Streikrecht für alle Arbeitnehmer – auch bei den Gewerkschaften

Streikrechtplakat Shopstewardnetzwerk England im Juli 2015„Tarifverträge zu fordern, zu verhandeln und auch durchzusetzen ist das legitime Recht aller Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften, auch bei den Kirchen und anderen Arbeitgebern, natürlich auch bei den Gewerkschaften als Arbeitgeber. Dies ist eine erfreuliche Klarstellung des Bundesarbeitsgerichts BAG in Erfurt vom heutigen Tage. Bestimmungen in Gewerkschaftssatzungen oder kirchenrechtliche Regelungen, die dies ausschließen, sind rechtlich nicht haltbar und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Darin eingeschlossen ist damit auch das Streikrecht, um den Forderungen der Arbeitnehmer den nötigen Nachdruck zu verleihen, wenn Verhandlungen zu keinem verantwortbaren Ergebnis kommen. Der Verband der Gewerkschaftsbeschäftigten (VGB) begrüßt diese Grundsatzentscheidung des BAG, die überfällig war.“ Pressemitteilung des Verbandes der Gewerkschaftsbeschäftigten (VGB) vom 20.11.2012. Siehe dazu auch:

  • Prof. Dr. W. Däubler stützt Positionen des VGB New
    Der allseits anerkannte Arbeitsrechtler Prof. Dr. Wolfgang Däubler bestätigte, dass der Verband der Gewerkschaftsbeschäftigten (VGB) nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt sei, die Interessen der bei den Gewerkschaften Beschäftigten in allen Belangen zu vertreten. Auf einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung am 24. 11. 2012 in Frankfurt/Main, an der neben Gewerkschaftsbeschäftigten und VGB-Mitgliedern auch Betriebsräte aus Gewerkschaftsbetrieben teilnahmen, führte Däubler aus, dass dazu auch das Führen von Tarifverhandlungen und der Abschluss von wirksamen Tarifverträgen für die Beschäftigten bei den Gewerkschaften gehöre. Der VGB könne die Gewerkschaftsbeschäftigten rechtmäßig zum Streik aufrufen, dem Aufruf dürften diese auch Folge leisten. (…) Siegfried Krüger, der Vorsitzende des VGB, begrüßte die Klarstellung der Bundesarbeitsrichter, dass die Durchsetzung von Tarifverträgen in allen Branchen das legitime Recht aller Arbeitnehmer sei.“ Auszug aus einer Pressemitteilung des Verbandes der Gewerkschaftsbeschäftigten (VGB) vom 26.11.2012.
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