Mobbing-Vorwürfe von Mitarbeitern: AWO in Frankfurt suchte mit Detektiven nach Whistleblowern
EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über GeschäftsgeheimnissenManch einer ließ es sich bekanntlich bei der Arbeiterwohlfahrt in Frankfurt richtig gut gehen. Mutmaßlichen Kritikern am System setzte die Geschäftsleitung hart zu. Da machten auch mal Detektive den nötigen Druck (…) Missstände im Umfeld der zwei von der AWO betriebenen Flüchtlingsheime in Frankfurt waren im Sommer 2017 Gegenstand von Hinweisen an das Sozialdezernat der Stadt Frankfurt. Die Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Flüchtlinge erhielt laut Sozialdezernat „von dritter Seite“ Hinweise, zu deren Kern es sich aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht äußern könne. Was genau der Whistleblower auch mitgeteilt haben mag: Nach seinen Hinweisen änderte die Stadt ihren Ton gegenüber der AWO und stieg aus dem Vertrag aus. Und Angela Braun geriet offenbar schnell in Verdacht, die undichte Stelle zu sein. Die 48-Jährige lebte getrennt von ihrem damaligen Ehemann, der auch bei der AWO arbeitete. Er bekam auf einmal an seinem Arbeitsplatz Besuch von drei sogenannten Ermittlern. (…) Angela Braun fühlte sich nach den von der AWO „ergriffenen Maßnahmen“ an ihrem Arbeitsplatz nicht mehr sicher. Auch anderen Mitarbeitern sei es so gegangen. „Wir sind unter die Tische geklettert, um zu schauen, ob da Wanzen angebracht sind. Unterhalten haben wir uns nur noch auf der Toilette“, berichtet die ehemalige AWO-Beschäftigte. (…) Der robuste Umgang mit mutmaßlichen Kritikern in den eigenen Reihen hatte bei der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt System. Das zeigen nach Angaben des FDP-Sozialpolitikers Yanki Pürsün die Dokumente, die derzeit der AWO-Akteneinsichtsausschuss des Frankfurter Stadtparlaments unter die Lupe nimmt…“ Beitrag von Volker Siefert vom 03.12.19 bei hessenschau.de weiterlesen »

<img class=“alignnone wp-image-97680″ src=“https://www.labournet.de/wp-content/uploads/2016/05/Whistleblowing_giegold.jpg“ alt=“EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen“ width=“148″ height=“107″><h5>Mobbing-Vorwürfe von Mitarbeitern: AWO in Frankfurt suchte mit Detektiven nach Whistleblowern</h5>

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[Kampagne zunächst im Saarland] Tarifvertrag Entlastung: „Damit Arbeit im Krankenhaus wieder Freude macht“

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ver.di: Tarifvertrag Entlastung: Damit Arbeit im Krankenhaus wieder Freude macht„„Wir mögen unseren Beruf“, sagen Beschäftigte im Krankenhaus. Trotzdem geben viele nach ein paar Jahren den Beruf ganz auf oder reduzieren ihre Arbeitszeit. Das hat etwas mit der hohen Belastung zu tun. Pausen können selten genommen werden und kurzfristiges Einspringen ist Normalität. Viele sind emotional erschöpft, nicht wenige macht das alles krank. Denn auch noch so viel persönlicher Einsatz kann den strukturellen Personalmangel nicht ausgleichen. Bei privaten Klinikkonzernen, kirchlichen Kliniken oder öffentlichen Krankenhäusern – überall fehlt Personal. Wir finden uns nicht mehr damit ab, dass ausgerechnet im Krankenhaus täglich gegen den Gesundheits- und Arbeitsschutz verstoßen wird. Das ganze System funktioniert nur noch, weil die Beschäftigten ausgepresst werden. Das lassen wir nicht länger mit uns machen. Für uns gehört es zusammen: Sich für eine gute Patientenversorgung einzusetzen und auch die eigene Situation zu verbessern. (…) Die hohe Belastung, die krankmachenden Arbeitsbedingungen packen wir bei allen Krankenhausträgern bundesweit an und fordern einen Tarifvertrag Entlastung. Wir fordern mehr Personal; Verlässliche Arbeitszeiten; Belastungsausgleich…“ Kampagne bei ver.di Gesundheit & Soziales. Neu dazu: ver.di-Betriebsgruppe am UKS klagt an und überreicht Mängelliste an UKS-Vorstand weiterlesen »

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ver.di: Tarifvertrag Entlastung: Damit Arbeit im Krankenhaus wieder Freude macht"„Wir mögen unseren Beruf“, sagen Beschäftigte im Krankenhaus. Trotzdem geben viele nach ein paar Jahren den Beruf ganz auf oder reduzieren ihre Arbeitszeit. Das hat etwas mit der hohen Belastung zu tun. weiterlesen »

Die Situation der Beschäftigten in kirchlichen Unternehmen ist derzeit kein Thema
Streikrecht in Kirchen vor dem Bundesarbeitsgericht„Im Rahmen der Vermarktwirtschaftlichung sozialer Hilfebedarfe wurde seit Mitte der 1990er Jahre der „Sozialstaat“ mit seinem Budget von über 100 Milliarden Euro systematisch dem Verwertungsprozess zugeführt. Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände übernahmen die betriebswirtschaftlichen Grundzüge und sprachen nun von ihren „Sozialbetrieben“, verschrieben sich dem Wettbewerb am Markt, nannten nun die Ratsuchenden und Klienten „Kunden“ und konkurrierten mit ihren deformierten pädagogischen und sozialen Einrichtungen als ein Dienstleistungsunternehmen um Marktanteile. Aufgrund der mangelnden Mitbestimmung und der Selbstdefinition als „Dienstgemeinschaft“ – ein Begriff, der aus dem deutschen Faschismus stammt – konnten Veränderungsprozesse von „oben“ angeregt und leicht umgesetzt werden. Das garantiert natürlich einen Konkurrenzvorteil, wenn unternehmerische Entscheidungen nach „Gutsherrnart“ gefällt werden können. Die kirchlichen Unternehmen berufen sich dabei immer noch auf die ihnen im Grundgesetz zugesicherte Kirchenautonomie und bestehen nach wie vor darauf, dass auf ihre Krankenhäuser, Altenheime und Beratungsstellen das Betriebsverfassungs- und das Mitbestimmungsgesetz nicht angewendet werden. Waren vor einigen Jahren noch innerkirchliche Widerstandsaktivitäten der Beschäftigten an der Tagesordnung, ist es mittlerweile recht still geworden. Ein Grund dafür ist sicherlich die mangelhafte Unterstützung durch die Gewerkschaften und Initiativen für Menschen- und Arbeitsrechte…“ Beitrag vom und beim Gewerkschaftsforum Dortmund vom 17. September 2019 weiterlesen »
Streikrecht in Kirchen vor dem Bundesarbeitsgericht"Im Rahmen der Vermarktwirtschaftlichung sozialer Hilfebedarfe wurde seit Mitte der 1990er Jahre der „Sozialstaat“ mit seinem Budget von über 100 Milliarden Euro systematisch dem Verwertungsprozess zugeführt. Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände übernahmen die betriebswirtschaftlichen Grundzüge und sprachen nun von ihren weiterlesen »

[ver.di-Unterschriftensammlung] 100 Jahre AWO – 100 Prozent Tarif. Sind 100 Jahre Arbeiterwohlfahrt ein Grund zum Feiern?
ver.di: 100 Jahre AWO - 100 Prozent TarifDie AWO versteht sich bis heute als eine in der Arbeiterbewegung wurzelnde Organisation und ist den Werten Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit verpflichtet. In ihrem Grundsatzprogramm stellt die AWO klar, dass Soziale Arbeit weder „dem freien Spiel von marktwirtschaftlichen Kräften preisgegeben werden“ noch durch „soziale Kälte und kommerziellen Konkurrenzkampf geprägt“ sein darf. Diese Werte müssen aber auch für die eigenen Beschäftigten in den AWO-Einrichtungen vor Ort gelebt und umgesetzt werden. Durch die Kündigung des Bundestarifvertrags im Jahr 2006 ist ein Flickenteppich unterschiedlichster Arbeits- und Gehaltsbedingungen entstanden. Die AWO hat sich in einen Kostensenkungswettlauf mit den kommerziellen Anbietern eingelassen. Leidtragende sind die Beschäftigten in der Alten- und Krankenpflege, im Sozial- und Erziehungsdienst, in den Behinderteneinrichtungen, in den Beratungsstellen und letztlich die zu pflegenden und zu betreuenden Menschen. (…) Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der AWO-Tarifkonferenz 2019 fordern die AWO als Verband und jede einzelne AWO-Einrichtung vor Ort zum Umdenken auf. Wir fordern: 1. Das AWO-Herz gibt es nur mit ver.di-Tarifvertrag. Deshalb: Tarifbindung ist wieder zwingend in der AWO-Satzung zu verankern. 2. 100 Prozent Tarif durch den Abschluss eines bundesweiten Flächentarifvertrags für alle AWO-Einrichtungen und -Töchter, mindestens auf dem Branchenniveau des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). 3. Auch bei der AWO darf Arbeit nicht krankmachen. Ständige Überlastung gefährdet gute Pflege und Betreuung. Jeder AWO-Arbeitgeber muss gute und gesunde Arbeitsbedingungen sicherstellen. Das Jubiläumsjahr ist die Gelegenheit, umzukehren. Die AWO muss ein Wohlfahrtsverband sein, der die Werte Solidarität und Gerechtigkeit nicht nur politisch fordert, sondern im eigenen Alltag wieder mit Leben füllt…“ Mitteilung von ver.di Westfalen und Unterschriftensammlung weiterlesen »
ver.di: 100 Jahre AWO - 100 Prozent Tarif"Die AWO versteht sich bis heute als eine in der Arbeiterbewegung wurzelnde Organisation und ist den Werten Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit verpflichtet. In ihrem Grundsatzprogramm stellt die AWO klar, dass Soziale Arbeit weder „dem weiterlesen »

Diakonie und Caritas kündigen Dolmetscher*innen, die sich für bessere Arbeitsbedingungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Heidelberg einsetzen
Flüchtlingsindustrie - Grafik von TS fürs LabourNet GermanyDiakonie und Caritas kündigen ihren Dolmetscher*innen, weil sie sich für bessere Arbeitsbedingungen in der sogenannten „Unabhängigen Sozial- und Verfahrensberatung“ in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Patrick-Henry-Village (PHV) in Heidelberg zusammenschließen. Anfang Juni schloss sich etwa die Hälfte der Dolmetscher*innen zusammen, die in der „Unabhängigen Sozial- und Verfahrensberatung“ im PHV für Asylsuchende in Heidelberg arbeiteten. Sie forderten u.a. eine feste Anstellung und festen Lohn für mindestens ein Jahr statt monatlicher Honorarverträge, Kranken-, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie regelmäßige Supervision. Reguläre Arbeitsbedingungen für Dolmetscher*innen gingen den barmherzigen Kirchen dann aber doch zu weit. Kurzerhand kündigten die Diakonie und Caritas denjenigen fristlos, die die Forderungen unterschrieben hatten. Damit verloren nicht nur eine Handvoll Dolmetscher*innen ihr ohnehin schon unregelmäßiges Zusatzeinkommen von maximal 350€ monatlich. Seitdem steht auch der Großteil der Asylsuchenden der Beratungsstelle sprachlos gegenüber – und damit auch den für sie lebenswichtigen Behörden. Denn gefeuert wurden fast alle Dolmetscher*innen für die häufigsten Sprachen in dem Lager: Arabisch, Persisch, Paschtu, Dari und die verschiedenen kurdischen Dialekte…“ Pressemitteilung „Diakonie und Caritas gegen Dometscher*innen und Flüchtlinge“ des Sprechers der gekündigten Dolmetscher*innen vom 6.7.2019 und dazu: Interview mit dem Sprecher der gekündigten Dolmetscher weiterlesen »
Flüchtlingsindustrie - Grafik von TS fürs LabourNet Germany"Diakonie und Caritas kündigen ihren Dolmetscher*innen, weil sie sich für bessere Arbeitsbedingungen in der sogenannten „Unabhängigen Sozial- und Verfahrensberatung“ in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Patrick-Henry-Village (PHV) in Heidelberg zusammenschließen. Anfang Juni schloss sich etwa die Hälfte der Dolmetscher*innen weiterlesen »

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AWO und Diakonie: Ausstieg aus ambulanter Pflege?
Medizin und Ökonomie„Die Arbeitgeberverbände der AWO und der Diakonie drohen damit, sich aus der ambulanten Pflege in Niedersachsen zu verabschieden. Als Grund geben sie an, dass die Kassen zu wenig für Pflegeleistungen zahlen würden. Von einem solchen Ausstieg wären 16.000 Pflegebedürftige und 5.000 Pflegekräfte betroffen. (…) Im Unterschied zu anderen Anbietern ambulanter Pflege zahlen AWO und Diakonie Tariflöhne. Den Kassen werfen sie vor, dies nicht zu berücksichtigen. „Die Kassen produzieren seit Jahren einen erheblichen Druck auf uns und versuchen, uns als tarifgebundene Anbieter immer mit denen zu vergleichen, die nicht tarifgebunden sind und uns damit auch zu drücken“, sagte Rüdiger Becker, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Dienstgeberverbands Niedersachsen (DDN), dem NDR Regionalmagazin Hallo Niedersachsen. Würden die Kassen die ambulante Pflege nicht endlich kostendeckend vergüten, müssten die Arbeitgebervertreter von Diakonie und AWO die Reißleine ziehen: „Dann müssen wir unseren Mitgliedseinrichtungen empfehlen, ihre Arbeit in der ambulanten Pflege einzustellen. Es ist nicht mehr refinanzierbar.“. (…) Am kommenden Donnerstag und Anfang April stehen entscheidende Schiedsgerichtstermine an. Vom Ergebnis wird abhängen, ob Diakonie und AWO in Niedersachsen sich weiter in der ambulanten Pflege engagieren oder ihre Drohung wahrmachen und aussteigen.“ Beitrag von Christina Harland vom 17. März 2019 beim NDR online weiterlesen »
Medizin und Ökonomie"Die Arbeitgeberverbände der AWO und der Diakonie drohen damit, sich aus der ambulanten Pflege in Niedersachsen zu verabschieden. Als Grund geben sie an, dass die Kassen zu wenig für Pflegeleistungen zahlen würden. Von einem solchen Ausstieg wären 16.000 Pflegebedürftige und 5.000 weiterlesen »

Kündigung wegen Wiederheirat: Ein Chefarzt rüttelt am Sonderstatus der Kirche
dds_april2013Nach Scheidung und Wiederheirat wollte er einfach nur seinen Job behalten dürfen. Nun hat das Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil gefällt, das der gesamten Kirche wehtut. (…) Und genau das trägt der Vorsitzende Richter Koch nach 55 Minuten Verhandlung, 110 Minuten Beratung und dem Gefeixe mit dem Anwalt Müller vor: Die Vorschrift, „keine nach der Rechtsordnung der katholischen Kirche ungültige Ehe zu schließen, war im Hinblick auf die Art der Tätigkeiten des Klägers keine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung.“ Übersetzt in Alltagssprache: Ein Chefarzt muss Gravierenderes tun, um für die Kirche unzumutbar zu sein; für Abtreibung werben oder Hass verbreiten, zum Beispiel. „Das war’s“, sagt der Vorsitzende Koch, und schiebt nach: „Aus unserer Sicht.“ War’s das wirklich? Die Kirche könnte nun erneut vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Ob sie dies tut, will sie entscheiden, wenn das schriftliche Urteil vorliegt, wie ein Sprecher in Köln am Mittwochnachmittag erklärt; also in einigen Monaten wohl…“ Artikel von Detlef Esslinger vom 20. Februar 2019 bei der Süddeutschen Zeitung, siehe dazu ver.di-Kommentar und Hintergrund weiterlesen »
dds_april2013"Nach Scheidung und Wiederheirat wollte er einfach nur seinen Job behalten dürfen. Nun hat das Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil gefällt, das der gesamten Kirche wehtut. (...) Und genau das trägt der Vorsitzende Richter Koch nach 55 Minuten Verhandlung, 110 Minuten Beratung und dem Gefeixe weiterlesen »

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Massive Personalratsbehinderung beim Bayerischen Roten Kreuz in München – Arbeitsrichter bestätigt die Entlassung eines Rettungssanitäters, der sich gegen Personalknappheit und miese Arbeitsbedingungen wehrte
[DGB-Kampagne] Stop Union Busting„… Am 18.10.2018 verkündete der Vorsitzende Richter Dr. Julian Raphael Burmeister-Bießle am Arbeitsgericht München, dass die Kündigungsschutzklage des Personalratsmitglieds Thomas L. abgewiesen wird. Der Rettungssanitäter könnte damit nach 20 Dienstjahren seinen Arbeitsplatz beim Bayerischen Roten Kreuz (BRK) Kreisverband München verlieren. Der Richterspruch scheint völlig überzogen, er ist skandalös schlecht begründet. (…) Der Gekündigte Thomas L hat sich als gewähltes Mitglied des Personalrats für bessere Arbeitsbedingungen eingesetzt und wurde dadurch zur Zielscheibe für juristische Nachstellungen. So stritt Thomas L. am Abend des 09.01.2017 mit dem Schichtkoordinator und stellvertretenden Personalratsvorsitzenden Peter M. über den hohen Krankenstand im Münchner Rettungsdienst, chronische Unterbesetzung, sowie fehlende Winterbekleidung. Bei der Rückkehr in den Aufenthaltsraum der Wache soll Thomas L. den stellvertretenden Personalratsvorsitzenden als Arschloch bezeichnet haben, behauptet das BRK München. Die Unverhältnismäßigkeit ist offensichtlich. Thomas L, vertreten durch Rechtsanwalt Atilla Graf von Stillfried (Kanzlei Kupka & Stillfried), legte Berufung ein. (…) Der oben geschilderte „Sachverhalt Arschloch“ wurde zur zweiten Kündigung aufgebauscht, zuvor scheiterte ein erster Kündigungsvesuch (wir berichteten am 28.9.2018). Das BRK vertraute offensichtlich nicht darauf, dass die mühsam konstruierten Kündigungsgründe vor Gericht stand halten würden. Am 11.10.2018 bastelte BRK-Anwalt Bernd Wittmann vor der Urteilsverkündung am 18.10. flugs eine dritte Kündigung, über deren Begründung noch nichts bekannt ist…“ Umfangreicher Bericht vom 18. Dezember 2018 bei der Aktion Arbeitsunrecht weiterlesen »
[DGB-Kampagne] Stop Union Busting"... Am 18.10.2018 verkündete der Vorsitzende Richter Dr. Julian Raphael Burmeister-Bießle  am Arbeitsgericht München, dass die Kündigungsschutzklage des Personalratsmitglieds Thomas L. abgewiesen wird. Der Rettungssanitäter könnte damit nach 20 Dienstjahren seinen Arbeitsplatz beim Bayerischen Roten Kreuz (BRK) Kreisverband München verlieren. weiterlesen »

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Was ist das Soziale wert?
Veröffentlichung "Was ist das Soziale wert? Eine mehrperspektivische Betrachtung" als Heft 19 in der Reihe "Soziale Arbeit kontrovers" des Deutschen VereinsDie Frage, was Pflege-/Gesundheitsleistungen und Soziale Arbeit wert sind, steht aktuell wieder einmal zur Diskussion und selbst der Gesundheitsminister plädiert neuerdings für tarifliche Regelungen in der Pflegebranche. Soziale Berufe genießen große Wertschätzung, aber schlechte Bezahlung, hohe Arbeitsbelastung und vom burn out betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen zu den dauerhaften Begleiterscheinungen in diesen Jobs. Woraus resultiert dieser Widerspruch? In der Broschüre „Was ist das Soziale wert?“ analysieren Monika Burmester und Norbert Wohlfahrt die Perspektiven des Sozialstaats, der Volkswirtschaft und der Sozialwirtschaft auf den Wert des Sozialen und sie kommen zu einem eindeutigen Befund: das Soziale wird als Sphäre behandelt, in der mit sozialstaatlichen Mitteln ökonomische Zwecksetzungen verfolgt werden und der Widerspruch einer Gemeinwirtschaft als Gewinnwirtschaft macht sich in der praktischen Behandlung von Sozialbeschäftigten als abhängige Variable von Geschäftsinteressen geltend.“ Zusammenfassung der Autoren Monika Burmester und Norbert Wohlfahrt zur Veröffentlichung „Was ist das Soziale wert? Eine mehrperspektivische Betrachtung“ als Heft 19 in der Reihe „Soziale Arbeit kontrovers“ des Deutschen Vereins, erschienen im Lambertus Verlag im September 2018 (ISBN 978-3-7841-3095-8, Kartoniert/Broschiert, 64 Seiten, 7,50 €) weiterlesen »
Veröffentlichung "Was ist das Soziale wert? Eine mehrperspektivische Betrachtung" als Heft 19 in der Reihe "Soziale Arbeit kontrovers" des Deutschen Vereins"Die Frage, was Pflege-/Gesundheitsleistungen und Soziale Arbeit wert sind, steht aktuell wieder einmal zur Diskussion und selbst der Gesundheitsminister plädiert neuerdings für tarifliche weiterlesen »

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Plötzlich kirchlich: Kreuznacher Diakonie übernimmt städtisches Klinikum in Neunkirchen und beseitigt sofort Betriebsrat und Tarifbindung
Medizin und Ökonomie„Im Klinikum Neunkirchen ist alles wie immer – und doch alles anders. Ärzte, Pflegekräfte und andere Beschäftigte des saarländischen Krankenhauses kümmern sich wie seit Jahren mit Hingabe um die Patienten. Lediglich die Schilder mit der Aufschrift »Städtisches Klinikum Neunkirchen« wurden abmontiert. Die neuen weisen die Einrichtung als »Diakonie Klinikum Neunkirchen« aus. Und noch etwas ist anders: Es gibt keinen Betriebsrat mehr, der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) soll nicht mehr gelten. Dagegen gingen am Dienstag rund 60 Beschäftigte und Unterstützer auf die Straße…“ Artikel von Daniel Behruzi in der jungen Welt vom 16. März 2016, siehe zum Hintergrund die Kampagne gegen die Privatisierung beim ver.di-Bezirk Region Saar Trier in 2015. Neu: Kreuznacher Diakonie übernimmt und spricht erste Kündigungen im Neunkircher Krankenhaus aus weiterlesen »
Medizin und Ökonomie"Im Klinikum Neunkirchen ist alles wie immer – und doch alles anders. Ärzte, Pflegekräfte und andere Beschäftigte des saarländischen Krankenhauses kümmern sich wie seit Jahren mit Hingabe um die Patienten. Lediglich die Schilder mit der Aufschrift »Städtisches Klinikum Neunkirchen« wurden abmontiert. weiterlesen »

Katholische Kirche als Arbeitgeber: Diskriminierung geht nicht
wurstteller_grossAm Dienstag urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Kündigung eines an einer deutschen kirchlichen Einrichtung beschäftigten Chefarztes ­wegen »fehlender Loyalität« zur katholischen Kirche gemäß der Charta der Europäischen Union eine verbotene Diskriminierung darstellt. Ingrid Matthäus-Maier, die Sprecherin der »Kampagne gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz«, hat mit der Jungle World über den Fall gesprochen. Um was ging es konkret in dem am EuGH verhandelten Fall? Es ging um einen Chefarzt an einem katholischen Krankenhaus in Düsseldorf. Er ließ sich scheiden und heiratete erneut. Nach dem katholischen Arbeitsrecht war dies ein schwerer Verstoß gegen seine Pflichten. Der Arzt war jedoch der Ansicht, es sei sein Grundrecht, sich scheiden zu lassen und zu heiraten. Er hat vor dem Arbeitsgericht geklagt, dann vor dem Landesarbeitsgericht, dann vor dem Bundesarbeits­gericht, wo er schließlich gewonnen hat. Dagegen hat die katholische Kirche in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt, aber nur teilweise gewonnen. Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass der Fall nochmals genauer geprüft werden müsse, und die Sache an das Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen. Die dortigen Richter haben den Fall dann dem EuGH vorgelegt, um prüfen zu lassen, ob die Entlassung gegen die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie verstößt. Welche Auswirkungen hat das Urteil des EuGH auf die Rechtsprechung in Deutschland? Es hat keine unmittelbaren Auswirkungen. Der EuGH hat festgestellt, dass tatsächlich eine Diskriminierung vorliegen könnte. Jetzt muss das Bundesarbeitsgericht entscheiden. Es dürfte letztlich feststellen: So eine Diskriminierung darf nicht sein. (…) Für wie viele Menschen gilt das katholische Arbeitsrecht? Es betrifft 1,2 Millionen Arbeitnehmer…“ Interview von Markus Ströhlein mit Ingrid Matthäus-Maier vom 13.09.2018 in der jungle world zum Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-68/17 am 11. September 2018 weiterlesen »
wurstteller_grossAm Dienstag urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Kündigung eines an einer deutschen kirchlichen Einrichtung beschäftigten Chefarztes ­wegen »fehlender Loyalität« zur katholischen Kirche gemäß der Charta der Europäischen Union eine verbotene Diskriminierung darstellt. Ingrid Matthäus-Maier, die Sprecherin der »Kampagne gegen religiöse weiterlesen »

Diskriminierung: EuGH-Generalanwalt sieht kirchliche Einstellungspolitik kritisch
wurstteller_gross„… Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) sieht die Einstellungspraxis kirchlicher Arbeitgeber in Deutschland kritisch. Der Ausschluss nicht-christlicher Bewerber bei der Vergabe von Jobs müsse im Einzelfall auf den Prüfstand, erklärte er am Donnerstag in Luxemburg. In einem Fall aus Deutschland befand Generalanwalt Evgeni Tanchev, dass religiöse Organisationen wie das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung zwar grundsätzlich zu einer Ungleichbehandlung von Stellenbewerbern mit Blick auf Religion oder Weltanschauung berechtigt seien. Zugleich müssten Entscheidungen des Arbeitgebers von Gerichten geprüft und im Einzelfall zurückgewiesen werden können. (…) Geklagt hatte die konfessionslose Vera Egenberger. Diese hatte sich im November 2012 auf die beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung in Berlin ausgeschriebene Stelle als Referentin erfolglos beworben. (…) Egenberger errang nun einen Etappensieg. Den nach den Worten des Generalanwalts beim EuGH können die Kirchen und ihre Organisationen nicht in jedem Fall „verbindlich selbst bestimmen, ob sie eine bestimmte Religion eines Bewerbers“ verlangen können. Dies sei abhängig von der „Art der fraglichen Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung“, so der Generalanwalt. Je weniger eine Tätigkeit mit dem Verkündigungsauftrag des kirchlichen Arbeitgebers zu tun hat, desto weniger dürfe dieser Andersgläubige oder Konfessionslose benachteiligen…“ Beitrag vom 10. November 2017 von und bei Migazin, siehe dazu auch die EuGH-Pressemitteilung vom 9. November 2017 und neu dazu: Europäischer Gerichtshof: Kirchen dürfen nicht diskriminieren weiterlesen »
wurstteller_gross"... Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) sieht die Einstellungspraxis kirchlicher Arbeitgeber in Deutschland kritisch. Der Ausschluss nicht-christlicher Bewerber bei der Vergabe von Jobs müsse im Einzelfall auf den Prüfstand, erklärte er am Donnerstag in Luxemburg. In einem Fall aus Deutschland befand weiterlesen »

Gehaltsabsenkungen bei der Diakonie: Gelebte Sozialpartnerschaft zum Wohle der Mitarbeitenden?

Dossier

"Stärke durch Menschlichkeit" - Eigenwerbung der Diakonie (gefunden bei dem Diakonischen Werk Passau)„Als gelebte Sozialpartnerschaft, „die – zum Wohle der Mitarbeitenden, der Unternehmen und der Zukunftsfähigkeit der Dienste – gestärkt werden sollte“ charakterisierte der Vorstandsvorsitzende des VdDD, Pfarrer Christian Dopheide, anlässlich der Mitgliederversammlung des Verbandes Diakonischer Dienstgeber in Deutschland die „kircheneigene“ Arbeitsrechtssetzung. In Anbetracht der Realität eine „gewagte“ Einschätzung. Bereits mit unserer Meldung vom 26. April (…) berichteten wir über die von den Arbeitgebern in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland ARK DD beabsichtigten abenteuerlichen Absenkungen. Was bedeuten diese nun zur Schlichtung anstehenden Anträge im Detail? Dieser Frage ging der RA Sven Feuerhahn nach…“ Analyse von RA Sven Feuerhahn vom 27. Mai 2016 bei der ag mav (Arbeitsgemeinschaft der MitarbeiterInnenvertretung in den Diakonischen Werken in Niedersachsen).  Siehe dazu neu: Diakonie: Transparenz? Fehlanzeige / Rettungsversuch für Betteln. Diakonie Deutschland hält weiter daran fest, die Löhne ihrer 150.000 Beschäftigten kirchenintern statt in Tarifverträgen zu regeln weiterlesen »

Dossier

"Stärke durch Menschlichkeit" - Eigenwerbung der Diakonie (gefunden bei dem Diakonischen Werk Passau)"Als gelebte Sozialpartnerschaft, "die – zum Wohle der Mitarbeitenden, der Unternehmen und der Zukunftsfähigkeit der Dienste – gestärkt werden sollte" charakterisierte der Vorstandsvorsitzende des VdDD, Pfarrer Christian Dopheide, anlässlich weiterlesen »

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Pflegenotstand: Muslimische Pfleger dürfen keine Karriere machen
Tradition: "Ausländer" auf dem deutschen Arbeitsmarkt… In den nächsten Jahren werden hierzulande Tausende Fachkräfte in der Pflege fehlen. Die Träger der Pflegeeinrichtungen werben deshalb unter anderem um die vielen arbeitswilligen Geflüchteten, die sich beruflich orientieren müssen. Doch die Religion ist im katholischen Deutschen Caritasverband und der evangelischen Diakonie Deutschland, also in zwei von sechs Spitzenverbänden der Wohlfahrt, noch immer ein entscheidendes Kriterium für eine Karriere. Die kirchlichen Einrichtungen können nämlich von ihren Arbeitnehmern „weltanschauliche Loyalität“ einfordern. Konkret kann das bedeuten: Wer nicht Mitglied in der Kirche ist oder nicht nach religiösen Grundsätzen lebt, kann deswegen gefeuert werden. (…) Es gibt ein Diskriminierungsprivileg für die christlichen Kirchen“, erklärt Aleksandra Lewicki, Juniorprofessorin an der britischen Universität Sussex. Sie hat für ihre Doktorarbeit mit vielen Pflegekräften gesprochen und sich mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beschäftigt. Artikel 9 räumt diesen Einrichtungen eben jene Ausnahmen ein. 2017 hat sie sich in einer Expertise speziell mit der Situation nicht christlicher Pflegekräfte in Deutschland befasst. Sie hat festgestellt, dass viele der Geflüchteten aus muslimischen Ländern wie Syrien, dem Irak oder Afghanistan in christlichen Einrichtungen gar nicht unterkommen oder sich mit befristeten Arbeitsverträgen begnügen müssen. Das betrifft allerdings nicht nur Muslime, auch in Ostdeutschland ist es problematisch, Mitarbeiter zu finden, sind dort doch viele Menschen konfessionslos. Die Leiter der Heime sehen sich oft nicht in der Lage, die Vorgaben der Kirchenleitung umzusetzen…“ Beitrag von Lars-Thorben Niggehoff vom 7. Februar 2018 bei Zeit online weiterlesen »
Tradition: "Ausländer" auf dem deutschen Arbeitsmarkt"... In den nächsten Jahren werden hierzulande Tausende Fachkräfte in der Pflege fehlen. Die Träger der Pflegeeinrichtungen werben deshalb unter anderem um die vielen arbeitswilligen Geflüchteten, die sich beruflich orientieren müssen. Doch die Religion ist im katholischen weiterlesen »

wurstteller_gross„… Am 11. Oktober um 6 Uhr morgens wagten rund 50 Beschäftigte des katholischen Klinikums im saarländischen Ottweiler einen Tabubruch: Sie streikten für einen gewerkschaftlichen Tarifvertrag. Es ist der erste Streik seiner Art, denn Beschäftigte von kirchlichen Trägern dürfen eigentlich nicht streiken. Ebenso wenig steht den Mitarbeitern ein gewerkschaftlicher Tarifvertrag zu. Zwei von vielen Ausnahmeregelungen, die für kirchliche Mitarbeiter und für ihre Arbeitgeber gelten. Kirchliche Arbeitgeber sind längst Big Player in der deutschen Wirtschaft. Die Kirchen besitzen milliardenschwere Konzerne und beschäftigen insgesamt 1,3 Millionen Mitarbeiter, betreiben zwei Drittel der Krankenhäuser und tausende von Pflegeeinrichtungen. Trotzdem unterscheiden sie sich deutlich von ihren gewerblichen oder weltlichen Konkurrenten: Sie werden vom Staat besonders, und oft auch bevorzugt behandelt – mit Hilfe von öffentlichen Geldern. Ist das noch gerechtfertigt?…“ Beitrag Kiyo Dörrer vom 20. November 2017 bei CORRECT!V weiterlesen »
wurstteller_gross"... Am 11. Oktober um 6 Uhr morgens wagten rund 50 Beschäftigte des katholischen Klinikums im saarländischen Ottweiler einen Tabubruch: Sie streikten für einen gewerkschaftlichen Tarifvertrag. Es ist der erste Streik seiner Art, denn Beschäftigte von kirchlichen Trägern dürfen eigentlich nicht streiken. Ebenso weiterlesen »

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