“Ein Signal für Neupack, an den Verhandlungstisch zurückzukehren”

“Die Neupack-Eigentümerfamilie Krüger ist mit dem Versuch gescheitert, unseren Arbeitskampf in Hamburg und Rotenburg zu kriminalisieren. Vor dem Arbeitsgericht in Verden haben wir eindrucksvoll und gerichtsfest darlegen können: Die ohnehin haltlosen Vorwürfe entbehren jeder Grundlage.
Wir werten die Entscheidung auch als deutliches Signal an die Familie Krüger, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um dort eine Lösung zu erreichen.
Damit ist auch klar: Wir kämpfen für unser gutes Recht, für gerechte Einkommen, transparente Entgeltsysteme und bessere Arbeitsbedingungen. Die Eigentümerfamilie Krüger dagegen muss sich vorhalten lassen, mit Anzeigen und Einstweiligen Verfügungen den gerade im Streik unabdingbaren Dialog zwischen den Parteien unterbunden zu haben.
Gleichzeitig hat das Gericht auch eine Entscheidung mit bundesweiter Bedeutung gefällt, die die Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft, des Sozialstaates und der Sozialpartnerschaft berührt: Neupack wollte offenkundig erreichen, dass Streiks nicht spürbar sind. Eine Entscheidung in diesem Sinn allerdings hätte das Recht auf einen Arbeitskampf ausgehöhlt. Das Arbeitsgericht hat bestätigt: Unternehmen und damit auch Neupack müssen, wie es unserer Verfassungsordnung entspricht, betriebliche Einschränkungen im Arbeitskampf akzeptieren.” Kommentar von Rajko Pientka, IG BCE Gewerkschaftssekretär vom 25.01.2013

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