„Die Diakonie Himmelsthür e.V., die ProWerkstätten Himmelsthür gGmbH sowie die Diakonischen Wohnheime Himmelsthür gGmbH und die Gewerkschaft ver.di haben nach eingehenden Verhandlungen einen Tarifvertrag abgeschlossen, der die zukünftige Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlich Dienst in Betreuungseinrichtungen (TVöD-B) regelt. Damit wird der bisherige Weg der einzelvertraglichen Anwendung des TVöD-B durch eine tarifvertragliche Regelung ersetzt und fortgeführt. Diakonie und ver.di folgen dabei dem Wunsch der Beschäftigten. In einer Befragung der Mitarbeiter durch die Gewerkschaft hatten sich im Herbst 2011 über 97 Prozent der Befragten für einen Tarifvertrag ausgesprochen. Er beinhaltet zum Beispiel Bestimmungen über die tarifliche Jahressonderzahlung, die Arbeitszeit, das Leistungsentgelt und die Ergebnisbeteiligung. (…)“ Pressemitteilung von ver.di vom 26.10.2012 weiterlesen »
„Die Diakonie Himmelsthür e.V., die ProWerkstätten Himmelsthür gGmbH sowie die Diakonischen Wohnheime Himmelsthür gGmbH und die Gewerkschaft ver.di haben nach eingehenden Verhandlungen einen Tarifvertrag abgeschlossen, der die zukünftige Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlich Dienst in Betreuungseinrichtungen (TVöD-B) regelt. Damit wird der bisherige Weg der einzelvertraglichen Anwendung des TVöD-B durch weiterlesen »

„Dass die katholische Kirche ihren Mitgliedern nicht so viele Freiheitsrechte zugestehen will, wie es in demokratischen Staaten üblich geworden ist, ist lange bekannt. Dass aber auch die evangelische Diakonie, genau wie die katholische Caritas, ihren Angestellten das Recht auf Streik verbieten möchte, wird erst seit wenigen Jahren wahrgenommen. Tatsächlich tobt der Streit darüber in der Diakonie sogar deutlich heftiger als in der katholischen Kirche. Was auch kein Wunder ist: Schließlich hat sich die Diakonie in weiten Teilen vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) als Referenztarifvertrag verabschiedet…“ Artikel von Christoph Fleischmann weiterlesen »
„Dass die katholische Kirche ihren Mitgliedern nicht so viele Freiheitsrechte zugestehen will, wie es in demokratischen Staaten üblich geworden ist, ist lange bekannt. Dass aber auch die evangelische Diakonie, genau wie die katholische Caritas, ihren Angestellten das Recht auf Streik verbieten möchte, wird erst seit wenigen Jahren wahrgenommen. Tatsächlich tobt weiterlesen »

„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Studie der Diakonie zur Güte ihrer Arbeitsbedingungen als „untauglichen Versuch“ bezeichnet, die Öffentlichkeit über „gravierende Mängel im kirchlichen Arbeitsrecht“ hinwegzutäuschen. Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen seien Arbeitnehmer minderer Rechte. Die von kirchlichen Trägern angewendeten Arbeitsvertragsrichtlinien hätten lediglich empfehlenden Charakter, seien von den Beschäftigten nicht einklagbar, Verstöße würden nicht sanktioniert: „Was die Diakonie mit dem Begriff ‚Tarifbindung‘ betreibt, ist Etikettenschwindel…“ Pressemitteilung von ver.di vom 27.09.2012 weiterlesen »
Quelle:  Pressemitteilung von ver.di vom 27.09.2012 externer Link "Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Studie der Diakonie zur Güte ihrer Arbeitsbedingungen als "untauglichen Versuch" bezeichnet, die Öffentlichkeit über "gravierende Mängel im kirchlichen Arbeitsrecht" hinwegzutäuschen. Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen seien weiterlesen »

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