Eine Antwort an Anwalt Rolf Geffken, Hamburg

Was lief schief bei Neupack? fragt der Hamburger Anwalt Rolf Geffken in fünf Thesen in einem vierseitigen Papier. Anwalt Geffken gibt in seinem Nachklapp, ein Jahr nach offiziellem Ende des Streiks, die Schuld an der Niederlage dem Soli-Kreis. Dazu eine Stellungnahme von Dieter Wegner, (aktiv bei Jour Fixe Gewerkschaftslinke, früher im Soli-Kreis Neupack), September 2014

Geffken schreibt:Nach der Veröffentlichung der internen Debatten und Dokumente desSoli-Kreises-Neupack“ zu dem 9 Monate dauernden Streik scheint nun klar: Die Berichte offenbaren ein äußerst problematisches Verhältnis der Organisatoren und der Unterstützer des Kreises zum Streikrecht. Schlimmer noch: Die darin zum Ausdruck kommende völlige Verkennung der Dialektik von Recht und Politik sowie von Streikrecht, Rechtsprechung und gewerkschaftlicher Organisation dürfte neben vielen anderen Ursachen eine der Bedingungen gewesen sein, derentwegen der Streik letztendlich erfolglos blieb, ja erfolglos bleiben musste.“

Er stellt die Behauptung auf, alle im Soli-Kreis hätten keine Ahnung gehabt vom Streikrecht und deshalb sei der Streik verloren worden. Herr Geffken war beim Streik nie dabei und hat sich während des Streiks auch nie schlau gemacht, weder bei Streikenden noch bei KollegInnen vom Soli-Kreis. Da befindet er sich im Gegensatz zu seinen Berufskollegen Christian Schoof und Benno Hopmann (Berlin).

Er holt lediglich nach Lektüre des Buches „9 Monate Streik bei Neupack“, herausgegeben von KollegInnen des Soli-Kreises zu seinem besserwisserisch-vernichtenden Urteil aus.

Er läßt die entscheidenden Punkte aus: Der Streik hätte, trotz seiner Schwachpunkte, gewonnen werden können, d.h. Abschluß eines Haustarifvertrages zwischen Eigentümer Krüger und IG BCE,

  • wenn die Streikenden am 24.1.13 nicht wieder reingeschickt worden wären von der IG BCE-Streikleitung in Hannover (Landesbezirksvorsitzender Ralf Becker)
  • wenn die drei Maschinenführer draußen geblieben wären und nicht wieder von der IG BCE-Streikführung wieder reingeschickt worden wären, wenn weitere zwei Maschinenführer das Signal zum Rauskommen erhalten hätten.

Geffken gibt die Schuld an der Niederlage nicht nur dem Soli-Kreis in seiner Beschränkung sondern auch den „Kräfteverhältnissen“.

Damit gehört er zu denen, die die IG BCE-Führung als Verursacher der Niederlage freisprechen.

Ja, wenn die Streikenden und die UnterstützerInnen den großen Berater Geffken gehabt hätten, und nicht Christian Schoop und Benno Hopmann, dann wäre der Streik gewonnen worden, trotz der von ihm konstatierten Kräfteverhältnisse!

Mit seiner Einschätzung beweist er mehr als ein gesundes Selbstbewußtsein.

Es war ganz nett, seine Einschätzung gelesen zu haben, aber wir vom Soli-Kreis bauen weiterhin unsere Einschätzung auf die von uns gemachten Erfahrungen auf.

Wenn er fragt: Was ist schief gelaufen beim Neupack-Streik? So läßt sich mit einer Feststellung antworten: Daß die IG BCE glaubte, einen kleinen renitenten Arbeit“geber“ zur Sozialpartnerschaft zwingen zu können und auf dem Boden der Sozialpartnerschaft besiegen zu können. (Vassiliadis: Wir werden den Kampf gewinnen, koste es was es wolle!).

Nachdem die IG BCE-Führung 43 Jahre keinen Streik angefaßt hatte, wird sie es nach dieser blamablen Niederlage für lange Zeit nicht mehr tun – erst recht nicht bei Neupack.

Herr Geffken schreibt weiter: Schlimmer jedoch als dieses inakzeptable Ergebnis war dessen Rechtfertigung durch die beteiligte Gewerkschaft, den Betriebsrat und die die Streikenden und die die Gewerkschaft beratenden Juristen. Nach übereinstimmender Meinung all dieser Beteiligten soll diese „Regelungsabrede“ immerhin „ein Schritt in die richtige Richtung“ gewesen sein“.

Woher Herr Geffken diese Einschätzung hat, bleibt unklar. Er hat nur Recht, wenn er feststellt, daß die beteiligte Gewerkschaft das Ergebnis rechtfertigt (was denn sonst?!). Auf die Streikenden trifft das durchaus nicht zu! Sie hielten bis zuletzt an ihrer Forderung: „Wir wollen einen Tarifvertrag“ fest, unterstützt vom Soli-Kreis.

Herr Geffken attestiert den Streikunterstützern immerhin eine kritische Position: Die Selbstverständlichkeit, mit der diese Position dargelegt wird, überrascht angesichts der durchaus kritischen Position der Streikunterstützer. Aber sie zeigt, wie wenig bei aller Wortradikalität die eigene Rechtsgläubigkeit reflektiert wird und wohin sie im weiteren Verlauf eines solchen Konfliktes führt, ja hinführen muss. Es ist bemerkenswert, wie sich vor allem die Streikunterstützer durch ihre eigene Rechtsposition zum Streikrecht einmauerten und quasi handlungsunfähig wurden. Das beginnt paradoxer Weise bereits bei der Frage, ob es ein Streikrecht überhaupt g i b t:“

Hiermit bezieht sich Geffken offensichtlich auf den Beitrag von Erik Alfredsson: Zum Streikrecht in Deutschland (S. 38 ff). Es ist die Meinung eines Unterstützers, die wir mit abgedruckt haben. Daraus zu folgern, daß sich „die Streikunterstützer durch ihre eigene Rechtsposition zum Streikrecht einmauerten und quasi handlungsunfähig wurden“ ist schon eine kühne Unterstellung! Aber wenn man nicht dabei war und sich nicht erkundigt, ersetzen Phantasien die Fakten. Der Streikverlauf war immer konkret: Es hat sich negativ auf die Streikbereitschaft ausgewirkt, als das Hamburger Arbeitsgericht die Einstellung der polnischen Streikbrecher erlaubte, auch als dasselbe Gericht die Zeit der Blockaden stark einschränkte bei einer Strafandrohung von 250 000 Euro an die IG BCE-Führung. Mit dieser Summe argumentierten dann mehrere der Funktionäre gern gegenüber den Streikenden. Diese Schläge wirkten auf die Stimmung, aber die Streikenden erholten sich davon wieder und streikten weiter bis zum 24. Januar. Im Streikzelt wurden allerdings keine Debatten geführt über: Dialektik von Recht und Politik sowie von Streikrecht,  Rechtsprechung und gewerkschaftlicher Organisation. Ein Streik ist konkret, die Streikenden wußten, daß die Hauptsache war durchzuhalten und die Organisierung von Aktionen.

Geffken wirft den Streikenden und den KollegInnen vom Soli-Kreis Beschränktheit und Borniertheit vor. Hauptsache, seine Deutung bleibt, da „übersieht“ er dann die Seiten 46 bis 49 im Neupack-Buch, wo es um die Auslegung und Praxis des Streikrechts geht. Er erwähnt auch nicht die Veranstaltung am 13. Februar 2013 im Gewerkschaftshaus, organisiert von von Streikunterstützern von verdi, wo Schristian Schoop und Benno Hopmann zum Streikrecht referierten. (Aber auch da war Herr Geffken nicht da, falls er dabei gewesen wäre, hätte er diesen Beitrag wohl nicht verfaßt. Siehe unten den link und den Beginn des Beitrags von Benno Hopmann: Zum Besseren Schutz des Grundrechts auf Streik).
Fazit: Geffkens Text wäre überflüssig gewesen, falls er beim Streik dabei gewesen wäre und mehr Kenntnisse gehabt hätte, falls er sich vor Verfassung seines Textes schlau gemacht hätte, falls er das Buch sorgfältig gelesen hätte und z.B. den Bericht von Benno Hopmann (siehe unten) gelesen hätte.

Leider kannten wir Herrn Geffkens Maximen nicht:

Das Beispiel Neupack.Streik zeigt, dass eigentlich a l l e in dem oben erwähnten Grundsatzpapier des Verfassers aufgestellten Maximen unberücksichtigt blieben. Der Verfasser ist der festen Überzeugung, dass der Misserfolg dieses Streiks a u c h der mangelnden Reflektion des Verhältnisses von Recht und Politik von Streikrecht und von Streikpraxis zusammenhängt. Dass dabei offenbar auch „kritische“ Juristen die angebliche Erkenntnis verbreiteten, es gäbe in Deutschland gar kein Grundrecht auf Streik, ist politisch und rechtlich nicht zu entschuldigen. Im Normalfall der Rechtsberatung hätten Mandanten für eine solche Falschauskunft ihre Anwälte haftbar machen können.

Zum letzten Satz von Herrn Geffken: Er nimmt sich seine Berufskollegen ja heftig zur Brust. Er muß sich allerdings fragen lassen, warum er diesen Beitrag runtergeschrieben hat, ohne sich über die Sachlage hat aufklären lassen – das lernt schon jeder Zeitungs-Volontär in seinen ersten Berufswochen: Sich schlau machen, bevor man einen Artikel schreibt! Das hätte Geffken bei den Streikenden, bei KollegInnen vom Soli-Kreis machen können, oder sogar bei seinen Berufskollegen, denen er Falschauskünfte unterstellt, für die sie haftbar gemacht werden könnten.

Wir bedauern zutiefst, daß wir die Maximen aus dem Grundsatzpapier nicht befolgt haben, hätten wir das getan, hätten wir alle gemeinsam den Kampf gewonnen!

Ein türkischer Kollege, nachdem er Geffkens Papier gelesen hatte: Alle doof, bloß Geffken schlau!

Ein Kollege, der im Osten seine Erfahrungen nach der Wende gemacht hatte, kommentierte: Ein Besserwessi, keine Ahnung, aber alles besser wissen wollen.

Dieter Wegner, (aktiv bei Jour Fixe Gewerkschaftslinke, früher im Soli-Kreis Neupack), September 2014

 

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