Bundessozialgericht gibt Gefangenem Recht: Bundesagentur für Arbeit muss nachzahlen

Kampf gegen Knastarbeit„… Wie bereits berichtet haben wir als Soligruppe Jena der Gefangenen-Gewerkschaft einen inhaftierten Kollegen in seiner Klage gegen die Bundesagentur für Arbeit unterstützt. Dazu haben wir am 2. September auch eine Kundgebung vorm Jenaer Arbeitsamt durchgeführt. Am 12. September begleiteten wir unseren Kollegen zum Bundessozialgericht nach Kassel. Er forderte von der Bundesagentur für Arbeit, ihm ALG I nachzuzahlen. Diese hatte ihm 2012 bei der Berechnung der Anwartschaft auf ALG I die arbeitsfreien Samstage, Sonntage und Feiertage abgezogen, sodass sein Antrag auf ALG I trotz erfüllter Anwartschaft abgelehnt wurde. Das Bundessozialgericht entschied nach halbstündiger Verhandlung und geheimer Beratung zugunsten unseres Kollegen. Es erklärte die Praxis der Bundesagentur für Arbeit, den inhaftierten Arbeiter_innen die Wochenenden und Feiertage bei der Bemessung der Anwartschaft auf ALG I nicht anzurechnen, für rechtswidrig. Dabei betonte es das Prinzip, die inhaftierten und nicht-inhaftierten Arbeiter_innen möglichst gleichzustellen…“ Mitteilung der Gefangenen-Gewerkschaft Bundesweite Organisation (GGBO) vom 16. September 2017 externer Link

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