo anlässlich des NSU-Prozesses am 13.04. in MünchenWährend in dem immer mehr zur Farce gewordenen NSU-Prozess gegen alle Argumente und Kritik die These von der völlig isolierten Dreiergruppe hemmungslos verfochten wird, weiterlesen »

[17.-21. Mai 2017 in Köln] Tribunal „NSU-Komplex auflösen“Aktivistinnen haben die heute nach der Sommerpause fortgesetzte Verlesung des Abschlussplädoyers der Bundesanwaltschaft unterbrochen. Überraschend für alle Beteiligten im Gericht rezitierten sie von der Zuschauertribüne Sätze aus der Anklageschrift des Tribunals ‘NSU-Komplex auflösen’. Darin wird ihrerseits die Bundesanwaltschaft der Verharmlosung des neonazistischen Netzwerkes, das hinter dem NSU steht, angeklagt.Der Sprecher des Aktionsbündnis ‘NSU-Komplex auflösen’, Tim Klodzko, erklärt dazu: „Die Bundesanwaltschaft hat in vier Jahren Prozess sämtliche Versuche das neonazistische Unterstützernetzwerk des NSU zu ermitteln und die Rolle von V-Personen und staatlichen Behörden zu untersuchen, aktiv behindert. Der Wunsch von Betroffenen und Angehörigen zu erfahren, wer hinter den Taten steckte, wird so ignoriert.“ Die Aktion im Gericht verlief friedlich und zielgerichtet. Der vorsitzende Richter rief zur Ordnung auf und verwies die Aktivist_innen des Gerichtsaals. Tim Klodzko: „Die Aktion richtet sich auch gegen eine Öffentlichkeit, die das Interesse an dem NSU-Komplex zu verlieren scheint“ – aus der Pressemitteilung „Intervention in NSU-Prozess: Anklage unterbrochen“ am 31. August 2017 beim NSU Tribunal über dieses Gegenplädoyer zur eisernen Propaganda der Bundesstaatsanwaltschaft, die darauf abzielt die Stimmung zu schüren, NSU sei ein Problem der Vergangenheit… Siehe dazu zwei weitere aktuelle Beiträge weiterlesen »
[17.-21. Mai 2017 in Köln] Tribunal „NSU-Komplex auflösen“Aktivistinnen haben die heute nach der Sommerpause fortgesetzte Verlesung des Abschlussplädoyers der Bundesanwaltschaft unterbrochen. Überraschend für alle Beteiligten im Gericht rezitierten sie von der Zuschauertribüne Sätze aus der Anklageschrift des Tribunals ‘NSU-Komplex auflösen’. Darin wird weiterlesen »

Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“Drei ehemalige Verfassungsschutzbeamte hatte das Landtagsgremium als Zeugen geladen. Sie sollten erklären, welche Erkenntnisse das Amt über die Organisierte Kriminalität im Thüringen hatte und welche Verbindungen es dabei mit Rechtsextremen gab. Nach fünf Jahren Aufarbeitung weiß man inzwischen, dass es im NSU-Neonazi-Umfeld Überschneidungen zum Beispiel mit kriminellen Banden oder der Rockerszene gab. Und in allen Bereichen mischten V-Leute mit. „Kurzfristig“, so die Ausschussvorsitzende Dorothea Marx (SPD) an die Öffentlichkeit in der Sitzung gewandt, habe das Innenministerium die Aussagegenehmigungen der drei Zeugen nur für eine nicht-öffentliche Sitzung erteilt. Das hätte nicht nur den Ausschluss der Öffentlichkeit bedeutet, sondern auch die Beendigung der Praxis, wie bisher mit schutzwürdigen Zeugen umgegangen wurde“ – aus dem Beitrag „Thüringen: Machtkampf im NSU-Ausschuss“ von Thomas Moser am 20. August 2017 bei telepolis, in dem die Schlussfolgerung am Ende steht, dass wohl das Innenministerium den Ausschuss leite. Siehe zum NSU auch noch einen Hintergrundbeitrag über das Erleben faschistischer Aggression weiterlesen »
Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“Drei ehemalige Verfassungsschutzbeamte hatte das Landtagsgremium als Zeugen geladen. Sie sollten erklären, welche Erkenntnisse das Amt über die Organisierte Kriminalität im Thüringen hatte und welche Verbindungen es dabei mit Rechtsextremen gab. Nach fünf Jahren Aufarbeitung weiß weiterlesen »

In Gedenken an die OPfer des NSU - Wandbildaktion vom Bündnis gegen Rassismus am 8. Februar 2016 in Berlin (Umbruch Bildarchiv)Der NSU-Prozess neigt sich langsam dem Ende zu. In den letzten Tagen vor der Sommerpause begann die Generalbundesanwaltschaft mit ihrem Plädoyer. Es bilanziert fast 400 Verhandlungstage. In einem Brief an die Öffentlichkeit melden sich nun die Anwälte und Anwältinnen der NSU-Opfer zu Wort. Darin werfen sie der Gerneralbundesanwaltschaft Irreführung, Diffamierung und ein verzweifeltes Festhalten an der Dreier-Täter-These vor. Über die Kritik an der Generalbundesanwaltschaft im NSU Prozess sprachen wir mit dem Nebenklageanwalt Björn Elberling. Er vertritt die Opfer des Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstraße und er hat den Brief an die Öffentlichkeit mitgezeichnet“ – so der Einleitungstext zum Gespräch „NSU-Prozess: Nebenklage wirft Generalbundesanwaltschaft Irreführung und Diffamierung vor“ am 10. August 2017 bei Radio Corax in dem die Kritik im Offenen Brief näher erläutert wird. Siehe dazu auch den Offenen Brief der Nebenklage-Anwälte weiterlesen »
In Gedenken an die OPfer des NSU - Wandbildaktion vom Bündnis gegen Rassismus am 8. Februar 2016 in Berlin (Umbruch Bildarchiv)Der NSU-Prozess neigt sich langsam dem Ende zu. In den letzten Tagen vor der Sommerpause begann die Generalbundesanwaltschaft mit ihrem Plädoyer. Es weiterlesen »

[17.-21. Mai 2017 in Köln] Tribunal „NSU-Komplex auflösen“ Die massive Kritik – von vielen Seiten – an der Staatsanwaltschaft mit ihren „eisernen These“ der Dreiergruppe im NSU-Verfahren ruft verschiedenste Reaktionen hervor. Bei der Staatsanwaltschaft die eindeutigsten: Die Kritik wird rundherum abgelehnt, im Gegenteil, es wird versucht, sie regelrecht nieder zu machen. Das kann nicht überraschen, entspricht es doch dem politischen Auftrag der Staatsanwaltschaft. Aber auch in Fachkreisen – und dies auch durchaus bei Juristen, die keineswegs die Positionen der Staatsanwaltschaft teilen – ist eine Gegenreaktion zu sehen. Die im Wesentlichen darin besteht, dahingehend zu argumentieren, ein Strafverfahren könne nicht „alles aufklären“. In diesem Sinne gab es in den letzten Tagen eine kleine Reihe von Beiträgen, die wir anhand eines exemplarischen Beitrags kurz kommentieren möchten. Siehe dazu einen Kurzkommentar in drei Punkten zu den Möglichkeiten eines Strafverfahrens anhand eines aktuellen juristischen Beitrags dazu weiterlesen »
[17.-21. Mai 2017 in Köln] Tribunal „NSU-Komplex auflösen“ Die massive Kritik - von vielen Seiten - an der Staatsanwaltschaft mit ihren „eisernen These“ der Dreiergruppe im NSU-Verfahren ruft verschiedenste Reaktionen hervor. Bei der Staatsanwaltschaft die eindeutigsten: Die Kritik wird rundherum abgelehnt, im Gegenteil, weiterlesen »

In Gedenken an die OPfer des NSU - Wandbildaktion vom Bündnis gegen Rassismus am 8. Februar 2016 in Berlin (Umbruch Bildarchiv)Dennoch ist das Narrativ des Trios in der Anklage festgeschrieben und definiert den Verhandlungsgegenstand im Prozess. Indem der NSU laut Anklageschrift isoliert von der rechten Szene agierte, verneint die oberste Ermittlungsbehörde, dass V-Personen und die Nachrichtendienste Informationen über den NSU erlangen konnten. Dadurch hält die BAW eine Auseinandersetzung über das Ausmaß des Netzwerks und ein staatliches Mitwissen über rechte Terrorstrukturen aus dem Verfahren heraus. Diese beabsichtigte thematische Eingrenzung im NSU-Prozess wird durch parallele Ermittlungsverfahren der BAW selbst konterkariert. Sie führt neun weitere Ermittlungsverfahren gegen Einzelpersonen und ein sog. Strukturermittlungsverfahren gegen Unbekannt. Dieses Strukturermittlungsverfahren hat nach öffentlichen Verlautbarungen das Ziel, zu ermitteln, ob es weitere Mittäter_innen oder Unterstützer_innen des NSU gegeben hat. Im Laufe des NSU-Prozesses wurde deutlich, dass in den parallelen Verfahren zu Personen und Strukturen ermittelt wird, die von der Nebenklage als Netzwerk des NSU-Kerntrios gesehen werden. Ein zentrales Problem ist, dass diese parallelen Ermittlungsverfahren nicht öffentlich sind…“ – aus dem Beitrag „Die Verhinderung von Aufklärung im NSU-Prozess durch die Bundesanwaltschaft“ von Isabella Greif und Fiona Schmidt am 07. August 2017 in Migazin, worin der Schwerpunkt der Argumentation vor allem darauf liegt, zu unterstreichen, dass die Bundesstaatsanwaltschaft eben eine ausgesprochen politische Behörde ist – und auch so agiert. weiterlesen »
In Gedenken an die OPfer des NSU - Wandbildaktion vom Bündnis gegen Rassismus am 8. Februar 2016 in Berlin (Umbruch Bildarchiv)Dennoch ist das Narrativ des Trios in der Anklage festgeschrieben und definiert den Verhandlungsgegenstand im Prozess. Indem der NSU laut Anklageschrift isoliert weiterlesen »

Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“Mit der dogmatischen Ausblendung offenkundiger Verstrickungen von V-Personen und Verfassungsschützern handelt die Bundesanwaltschaft verantwortungslos. Sie muss sich daher nicht wundern, dass das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden – nicht nur der Opfer, sondern der gesamten Bevölkerung – erodiert. Gleichzeitig sehe ich in dem Verhalten einen Freifahrtschein für Neonazis und andere Schwerkriminelle, die sich ermutigt fühlen dürften, dem NSU nachzueifern. Das ist ein nicht hinnehmbares Sicherheitsrisiko“ – so fasst am Ende des Gesprächs mit Christiane Mudra „»Sorge vor zuviel Aufklärung«“ am 04. August 2017 in der jungen welt der Anwalt der Nebenkläger Yavuz Narin seine Bewertung der Rolle der Staatsanwaltschaft im NSU-Prozess zusammen – nachdem er die Vorgehensweise zuvor anhand konkreter Punkte kritisiert hat. weiterlesen »
Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“Mit der dogmatischen Ausblendung offenkundiger Verstrickungen von V-Personen und Verfassungsschützern handelt die Bundesanwaltschaft verantwortungslos. Sie muss sich daher nicht wundern, dass das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden – nicht nur der Opfer, sondern der gesamten Bevölkerung – weiterlesen »

In Gedenken an die OPfer des NSU - Wandbildaktion vom Bündnis gegen Rassismus am 8. Februar 2016 in Berlin (Umbruch Bildarchiv)Die Bundesanwaltschaft geht mit folgender Methode vor: Sie legt fest, Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe seien die alleinigen Täter. Die zwei Männer die Ausführenden, die Frau die Abdeckende. Nur die drei, nicht einmal Unterstützer vor Ort. Auch Zschäpe sei nie an einem Tatort dabei gewesen, weder bei den Ausspähungen und schon gar nicht bei den Taten. Sie habe die Verbrechen mit vorbereitet, während ihrer Verübung zuhause die Stellung gehalten und den Rückzugsraum gesichert. Tatsächlich gibt es Hinweise auf eine Person, die während der Taten am gemeinsamen Wohnort gewesen sein muss. Um die Drei-Täter-Theorie aufrecht zu erhalten, darf Zschäpe an keinem Tatort auftauchen, sonst würde in der Rückzugswohnung ein Platz frei und aus den drei Tätern wären schon vier geworden. Dasselbe gilt für die Tatorte: Jede dritte oder gar vierte Person muss von den Anklägern kategorisch bestritten werden, weil sonst ihr fragiles Konstrukt zusammenstürzen würde“ – aus dem Artikel „NSU-Prozess: Ein Plädoyer wird zur „Kriegserklärung“ von Thomas Moser am 30. Juli 2017 bei telepolis, worin die bisherigen mehr als seltsamen Auslassungen der Bundesstaatsanwaltschaft kritisch zusammengefasst werden. Siehe dazu auch einen Beitrag zu den Erfahrungen (einiger) der Opferfamilien mit den Anklage-Vertretungen weiterlesen »
In Gedenken an die OPfer des NSU - Wandbildaktion vom Bündnis gegen Rassismus am 8. Februar 2016 in Berlin (Umbruch Bildarchiv)Die Bundesanwaltschaft geht mit folgender Methode vor: Sie legt fest, Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe seien die alleinigen Täter. Die zwei Männer die Ausführenden, weiterlesen »

Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“„… Auch die aktive Beteiligung des Trios an den NSU-Verbrechen kann aufgrund eindeutiger und einer Vielzahl von Indizien als belegt gelten. Zschäpe und die anderen Angeklagten sitzen deshalb zu Recht, wo sie sitzen. Nicht belegt ist allerdings die alleinige und ausschließliche Täterschaft des Trios. Handelte es in einem größeren Zusammenhang? Gab es eine Vermischung verschiedener Kriminalitätsszenen? Und vor allem: Welche Rolle spielte der Verfassungsschutz in dem Gesamtkomplex? (…) Wer ihn aber kategorisch ausschließt, wie es die Bundesanwaltschaft tut und zahllose profunde Belege für eine Verstrickung des Geheimdienstes negiert, kann die Mordserie nicht lösen. Ihr bleibt nur, alle Puzzlestücke ihrer Ermittlungen durch das Nadelöhr der Drei-Täter-Theorie zu zwängen. Die Bundesanwaltschaft versucht das seit über fünf Jahren und scheitert wiederholt. So auch jetzt die BAW-Vertreterin Greger in ihrem Part des Behördenplädoyers. Unfreiwillig lieferte sie Belege für die Oberflächlichkeit, Löchrigkeit und Mutwilligkeit ihrer eigenen Theorie…“ – aus dem Artikel „Plädoyers im NSU-Prozess: Bundesanwaltschaft kann vieles nicht erklären“ von Thomas Moser am 27. Juli 2017 bei telepolis, der die Bilanz der insgesamt ersten vier Stunden des Plädaoyers der Bundesstaatsanwaltschaft nach der Dokumentation eines ganzen Katalogs offen gebliebener Fragen als dürftig beurteilt. Siehe dazu zwei weitere aktuelle Beiträge und einen Verweis auf unseren ersten Beitrag zur Anklage (gegen Kritiker) weiterlesen »
Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“„... Auch die aktive Beteiligung des Trios an den NSU-Verbrechen kann aufgrund eindeutiger und einer Vielzahl von Indizien als belegt gelten. Zschäpe und die anderen Angeklagten sitzen deshalb zu Recht, wo sie sitzen. Nicht belegt ist allerdings weiterlesen »

Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“Zur Eröffnung der Plädoyers der Bundesstaatswanwaltschaft im NSU-Prozess ist die hier kommentierte Aussage charakteristisch: „Was der Ankläger als scheinbar objektiv und unabänderlich hinstellt, ist jedoch die Entscheidung seiner Behörde gewesen. Sie ist für die Auswahl – nur – dieser fünf Angeklagten verantwortlich, ganz subjektiv. Gegen neun weitere Verdächtige ermittelt sie bisher lediglich.  Die Mörder seien Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos „und niemand anderes“, beharrte Diemer, Beate Zschäpe sei Mittäterin, unterstützt worden sei der NSU von den Angeklagten „hier im Saal“. Warum die Menschen sterben mussten, sei aufgeklärt, ebenso die Sprengstoffanschläge in Köln. Der Anschlag auf die zwei Polizeibeamten in Heilbronn sei ein Angriff auf „unseren Staat“ gewesen. Die Opfer seien „willkürlich“ ausgesucht worden und das Motiv sei nicht in ihrer Persönlichkeit oder irgendeiner Vorgeschichte begründet. Namentlich nannte er die erschossene Polizistin Michèle Kiesewetter.  Ganz offensichtlich reagierte der Bundesanwalt auf die anhaltende Kritik an der Arbeit der Bundesanwaltschaft. Sein Prolog gipfelte in einer Art Abrechnung. Vor allem im Fall Kiesewetter, bei dem die Hauptverhandlung ein „eindeutiges Ergebnis“ erbracht habe, gebe es „haltlose Spekulationen selbsterklärter Experten“, so Herbert Diemer wörtlich – und ergänzte: „Experten, wie Irrlichter, wie Fliegengesurre!““ – aus dem Beitrag „NSU-Prozess: Ankläger verteidigen ihre tendenziöse Anklage“ von Thomas Moser am 26. Juli 2017 bei  telepolis, worin der Autor zur Schlussfolgerung kommt, dass dieses Plädoyer vor allem einen Demonstrationszweck der Staatsanwaltschaft  hatte – es kann nur eine Ermittlung geben, unsere. weiterlesen »
Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“Zur Eröffnung der Plädoyers der Bundesstaatswanwaltschaft im NSU-Prozess ist die hier kommentierte Aussage charakteristisch: „Was der Ankläger als scheinbar objektiv und unabänderlich hinstellt, ist jedoch die Entscheidung seiner Behörde gewesen. Sie ist für die Auswahl - weiterlesen »

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