Arbeitszeitverlängerung bei ver.di?

ArbeitszeitverlängerungAus Kreisen der ver.di-Belegschaft gingen uns interne Informationen zu, wonach der ver.di-Bundesvorstand für die ver.di-Beschäftigten eine Arbeitszeitverlängerung anstrebt und dies bereits bald in Verhandlungen mit dem Gesamtbetriebsrat erreichen will.
Siehe in dem Beitrag von Mag Wompel die Informationen hierzu, das weitere Verfahren beim ver.di-Gesamtbetriebsrat, aber auch, warum dessen Zustimmung/Ablehnung – ohne breiten, politischen Widerstand aller haupt- wie ehrenamtlichen ver.di-Beschäftigten und Mitglieder – an den Zielen des Arbeitgebers ver.di nichts ändern wird: Das Zaubermittel heißt „erweiterte Mitbestimmung“ – jeder Kapitalist wird neidisch…

In den GdG-Informationen für ver.di-Beschäftigte vom 13. April 2016 , S. 4, wird aus dem ver.di personal info Nr. 3/2016 vom 11. April 2016 [liegt der Redaktion vor] zur Dauer der Wochenarbeitszeit [für alle ver.di-Beschäftigten gilt ab dem 01.05.2016 die regelmäßige Wochenarbeitszeit von 35 Stunden (bei Vollzeit) – wir berichteten] zitiert:
Sowohl in organisatorischer als auch personalwirtschaftlicher Hinsicht ist die 35 StundenWoche für ver.di problematisch. Daher hält die Arbeitgeberin an der Zielsetzung fest, eine höhere Wochenarbeitszeit in Verhandlungen mit dem Gesamtbetriebsrat zu erreichen.“

GdG erinnert an gleicher Stelle an den tarifpolitischen Grundsatz von ver.di, vom Gewerkschaftsrat beschlossen:  „Keine Arbeitszeitverlängerung (Pflicht, nicht Kür!) zitiert aus „ver.di: Tarifpolitische Grundsätze“…

Der ver.di-Gesamtbetriebsrat berät über die Zustimmung/Ablehnung zur Anhebung der Wochenarbeitszeit

Wie gewonnen, so zerronnen? Bundesvorstand will AAB kündigen
Noch viel spannender ist der Blick in die nahe Zukunft. Erklärter Wille der AG-Seite ist eine Anhebung der Wochenarbeitszeit, das wird auch aus der Personal-Info 03/2016 deutlich. Gegenüber dem GBR wurde schon mal angekündigt, dass man dazu die AAB kündigen werde. Und gerade erst haben wir mit Verhandlungen zum Thema „Gesund und ohne Frust bis an die Regelaltersgrenze“ begonnen… (Näheres dazu auf Seite 8 dieser Ausgabe)
Diskussionsstoff für den GBR und für die Betriebsräte vor Ort ist also reichlich vor-handen. Soll einer Anhebung der Wochenarbeitszeit zugestimmt werden? Wenn ja, zu welchen Konditionen? Voller Lohnausgleich, Einrichten von Zeitwertkonten, Kompensation durch mehr Freizeit, Erhöhung der WAZ auf freiwilliger Basis, Besitzstand für die, die schon vorher die 35-Stunden-Woche hatten?
…“ Aus S. 3 in durchblick, Informationen des ver.di-Gesamtbetriebsrates vom 8. April 2016 mit dem Titel „35 Stunden für alle… aber wie lange?“  (nur die relevanten Seiten)

Ohne breiten, politischen Widerstand aller haupt- wie ehrenamtlichen ver.di-Beschäftigten und Mitglieder wird es an den Zielen des Arbeitgebers ver.di nichts ändern!

Der GBR will darüber in der kommenden Sitzung in der zweiten Mai-Woche beraten. Natürlich ist zu hoffen, daß der GBR der Arbeitszeitverlängerung (egal ob mit oder ohne Lohnausgleich) die Zustimmung verweigert. Doch: Ohne breiten, politischen Widerstand aller haupt- wie ehrenamtlichen ver.di-Beschäftigten und Mitglieder wird es an den Zielen des Arbeitgebers ver.di nichts ändern! Dafür sorgt das geschickte Konstrukt der „erweiterten Mitbestimmung“ bei ver.di, in der der Bundesvorstand und der Gewerkschaftsrat das Sagen haben…

Siehe dazu aus dem VGB-Info für ver.di-Beschäftigte vom 3.4.2014 zu der aus dem ver.di-Gründungsjahr 2001 stammenden „Vereinbarung zur erweiterten Mitbestimmung für Betriebsräte in ver.di“ (GBV EM): „Für sogenannte „tarifersetzende Regelungen“ sind nach § 8 GBV EM der Bundesvorstand (BV) und der GBR zuständig. Wenn sich GBR und BV nicht einigen können, kann ein Vermittlungsverfahren und dann ein Schlichtungsverfahren versucht werden (…) „Dem Gewerkschaftsrat sind sämtliche sowohl in freien Verhandlungen als auch einem Vermittlungs- oder Schlichtungsverfahren zustande gekommenen Ergebnisse vorzulegen. Legt der Gewerkschaftsrat nicht binnen einer angemessenen Frist nach Anhörung beider Parteien Veto ein, so tritt das Ergebnis als Gesamtbetriebsvereinbarung in Kraft. Wird Veto eingelegt, sind die Verhandlungen wieder aufzunehmen.“ Danach können unbegrenzt weitere Vermittlungs- oder Schlichtungsverfahren durchgeführt werden, und zwar so lange, bis der Gewerkschaftsrat kein Veto mehr einlegt. Der aus ca. 100 Ehrenamtlichen bestehende ver.di-Gewerkschaftsrat trat bisher noch nicht als  Interessenvertretung der ver.di-Beschäftigten hervor; im Gegenteil: Dort drängt man auf Personalkostensenkung und gefällt sich in der – auch objektiv gegebenen – Rolle als die wahren Chefs der ver.di-Beschäftigten…“

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=96822
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