Kontrollmädchen 2.0

Doña Carmen e.V.Oder: Wie Sexarbeiterinnen durch die Meldepflicht im Rahmen der neuen Prostitutions-Gesetzgebung zum Objekt umfassender Überwachung werden. Eine Kritik von Doña Carmen e.V. Juni 2014 externer Link Aus der Vorbemerkung: „Die Überwachung der Prostitution, insbesondere aber der Frauen, die mit dieser Profession ihren Lebensunterhalt bestreiten, hat in Deutschland eine lange und elende Tradition. Die Prostitutionsreglementierung des 19. Jahrhunderts schuf mit dem § 146 des Preußischen Strafgesetzbuchs von 1851und mit dem 1871 geschaffenen § 361 des Strafgesetzbuchs des Deutschen Reichs eine der Polizeiaufsicht unterstellte Gruppe von Frauen. Die formal als Prostituierte eingeschriebenen Frauen wurden „Kontrollmädchen“ genannt. Die Einschreibung in bzw. die Entlassung aus diesem Status lag ganz im Ermessen der örtlichen Sittenpolizei. Die unter Aufsicht gestellten Frauen waren damit sozial ausgegrenzt und stigmatisiert. Sie gehörten de jure und de facto nicht mehr zur bürgerlichen Gesellschaft. Der Nationalsozialismus konnte bruchlos an diese anti-demokratischen Traditionen anknüpfen, als er begann, Prostituierte im Rahmen „vorbeugender Verbrechensbekämpfung“ planmäßig zu überwachen. Wegen verbotener Prostitutionsausübung verurteilte Frauen galten den Nazis als „Berufs- und Gewohnheitsverbrecher“. (…) Wie weit sind wir heute von solchen Verhältnissen wirklich entfernt?…“

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