Der Streik bei Neupack: Flexi-Verhandlung vor dem Hamburger Landesarbeitsgericht

JOUR FIXE INFO 8-13 von Dieter Wegner (Soli-Kreis Neupack) vom 6.2.2013

Die IG BCE macht einen Flexi-Streik, ein rein und raus der Belegschaft (augenblicklich sind die Streikenden in Stellingen und Rotenburg wieder draußen, d.h. am Streiken) und das Landesarbeitsgericht (LAG) machte heute eine Flexi-Verhandlung und zwar gründlich: vier Mal rein und raus.

Zuerst das Ergebnis: Der Arbeitsrichter Lesmeister entschied, daß die Streikenden berechtigt sind, alle Arbeitswilligen (das Wort Streikbrecher mochte er nicht in den Mund nehmen), anzusprechen mit dem Ziel, sie zur Teilnahme an dem Streik zu überzeugen und über den Verlauf des Streiks zu informieren. Er machte allerdings eine Zeitbegrenzung: 15 Minuten!
Apodiktisch verkündete er: Blockaden sind auszuschließen. (Aber die hatte sowieso niemand gefordert). Das klang fast so eindringlich wie: Die Revolution ist auszuschließen.
Zu Beginn des Streiks, am 1. Nov. 2012, standen die Streikenden bis zu einer halben Stunde vor den Toren, verwehrten den StreikbrecherInnen den Zugang und verwickelten sie solange in Fragen und belehrten sie über ihr schändliches Tun. Ein Arbeitsrechtsanwalt hatte auf diese Möglichkeit hingewiesen, ein Gewerkschafssekretär stand mit in der Diskussionskette. Das machte Laune, zumindest eine halbe Stunde was Wirksames zu tun. Dann kam die einstweilige Verfügung vom Hamburger Arbeitsgericht mit einer Strafandrohung von 250 000 Euro für die IG BCE!

Heute kam allerdings ein Vorschlag der IG BCE von nur noch 20 Minuten!

Der Grund zur Verhandlung:

Die Geschäftsleitung von Neupack hatte Anfang November eine einstweilige Verfügung vom Hamburger Arbeitsgericht erwirkt, daß die Streik- und Diskussionsketten nicht erlaubt seien. Daraufhin jetzt dieses Verfahren vor dem LAG. (Vor dem Arbeitsgericht in Verden kam die Geschäftsführung mit dem Ansinnen einer einstweiligen Verfügung seinerzeit nicht durch!)
Die Krügers hatten Anfang November vor dem Hamburger Arbeitsgericht nicht nur diesen Sieg errungen sondern nutzten die deutsche Arbeitsrecht-Gesetzgebung und stellten schon Anfang November 28 StreikbrecherInnen aus Kattowitz/Polen ein, als Festbeschäftigte. Diese materiellen Hintergründe wurden in der Verhandlung nicht berücksichtigt, nur die Anwälten der IG BCE, Dr. Braun, erwähnte sie mit einem Satz.

Verlauf der Verhandlung:

Der Saal war viel zu klein, sitzen konnten 28 BesucherInnen und stehen mußten 48 BesucherInnen, es waren etwa zur Hälfte Streikende aus Rotenburg und Stellingen und UnterstützerInnen. Sie erlebten eine teilweise unterhaltsame Aufführung in fünf Akten.
Es begann mit einem kleinen Paukenschlag: Richter Lesmeister hielt einen kurzen Vortrag zu einem Telefonat, daß der Ortsvorsitzende der IG BCE, Jan Eulen mit dem Gerichtpräsidenten, also seinem Vorgesetzten, geführt habe. So ein Vorgehen sei einmalig in der Hamburger Rechtsgeschichte. Er bemühte einen großen Vergleich: Der Chef der Deutschen Bank, Fitschen, habe Ministerpräsident Bouffier angerufen, als die Polizei im vorigen Jahr eine Hausdurchsuchung bei der Deutschen Bank gemacht hatte und er habe versucht, Einfluß auf staatliches Handeln zu nehmen.

Es war eine Flexi-Verhandlung, weil Lesmeister das Verfahren fünf Mal unterbrach, meistens, um dem Anwalt Hermann von Neupack Gelegenheit zu geben „Rücksprache zu halten“. Hermann rief bei seinem Auftraggeber Jens Krüger (72) an, (bei wem denn sonst?) und erhielt neue Anweisungen. Man fragt sich, warum kann Lesmeister nicht entscheiden, daß einer der Krügers vor Gericht erscheint? Es heißt doch so schön: Eigentum verpflichtet. Warum nicht dazu, vor Gericht zu erscheinen? Das würde dem Hohen Gericht und den 76 ZuhörerInnen die dauernden Unterbrechungen erspart haben!

Richter Lesmeister versuchte mehrfach, die Parteien zu überreden, sich in diesem Arbeitskampf auf Streikregeln zu einigen, die sich ja in den letzten Jahrzehnten sehr bewährt hätten. Als das nichts fruchtete, sah er sich gezwungen, den Spruch (siehe oben) zu verkünden, auf den er sichtlich stolz war.

Es war eine Geisterstunde, der wir beiwohnten, fernab den Realitäten der Arbeitswelt, fernab den Interessen der Streikenden, der Streibrecher und der Krüger-family. Richter Lesmeister wies darauf hin, daß er den Streik nur aus den Medien und den gerichtlichen Unterlagen kenne. Vor seinem Geiste standen die formal Gleichberechtigten, die Millionäre der Krüger-family und die streikenden prekär Beschäftigten und er hatte nun ein gerechtes Urteil zu fällen. Gnädig gestand er den Streikenden 15 Minuten zu, die Streikbrecher „zu behindern“, um sie zu informieren. Er urteilte im Geiste des Spruchs: Reiche und Bettler haben das gleiche Recht unter Brücken zu schlafen. Was anderes war nicht zu erwarten. Erst, wenn die Arbeiterklasse in Kämpfen erstarkt ändert sich was.

Zu der 15 Minuten Aufhalte-Erlaubnis

Zu Beginn des Streiks, am 1. Nov. 2012, hatten die Streikenden noch bis zu einer halben Stunde vor den Toren gestanden und den StreikbrecherInnen den Zugang verwehrt, um ihnen Fragen zu stellen, sie zu informieren, auch über ihr schändliches Tun. Ein Arbeitsrechtsanwalt hatte auf diese Möglichkeit hingewiesen, ein Gewerkschafssekretär stand mit in der Diskussionskette.
Jetzt also von vornherein der Vorschlag der IG BCE von nur noch 20 Minuten!
Richter Lesmeister blieb noch darunter: 15 Minuten. Falls der IG BCE-Ortsvorsitzende Jan Eulen nicht das Sakrileg begangen hätte, den Gerichtspräsidenten anzurufen, hätte Lesmeister vielleicht 20 Minuten erlaubt?

Nach der Verhandlung wurde unter den Streikenden diskutiert, ob die IG BCE in Zukunft Stopp-Uhren verteilen wird, oder ob die Streikenden ihre eigenen Wecker mitbringen müssen von zu Hause.

Resumee:

Die UnterstützerInnen wurden nicht erwähnt. Alles, was ausgehandelt wurde, gilt nur für die Streikenden!
Die Frage ist: Wenn nicht nur 60-70 UnterstützerInnen vor den vier Toren stehen sondern 500 KollegInnen mehr aus Hamburger Betrieben – nicht nur IG BCE-KollegInnen – und alle keine Stoppuhren dabei haben. Das dürfte neue Denkanstöße für Polizei und Gerichte geben.

Dieter WegnerSoli-Kreis Neupack
Kontakt: soli-kreis@gmx.de
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