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Updated: 18.12.2012 16:09

IXION

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Bericht vom Prozess am 09.01.2009 new

Der Prozess vor dem Arbeitsgericht Hamburg am 9.1.2009 endete mit einen Versäumnisurteil zugunsten des Kollegen. Der Anwalt von IXION und deren Geschäftsführer sagten den Termin kurzfristig ab. Angeblich warten sie Unterlagen der Staatsanwaltschaft ab um dann Stellung zu beziehen. Um welches Verfahren es dabei geht oder ob es nur eine Ausrede war, ist nicht bekannt. Das Arbeitsverhältnis des Kollegen besteht zu unveränderten Bedingungen weiter, d.h., zu den den Bedingungen des alten Arbeitsvertrages und als Elektriker. Gegen das Urteil hat IXION keinen Widerspruch eingelegt. Allerdings wird er nicht beschäftigt, sondern auf Kurzarbeit „0“ gesetzt. Diese Maßnahme soll für mindestens sechs Monate gelten mit der Aussicht auf eine Verlängerung auf 18 Monate…Bericht von Unterstützer- und ProzessbegleiterInnen vom 01.02.2009

Bericht von der Güteverhandlung wegen fristloser Kündigung eines Kollegen durch die Firma IXION am 4.11.2008

"Die Verhandlung war wieder gut besucht. Vielen Dank für die solidarische Unterstützung. Der Prozess verlief in etwa wie erwartet. Von Kapitalistenseite erschien nur der arrogant auftretende Anwalt. Die fristlose Kündigung ist wahrscheinlich schon formell nicht haltbar, weil die Frist nach dem Ausscheiden des Kollegen aus dem Betriebsrat überschritten wurde. Mit dem Hinweis des Richters auf die bei allen bisherigen Prozessen anwesende Öffentlichkeit, hat wahrscheinlich auch die Begründung der Kündigung (Autor des LabourNet-Berichtes) keinen Bestand. Ob der Inhalt des LabourNet-Berichtes überhaupt beleidigend und verleumderisch ist, ist selbst für das Gericht fraglich. Es sieht also gut aus für den Kollegen und mal wieder schlecht für IXION. (...) Die Güteverhandlung war damit gescheitert. Der Termin für die mündliche Verhandlung, in der es dann auch die "Beweisführung" der fristlosen Kündigung gehen wird, ist anberaumt für: Freitag 9. Januar 2009 um 13:30 Uhr im Saal 109 beim Arbeitsgericht Hamburg, Osterbekstraße 96..." Bericht von UnterstützerInnen und ProzessbegleiterInnen vom 09.11.2008

Bericht vom Prozess um fristlose Verdachtskündigung eines Betriebsratsmitgliedes vom 7. Oktober 2008

Der Prozeß gegen den Kollegen fand am 7.10. statt. Der Gerichtssaal war voll. Vielen Dank an die UnterstützerInnen und die anwesende Schulklasse. Der Kollege und sein Anwalt, aber auch der Richter thematisierten die erneute fristlose Kündigung. Peinlich das Auftreten des Rechtsbeistandes der Firma IXION von der Kanzlei KMP Rechtsanwälte Stoltenberg, Korten & Partner. Sie schickten einen "Ersatzanwalt" der genau instruiert worden ist, was er sagen darf, nämlich dass der Kollege nicht mehr Mitglied des Betriebsrates ist und damit das Verfahren keinen Bestand mehr hatte. Das war aber allen Prozeßbeteiligten schon vorher klar. Zu der erneuten Kündigung dürfe er sich nicht äußern! Der Richter teilte dem "Boten" mit, dass die Kündigung des Kollegen auf schwachen Füßen stehe. Bei den vorherigen Prozessen gegen den Kollegen wäre immer Öffentlichkeit anwesend gewesen, von daher muß der Kollege nicht der Autor des Berichtes im LabourNet sein. Selbst wenn der Kollege der Autor wäre, würde er bezweifeln, dass die Kündigung haltbar sei. Die Geschichte geht jetzt in die nächste Runde. Für die Kündigungsschutzklage steht der Termin für die Güteverhandlung am 4.11.2008. Der bisherige Verlauf sämtlicher Prozesse von Arbeitern gegen IXION, aber auch der gegen das LabourNet haben gezeigt, dass Öffentlichkeit eine nicht zu unterschätzende Waffe gegen kapitalistische Repression ist. Güteverhandlung wegen fristloser Kündigung eines Kollegen durch die Firma IXION: Dienstag, 4. November 2008, 11:00 Uhr, Saal 109, Arbeitsgericht Hamburg, Osterbekstr. 96

Prozess um fristlose Verdachtskündigung eines Betriebsratsmitgliedes nun am 7. Oktober 2008

"Der Prozess vor dem Arbeitsgericht Hamburg, in dem die IXION-Kapitalisten die Zustimmung zur fristlosen Verdachtskündigung eines Betriebsratsmitgliedes erwirken wollen, ist nun für den 7. Oktober, 9:15 Uhr, Saal 109 (Hamburg, Osterbekstraße 96) anberaumt worden." Bericht von UnterstützerInnen und ProzessbegleiterInnen vom 20.9.08. Aus dem Text: ".Da es bei der Entlassung des Kollegen darum geht, Berichterstattung um betriebliche Konflikte zu unterdrücken, ist es wichtig, in dem Prozess Öffentlichkeit herzustellen. Bei dem Termin am 7.10. handelt es sich um einen Gütetermin, der den eigentlichen Arbeitsgerichtsverfahren zwecks "gütlicher Einigung" vorgeschaltet ist. Es geht also nicht um die Klärung und rechtliche Würdigung der Kündigung, was in einem späteren Kammertermin erfolgt. Zeigt eine Seite der Prozessbeteiligten kein Interesse an einer "gütlichen Einigung", ist der Termin nach 10 Minuten mit der Festlegung des Kammertermins beendet. Trotzdem ist Öffentlichkeit auch bei diesen Termin notwendig - damit IXION merkt, dass ihr Treiben nicht unbeobachtet bleibt."

Ixion kontaktscheu

Bericht eines Beschäftigten vom 20.08.2008. Aus dem Text: ".Weiter wird er verdächtigt, der Autor des neuen Berichts im Labournet zu sein. Dafür gäbe es Beweise, die aber nicht geäußert wurden. (..) Mit diesen Begründungen wurde dem Betriebsrat eine fristlose Verdachtskündigung des Kollegen vorgelegt. Der Betriebsrat hat der Kündigung nicht zugestimmt. Da der Kollege selbst Mitglied im Betriebsrat ist, versucht IXION jetzt die Zustimmung zur fristlosen Kündigung per Arbeitsgerichtsbeschluss zu erwirken. Der Kollege ist seit dem 14.7. von der Arbeit frei gestellt. Prozess wegen Zustimmung zur fristlosen Kündigung des Betriebsratsmitgliedes durch das Arbeitsgericht: 27.August um 10:30 Uhr, Raum 116, Arbeitsgericht Hamburg, Osterbekstrasse 96. Um Öffentlichkeit wird gebeten."

»»»»»»» Prozeßtermin 27.08.2008 aufgehoben «««««««
Das Gericht hat den Prozeßtermin wegen Zustimmung zur fristlosen Kündigung des Betriebsratsmitgliedes durch das Arbeitsgericht für Mittwoch 27. August ohne Begründung aufgehoben!!!! Weitere Infos folgen!
Redaktion LabourNet Germany, Samstag 23.08.2008

Es handelt sich bei diesem Beitrag um eine aktualisierte Fortschreibung des Beitrags "Überraschung bei Ixion" - Bericht eines Beschäftigten vom 25.06.2008. Siehe dazu:

  • Die Fötuskapitalisten - Die Rache von Ixion: Betriebsrat fristlos gekündigt
    "Wie die Redaktion des LabourNet Germany erfuhr, soll ein Betriebsratsmitglied der Firma IXION fristlos gekündigt werden. Angeblich ist er der Autor des erneuten Berichts über IXION vom 25.6., weil der Bericht Informationen enthält, die nur er wissen könnte. Tatsächlich beinhaltet der Bericht die Informationen eines öffentlichen Arbeitsprozesses des Kollegen am 20.6. und die Ergebnisse einer anschließenden kollektiven Diskussion über den Verlauf des Prozesses. (.) Wir sind diejenigen, an die Sie sich zu halten haben und unsere Namen kennen Sie. Und die unserer Anwälte auch." Kommentar von Mag Wompel und Ralf Pandorf (Redaktion LabourNet Germany) vom 20.8.08

Überraschung bei Ixion

"Mehrfach habe ich ja über die Entlassungen bei der Hamburger Maschinenbaufirma IXION berichtet. Mehrere betroffene Kollegen haben Kündigungsschutzklage erhoben und haben die Prozesse kollektiv geführt. Sollte es zu außergerichtlichen Lösung kommen, sollte diese für Alle gelten. IXION hat ein halbes Jahr kaum reagiert und die Prozesse mehrfach platzen lassen. Erst nachdem die Betroffenen im März/April auch im Betrieb verstärkt als Gruppe aufgetreten waren und deutlich gemacht haben, dass sie bereit sind weiter im Betrieb zu arbeiten, weil sie die Prozesse gewinnen werden, reagiert IXION im ersten Kündigungsschutzprozeß überraschend mit einem Einigungsangebot." Bericht eines Beschäftigten vom 25.06.2008

Neues zu Ixion - Auf dem Weg zur Firmenschließung?

Bericht eines Beschäftigten vom 27.2.2008

Erpressung bei Lohn und Arbeitsbedingungen mit Hindernissen

"So reibungslos wie die Kapitalisten es sich vorstellen klappt das nicht immer mit Angriffen auf Lohnbestandteile und Arbeitsbedingungen. Diese Erfahrung muß zur Zeit der Hamburger Hersteller von Werkzeugmaschinen IXION machen. Gegen ihre Pläne, die 40-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich einzuführen, den Urlaub um eine Woche zu kürzen und das Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu streichen kommt es zwar nicht zu einem offenen Arbeitskonflikt, aber eine ordentliche Minderheit sperrt sich beharrlich gegen die Maßnahmen. Es ist anzunehmen, das dieser Konflikt als Beispiel dafür dient, wie sie viel häufiger in sogenannten mittelständigen Unternehmen vorkommen - jenseits der öffentlich wirksamen Konflikte in Großbetrieben." Bericht eines Beschäftigten vom 20.06.2006

Nachdem wir im Ermittlungsverfahren der Polizei Hamburg gegen Unbekannt im Februar 2007 von unserem Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht machten und uns weigerten, den Urheber des bei uns anonym veröffentlichten Textes zu nennen, fordert nun das Unternehmen direkt von uns, den Text zu entfernen und auch künftig "die Veröffentlichung anonymer Berichte über unsere Mandantinnen" zu unterlassen.
Bis zur Klärung des Sachverhalts waren wir gezwungen, inkrimierte Behauptungen zu entfernen, für die uns bislang keine Beweise vorliegen. Die Entfernung der Passagen erfolgt nur vorläufig, unter Vorbehalt und ohne Anerkennung der Rechtspflicht.
Wir brauchen hierfür Eure Hilfe und bitten Beschäftigte von Ixion, Kontakt zu uns aufzunehmen!
Wir brauchen dringend belegbare Informationen zu einigen Fragen der Entlohnung und der Arbeitsbedingungen im Jahre 2006 und wenn möglich auch die heutige Situation! Parallel bemühen wir uns, den Betriebsrat zu erreichen und sind auch da für jede Hilfe dankbar!
In zwei Punkten jedoch lassen wir uns nicht beirren, egal um welches Unternehmen es sich handelt:

  • Der im Titel beanstandete Begriff der "Erpressung" ist eindeutig nicht im Sinne rechtswidriger Vermögensvorteile nach § 253 Abs. 1 StGB benutzt, sondern im landläufigen Sinne der leider alltäglichen Nutzung der bestehenden ökonomischen Macht angesichts der Lohnabhängigkeit. Nicht nur Belegschaften mit sog. Standortsicherungsverträgen wissen sofort, was mit "Erpressung" gemeint ist.
  • Zudem fühlt man sich durch die Bezeichnung "Kapitalisten" beleidigt. Es freut uns, wenn "Der Ausdruck `Kapitalisten` (.) im allgemeinen Sprachgebrauch ein eindeutig negatives Werturteil" beinhaltet, denn es ist ein Zeichen, dass unsere - und nicht nur unsere - Kritik fruchtet. Dass diese Tatsachenbeschreibung gegenüber einem Besitzer von Produktionsmitteln "eine strafbare Beleidigung im Sinne des § 185 StGB" darstellen soll, möchten wir unbedingt gerichtlich festgestellt sehen, es könnte der Anfang vom Ende des Kapitalismus sein..
  • Siehe dazu das Special "Ixion & Co verklagen LabourNet - Dokumentation eines Sieges gegen Zensurversuch"

IXION und der Umgang mit seinen Betriebsräten

  • Der 1. Prozesstag
    "Heute [16.05.2006; Red.] fand der erste Prozeß statt. Er hatte an Bedeutung verloren, weil der Kollege, um den es ging seit Montag, 15.5., nicht mehr Betriebsrat ist. An diesem Tag fand die Wahl zum neuen Betriebsrat statt, in den der Kollege nicht mehr gewählt wurde. Er ist Ersatzmitglied geworden. Die Umstände, warum er nicht mehr in den Betriebsrat gewählt wurde, hat mit den besonderen Umständen, unter denen die Wahl stattgefunden hat, zu tun. Darauf kann ich jetzt nicht genauer eingehen. Da er nun kein betrieblicher Funktionsträger mehr ist, gilt zwar der besondere Kündigungsschutz für Betriebsräte für 12 Monate fort. Gegen ihn kann jetzt aber eine außerordentliche (Änderungs)kündigung ausgestellt werden, zu der der bestehende Betriebsrat "nur" noch gehört werden muß. Als Funktionsträger müßte ihr zugestimmt werden. Auf eine Kündigungsschutzklage hat das rechtlich keine Auswirkung. Damit hatte das Verfahren an Bedeutung verloren, den es vergangene Woche noch gehabt hätte. Dann wäre es um die Möglichkeit gegangen, einen amtierenden Betriebsrat kündigen zu können. Die Verfahren am 17. und 24.5. wurden daraufhin von der Geschäftsleitung gecancelt und finden nicht statt. Gegen alle Vier, sowie zwei weitere der Nichtunterschreiber, die zum Betriebsrat kandidierten und damit einen besonderen Kündigungsschutz erworben hatten, wird nun eine außerordentliche Änderungskündigung erwartet. Die Auseinandersetzung geht damit in eine neue Runde." Bericht eines Beschäftigten bei IXION vom 16.05.2006
  • IXION-Aushebelung des Kündigungsschutzes für Betriebsräte! "So reibungslos wie die Kapitalisten es sich vorstellen klappt das nicht immer mit Angriffen auf Lohnbestandteile und Arbeitsbedingungen. Diese Erfahrung muß zur Zeit der Hamburger Hersteller von Werkzeugmaschinen IXION machen. Gegen ihre Pläne, die 40-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich einzuführen, den Urlaub um eine Woche zu kürzen und das Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu streichen kommt es zwar nicht zu einem offenen Arbeitskonflikt, aber eine gesunde Minderheit sperrt sich beharrlich gegen die Maßnahmen. Es ist anzunehmen, das dieser Konflikt als Beispiel dafür dient, wie sie viel häufiger in sogenannten mittelständigen Unternehmen vorkommen - jenseits der öffentlich wirksamen Konflikte in Großbetrieben." Bericht eines Beschäftigten vom 11.05.2006. Es gibt auch schon Termine für die daraus resultierenden Arbeitsgerichtsprozesse. 16.05.: 9:45 Uhr Saal 314; 17.05.: 11:45 Uhr Saal 116; 17.05.: 12:15 Uhr Saal 116; 24.05.: 10:45 Uhr Saal 314.Alle Termine vor Arbeitsgericht Hamburg, Osterbekstr. 96 in 22083 Hamburg
Specials

Ixion & Co verklagen LabourNet - Dokumentation eines Sieges gegen Zensurversuch

Keine Zensur für LabourNet

siehe auch

Alstom

CNH Berlin- Spandau

Grohe

Kone Rolltreppenfertigung in Hattingen

Druckmaschinen- hersteller König und Bauer, Berlin

Heidelberger Druckmaschinen in Kiel

Babcock Borsig

Sonstiger Maschinenbau


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