Angriff auf Arbeitnehmerrechte bei Lamy – IG Metall geht vor Gericht

Fight Union Busters!Bei Lamy wurden die Betriebsratswahlen manipuliert, der Betriebsratsvorsitzende gekündigt und aus dem Werk verwiesen. Dabei fährt der Schreibgerätehersteller satte Gewinne ein – auch weil die Beschäftigten in schwierigen Zeiten auf Geld verzichtet haben. Die IG Metall geht jetzt vor Gericht. Eigentlich war Lamy immer ein sehr sozialer Familienbetrieb. Doch seit rund zwei Monaten hat eine neue Geschäftsführung die Federführung beim Heidelberger Hersteller von Schreibgeräten übernommen. Und die setzt jetzt den Tintenkiller an. Jürgen Böhm, der seit 25 Jahren im Betrieb arbeitet, hat es nun erwischt: Der Betriebsratsvorsitzende wurde erst gemobbt und jetzt gekündigt – „aus völlig fadenscheinigen Gründen“, betont der Erste Bevollmächtigte der IG Metall Heidelberg, Mirko Geiger. Angeblich soll Böhm in einer Besprechung im letzten Jahr die Unwahrheit gesagt haben. Die IG Metall Heidelberg zieht nun vor das Arbeitsgericht – nicht nur wegen der Kündigung sondern wegen einer Reihe von Verstößen. Zuvor hatte die Geschäftsführung bereits in die Betriebsratswahlen eingegriffen. Statt der eigentlich vorgesehenen elf Betriebsratsmitglieder durften die Beschäftigten nur neun wählen. Einer der drei Listen, die bei Lamy zur Wahl antraten, fehlten die nötigen Unterstützerunterschriften. Beschäftigte, die nicht wahlberechtigt waren, konnten trotzdem an der Wahl teilnehmen. Gültige Stimmen wurden als ungültig gewertet. Und der Geschäftsführer gewährte den Kandidaten einer Liste besondere Vorteile im Wahlkampf. Die Kandidaten der Liste „IG Metall“ hingegen wurde beim Wahlkampf behindert. Beispielsweise durften sie keine Flugblätter während der Arbeitszeit verteilen. (…) Die IG Metall will erreichen, dass Lamy die Kündigung zurücknimmt und die Betriebsratswahl wiederholt wird. Das lehnen der Geschäftsführer und Teile des Betriebsrats jedoch ab. Nachdem ein erster Gütetermin keine Einigung brachte, startet nun im September der Prozess beim Arbeitsgericht in Heidelberg.“ Meldung vom 13.08.2018 von und bei der IG Metall externer Link

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