Solidarische Anmeldung als Prostituierte – Tipps und Möglichkeiten

Protestaktion und Demo am 13. Juni 2015 in Frankfurt/Main gegen das Prostituiertenschutzgesetz und für die Rechte von Sexarbeiter/innen„Seit dem 1. Juli 2017 müssen sich alle Personen, die neu in der Sexarbeit arbeiten wollen, behördlich anmelden. Für Sexarbeiter*innen, die bereits vor diesem Stichtag tätig waren, gelten Übergangsfristen bis Ende 2017. Wir lehnen diese Anmeldung ab, da sie erhebliche Datenschutzprobleme verursacht, ein sehr großes Outing-Risiko birgt und alle Sexarbeiter*innen, die sich nicht anmelden können oder wollen, in die Illegalität drängt. (…) Schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes gab es von verschiedenen Seiten immer wieder die Idee, dass sich alle solidarischen Personen ab dem 1. Juli 2017 als Prostituierte bei den Behörden anmelden sollten. Dabei gibt es verschiedene Zielsetzungen, bspw. die Überforderung oder Verwirrung der Behörden(mitarbeiter*innen), die Aufdeckung und Recherche der tatsächlichen Vorgänge bei der Anmeldung, die politische Skandalisierung dieser Praxis einer “Hurenkartei”, etc. Wir als Kampagne “Sexarbeit ist Arbeit. Respekt!” möchten nun weder davon abraten sich solidarisch anzumelden, noch explizit dazu aufrufen. Allerdings ist es uns wichtig, auf verschiedene Formen, kreative Möglichkeiten und auch Konsequenzen der “Solidarischen Anmeldung” einzugehen. Vor allem die Tatsache, dass die Tätigkeit als Prostituierte*r mit einem gesellschaftlichen Stigma behaftet ist, sollte stets im Hinterkopf behalten werden…“ Stellungnahme und Hinweise von und bei “Sexarbeit ist Arbeit. Respekt!” vom 9. Oktober 2017 externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=126009
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