ver.di lehnt Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten (GdG) ab

Dossier

GdG - Gewerkschaft der GewerkschaftsbeschäftigtenDie Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) lehnt Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten (GdG) ab. Wie bisher will ver.di will auch künftig keine Tarifverträge für die eigenen Beschäftigten abschließen: „… Die Arbeitsbedingungen und Gehälter werden in Betriebsvereinbarungen zwischen dem Gesamtbetriebsrat und dem Bundesvorstand von ver.di geregelt. Solche betrieblichen statt tarifvertraglichen Regelungen werden von ver.di in den übrigen Betrieben und Dienststellen strikt abgelehnt. Die aktuelle Entgeltvereinbarung bei ver.di läuft zum 31. Mai 2016 aus. Die GdG hat den Bundesvorstand von ver.di am 07.04.2016 zu Tarifverhandlungen aufgefordert und gleichzeitig ihre Forderungen, die von der Tarifkommission einstimmig beschlossen wurden, übermittelt. Die GdG fordert für ihre Mitglieder bei ver.di eine Erhöhung der Gehälter um 6,5% bei einer Laufzeit von 12 Monaten, einen Tarifvertrag über eine Altersteilzeitregelung sowie einen Ta-rifvertrag über eine betriebliche Altersvorsorge mit einer arbeitgeberseitigen Zuführung von 6% des jährlichen Bruttoeinkommens mit einer Mindestverzinsungsgarantie. Dies sind alles auch Forderungen von ver.di, die sie zurecht in vielen Tarifbereichen vertritt. Mit Schreiben vom 11.04.2016 hat das für Personal zuständige Mitglied des Bundesvorstandes der GdG mitgeteilt, dass ver.di nicht in Tarifverhandlungen mit der GdG eintreten werde…“ Pressemitteilung vom 14.4.2016 der Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten (GdG) – der Vorstand der GdG wird in seiner nächsten Sitzung am 22.04.2016 über das weitere Vorgehen entscheiden. Siehe dazu neu:

  • Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten fordert für die Beschäftigten der ver.di eine Corona-Prämie und einen Altersteilzeittarifvertrag New
    Die Arbeitsbelastungen sind für viele Beschäftigten durch die Corona-Pandemie derzeit enorm. ver.di verkündete im November 2020 voller Stolz den Abschluss von Corona-Sonderprämien durch Tarifverträge u.a. für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen, der Bundesagentur für Arbeit und in einigen kommunalen Verkehrsbetrieben. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten (GdG), Bernhard Stracke, beglückwünscht ver.di und die betroffenen Beschäftigten zu diesen Tarifabschlüssen. Die Arbeitsbelastung der Beschäftigten bei ver.di ist durch die COVID-19-Pandemie ebenfalls enorm hoch. Alle ver.di-Beschäftigten haben am 4. November 2020 einen Brief vom Vorsitzenden Frank Werneke erhalten. In dem Schreiben geht er auf die Arbeitsbelastung in der Zeit der Pandemie und die künftigen Arbeitsanforderungen ein und dankt für die geleistete Arbeit. Eine Prämienzahlung ist nicht angekündigt oder in Aussicht gestellt. (…) Die GdG hat den Bundesvorstand der ver.di mit Schreiben vom 16.11.2020 zu Tarifverhandlungen über eine Sonderzahlung („Corona-Prämie“) aufgefordert. Weiterhin hat die GdG erneut einen Tarifvertrag über Altersteilzeit gefordert. ver.di lehnte erst vor wenigen Tagen gegenüber dem ver.di-Gesamtbetriebsrat Verhandlungen über eine Altersteilzeit-Betriebsvereinbarung strikt ab. Damit war weder das Bitten des GBR erfolgreich noch fast 600 Unterschriften von ver.di-Beschäftigten für ATZ im Betrieb ver.di…“ Pressemitteilung der GdG vom 23.11.2020 
  • Es bleibt dabei, ver.di will auch künftig keine Tarifverträge für die eigenen Beschäftigten abschließen; Entgeltverhandlungen mit dem Gesamtbetriebsrat mit bescheidenem Ergebnis abgeschlossen 
    “Nachdem der Bundeskongress der ver.di im September 2019 wiederholt die Satzungsänderung zum Abschluss von Tarifverträgen für die Beschäftigten abgelehnt hat, bleibt es  dabei, der Bundesvorstand verhandelt gemäß § 73.2 der ver.di-Satzung die  Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten mit Ausnahme der Wahlangestellten mit dem  Gesamtbetriebsrat. Das Verhandlungsergebnis vom Februar 2020 ergab eine lineare Erhöhung von 2% ab 01.01.2020 und 1,5% zum 01.01.2021 bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Gefordert hatte der Gesamtbetriebsrat 4%, mindestens jedoch 150 € im Monat bei einer Laufzeit von 12  Monaten.  Damit hat ver.di das selbst gesetzte Ziel für 2020, eine offensive Lohnpolitik mit kräftigen  Reallohnerhöhungen im eigenen Betrieb mit Abstand verfehlt. Das Verhandlungsergebnis wird gerade einmal die Preissteigerungsrate für die beiden Jahren ausgleichen. „Damit dürfte dieses Ergebnis zu den schlechtesten der von ver.di erreichten Abschlüssen werden“, so der Vorsitzende der Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten (GdG) Bernhard Stracke. „Solche Ergebnisse kommen halt zustande, wenn Betriebsparteien  untereinander Entgeltverhandlungen über eine Betriebsvereinbarung tätigen und nicht der Arbeitgeber mit der Gewerkschaft einen Tarifvertrag verhandelt, so Stracke. Daher trifft die Behauptung von ver.di, Gehaltserhöhungen fallen über Tarifverträge höher aus als in  Betrieben wo es keine Tarifverträge gibt, leider bei ver.di zu.“ Pressemitteilung vom 20.03.2020 der Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten externer Link
  • [GdG] ver.di mutet den eigenen Beschäftigten Reallohnverlust zu, Tarifvertrag wird weiterhin abgelehnt 
    Es bleibt dabei: Bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gibt es keine Tarifverträge für deren Beschäftigte. Ver.di verhandelt die Arbeitsbedingungen einschließlich der Bezahlung mit dem nicht zum Streikaufruf befugten Gesamtbetriebsrat und schließt nur Betriebsvereinbarungen ab. Ein Verfahren, welches ver.di in den von ihr betreuten Betrieben und Dienststellen (z.B. Ama-zon, Kirchen) scharf kritisiert. Mit Verwunderung hat der Vorstand der Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten (GdG) die Informationen des Gesamtbetriebsrates (GBR) und der Personalabteilung über das Verhandlungsergebnis für den Zeitraum 01.10.2018 bis 31.12.2019 zur Kenntnis genommen. Die Vereinbarung, der mittlerweile sowohl der Bundesvorstand als auch der Gesamtbetriebsrat zugestimmt haben, sieht eine Erhöhung der Gehälter von 2,2% bei einer Laufzeit von 15 Monaten vor. Weiterhin wird als „soziale“ Komponente das Urlaubsgeld für alle Gehaltsgruppen um 116 Euro erhöht. (…) Da bleibt dann eine nominale Erhöhung der Gehälter zwischen 1,52 % und 1,47 % je nach Vergütungsgruppe. Damit verordnen Bundesvorstand und Gesamtbetriebsrat der Belegschaft einen Reallohnverlust, der sich nicht nur bis Ende 2019 in den Portemonnaies der ver.di-Beschäftigten, sondern leider später auch noch mal bei deren Rente auswirken wird.
    Insgesamt ist dies keinesfalls eine „Wertschätzung für die Leistungen und Einsatzbereitschaft“ der Beschäftigten. Es ist der Ausdruck unbegrenzter Arbeitgeberdominanz und angesichts der erneut gestiegenen Beitragseinnahmen eine Verhöhnung der ver.di-Beschäftigten. (…) Die GdG hatte ver.di am 19.07.2018 schriftlich zu Tarifverhandlungen über einen Entgelt- und einen Altersteilzeit-Tarifvertrag aufgefordert. „Wie in den letzten Jahren weigert sich ver.di, für die eigenen Beschäftigten Tarifverträge abzuschließen und mit der GdG in Tarifverhandlungen einzutreten“, so der Vorsitzende Bernhard Stracke. „Wir bedauern, dass dieses Ergebnis zu den schlechtesten der von ver.di im Jahre 2018 erreichten gehören wird “, so Stracke
    …“ Pressemitteilung der der Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten (GdG) vom 10.12.2018
  • Es bleibt dabei: ver.di will auch künftig keine Tarifverträge für die eigenen Beschäftigten abschließen; Manteltarifverhandlungen mit der GdG abgelehnt
    „… Die Arbeitsbedingungen und Gehälter werden in Betriebsvereinbarungen zwischen dem Gesamtbetriebsrat (GBR) und dem Bundesvorstand (BuVo) von ver.di geregelt. Solche betrieblichen statt tarifvertraglichen Regelungen werden von ver.di in allen übrigen Betrieben und Dienststellen zu Recht strikt abgelehnt, weil Betriebsräte mangels Streikbefugnis nicht auf Augenhöhe mit den Arbeitgebern agieren können. ver.di ist der einzige Betrieb in Deutschland, der seine Tarifunwilligkeit sogar in seiner Satzung festgezurrt hat. Laut ver.di-news vom 21.01.2017 wurden in 2016 Tarifabschlüsse im Durchschnitt von 2,5% erreicht. Daran muss sich auch ver.di messen lassen. Das Ergebnis für die eigenen Beschäftigten (Laufzeit 28 Monate) betrug jedoch auf eine Laufzeit von 12 Monaten umgerechnet lediglich 0,73%. (…) Der ver.di-BuVo hatte die Vereinbarung zu den Allgemeinen Arbeitsbedingungen (AAB, in tarifgebundenen Betrieben heißt dies Manteltarifvertrag) gekündigt. Zwischen BuVo und GBR wurde nun vereinbart, dass es künftig zweierlei Arbeitszeiten in der Belegschaft gibt: Vollzeitbeschäftigte, die ab dem 01.01.2017 bei ver.di eingestellt werden, müssen jede Woche drei Stunden länger arbeiten als der Rest der Belegschaft. (…) Die GdG fordert weiterhin Tarifverträge für die Beschäftigten in den Gewerkschaftsbetrieben und wird den Vorgang ver.di in der nächsten Mitgliederversammlung im Mai 2017 beraten und entsprechende Beschlüsse fassen.“ Pressemitteilung vom 28.02.2017
  • Die Guten zahlen schlecht
    Für Kindergärtnerinnen und Müllmänner hat Verdi in diesem Jahr schon ein ordentliches Gehaltsplus ausgehandelt. Doch bei den eigenen Leuten knausert die Gewerkschaft: jährlich nur 0,73 Prozent mehr Geld gibt es für Verdi-Angestellte. Vergeblich hatten sie ihre Gewerkschaft bestreikt. (…) Dabei hatte die GdG Druck gemacht und alle Verdi-Beschäftigten zum Ausstand gegen den eigenen, streikerprobten Arbeitgeber aufgerufen. Am Montag, den 11. Juli, traten bundesweit rund 1000 Verdi-Beschäftigte zeitweilig in den Warnstreik, was in diesem Umfang ein Novum in der Geschichte von Verdi sein dürfte. Allein zur zentralen Protestkundgebung beim Frankfurter Gewerkschaftshaus kamen allein rund 500 Mitarbeiter. (…) Grandt weist auch die Kritik am Fehlen eines Tarifvertrags zurück: „Die Abschlüsse, die der Gesamtbetriebsrat mit dem Arbeitgeber ver.di abschließt, sind tarifvertragsersetzend und wirken tatsächlich wie Tarifverträge – also bei einer Kündigung, egal durch welche Partei, auch mit einer Nachwirkung“, betont sie. Für deren Durchsetzung könne der Gesamtbetriebsrat, anders als Betriebsräte in anderen Unternehmen, notfalls auch zum Streik aufrufen, ergänzt sie. Dagegen schließt die Verdi-Personalchefin aus, dass bei künftigen Entgeltverhandlungen neben dem Gesamtbetriebsrat auch unabhängige Gewerkschaftsvertreter mit am Tisch sitzen. Das Bundesarbeitsgericht habe 2006 festgestellt, betont sie, dass die GdG „nicht tariffähig ist“...“ Artikel von Jürgen Lessat in der KONTEXT:Wochenzeitung vom 03.08.2016 externer Link

    • Nachtrag vom 30.8.2016: „Mit Schreiben vom 29. August 2016 an die Vorsitzende des Gewerkschaftsrates, Monika Brandl, und den ver.di-Vorsitzenden, Frank Bsirske, hat unsere Kollegin Ute Grandt mitgeteilt, dass sie von ihrer Funktion als Mitglied des Bundesvorstands von ver.di mit Wirkung vom 1. September 2016 zurücktritt.“ – aus einer e-mail der Büroleiterin des Vorsitzenden an alle ver.di-Beschäftigten
  • Genosse Ausbeuter. Dass sie von ihren eigenen Mitarbeitern bestreikt wird, geht Ver.di zu weit. Die Gewerkschaft der Gewerkschafter gibt sich dagegen umso streitlustiger
    „… Wie in fast jedem Konflikt zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern geht es dabei ums Geld. Die Arbeitnehmervertreter verlangen fünf Prozent mehr Lohn und Gehalt – und damit sogar einen Prozentpunkt weniger, als Ver.di selbst im Frühjahr im öffentlichen Dienst gefordert hatte. Die große Gewerkschaft will ihren eigenen Angestellten die Einkünfte trotzdem deutlich weniger anheben, selbst nach den Warnstreiks bietet der Vorstand nur ein Plus von knapp einem Prozent an. Die GdG hat aber noch ein zweites Anliegen: eine Arbeitsplatzgarantie. In einer Ver.di-Mitteilung an die Mitarbeiter steht der bedrohliche Satz, dass das Verhandlungsergebnis „nur begrenzt negative Wirkung auf den Stellenplan haben“ werde. Übersetzt heißt das: Arbeitsplätze stehen auf der Kippe. Bislang führt die Gewerkschaft ihre Entgeltverhandlungen allerdings nicht mit Stracke und seinen Kollegen von der Gewerkschaftergewerkschaft. Ver.di begründet das mit der niedrigen Mitgliederzahl der GdG, bei der nur jeder zehnte Angestellte organisiert sei. Als Verhandlungspartner und Vertreter der Arbeitnehmerrechte sieht Ver.di stattdessen den eigenen Gesamtbetriebsrat…“ Artikel von Anette Dowideit vom 07.08.2016 bei der Welt online externer Link
  • Entgeltverhandlungen bei ver.di: Ergebnis: 0,73 %
    Obwohl über 1000 der 3000 Beschäftigten von ver.di an rund 50 Standorten bundesweit am 11.07.2016 gestreikt haben, hat die Verhandlungskommission des Gesamtbetriebsrates (GBR) nach nur knapp fünf Stunden ein unter einer Erklärungsfrist bis zum 01.09.2016 stehendes Ergebnis erzielt: Lineare Erhöhung ab 01.09.2016 um 1% und ab 01.11.2017 um weitere 2%. Gefordert hatte der GBR 5 %, mindestens 150 € bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Nun sind im Ergebnis sogar für Juni bis August 2016 drei Null-Monate vorgesehen. Laufzeit vom 01.06.2016 bis 30.09.2018, also 28 Monate. Um die Vergleichbarkeit mit einem „normalen“ 12-Monats-Ergebnis herzu-stellen (sog. Westrick-Formel), muss man die sich über die gesamte Laufzeit ergebende durchschnittliche Erhöhung von 1,7 % durch die 28 Monate dividieren und dann mit 12 multiplizieren. Daraus ergibt sich die Erhöhung von nur 0,73%. (…) Die GdG wiederholt ihre Forderung nach Tarifverträgen auch für alle Gewerkschaftsbeschäftigten in Deutschland. Für die Beschäftigten von ver.di geht die Phase der Unsicherheit noch weiter. Der Bundesvorstand hat die Allgemeinen Arbeitsbedingungen gekündigt, um unter anderem die Arbeitszeit zu erhöhen.“ Pressemitteilung der GdG vom 13.07.2016 externer Link . Siehe dazu:

    • Bernhard Stracke im Interview von Johannes Supe in junger Welt vom 14.07.2016 (nur im Abo): „… Der Gesamtbetriebsrat wollte fünf Prozent mehr Lohn, dabei sollte es eine feste Summe für die unteren Gehaltsgruppen geben. Wir forderten 6,5 Prozent mehr, wollten die Altersteilzeit regeln und über die Betriebsrenten reden. Der große Unterschied zum Gesamtbetriebsrat ist aber der: Wir sind mit einer Betriebsvereinbarung nicht zufrieden, wir wollen einen Tarifvertrag. Eine Betriebsvereinbarung wirkt, nachdem sie einmal gekündigt wurde, nicht nach. Tarifverträge jedoch schon, sie sind die bessere Regelung. (…) Nein, wir waren keine Verhandlungspartner. Es ist am Montag bereits eine Einigung zwischen Bundesvorstand und Gesamtbetriebsrat zustande gekommen. (…) Herr Bsirske will keine Gewerkschaft im Haus haben. Einen so unterirdisch schlechten Abschluss hätte der Bundesvorstand gegenüber einer Gewerkschaft nicht erreichen können. Denn es macht einen Unterschied, ob mit Menschen verhandelt wird, die im Betrieb angestellt sind. Sie kann man eher unter Druck setzen…“
  • Gewerkschafter streiken bei der Gewerkschaft Verdi
    Am Montag haben bundesweit rund 1000 Verdi-Beschäftigte gegen die Gewerkschaft und für höhere Löhne protestiert. Die Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten (GdG) berichtet von zunehmender Arbeitsbelastung. „Die Leute gehen teilweise auf dem Zahnfleisch“. (…) In mehreren Städten legten Verdi-Mitarbeiter die Arbeit nieder, um für höhere Gehälter zu demonstrieren. Die zentrale Protestkundgebung gab es in Frankfurt, wo die Entgeltverhandlungen für die etwa 3000 Verdi-Beschäftigten stattfanden. (…) „Die Belastungen sind durch den Personalabbau der vergangenen Jahre enorm geworden, die Leute gehen teilweise auf dem Zahnfleisch.“ Viele Beschäftigte arbeiteten weit mehr als die vereinbarte Wochenarbeitszeit. „Es wird von den Leuten erwartet, dass sie mehr tun.“ Deswegen, so Stracke, seien viele Verdi-Beschäftigte empört über das erste Angebot der Arbeitgeber, das eine Gehaltserhöhung um ein Prozent zum Ende dieses Jahres und um ein weiteres Prozent im kommenden Jahr vorgesehen habe. (…) Verdi-Sprecher Jan Jurcyk sagte der NRZ, die GdG habe zumindest am Standort Berlin „keinerlei Basis“ und versuche sich lediglich ins Gespräch zu bringen. Die GdG habe anders als der Gesamtbetriebsrat kein Verhandlungsmandat. „Eine Gewerkschaft unterscheidet sich von normalen Arbeitgebern. Wir verhandeln mit uns selbst. Man kann keine Gewerkschaft in der Gewerkschaft gründen.“ Deswegen gebe es auch keinen Tarifvertrag, der nur von externen Organisationen abgeschlossen werden darf…“ Artikel von Jan Jessen vom 11.07.2016 bei WAZ.de externer Link
  • GdG ruft zum Streik am 11. Juli 2016 gegen den Arbeitgeber ver.di auf
    Zur Durchsetzung ihrer Forderungen nach Erhöhung der Entgelte um 6,5 Prozent (Laufzeit vom 1.6.2016 bis 31.5.2017), einem Tarifvertrag über Altersteilzeit sowie einer tariflichen Verbesserung statt Verwässerung der betrieblichen Altersversorgung für die Beschäftigten der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di – ruft der Vorstand der Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten (GdG) diejenigen ver.di-Beschäftigten, die am 11.7.2016 nicht unmittelbar mit gegenwärtigen Arbeitskampfmaßnahmen der Gewerkschaft ver.di gegen Dritte beschäftigt sind, am Montag, den 11. Juli 2016 von 0 bis 24 Uhr zum Streik auf. Die zentrale Protestkundgebung, zu der auch der ver.di Gesamtbetriebsrat aufgerufen hat, findet am 11. Juli 2016 in Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschner-Straße 69-77 ab 11:00 Uhr statt.“ Streikaufruf der GdG externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=96565
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