Urteil: Zeitungsverlag muss Journalisten angemessen bezahlen, auch nachträglich

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in zweiter Instanz einen Zeitungsverlag verurteilt, einen freien Journalisten entsprechend den Vergütungsregeln für Tageszeitungen zu bezahlen – und das sogar rückwirkend.Wie das Gericht in einer Pressemitteilung erläutert, ging es in dem Verfahren um die Klage eines freien Journalisten auf nachträgliche, ergänzende Vergütung für Wort- und Bildbeiträge, die er zehn Jahre lang für die „Pforzheimer Zeitung“ anfertigte. Zwischen 2001 und Oktober 2011 war er in freier Mitarbeit für mehrere Ressorts der Zeitung tätig. Es habe keinen schriftlichen Vertrag gegeben, der geregelt hätte, wie weit er der Zeitung Rechte einräumt und zu welchem Honorar…“ Artikel von Henry Steinhau vom 17.02.2015 auf dem Portal iRights.info externer Link

Aus dem Text: „Bemerkenswert an diesem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist auch, dass das Gericht die Ansprüche des freien Journalisten nicht mit dem Datum verknüpfte, an dem die gemeinsamen Vergütungsregelungen in Kraft getreten sind, also dem 1. Februar 2010, sondern auch davor liegende Zeiträume berücksichtigte. Wörtlich heißt es dazu in der Pressemitteilung des Gerichts:Die getroffenen Vergütungsregelungen begründeten Indizwirkung für die Höhe einer angemessenen Vergütung auch für solche Zeiträume, die nicht allzu weit vor dem Inkrafttreten der Regelungen liegen…“

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