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Trinkgeld-Bewacherinnen
„Toilettenfrauen sind keine einfachen “Trinkgeld-Bewacherinnen”. Selbst wenn sie selbst keine Reinigungsarbeiten durchführen, müssen sie nach dem Tariflohn im Reinigungsgewerbe bezahlt werden, urteilte das Landessozialgericht Berlin. Die Sozialversicherung hatte beanstandet, dass eine Berliner Firma ihren Toilettenfrauen nur zwischen 3,60 bis 4,50 Euro Stundenlohn zahlte. Der Tarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk verlangt aber einen Mindestlohn, der bei sechs bis acht Euro pro Stunde liegt…“ Beitrag auf dem Law Blog von Udo Vetter vom 09.05.2014
Siehe dazu auch:
- Toilettenfrauen sind keine Trinkgeldbewacherinnen, sondern Reinigungskräfte – Landessozialgericht bestätigt Entscheidung des Sozialgerichts Berlin
Pressemitteilung vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 07.05.2014