[17.-21. Mai 2017 in Köln] Tribunal „NSU-Komplex auflösen“„… Vor zwei Jahren endete vor dem Oberlandesgericht München der erste NSU-Prozess mit Urteilen „im Namen des Volkes“ gegen Beate Zschäpe und weitere Angeklagte im Umfeld der NSU-Terrorgruppe. Kaum ein Prozess in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde aus der Zivilgesellschaft derart aufmerksam verfolgt – und kaum ein Urteil wurde derart stark kritisiert. Das liegt nicht nur an den als äußerst mild bemängelten Urteilen gegen manche der Angeklagten, denen Verbindungen zum Mord an zehn Menschen und weiteren Attentaten nachgewiesen wurden. Auch der Urteilstext, der nach zwei Jahren Gerichtsarbeit im April diesen Jahres an Prozessbeteiligte verschickt wurde, fand große Beachtung. Wir veröffentlichen an dieser Stelle erstmals – gemeinsam mit NSU Watch – das schriftliche Urteil des OLG München, um eine breite öffentliche Diskussion darüber zu ermöglichen…“ aus der kommentierten Dokumentation „Wir veröffentlichen das Urteil im NSU-Prozess“ am 30. Juni 2020 bei Frag den Staat – worin auch einige Grundzüge des Urteils kommentiert werden, die durchaus verständlich machen, warum größere und genauere Öffentlichkeit dafür von Staats wegen unerwünscht sind… weiterlesen »

[17.-21. Mai 2017 in Köln] Tribunal „NSU-Komplex auflösen“

Warum „das Ding“ keiner lesen soll: NSU-Urteil veröffentlicht
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Der NSU war nicht zu dritt!„… Was die Schuld Zschäpes betrifft stellen sie sich annähernd durchgehend auf die Seite von Gericht und Anklage. Sie kritisieren aber teils massiv, dass sich das Gericht mit der Unterstützerszene, möglicherweise weiteren Mittätern und der Rolle des Staates, vor allem der Verfassungsschutzämter, nicht beschäftigte. Tatsächlich taucht das Wort „Verfassungsschutz“ im Urteil kein einziges Mal auf. Der Name Tino Brandt findet sich zwar immerhin 49 Mal, wobei seine Rolle als V-Mann des thüringischen Verfassungsschutzes aber nur schemenhaft gezeigt wird. Das Gericht zitiert aus einer Aussage des im NSU-Prozess Mitangeklagten Holger G., nach dessen Einschätzung es „Gerüchte“ gegeben habe, Brandt sei Geheimdienst-Spitzel. Man habe „gewusst, dass Tino Brandt immer Geld gehabt habe“, zitiert das Gericht aus der Aussage des ebenfalls Mitangeklagten Carsten S. Über die Herkunft des Geldes verliert das Gericht allerdings kein Wort. In der Beweisaufnahme war das über Monate hinweg Thema. Demnach war Geheimdienst-Geld der Lebensunterhalt für Brandt und einige Gesinnungsgenossen. Im Ganzen zahlte die Behörde rund 200.000 Euro an ihn aus. Zugleich organisierte Brandt die militanten Kameradschaften in Thüringen im von ihm gegründeten „Thüringer Heimatschutz“. Zu diesem Verband gehörte auch die „Kameradschaft Jena“ mit Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe. Brandts „Heimatschutz“ hatte seinen Namen offenbar überhaupt erst auf Wunsch der Geheimdienste erhalten. Bei einem Treffen mehrerer Ländergeheimdienste unter Leitung eines Beamten namens Christian M. vom Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz wurde der ursprüngliche Name „Anti-Antifa Ostthüringen“ als untauglich bezeichnet und eine Neubenennung nahegelegt, wie aus einem Gesprächsprotokoll hervorgeht, das Telepolis vorliegt. Auch das war im NSU-Prozess thematisiert worden, findet sich im Urteil aber nicht wieder…“ – aus dem Beitrag „Im schriftlichen Urteil zum NSU-Prozess kommt das Wort „Verfassungsschutz“ nicht vor“ von Christoph Lemmer am 08. Mai 2020 bei telepolis über die Vergesslichkeit bundesdeutscher Justiz. Siehe dazu auch eine weitere aktuelle Kritik an der Urteilsbegründung und den Hinweis auf unseren bisher letzten Beitrag dazu weiterlesen »

Der NSU war nicht zu dritt!

Über 3.000 Seiten NSU-Urteilsbegründung – welches Wort kommt darin nicht ein Mal vor? (Hilfestellung: Der Name einer aufzulösenden Vereinigung)
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Der NSU war nicht zu dritt!„… In seiner Urteilsbegründung erläutert das Gericht nun, warum es von der Ahnungslosigkeit des Angeklagten E. so überzeugt ist. Zwar habe es eine „lockere persönliche Beziehung“ zur NSU-Zelle und eine „ideologische Verbundenheit“ gegeben, aber dies habe André E. nach Überzeugung der Richter „keine tief gehenden Einblicke in die Lebensumstände der drei untergetauchten Personen“ vermittelt. Vielmehr dürfte E. davon ausgegangen sein, „die drei würden ihren Lebensunterhalt aus grundsätzlich erlaubten und nicht schwerstkriminellen Quellen bestreiten“. Auch die Möglichkeit, dass das Trio terroristische Anschläge verübte, müsse sich André E. nicht erschlossen haben. Zwar sei ihm „die verbal geäußerte Ausländerfeindlichkeit der drei Personen geläufig“ gewesen. „Der Schluss von diesen Äußerungen auf deren Bereitschaft, ihre Ausländerfeindlichkeit in die Tat umzusetzen und Menschen aus ausländerfeindlich-rassistischen Motiven zu töten, liegt fern und wurde vom Angeklagten E. daher auch nicht gezogen.“ Auch der Umstand, dass seine drei Bekannten untergetaucht seien, hätte E. nach Meinung der Richter nicht unbedingt misstrauisch werden lassen müssen. Da ein konspiratives Leben im Untergrund nicht eng mit der Begehung von Raubüberfällen verknüpft sein müsse, habe er nicht damit rechnen können, dass seine drei Freunde die Wohnmobile, die er für sie mietete, für Raubüberfälle und einen Anschlag verwendeten. Erst 2006 sei der Kontakt zum Trio enger geworden, und zu diesem Zeitpunkt habe E. wohl auch von den Raubüberfällen des Trios erfahren. Das große Verständnis des Senats für den vermeintlich ahnungslosen André E. überrascht dann doch. Warum messen die Richter dem Umstand, dass E. das Trio bereits seit dessen Abtauchen 1998 kannte, den Flüchtigen 2000 eine Wohnung in Zwickau besorgte und zu der Zeit der Auto-Anmietungen als Mitgründer der Neonazi-Kameradschaft „Weiße Bruderschaft Erzgebirge“ die gleiche ideologische und gewalttätige Orientierung besaß wie Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe, so wenig Bedeutung bei?...“ – aus dem Beitrag „Das Werk von 650 Tagen“ von Andreas Förster am 02. Mai 2020 im Freitag online (Ausgabe 18/2020). Siehe dazu fünf weitere aktuelle Beiträge – darunter die Stellungnahme von Elif Kubaşık auf NSU-Watch – zur Bewertung der Urteilsbegründung aus Sicht der Angehörigen der Opfer, die sich insgesamt von der bundesdeutschen Justiz kein bisschen verstanden fühlen weiterlesen »

Der NSU war nicht zu dritt!

Die NSU-Urteilsbegründung: Voller Verständnis. Für die Täter
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Der NSU war nicht zu dritt!„… Bei den Verbrechen des «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU) kommt dem Mord an Halit Yozgat am 6. April 2006 in Kassel eine besondere Bedeutung zu. Denn es war ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes zum Tatzeitpunkt am Tatort. Und danach hörte die rassistische „Ceska-Mordserie“, der zwischen 2000 und 2006 neun Menschen zum Opfer gefallen waren, auf. Es liegt nahe, zwischen diesen beiden Fakten einen Zusammenhang zu vermuten. Vor allem, weil der Verfassungsschützer, namentlich Andreas Temme, nach den Schüssen Hals über Kopf geflüchtet war und nachfolgend den Ermittler:innen, den parlamentarischen NSU-Untersuchungsausschüssen sowie im Münchner NSU-Prozess Geschichten auftischte, die hinten und vorne nicht stimmten. So sind zum Mord an Halit Yozgat noch viele Fragen offen. Nur durch investigative und antifaschistische Recherchen kommen immer wieder neue Fakten ans Licht, die von den ermittelnden Behörden bis dato „übersehen“ oder unterschlagen wurden. Beispielhaft für die Versäumnisse und Vertuschungen stehen drei Personen aus der Kasseler Neonaziszene, die mit Halit Yozgat oder dem Tatort in Verbindung standen und zu denen sich keine oder nur spärliche Ermittlungen finden. So wohnte M. K. zum Zeitpunkt des Mordes zwei Häuser neben dem Internetcafé, in dem Halit Yozgat erschossen wurde. M. K. war zu dieser Zeit als neonazistischer Gewalttäter bekannt. In einem Gespräch, das Antifaschist:innen im Januar 2020 mit ihm führten, betonte er, er sei niemals von einer Behörde („obwohl ich genau nebenan gewohnt habe“) auf den Mord an Halit Yozgat angesprochen worden…“ – so beginnt „Nicht verfolgte Spuren im Mordfall Halit Yozgat – Verbindungen zwischen dem NSU-Mord & dem Mord an Walter Lübcke“ am 01. März 2020 bei Exif Recherche – worin sehr ausführlich und ausgesprochen konkret nichtbeachtete Spuren der NSU-Mordbande berichtet werden, die von den Behörden „übersehen“ wurden und bis heute werden. Siehe dazu auch einen Beitrag der eine der Schlussfolgerungen dieser Recherche-Arbeit weiter verbreitet weiterlesen »

Der NSU war nicht zu dritt!

Was beim NSU-Terror nicht untersucht wurde: Beispielsweise Nazi-Nachbarn – und die Verbindungslinien zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten
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[17.-21. Mai 2017 in Köln] Tribunal „NSU-Komplex auflösen“Aus einem Baum wurden zehn. Sie stehen am Zwickauer Schwanenteich und erinnern an zehn Menschen, die vom »Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU) ermordet wurden. Am Sonntag wurde der Gedenkort eingeweiht. Zwischenzeitlich gab es dabei Unmut über einen Kranz, den die AfD-Fraktion Zwickau am Vortrag abgelegt hatte. Eine Frau schnitt das Band der Partei ab, woraufhin die Polizei die Personalien der Frau feststellen wollte. Dagegen protestierten einige Besucher. Am heutigen Montag will die Bundeskanzlerin den neuen Ort besuchen. Zunächst war nur ein Baum für Enver Simsek gepflanzt worden, das erste Opfer der rechten Terrorgruppe, die sich heute vor acht Jahren selbst enttarnte. Der Baum wurde Ende Oktober abgesägt. Der Vorfall löste bundesweite Empörung aus – und viel Solidarität. Das Spektrum der Stifter für Gedenktafeln neben den Bäumen reicht vom Auschwitz-Komitee bis zum VW-Konzern, der in Zwickau ein Werk betreibt. Zugleich hielt man es für ratsam, den Gedenkort ständig von der Polizei sichern zu lassen…“ – aus dem Beitrag zur Einweihung „Ein Tribunal am zentralen Ort der Täter“ von Hendrik Lasch am 02. November 2019 in neues deutschland online, worin vor allem die „Rahmenbedingungen“ der (Nicht-) Ereignisse zusammengestellt sind. Siehe dazu auch zwei weitere aktuelle Beiträge über Ereignisse während der Zwickauer Veranstaltung, die den Charakter des staatstragenden Antifaschismus verdeutlichen weiterlesen »
[17.-21. Mai 2017 in Köln] Tribunal „NSU-Komplex auflösen“Aus einem Baum wurden zehn. Sie stehen am Zwickauer Schwanenteich und erinnern an zehn Menschen, die vom »Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU) ermordet wurden. Am Sonntag wurde der Gedenkort eingeweiht. Zwischenzeitlich gab es dabei Unmut über einen weiterlesen »

[17.-21. Mai 2017 in Köln] Tribunal „NSU-Komplex auflösen“„… Angefordert wurde die Aufstellung über politisch motivierte Gewalt in Deutschland von der AfD-Fraktion im Bundestag. Diese hatte mit einer Kleinen Anfrage Daten über politisch motivierte Straftaten seit dem Jahr 2000 in Deutschland angefordert. Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage offenbart, dass keiner der insgesamt zehn Morde, die vom Nationalsozialistischen Untergrund NSU verübt wurden, in der Statistik der Bundesregierung als politisch motivierte Straftaten gelistet werden. Auch die anderen Gewalttaten, die dem NSU zur Last gelegt werden, zum Beispiel Sprengstoffattentate mit Schwerverletzten oder Bankraube, fehlen in der Erhebung. Das Bundesinnenministerium begründet das mit einer fehlerhaften Kategorisierung. Die Statistik speise sich aus den Zahlen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes für Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK). „Hierbei handelt es sich um eine Eingangsstatistik“, teilte ein Sprecher gegenüber t-online mit. Das heißt, dass die Straftaten nur nach ihrem ursprünglichen Eingangsverdacht erfasst werden. Im Fall des NSU gingen Ermittler anfangs noch von organisierter Kriminalität aus. Erst 2011 wurde klar, dass die Taten des NSU politisch motiviert waren…“ – aus der Meldung „Gewalttaten des NSU gelten offiziell nicht als politisch motiviert“ am 09. September 2019 bei der Zeit online über die „ursprüngliche“ und jahrelang andauernde Polizeikampagne und ihre Wiederspiegelung in Propaganda-Statistiken…  Zur Ursprünglichkeit dieses andauernden Herangehens noch ein „Erinnerungs“-Beitrag weiterlesen »
[17.-21. Mai 2017 in Köln] Tribunal „NSU-Komplex auflösen“„... Angefordert wurde die Aufstellung über politisch motivierte Gewalt in Deutschland von der AfD-Fraktion im Bundestag. Diese hatte mit einer Kleinen Anfrage Daten über politisch motivierte Straftaten seit dem Jahr 2000 in Deutschland angefordert. Die weiterlesen »

Aufruf „Kein Schlussstrich!“ des Münchner Bündnisses gegen Naziterror und Rassismus vom Mai 2017 für die Vorbereitung einer Demonstration am Tag der Urteilsverkündung„… Vor genau einem Jahr hat das Oberlandesgericht München das Urteil im NSU-Prozess gesprochen. Das Urteil hat Macht und Ohnmacht der Justiz gezeigt: Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe bekam eine lebenslange Freiheitsstrafe, doch auf der Besuchertribüne klatschten Neonazis, weil einer der Ihren sofort freikam. Ausgerechnet der Mann, der sich als „Nationalsozialist mit Haut und mit Haaren“ bezeichnet. Seitdem gilt er in der Szene als Märtyrer. Der NSU-Prozess hat die Rechtsradikalen nicht eingeschüchtert, er hat sie offenbar ermutigt. (…) Denn die Zäsur war bereits 2011, als die zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge des NSU aufgeflogen sind. Doch da ging es um neun Einwanderer und eine Polizistin. Es drängt sich der zynische Gedanke auf: Offenbar gibt es in Deutschland Mordopfer verschiedener Güteklassen. Migranten und eine einfache Polizistin gehören anscheinend nicht zur Güteklasse 1 A, ein konservativer Politiker dagegen schon…“ – aus dem Kommentar „Vor neuen Abgründen“ von Annette Ramelsberger am 11. Juli 2019 in der SZ online, worin auch noch kurz die letzten terroristischen Aktionen der Nazibanden in der BRD skizziert werden… Siehe dazu auch drei weitere aktuelle Beiträge – zu Aktionen am Jahrestag, dem Stand des Prozesses und zu Kontinuitäten, wie sie sich anhand des Mordes in Kassel aufdrängen… weiterlesen »
Aufruf „Kein Schlussstrich!“ des Münchner Bündnisses gegen Naziterror und Rassismus vom Mai 2017 für die Vorbereitung einer Demonstration am Tag der Urteilsverkündung„… Vor genau einem Jahr hat das Oberlandesgericht München das Urteil im NSU-Prozess gesprochen. Das Urteil hat Macht und Ohnmacht der weiterlesen »

Der NSU war nicht zu dritt!„… „In keinem Bundesland gibt es so viele unterschiedliche Verbindungen des NSU-Trios wie nach Mecklenburg-Vorpommern.“ Das sagte die Rechtsanwältin Antonia von der Behrens jetzt im Landtag in Schwerin vor den Mitgliedern des dortigen Untersuchungsausschusses. Es existiere eine „Fülle“ von Informationen und Details. Kann sein, dass der Superlativ nicht ganz zutrifft, vielleicht wollte die politische Anwältin, die im Prozess in München eine Opferfamilie vertrat, die Abgeordneten vor allem motivieren, den ungeklärten Fragen auch in ihrem Bundesland nachzugehen. Und wo Parlamente noch Fragen haben, können die Antworten von Sicherheitsorganen und Justiz nicht ausreichend sein. In Mecklenburg-Vorpommern wurde der fünfte Mord der Serie verübt. Zweieinhalb Jahre lang war das Töten ausgesetzt worden. 2001 wurden in Nürnberg, Hamburg und München gleich drei Migranten erschossen, zuletzt Ende August 2001. Warum die Pause, können die Ermittler nicht sagen. Am 25. Februar 2004 wurde in Rostock-Toitenwinkel der 26jährige Türke Mehmet Turgut erschossen. Die Tat unterscheidet sich von den anderen in mehrfacher Weise. Es war der einzige Mord in Ostdeutschland. Das Opfer, das in einem Imbissstand arbeitete, musste sich auf den Boden legen und wurde dann mit Schüssen in Nacken und Kopf getötet, wie bei einer Hinrichtung. Ein Anwalt der Nebenklage will nicht ausschließen, dass Beate Zschäpe dabei war und möglicherweise sogar selber geschossen hat. Bundesanwaltschaft und Gericht dagegen verneinen kategorisch eine direkte Beteiligung Zschäpes bei allen Taten. Die Konstellation ist für die Aufrechterhaltung ihrer Dreier-Kleinstzellen-Theorie notwendig, weil sonst die Person fehlt, die den Rückzug absicherte…“ – aus dem Beitrag „Der letzte NSU-Untersuchungsausschuss“ von Thomas Moser am 17. Juni 2019 bei telepolis über den Untersuchungsausschuss Nummer 13. Siehe dazu auch einen Beitrag zur Entwicklung in dem Jahr nach dem NSU-Urteil weiterlesen »
Der NSU war nicht zu dritt!„… "In keinem Bundesland gibt es so viele unterschiedliche Verbindungen des NSU-Trios wie nach Mecklenburg-Vorpommern." Das sagte die Rechtsanwältin Antonia von der Behrens jetzt im Landtag in Schwerin vor den Mitgliedern des dortigen Untersuchungsausschusses. Es existiere eine weiterlesen »

Verfassungsschutz auflösen!Auch Brandenburg trage „eine Mitverantwortung dafür, dass der NSU Jahre lang raubend und mordend durch Deutschland ziehen konnte“. So heißt es im Abschlussbericht des Brandenburger NSU-Untersuchungsausschusses, der am Montag im Landtag präsentiert wurde. Auf den Hinweis eines dortigen Spitzels zum NSU-Trio habe der Verfassungsschutz nur mit „Stückwerk“ reagiert, es habe „systematische Rechtsbrüche“ gegeben. Womöglich hätten „die Informationen aus Brandenburg die letztlich entscheidenden sein können, um das Bombenbauer-Trio zu finden“. Seit Anfang 2016 hatte der NSU-Ausschuss die Brandenburger Verwicklung an der Terrorserie beleuchtet. Mord- oder Gewalttaten des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ gab es in Brandenburg nicht. Dafür aber „Piatto“, den Top-Spitzel des Verfassungsschutz, der früh einen Hinweis auf das Trio gab. Eine gemeinsame Bewertung der Fraktionen gibt es nicht – nur einzelne Sondervoten. Doch im Fall Carsten „Piatto“ Szczepanski ist die Meinung einhellig: Dieser hätte „nie als Quelle geführt werden dürfen“. Sein Einsatz habe mehr Schaden als Ertrag beschert. Szczepanski war 1995 wegen eines Mordversuchs an einem Nigerianer zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Noch im Gefängnis wurde er vom Verfassungsschutz als Informant angeworben. Aus der Zelle konnte er ein Neonazi-Fanzine herausgeben, wurde frühzeitig entlassen. 1998, kurz nach dem Abtauchen des NSU-Trios, verwies er den Geheimdienst auf die Untergetauchten. Er teilte mit, dass diese Überfälle begingen, benannte Kontaktleute. Hinweise, die versandeten…“ – aus dem Beitrag „Ermittler ignorierten Hinweise“ von Konrad Litschko am 04. Juni 2019 in der taz online über ein besonders eindeutiges Beispiel des VS-Verhaltens weiterlesen »
Verfassungsschutz auflösen!Auch Brandenburg trage „eine Mitverantwortung dafür, dass der NSU Jahre lang raubend und mordend durch Deutschland ziehen konnte“. So heißt es im Abschlussbericht des Brandenburger NSU-Untersuchungsausschusses, der am Montag im Landtag präsentiert wurde. Auf den Hinweis eines dortigen Spitzels zum NSU-Trio weiterlesen »

Der NSU war nicht zu dritt!„… Um folgenden Sachverhalt handelt es sich konkret: Weil ein Neonazi-Dasein nicht immer nur Selbstzweck ist, weil Neonazis auch Geld brauchen und deshalb Verwendung finden als gedungene Schläger, Türsteher in bestimmten Etablissements, Kuriere von Drogen, Geld und Waffen, kurz als notwendiges Bodenpersonal krimineller Milieus, hatte der NSU-Untersuchungsausschuss von Thüringen, der zweite, den Auftrag erhalten, Verbindungen zwischen der rechtsextremen Szene und organisierter Kriminalität (OK) nachzuspüren. Wo gab es möglicherweise Schnittstellen mit dem NSU-Umfeld? Und was wusste also die Polizei möglicherweise über die Untergetauchten? Selbst für das NSU-Kerntrio selber stellt sich die Frage, ob es bei seinem Tun nicht auch Aufträge für ein bestimmtes Klientel erfüllte. Der Untersuchungsausschuss wollte deshalb auch Personen befragen, die als Polizeispitzel in den verschiedenen kriminellen Bereichen eingesetzt werden. Menschliche Quellen, wie sie auch von den Verfassungsschutzämtern geführt wurden. Mehrere Beispiele von Polizeiinformanten sind bekannt, die auch in die NSU-Geschichte hineinspielen. Nebenbei waren für diese Behördenspitzel die staatlichen Honorare, die sie für gelieferte Informationen bekamen, ebenfalls eine willkommene Einnahmequelle. Allerdings gibt es zwischen Verfassungsschutz und Polizei seit Beginn der rot-rot-grünen Landesregierung in Thüringen einen prinzipiellen Unterschied. Die Quellen des Verfassungsschutzes wurden weitgehend abgeschafft, abgesehen von Ausnahmen, die bestimmten Regeln unterliegen. Das Spitzelwesen der Polizei dagegen wuchert weiter, ungeregelt und unkontrolliert. Der zweite Thüringer NSU-Ausschuss, der sich im April 2015 konstituierte, biss mit seinem Ansinnen, Akten zu Polizeiinformanten zu bekommen, beim Innenministerium von Anfang an auf Granit. Über ein Jahr lief der Streit, der jetzt ein so ergebnisloses wie unrühmliches Ende gefunden hat. Der Ausschuss muss demnächst seine Arbeit beenden. Im Oktober 2019 wird ein neuer Landtag gewählt…“ – aus dem Beitrag „Wie eine rot-rot-grüne Regierung Polizeispitzel schützt und einen NSU-Untersuchungsausschuss sabotiert“ von Thomas Moser am 27. Mai 2019 bei telepolis über parteiübergreifende Alltäglichkeiten bei der NSU-Untersuchung… weiterlesen »
Der NSU war nicht zu dritt!„… Um folgenden Sachverhalt handelt es sich konkret: Weil ein Neonazi-Dasein nicht immer nur Selbstzweck ist, weil Neonazis auch Geld brauchen und deshalb Verwendung finden als gedungene Schläger, Türsteher in bestimmten Etablissements, Kuriere von Drogen, Geld und weiterlesen »

Der NSU war nicht zu dritt!Die Zweifel verstummen nicht, ob tatsächlich feststeht, wer 2007 in Heilbronn die Polizistin Michèle Kiesewetter erschossen und ihren Kollegen Martin A. lebensgefährlich verletzt hat. Für die Bundesanwaltschaft und den Staatsschutzsenat in München waren es ausschließlich die beiden toten NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Vieles spricht gegen diese Theorie. Die Zweifel kommen auch aus dem Munde von Polizeibeamten, wie in der jüngsten Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses von Thüringen. Kiesewetter tat zwar Dienst bei der Polizei in Baden-Württemberg, stammte aber aus Thüringen. In Saalfeld-Rudolstadt, einem der Zentren des so rechtsextremen wie mit staatlichen Spitzeln durchsetzten Thüringer Heimatschutzes (THS), ist auch Kiesewetters Onkel Mike W. bei der Polizei tätig. In der Vergangenheit war er in der Abteilung Staatsschutz, die mit dieser rechten Szene zu tun hatte. Für ihn sei der Mord an seiner Nichte bis heute nicht aufgeklärt, berichtete ein Staatsschutzkollege gegenüber den Abgeordneten. Mike W. bewege vor allem eine Frage: „Warum kann der Staat einen Polizistenmord nicht aufklären?“ Und die Antwort, die sich der Onkel des Opfers zurechtgelegt habe, ist gleichfalls eine Frage: „Wird der Mord vielleicht nicht aufgeklärt, weil der Staat beteiligt war?“ In diesem Gedanken, so ketzerisch er klingt, verdichten sich tatsächlich viele Widersprüche und Ungereimtheiten, die die Bundesanwaltschaft programmatisch ignoriert und damit selber in den Fokus gerät: Warum hält die oberste Strafverfolgungsinstanz derart mutwillig an der Behauptung fest, die Täter seien ausschließlich Böhnhardt und Mundlos gewesen? Was soll nicht aufgeklärt werden?...“ – so beginnt der Beitrag „NSU: „Warum kann der Staat einen Polizistenmord nicht aufklären?“  von Thomas Moser am 09. April 2019 bei telepolis über die – laut – schreienden Ungereimtheiten über „Heilbronn“… Siehe zuletzt: Der Polizistenmord von Heilbronn: Noch eine Widerlegung der Behauptung vom alleine handelnden NSU-Trio weiterlesen »
Der NSU war nicht zu dritt!Die Zweifel verstummen nicht, ob tatsächlich feststeht, wer 2007 in Heilbronn die Polizistin Michèle Kiesewetter erschossen und ihren Kollegen Martin A. lebensgefährlich verletzt hat. Für die Bundesanwaltschaft und den Staatsschutzsenat in München waren es ausschließlich die beiden weiterlesen »

Aufruf „Kein Schlussstrich!“ des Münchner Bündnisses gegen Naziterror und Rassismus vom Mai 2017 für die Vorbereitung einer Demonstration am Tag der UrteilsverkündungAm Samstagabend, den 6. April 2019, zeigen wir was in Bayern Kein Schlussstrich bedeutet. Patrycja Kowalska, Sprecherin des Münchner Bündnis gegen Naziterror und Rassismus, fragte die Öffentlichkeit einen Tag vor Urteilsverkündung im NSU-Prozess: Fünf Jahre Prozess und doch gibt es mehr Fragen als Antworten. Warum wurden hier in Bayern fünf Morde und der erste Bombenanschlag des NSU begangen? Wir wollen wissen: Wer waren die Unterstützer*innen? Wo sind sie heute? Und warum werden sie nicht angeklagt? Der Prozess hat diese Fragen nicht beantwortet. Der Generalbundesanwalt hat bis heute keine weiteren Unterstützer*innen angeklagt. Der bayrische Untersuchungsausschuss 2013 konnte die Fülle an Fragen, die sich heute stellen, schon damals nicht beantworten. Der erste Bombenanschlag des NSU, den Mehmet O. 1999 in Nürnberg überlebte, wurde immer noch nicht prozessual aufgearbeitet. Mit neuen Recherche-Ergebnissen zum NSU-Netzwerk, der Auflistung aller wichtigen offenen Fragen, der Auswertung des Aufklärungsstands und seiner Lücken, mit der Perspektive des Hauptzeugen des Geschehens vom Bombenanschlag in Nürnberg wollen wir selbst ein Stück zur Aufklärung des NSU-Komplex in Bayern beitragen…“ – so die Veranstaltungsankündigung „DER NSU IN BAYERN“ seit 28. März 2019 im NSU-Prozessnet. Die Veranstaltung findet am 6. April 2019, Eine-Welt-Haus (Schwanthalerstr. 80) um 19 Uhr statt weiterlesen »
Aufruf „Kein Schlussstrich!“ des Münchner Bündnisses gegen Naziterror und Rassismus vom Mai 2017 für die Vorbereitung einer Demonstration am Tag der UrteilsverkündungAm Samstagabend, den 6. April 2019, zeigen wir was in Bayern Kein Schlussstrich bedeutet. Patrycja Kowalska, Sprecherin des Münchner Bündnis gegen Naziterror weiterlesen »

Aufruf „Kein Schlussstrich!“ des Münchner Bündnisses gegen Naziterror und Rassismus vom Mai 2017 für die Vorbereitung einer Demonstration am Tag der UrteilsverkündungDas Kasseler Bündnis „Initiative Nachgefragt“ hatte deshalb am Donnerstagabend zu einer Podiumsdiskussion ins Philipp-Scheidemann-Haus eingeladen. Zu Gast waren die Bundestagsabgeordneten Dr. Irene Mihalic (Grüne) und Dr. Johannes Fechner (SPD) sowie der Landtagsabgeordnete Hermann Schaus (Linke) und die NSU-Opferanwältin Seda Basay-Yildiz. (…) Ginge es nach Anwältin Basay-Yildiz, müsste die Konsequenz sein, den Verfassungsschutz abzuschaffen. „Der Verfassungsschutz ist ein rechtsfreier Raum, der nicht zu kontrollieren ist.“ Auch stellte sie die Frage, wie es sein kann, dass Volker Bouffier heute Ministerpräsident sein kann, während er damals als Innenminister die Aufklärung in Hessen massiv behindert habe. Zuspruch bekam sie von Irene Mihalic, die darauf hinwies, dass sogar im Abschlussbericht des zweiten NSU-Ausschusses vermerkt ist, wie schwierig die Zusammenarbeit mit den hessischen Behörden wegen der vielen geschwärzten Akten war. Unhaltbar sei, dass der Verfassungsschutz die Akte Yozgat für die nächsten 120 Jahre gesperrt habe. Einig war sich die Runde darüber, dass der NSU-Prozess keinesfalls dazu beigetragen hat, die rechte Szene zu schwächen. „Das ist auch nicht verwunderlich, wenn vor Gericht Neonazis lügen und nicht einmal Beugehaft angedroht bekommen“, machte Basay-Yildiz deutlich…“ – aus dem Veranstaltungsbericht „Politiker diskutierten in Kassel über die Folgen des NSU-Prozesses“ von Daniel Göbel am 31. März 209 in der HNA online, woraus jedenfalls deutlich wird, dass es für den damaligen Innenminister zumindest keine negativen Folgen hatte… weiterlesen »
Aufruf „Kein Schlussstrich!“ des Münchner Bündnisses gegen Naziterror und Rassismus vom Mai 2017 für die Vorbereitung einer Demonstration am Tag der UrteilsverkündungDas Kasseler Bündnis „Initiative Nachgefragt“ hatte deshalb am Donnerstagabend zu einer Podiumsdiskussion ins Philipp-Scheidemann-Haus eingeladen. Zu Gast waren die Bundestagsabgeordneten Dr. Irene weiterlesen »

Der NSU war nicht zu dritt!Am 20. Dezember 2018 ereigneten sich zwei Dinge, die gegensätzlicher nicht sein können: Die Akte zum Polizistenmord von Heilbronn wurde zugeklappt – doch zugleich bleibt sie offen. An jenem Tag beendete im Landtag von Baden-Württemberg der zweite NSU-Untersuchungsausschuss offiziell seine Arbeit. Er präsentierte seinen zweiten Abschlussbericht zum Polizistenmord von Heilbronn, der ganz im Rahmen des ersten Ausschussberichtes drei Jahre zuvor bleibt – und vor allem auch im Rahmen der offiziellen Darstellung der Bundesanwaltschaft: Die Mörder der Polizistin Michèle Kiesewetter seien demnach ausschließlich Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewesen. Doch am selben Tag veröffentlichte die Tageszeitung Die Welt einen Artikel, der diese Sichtweise in Frage stellt: „Im Stuttgarter Landtag hat der zweite NSU-Untersuchungsausschuss seine Arbeit beendet. Zentrale Fragen bleiben offen – unter anderem die nach einem rechten Waffenfetischisten und einem toten Aussteiger aus der Neonazi-Szene“, heißt es in der Unterzeile der Überschrift, die da lautet: „Gehe ich zur Polizei, bin ich noch tiefer in der Scheiße“. Das Zitat stammt von jenem toten Aussteiger namens Florian H. Der rechte Waffenfetischist heißt Kai Ulrich S. Über beide führt eine Spur zu den toten NSU-Mitgliedern. Sieben Jahre hat es gedauert, bis das nach dem Auffliegen des NSU öffentlich bekannt wurde. Böhnhardt und Mundlos die ausschließlichen Alleintäter des Anschlages auf die zwei Beamten in Heilbronn? Tatsächlich passt eine solche Festlegung nicht zu den Ermittlungsergebnissen der Kriminalpolizei. Die geht nicht nur von „mindestens vier bis sechs Tätern“ aus, sondern kann auch keinen Nachweis erbringen, dass Böhnhardt und Mundlos am Tattag in unmittelbarer Tatortnähe waren…“ – aus dem Beitrag „NSU-Polizistenmord: Versteckte Spur“ von Thomas Moser und Rainer Nübel am 27. März 2019 bei telepolis über Akten, die sich nicht schließen lassen… Siehe dazu auch zwei weitere aktuelle Beiträge weiterlesen »
Der NSU war nicht zu dritt!Am 20. Dezember 2018 ereigneten sich zwei Dinge, die gegensätzlicher nicht sein können: Die Akte zum Polizistenmord von Heilbronn wurde zugeklappt - doch zugleich bleibt sie offen. An jenem Tag beendete im Landtag von Baden-Württemberg der zweite weiterlesen »

Gedenken und Widerstand - 5 Jahre nach Bekanntwerden des NSU (Flyer zur Aktionswoche vom Bündnis gegen Rassismus, Oktober 2016)Die im Springer-Verlag herausgegebene Tageszeitung „Die Welt“ hatte bereits im Herbst 2012 unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz verlangt, im Verteidigungsministerium vorhandene Informationen zur Person Mundlos ausgehändigt zu bekommen. Dabei soll es sich um mehr als 5.000 Seiten handeln, die zeigen, wie sich Mundlos bei der Bundeswehr radikalisiert hatte. Der Rechtsextremist hatte von April 1994 bis März 1995 seinen Wehrdienst im thüringischen Bad Frankenhausen geleistet. Bereits dort soll er wegen seiner rechtsextremen Einstellung aufgefallen sein. Nach seiner Bundeswehrzeit war Mundlos Anfang 1998 zusammen mit Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt abgetaucht. Dem Trio „Nationalsozialistischer Untergrund“ werden neben Banküberfällen und Sprengstoffattentaten insgesamt zehn Morde angelastet…“ – aus der Meldung „Ministerium muss Akten zu NSU-Terroristen Mundlos herausgeben“ am 04. März 2019 im Migazin, worin es auch noch heißt: „Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage des Springer-Verlages zunächst abgewiesen. Die „Welt“ ging in Berufung und erzielte beim Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen einen Teilerfolg, der das Bundesverteidigungsministerium zur Herausgabe von Unterlagen verpflichtete. Dem Leipziger Gericht zufolge handelte es sich dabei um Personalakten und Unterlagen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Munitionsdiebstählen aus Beständen der Bundeswehr und der NVA Anfang der 1990er Jahre…“ weiterlesen »
Gedenken und Widerstand - 5 Jahre nach Bekanntwerden des NSU (Flyer zur Aktionswoche vom Bündnis gegen Rassismus, Oktober 2016)Die im Springer-Verlag herausgegebene Tageszeitung „Die Welt“ hatte bereits im Herbst 2012 unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz verlangt, im Verteidigungsministerium vorhandene Informationen zur Person weiterlesen »

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