Leiharbeit ist Sklaverei: Moderne Tagelöhnerei. Wie das deutsche Kapital den prekären Status von EU-Zuwander*innen nutzt, um arbeits- und tarifrechtliche Standards zu unterlaufen. Ein Fallbeispiel aus Bremen

DaimlerGegenLeiharbeitGeorgi, bulgarischer Staatsbürger, ist mit seiner Familie im Herbst 2016 nach Bremen gekommen. Schnell hat er über Landsleute einige Jobs gefunden. Er weiss, ohne Anstellung kein Aufenthalt in Deutschland. In einer Bremerhavener Firma für Korrosionsschutz und Reinigungsarbeiten schloss er zum 1. Juni 2017 einen unbefristeten Arbeitsvertrag ab. Hierbei handelt es sich um einen Leiharbeitsvertrag. (…) Mit Schreiben vom 17.11.2017 erhielt Georgi die schriftliche Kündigung: „Leider müssen wir das bestehende Beschäftigungsverhältnis zum 17.11.2017 wegen Auftragsbeendigung von Reinigungsarbeiten kündigen“. Betriebsbedingt fristlos. Völlig neben jeder Rechtsnorm. Jeder Leiharbeitstarif enthält eine Kündigungsfrist von mindestens 2 Wochen nach vier Monaten innerhalb der Probezeit. Auch die im Arbeitsvertrag dokumentierte Angaben zur Kündigungsfrist widersprechen jeder Arbeitsrechtsnorm. (…) Diese Formen von Arbeitsverhältnissen grassieren in einem riesigen Ausmass. Die Zuwanderung von Menschen aus EU-Ländern – vornehmlich aus Polen, Rumänien und Bulgarien – wird von hier ansässigen Unternehmen genutzt um millionenfach derartige Arbeitsverhältnisse durchzusetzten. In der öffentlichen Wahrnehmung finden solche ausbeuterischen Verhältnisse allenfalls auf dem Bau oder in den Schlachthöfen statt. Diese Wahrnehmung ist zu viel kurz gegriffen. Das Daimler Werk in Bremen etwa wird von einem Heer zugewanderter Lohnarbeiter*innen vornehmlich aus der EU sowie von Geflüchteten sauber gehalten. Das evangelische Diakonissenkrankenhaus in Bremen wird mittels hauseigener Facility Firma überwiegend „bulgarisch“ geputzt…“ Beitrag von IWW – BEV / lcm vom 6. Juni 2018 im untergrundblättle externer Link und weitere von vielen wichtigen Passagen im Text:

  • Auch im Text: „… Für einzelne Grossfirmen des Facility Management mit ihren eigenen oder fremden Verleihfirmen sind inzwischen zehntausende Lohnarbeiter*innen tätig. Die gewerkschaftliche Organisierung liegt in den in diesem Unternehmenssektor vorherrschenden „mittelständischen Familienbetrieben“ im Promillebereich, „Betriebsrat“ ist ein Fremdwort. In diesen Firmen ist der Haupteinsatzort der zugewanderten Lohnarbeiter*innen aus der EU und von Geflüchteten. Lang und mühsam ist der „Aufstieg“ in die Stammbelegschaften, meistens gelingt er nicht.
    Zu einem Teil liegt die geringe Organisationsbereitschaft auch an den Erfahrungen der Zuwander*innen. In vielen Herkunftsländern sind „Gewerkschaften“ Teil der korrupten Staatsgebilde oder Bestandteil der Unternehmensführungen, von denen sich niemand eine Verbesserung seiner Verhältnisses erhofft. Zum anderen sind mitteleuropäische Arbeitsrechtsstandards vielen Zuwander*innen unbekannt. In ihren Heimatländern ist Tagelöhnerei der gesellschaftliche Standard, Fristen bei der Entlassung, Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind weitgehend unbekannt.
    Das deutsche EU-Aufenthaltsrecht schafft das Repressionsmittel zur Durchsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Schaffung eines besonderen Niedriglohnsektors. Durch geringe Löhne und durch besondere Flexibilität wird dazu beigetragen, die Lohnkosten des „Exportweltmeisters“ zu drücken…“
  • Und: „… Betriebliche Solidarität ist hier die Ausnahme, denn die allermeisten Zugewanderten sind befristet und prekär als Aussenseiter*innen in den Betrieben beschäftigt. Solidarität findet auch wegen der zusätzlichen Sprachgrenzen ihre Schranken. Es haben sich neben der ohnehin schon existierenden Hierarchie in Stammbelegschaft, Befristete, Leiharbeiter*innen und oder Menschen, die über Werkverträgen in den Grossbetrieben arbeiten, weitere Abstufungen gebildet. In den „untersten“ Rängen am Rande der betrieblichen Wertschöpfung finden sich Menschen, deren arbeitsrechtlicher Status aus oben beschriebenen Gründen eine weitere Absenkung unter bestehende Arbeits-, bzw. tarifrechtliche Standards ermöglicht. Bei entsprechender zahlenmässiger Ausweitung werden solche Arbeitsstandards in der Logistik, dem Facility Mangament oder dem Bau zur Norm für alle Beschäftigungsverhältnisse. (…) Die DGB Gewerkschaften haben sich in den vergangenen Jahren kaum um die Organisierung von Zuwander*innen gekümmert. IG Metall und Co. organisieren die Kernbelegschaften der deutschen Industrie, des Staates und einiger Grossunternehmen des Handels und Verkehrs. Die dort beschäftigten Stammbelegschaften bilden in der Produktionskette die Spitze des Eisbergs. Dies kann an einigen Zahlen zum Daimler Werk in Bremen verdeutlicht werden. Ca. 13.000 Menschen gehören dort zur fest angestellten Stammbelegschaft. Der Stundenlohn in der Produktion liegt für diese Kernbelegschaft zwischen 23 Euro und 30 Euro brutto. Einmal im Jahr gibt es eine Prämie von 5 bis 6 tausend Euro. Wer als Altgedienter seinen Job verliert, geht mit einer Abfindung nicht unter 100.000 Euro nach Hause. Für die im Bremer Werk produzierten PKW sind aber fast 50.000 Menschen weltweit tätig, 30.000 davon im Umfeld des Werkes. Davon mehrere tausend über die Stammbelegschaft hinaus im Werk (Werkverträge oder Leiharbeit) selbst und in den umliegenden Zulieferbetrieben. Ein nicht unbeträchtlicher Teil arbeitet in Billiglohnländern und schraubt dort Zulieferteile zusammen. In dieser Produktionskette stellt die Stammbelegschaft eine kleine, aber überdurchschnittlich privilegierte Gruppe dar. Dieser Kern nimmt in Bezug auf Entlohnung, Arbeitsplatzsicherheit, etc. die Rolle einer „Arbeiteraristokratie“ ein. Nur diese kleine Gruppe wird von der DGB Gewerkschaft IG Metall organisiert…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=133128
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