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Pflegenotstand: Muslimische Pfleger dürfen keine Karriere machen
Tradition: "Ausländer" auf dem deutschen Arbeitsmarkt… In den nächsten Jahren werden hierzulande Tausende Fachkräfte in der Pflege fehlen. Die Träger der Pflegeeinrichtungen werben deshalb unter anderem um die vielen arbeitswilligen Geflüchteten, die sich beruflich orientieren müssen. Doch die Religion ist im katholischen Deutschen Caritasverband und der evangelischen Diakonie Deutschland, also in zwei von sechs Spitzenverbänden der Wohlfahrt, noch immer ein entscheidendes Kriterium für eine Karriere. Die kirchlichen Einrichtungen können nämlich von ihren Arbeitnehmern „weltanschauliche Loyalität“ einfordern. Konkret kann das bedeuten: Wer nicht Mitglied in der Kirche ist oder nicht nach religiösen Grundsätzen lebt, kann deswegen gefeuert werden. (…) Es gibt ein Diskriminierungsprivileg für die christlichen Kirchen“, erklärt Aleksandra Lewicki, Juniorprofessorin an der britischen Universität Sussex. Sie hat für ihre Doktorarbeit mit vielen Pflegekräften gesprochen und sich mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beschäftigt. Artikel 9 räumt diesen Einrichtungen eben jene Ausnahmen ein. 2017 hat sie sich in einer Expertise speziell mit der Situation nicht christlicher Pflegekräfte in Deutschland befasst. Sie hat festgestellt, dass viele der Geflüchteten aus muslimischen Ländern wie Syrien, dem Irak oder Afghanistan in christlichen Einrichtungen gar nicht unterkommen oder sich mit befristeten Arbeitsverträgen begnügen müssen. Das betrifft allerdings nicht nur Muslime, auch in Ostdeutschland ist es problematisch, Mitarbeiter zu finden, sind dort doch viele Menschen konfessionslos. Die Leiter der Heime sehen sich oft nicht in der Lage, die Vorgaben der Kirchenleitung umzusetzen…“ Beitrag von Lars-Thorben Niggehoff vom 7. Februar 2018 bei Zeit online weiterlesen »
Tradition: "Ausländer" auf dem deutschen Arbeitsmarkt"... In den nächsten Jahren werden hierzulande Tausende Fachkräfte in der Pflege fehlen. Die Träger der Pflegeeinrichtungen werben deshalb unter anderem um die vielen arbeitswilligen Geflüchteten, die sich beruflich orientieren müssen. Doch die Religion ist im katholischen weiterlesen »

wurstteller_gross„… Am 11. Oktober um 6 Uhr morgens wagten rund 50 Beschäftigte des katholischen Klinikums im saarländischen Ottweiler einen Tabubruch: Sie streikten für einen gewerkschaftlichen Tarifvertrag. Es ist der erste Streik seiner Art, denn Beschäftigte von kirchlichen Trägern dürfen eigentlich nicht streiken. Ebenso wenig steht den Mitarbeitern ein gewerkschaftlicher Tarifvertrag zu. Zwei von vielen Ausnahmeregelungen, die für kirchliche Mitarbeiter und für ihre Arbeitgeber gelten. Kirchliche Arbeitgeber sind längst Big Player in der deutschen Wirtschaft. Die Kirchen besitzen milliardenschwere Konzerne und beschäftigen insgesamt 1,3 Millionen Mitarbeiter, betreiben zwei Drittel der Krankenhäuser und tausende von Pflegeeinrichtungen. Trotzdem unterscheiden sie sich deutlich von ihren gewerblichen oder weltlichen Konkurrenten: Sie werden vom Staat besonders, und oft auch bevorzugt behandelt – mit Hilfe von öffentlichen Geldern. Ist das noch gerechtfertigt?…“ Beitrag Kiyo Dörrer vom 20. November 2017 bei CORRECT!V weiterlesen »
wurstteller_gross"... Am 11. Oktober um 6 Uhr morgens wagten rund 50 Beschäftigte des katholischen Klinikums im saarländischen Ottweiler einen Tabubruch: Sie streikten für einen gewerkschaftlichen Tarifvertrag. Es ist der erste Streik seiner Art, denn Beschäftigte von kirchlichen Trägern dürfen eigentlich nicht streiken. Ebenso weiterlesen »

Die Macht hinter den Kirchen. Ein Cartoon von "frosch"„Man könnte es in vielerlei Hinsicht so einfach haben, wenn man rigoros den Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat befolgen würde. Denn Religion und die möglicherweise, weil nicht zwangsläufig mit der Religionsausübung verbundene Mitgliedschaft in einer Kirche ist (eigentlich) ganz offensichtlich eine höchst private Angelegenheit. Jeder soll nach seiner Façon glücklich werden, wenn er oder sie das eine, also seine religiöse Aktivität unterscheiden kann von dem, was des Staates ist. Und wenn der Staat als eine seiner Kernaufgaben Regeln des Zusammenlebens erlässt, die beispielsweise die Rechte (und Pflichten) von Arbeitnehmern in der Arbeitswelt normieren, sollte man meinen, dass das dann auch für alle Staatsbürger vollumfänglich zu gelten hat und es nicht normale und Staatsbürger light geben darf, wobei die Light-Variante an den Kirchen-Status gebunden ist. Vor allem nicht, wenn es sogar um Grundrechte geht. Ja, die Theorie. Die Praxis sieht ganz anders und weitaus weniger einfach strukturiert aus, wie die meisten wissen. Da gibt es in Deutschland nicht nur enge Verknüpfungen zwischen Staat und (anerkannten) Kirchen, beispielsweise auf der Ebene des Einzugs und Weiterleitung der Kirchensteuer oder die Finanzierung kirchlichen Religionsunterrichts an staatlichen Schulen aus Steuermitteln, sondern die (Staats-?)Kirchen haben umfangreiche Sonderrechte hinsichtlich der Arbeitsverhältnisse der unter dem Kreuz arbeitenden Menschen…“ Blogbeitrag von Stefan Sell vom 29. Juli 2016 bei Aktuelle Sozialpolitik online weiterlesen »
Die Macht hinter den Kirchen. Ein Cartoon von "frosch""Man könnte es in vielerlei Hinsicht so einfach haben, wenn man rigoros den Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat befolgen würde. Denn Religion und die möglicherweise, weil nicht zwangsläufig mit der Religionsausübung weiterlesen »

Streikrecht in Kirchen vor dem BundesarbeitsgerichtDie Caritas will Dutzende Beschäftigte auf die Straße setzen. Das vom Wohlfahrtsverband geleitete Berliner Dominikus-Krankenhaus will seine Tochterfirma, die Dominikus-Service GmbH, auflösen. 80 Beschäftigte würden dann zum Jahresende ihre Stelle verlieren. Sollen die Löhne wieder gedrückt werden?…“ Interview von Johannes Supe in junge Welt vom vom 29.06.2016 mit Kalle Kunkel (Gewerkschaftssekretär bei ver.di. Er ist zuständig für den Fachbereich drei, Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen) weiterlesen »
"Die Caritas will Dutzende Beschäftigte auf die Straße setzen. Das vom Wohlfahrtsverband geleitete Berliner Dominikus-Krankenhaus will seine Tochterfirma, die Dominikus-Service GmbH, auflösen. 80 Beschäftigte würden dann zum Jahresende ihre Stelle verlieren. Sollen die Löhne wieder gedrückt werden?..." Interview von Johannes Supe in junge Welt vom vom 29.06.2016 mit weiterlesen »

[»Wert der Mitbestimmung«] Gastgeber des Tages: Reiner Hoffmann
Streikrecht in Kirchen vor dem BundesarbeitsgerichtDer DGB und die Hans-Böckler-Stiftung feiern dieser Tage den »Wert der Mitbestimmung« – unter anderem mit einer Wanderausstellung, die am heutigen Montag in der Akademie der Künste in Berlin eröffnet wird. Soweit, so unspektakulär. Bemerkenswert ist allerdings, wen DGB-Chef Reiner Hoffmann als Festredner geladen hat: ausgerechnet den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Kardinal Marx, der über »aktuelle Perspektiven zur Würde der Arbeit« referieren soll. Die Bischöfe als Verteidiger der Mitbestimmung? Vielleicht sollte der DGB-Vorsitzende mal bei seinen ver.di-Kollegen in Diakonie und Caritas nachfragen. (..) Gegen diese vordemokratischen Zustände setzen sich Beschäftigte bei Caritas und Diakonie mit Hilfe ihrer Gewerkschaft ver.di seit Jahren zur Wehr. Das müsste eigentlich auch der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes mitbekommen haben. Dass Hoffmann dennoch einen Vertreter dieser Institution zum Festredner der Mitbestimmung adelt, zeigt ein Maß an Ignoranz, das eigentlich nicht zu erklären ist.“ Beitrag in junge Welt vom 07.03.2016 weiterlesen »
Streikrecht in Kirchen vor dem Bundesarbeitsgericht"Der DGB und die Hans-Böckler-Stiftung feiern dieser Tage den »Wert der Mitbestimmung« – unter anderem mit einer Wanderausstellung, die am heutigen Montag in der Akademie der Künste in Berlin eröffnet wird. Soweit, so unspektakulär. Bemerkenswert ist allerdings, wen weiterlesen »

Werkverträge & Leiharbeit bei Kirche: Entwurf Änderung Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich fordert in einem offenen Brief Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles auf – in Bezug auf Leiharbeit und Werkverträge – keine Ausnahmeregelungen für die Kirchen und ihre karitativen Einrichtungen zuzulassen. Siehe den offenen Brief der Bundeskonferenz vom 13.1.2016 weiterlesen »
Die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich fordert in einem offenen Brief Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles auf - in Bezug auf Leiharbeit und Werkverträge - keine Ausnahmeregelungen für die Kirchen und ihre karitativen Einrichtungen zuzulassen. Siehe den offenen Brief der Bundeskonferenz vom 13.1.2016 weiterlesen »

Streikrecht in Kirchen vor dem Bundesarbeitsgericht„»Das Gericht hat für Rechtssicherheit in der Frage des Streikrechts gesorgt.« So frohlockte der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, in der vergangenen Woche. Da hatte das Bundesverfassungsgericht gerade entschieden, die Beschwerde der Gewerkschaft ver.di in bezug auf das Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen nicht zuzulassen (siehe jW vom 3.9.). Doch die Karlsruher Richter haben keineswegs in der Sache entschieden. Sie erteilten ver.di lediglich aus formalen Gründen eine Abfuhr. Die Gewerkschaft betont, dass Arbeitsniederlegungen in den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden für sie weiterhin eine Option sind…“ Artikel von Daniel Behruzi in junge Welt vom 08.09.2015 weiterlesen »
Streikrecht in Kirchen vor dem Bundesarbeitsgericht"»Das Gericht hat für Rechtssicherheit in der Frage des Streikrechts gesorgt.« So frohlockte der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, in der vergangenen Woche. Da hatte das Bundesverfassungsgericht gerade entschieden, die Beschwerde der Gewerkschaft ver.di in bezug auf weiterlesen »

Die katholische Bischofskonferenz hat am 27.04.2015 eine weitreichende Reform des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen: Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse, in der Fassung vom 27.04.2015…“ Meldung vom 29.05.2015 samt Dokumenten und Einschätzung bei der Kanzlei Hensche. Siehe dazu neu: Neues Arbeitsrecht der Kirche: Zoff um Schwule und Geschiedene weiterlesen »
"Die katholische Bischofskonferenz hat am 27.04.2015 eine weitreichende Reform des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen: Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse, in der Fassung vom 27.04.2015..." Meldung vom 29.05.2015 samt Dokumenten und Einschätzung bei der Kanzlei Hensche externer Linkweiterlesen »

ArbeitsrechundkircheDie Kirchen und ihre Diakonie und Caritas haben bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen weitgehende Sonderrechte. Sie legen die Arbeitsbedingungen in Arbeitsrechtlichen Kommissionen fest. Sie schaffen eigenes Mitarbeitervertretungsrecht. Und sie können von gesetzlichen Öffnungsklauseln Gebrauch machen (z.B. § 7 Abs. 4 ArbZG). Wir wollen wissen: Zu welchen Arbeitsbedingungen führen diese Sonderrechte? Bitte helfen Sie uns bei der Suche nach einer Antwort und nehmen Sie an dieser Umfrage teil. Die Redaktion von Arbeitsrecht und Kirche sichert Ihnen absolute Vertraulichkeit zu. Geben Sie den Link bitte auch weiter. Die Ergebnisse dieser Umfrage werden auf der Kasseler Fachtagung für kirchliches Arbeitsrecht im November 2015 vorgestellt und anschließend in Arbeitsrecht und Kirche veröffentlicht. Herzlichen Dank!“ Umfrage der Zeitschrift Arbeitsrecht und Kirche von 2015 weiterlesen »
ArbeitsrechundkircheDie Kirchen und ihre Diakonie und Caritas haben bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen weitgehende Sonderrechte. Sie legen die Arbeitsbedingungen in Arbeitsrechtlichen Kommissionen fest. Sie schaffen eigenes Mitarbeitervertretungsrecht. Und sie können von gesetzlichen Öffnungsklauseln Gebrauch machen (z.B. § 7 Abs. 4 ArbZG). Wir weiterlesen »

wurstteller_grossDas Johannische Sozialwerk will nicht wahrhaben, dass ein Betriebsrat gewählt wurde. Die Betriebsratswahl beim Johannischen Sozialwerk wirft ein Schlaglicht auf ein Grundproblem des deutschen Arbeitsrechts – das Privileg der Kirchen, ihre eigenen Gesetze zu machen…“ Artikel von Jörn Boewe im Neuen Deutschland vom 27.02.2015 weiterlesen »
ver.di: Keine Extrawurst in Kirche und DiakonieDas Johannische Sozialwerk will nicht wahrhaben, dass ein Betriebsrat gewählt wurde. Die Betriebsratswahl beim Johannischen Sozialwerk wirft ein Schlaglicht auf ein Grundproblem des deutschen Arbeitsrechts - das Privileg der Kirchen, ihre eigenen Gesetze zu machen...“ weiterlesen »

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[BaWü] Kirchen und Gewerkschaften schließen Bündnis – Lohndumping in der Pflegebranche
Kirchen und Gewerkschaften in Baden-Württemberg haben sich zu einem „Bündnis für Tariftreue“ zusammengeschlossen. Nutzen soll das vor allem der Pflegebranche. Beteiligt sind Diakonie, Caritas und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Sie wollten dem Lohndumping und der Unterfinanzierung in der Sozialbranche begegnen, sagten die Organisatoren am Montag in Stuttgart. Das Bündnis fordert, alle Anbieter in Pflegeeinrichtungen und anderen sozialen Diensten dazu zu verpflichten, Flächentarife zu bezahlen…“ Artikel vom Südwestdeutschen Rundfunk am 08.12.2014 weiterlesen »
Kirchen und Gewerkschaften in Baden-Württemberg haben sich zu einem "Bündnis für Tariftreue" zusammengeschlossen. Nutzen soll das vor allem der Pflegebranche. Beteiligt sind Diakonie, Caritas und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Sie wollten dem Lohndumping und der Unterfinanzierung in der Sozialbranche begegnen, sagten die Organisatoren am Montag in Stuttgart. Das Bündnis fordert, alle weiterlesen »

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 103/2014 vom 20. November 2014 und ein Kommentar weiterlesen »

Die Mitarbeiter der Caritas wollen beim Lohn mit dem öffentlichem Dienst gleichziehen. Nun sind die Verhandlungen vorerst gescheitert. Artikel von Martin Brust in der Frankfurter Rundschau vom 17.09.2014 weiterlesen »
Die Mitarbeiter der Caritas wollen beim Lohn mit dem öffentlichem Dienst gleichziehen. Nun sind die Verhandlungen vorerst gescheitert. Artikel von Martin Brust in der Frankfurter Rundschau vom 17.09.2014 externer Link weiterlesen »

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Interview zur Beendigung der Gespräche mit der DDN
[DDN=Diakonischen Dienstgeberverband Niedersachsen e.V.] „Der Vorstand des Landesverbandes Niedersachsen hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2014 die weiteren Gespräche über einen möglichen Tarifvertrag für die rund 400 beschäftigten Ärztinnen und Ärzte der Diakonie für beendet erklärt. Damit kommt es auf absehbare Zeit nicht zu einem Tarifvertrag, den der Marburger Bund als Tarifpartner verhandelt. Zu diesem Thema haben wir folgendes Interview mit Frau Dr. Elke Buckisch-Urbanke, Vorsitzende des Landesverbandes und dem Geschäftsführer Sven De Noni geführt…“ Das Interview bei Marburger Bund vom 30.05.2014 weiterlesen »
[DDN=Diakonischen Dienstgeberverband Niedersachsen e.V.] „Der Vorstand des Landesverbandes Niedersachsen hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2014 die weiteren Gespräche über einen möglichen Tarifvertrag für die rund 400 beschäftigten Ärztinnen und Ärzte der Diakonie für beendet erklärt. Damit kommt es auf absehbare Zeit nicht zu einem Tarifvertrag, den der Marburger weiterlesen »

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat mit Zustimmung der Kirchenkonferenz aufgrund des Artikels 10 und des Artikels 10 a Absatz 2 der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland das folgende Kirchengesetz beschlossen: Siehe dazu den Beschluss der 11. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland auf ihrer 6. Tagung sowie Kommentare und Artikel weiterlesen »
Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat mit Zustimmung der Kirchenkonferenz aufgrund des Artikels 10 und des Artikels 10 a Absatz 2 der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland das folgende Kirchengesetz beschlossen: Beschluss der 11. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland auf ihrer 6. Tagung weiterlesen »

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