Gericht erklärt Betriebsratswahl bei Thyssen-Krupp in Duisburg für ungültig

„Die Betriebsratswahl wird für unwirksam erklärt.“ Kurz und knapp verkündete das Arbeitsgericht Duisburg am Donnerstag, dass die Wahl des 39-köpfigen Betriebsrats bei Thyssen-Krupp Steel Europe für das Werk Hamborn/Beeckerwerth unwirksam war. Die Wahl war von vier Mitarbeitern angefochten worden…“ Artikel von Willi Mohrs auf Der Westen vom 11.09.2014 externer Link. Aus dem Text: „(…) In einer Erklärung des Unternehmens hieß es zur Erklärung der strittigen Vorgänge, es sei um eine Veröffentlichung in einem sozialen Netzwerk durch einen Wahlbewerber mit „ausländer-/frauenfeindlicher Tendenz“ gegangen. Nachdem sich Vorgesetzte eingeschaltet hätten, seien zwölf Thyssen-Krupp-Beschäftigte von seiner Liste abgesprungen, berichtete am Mittwoch nach der Urteilsverkündigung Fred Wans, der eine von fünf kandidierenden Listen anführte: „Die haben richtig Angst gehabt.“…“

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=65405
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