Atomausstieg: Vattenfall und Deutschland streiten sich vor Schiedsgericht

Atomkraft? Nein danke!„… Wenn an diesem Montag in Washington der Fall ARB/12/12 aufgerufen wird, dann beginnt ein Showdown, den es nach Ansicht vieler Freihandelsgegner gar nicht geben dürfte. Ein Konzern und ein Staat treffen sich zur mündlichen Verhandlung. Der Konzern: der schwedische Energieriese Vattenfall. Der Staat: die Bundesrepublik Deutschland. Die Deutschen hatten 2011 beschlossen, aus der Atomenergie auszusteigen – als Reaktion auf das Unglück im japanischen AKW Fukushima. Vattenfall sieht sich dadurch enteignet (…) Dass der Streit statt vor einem ordentlichen Gericht vor dem ICSID ausgetragen wird, jener misstrauisch beäugten Schiedsstelle, die im Streit um das transatlantische Handelsabkommen TTIP so sehr in Verruf geraten ist, setzt dem Ganzen die Krone auf. „Diese Anhörung sollte uns eine Warnung vor TTIP & Co. sein“, sagt der Linken-Politiker Hubertus Zdebel. „Statt einer Anhörung wäre der Abbruch des Verfahrens durch Vattenfall angesagt.“…“ Artikel von Michael Bauchmüller und Claus Hulverscheidt vom 10. Oktober 2016 bei der SZ online externer Link – ein Vorgeschmack auf TTIP & CETA – allerdings sind Schiedsgerichte übrigens mehr verbreitet, als oft angenommen wird, legale Möglichkeit gibt es sogar immer schon nach §§ 1025 ZPO… Siehe dazu:

  • TTIP lässt grüßen. Schiedsgericht in Washington verhandelt Vattenfall-Klage gegen BRD wegen Abschaltung zweier Atomkraftwerke. Konzern fordert 4,7 Milliarden Euro Schadenersatz
    „… Bei dem Sondergericht handelt es sich um das bei der Weltbank in Washington ansässige Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Centre for Settlement of Investment Disputes, ICSID). Diese Einrichtung basiert auf älteren Handelsverträgen und besteht bereits seit 50 Jahren. Das ICSID hat in dieser Zeit allein mehr als 40 Klagen gegen Argentinien verhandelt. Gegner der geplanten Handelsabkommen der EU mit Kanada und den USA, CETA und TTIP, sehen in dem Zentrum ein Vorbild für die in diesen Verträgen vorgesehenen Schiedsstellen – eine Paralleljustiz, die Konzerne vor nachteiligen Auswirkungen nationaler Gesetze schützen soll…“ Artikel von Reimar Paul in junge Welt vom 12.10.2016 externer Link
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