Kumpel für AUF protestieren gegen betriebsbedingte Kündigung „nichtanpassungsberechtigter“ Bergleute durch RWE

Kumpel für AUF„… Die Ruhrkohle AG hat zusammen mit der SPD und den anderen bürgerlichen Parteien die Kumpel verraten und verkauft! Jetzt hat die RAG am 1. Juni 200 Kumpel, den Nicht-APG-Berechtigten, die Kündigung nach Hause geschickt. Sie sollen jetzt bis 67 arbeiten oder zum Arbeitsamt. Außerdem wurde die Flutung der Zechen begonnen. Seitdem gehen Kumpel mit vielen anderen wieder auf die Straße. Sie haben gezeigt: Wir können noch kämpfen! Fünf selbständig organisierte Demonstrationen fanden seit März statt. Das erregte deutschlandweit Aufsehen. Mit der Aufgabe der Wasserhaltung im Bergbau wird eine regionale Trinkwasserkatastrophe in Kauf genommen. 1,6 Millionen Tonnen Giftmüll hat die RAG in den 1980er-Jahren in viele Bergwerke eingebracht. Außerdem liegen dort 10 000 Tonnen des Ultragiftes PCB. Damit darf die RAG nicht durchkommen! Am 15. Juni wurde bei der Protestdemo in Bottrop die gesamte Politik der verbrannten Erde durch die RAG ins Visier genommen und ein breiter Forderungskatalog in der „Bottroper Erklärung“ aufgestellt: Rücknahme der Kündigungen – Unbefristete gleichwertige Ersatzarbeitsplätze im RAGKonzern für alle Nicht-APG-Berechtigten und die jungen START-Arbeiter! – Die Flutung der Zechen darf nicht stattfinden! Entsorgung des Giftmülls! Kampf für wirksame Filteranlagen für PCB! – Weg mit den Mieterhöhungen bei den ehemaligen Zechenwohnungen! Stopp den Deputatklau! Aufhebung des Anfahrtsverbots für Christian Link, der den Giftmüllskandal aufgedeckt hat…“ Dieses gesamte Forderungsprogramm lässt die kämpferische Bergarbeiterbewegung erstarken. Davor fürchten sich die Herren in den Chefetagen und die Spitzenpolitiker in Düsseldorf, Berlin und Brüssel! Auch Stahl- und Automobilarbeiter, die von Arbeitsplatzvernichtung bedroht sind, sind Teil des Kampfes geworden. Teil ist auch die Jugend, die sich Sorgen um ihre Zukunft und den Planeten macht…“ Solidaritätsaufruf vom 2. September 2019 von und bei der Internationalen Bergarbeiterkoordination (IMC) externer Link zur Demonstration am Samstag, 14. September 2019 um 11 Uhr, Barbarossaplatz, Essen-Stoppenberg. Siehe nun Klagen gegen die Kündigungen:

  • Die ersten vier Kammertermine am 11.11.2019 der über 200 von der RAG betriebsbedingt gekündigten „nichtanpassungsberechtigten“ Bergleute: Alle vier Klagen abgewiesen New
    “Am Montag, den 11.11.2019 fanden vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen die ersten Kammertermine in den Klagen der Bergleute gegen ihre betriebsbedingten Kündigungen durch die RAG statt. Vor dem Gericht fand ein Solidaritätskundgebung der Bergarbeiterbewegung Kumpel für AUF mit 25 Teilnehmern aus verschiedenen Ruhrgebietsstädten statt. Die Anwälte, die jeweils unterschiedliche Bergleute vertraten, entfachten ein regelrechtes Feuerwerk von Argumenten. Insbesondere verwiesen sie auf den Vertrauensschutz der Kumpel. In vielen schriftlichen und mündlichen Aussagen haben Vorstandsvertreter der RAG wie z.B. Herr Bernd Tönjes zugesagt, dass „kein Bergmann ins Bergfreie“ fällt. Zuletzt wurden solche Zusagen auf den groß aufgemachten „Abschiedsfeiern“ Ende des Jahres 2018 gemacht. Der Anwalt der RAG dagegen erklärte dazu sinngemäß, „dass solche Aussagen wie Keiner fällt ins Bergfreie nur politische Aussagen waren“, auf die sich kein Kumpel hätte verlassen dürfen. Man hat den Kumpel also von vorne bis hinten belogen und betrogen! (…) Die RAG behauptet, sie brauche keine Leute mehr, in Wirklichkeit beschäftigt sie aber Fremdfirmen, um die Arbeit überhaupt bewältigen zu können. Die RAG war sichtlich nervös. Sie bot Klägern die Möglichkeit, zum 01.01.2020 bis 31.12.20 in die Transfergesellschaft zu wechseln, wovon vorher noch nie die Rede war. Abfindungen würde sie um ca. 50% erhöhen, wenn jemand nicht mehr weiterklage. Die meisten Kumpel haben einen klaren Kurs und berharren darauf „wir brauchen unsere Arbeitsplätze und unsere Rechte“. Die 1. Kammer wies alle vier Klagen ab. Wichtige Punkte der Rechtsgespräche wurden einfach als „verspätetes Vorbringen“ gewertet, was erstens nicht zutreffend und zweitens völlig unüblich ist. Bergleute sprechen von einem vorgefassten „Skandalurteil“. Dagegen wird sicherlich in Berufung gegangen und ca. 150 Fälle müssen auch erst noch in der 1.Instanz entschieden werden. …“ Pressemitteilung von Kumpel für AUF vom 13.11.2019 bei der Internationalen Bergarbeiterkoordination (IMC) externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=154326
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