Landwirtschaft: Wechselhaft! – Überprüfung des Mindestentgelts

„Zum Ende der Spargelsaison sprachen Vertreter der IG BAU die Saisonkräfte direkt auf dem Feld beziehungsweise an den Verkaufsständen. Angetroffen wurden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Polen, Kroatien, Ungarn und Rumänien, welche sich vor allem als Erntehelfer verdingen. Mit großem Interesse lasen sie die in der jeweiligen Landessprache überreichten Flyer „Neue Regeln in der Landwirtschaft“, welcher das Mindestentgelt aufzeigt und einige arbeitsrechtliche Informationen beinhaltet. Es wurde festgestellt, dass für den größten Teil der angetroffenen Saisonkräfte das Mindestentgelt von zurzeit 7,40 Euro pro Stunde gezahlt wird. Für manche ist das Mindestentgelt ein höherer Lohn im Vergleich zum Vorjahr, manche bekamen sogar einen Stundenlohn über dem Mindestentgelt. Leider gab es aber auch Aussagen von landwirtschaftlichen Saisonkräften, welche nicht das Mindestentgelt erhalten. Zum Beispiel wurde mitgeteilt, dass Verkäuferinnen an den landwirtschaftlichen Verkaufsständen Fahrzeiten nicht bezahlt bekommen, und von ihren Stunden Zeit für nicht genommene Pausen abgezogen werden. Auch erhalten manche Erntehelfer, wenn sie Akkord arbeiten, Verdienste, die unter dem Mindestentgelt liegen…“ Beitrag von Ralf Helwerth bei der IG BAU vom 23.06.2015 externer Link

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