Kumpel für AUF: Kampf um knappschaftliche Rechte für Leiharbeiter muss weitergeführt werden

Kumpel für AUFAm 6. Mai 2016 verhandelte das Landessozialgericht NRW im Verfahren Christian Link gegen die Knappschaft. Er hatte geklagt, weil er nach 28 jähriger Arbeit im Bergbau aus der knappschaftlichen Rentenversicherung geworfen wurde. Die damalige Begründung war: Er arbeitet zwar bei der RAG, aber im Wege der Arbeitnehmerüberlassung. Das Landessozialgericht urteilte, dass der Rauswurf rechtswidrig ist (Aktenzeichen L 18 KN 116/12). Auch als Leiharbeiter ist er in einem bergmännischen Betrieb – der RAG – beschäftigt und selbst auch bergmännisch – als  Fördermaschinist – tätig! Gegen dieses Urteil war keine Revision zulässig. Das wollte die Knappschaft nicht auf sich sitzen lassen. Nun ist tatsächlich eine Revision zugelassen und es wird erneut verhandelt. (…) Kommt am Mittwoch, den 30. November 2016 zum Prozess. Er beginnt um 9:30 Uhr beim Bundessozialgericht, Graf-Bernadotte-Platz 5, 34119 Kassel. Gemeinsame Abfahrt aus Gelsenkirchen…“ Meldung der Bergarbeiterinitiative Kumpel für AUF vom 22.11.16 externer Link dokumentiert bei Rote Fahne News. Und nun das erfreuliche Ergebnis:

  • Bergmann Christian Link gewinnt gegen Knappschaft auch vor Bundessozialgericht
    „Der Gelsenkirchener Bergmann und Sprecher der überparteilichen Bergarbeiterinitiative Kumpel für AUF, Christian Link, hat einen weiteren juristischen Sieg gegen die Knappschaft errungen. Das Bundessozialgericht in Kassel bestätigte das Urteil des Landessozialgerichts NRW, dass sein Rauswurf aus der Knappschaft rechtswidrig war. (…)0 Freundinnen und Freunde waren mit Christian Link solidarisch nach Kassel gefahren und stärkten ihm den Rücken. Allerdings drückte sich das Bundessozialgericht während der Sitzung um ein klares Urteil herum und erklärte, die Knappschaft habe einen „Verfahrensfehler“ begangen. Mit diesem Urteil werden auch parallel klagenden Kumpel zunächst Erfolg haben. Ein Urteil in der Sache wäre aber bedeutend für die Sicherung der knappschaftlichen Rechte von 900 Kumpeln, die in einer vergleichbaren Situation wie Christian Link sind. Der Knappschaft bleibt mit diesem Urteil auch ein Hintertürchen, mit dem sie Christian Link und anderen weiter Probleme bereiten kann…“ Meldung vom 30.11.16 bei rf-news externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=107590
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