Höherer tariflicher Mindestlohn für Gebäudereinigung gilt ab sofort

Kampagne für einen gesetzlichen Mindestlohn 10 Euro pro Stunde, lohnsteuerfreiSeit heute (für die Red. 1. März 2016) gilt für alle Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk der tarifliche Mindestlohn. (…) Die unterste Lohngruppe von im Westen 9,80 Euro die Stunde und im Osten von 8,70 Euro wurde nun vom Bundesarbeitsministerium für alle Beschäftigten im Bereich der Innenreinigung für verbindlich erklärt. (…) Für den ebenfalls zur Gebäudereinigung zählenden Bereich der Glas- und Fassadenreinigung gilt auch ab heute ein zweiter – deutlich höherer – Mindestlohn 2. Dieser beträgt im Westen 12,98 Euro die Stunde und im Osten 11,10 Euro…“ Pressemitteilung der IG BAU vom 1.3.2016 externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=94236
nach oben