Fahnder dürfen Post öffnen: Schnüffelei bei Briefen und Päckchen

Vorsicht Überwachung!„In Deutschland gilt grundsätzlich das Postgeheimnis. Doch manche Briefe werden heimlich geöffnet. Verfassungsschützer und Fahnder dürfen durchaus mal mitlesen – allerdings nur, wenn es um Terroristen und Verbrecher geht. (…) Über solche Maßnahmen wacht übrigens die G10-Kommission, die vom parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages bestellt wird. Allein bei der Deutschen Post, die im Briefsektor nach wie vor führend ist, sind 1494 Mitarbeiter in sogenannte G10-Maßnahmen eingebunden. Ein fünfköpfiges Team in der Zentrale steuert das Ganze. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Dazu zählen Mitarbeiter, die Sendungen heraussuchen und den Behördenvertretern aushändigen, aber auch Leitungskräfte, die die Maßnahmen vor Ort koordinieren, schreibt das Bundesinnenministerium. Die Frage, wieviele Poststücke jährlich geöffnet werden, will die Regierung nicht beantworten. (…) Doch es gibt Zahlen: Im Jahr 2015 erhielten Verfassungsschutz, BND und Militärischer Abschirmdienst die Erlaubnis, knapp 200 Verdächtige auf diese Weise zu überwachen, wie aus einem Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums hervorgeht. 336 Hauptverdächtige waren im ersten Halbjahr 2015 im Visier, 1500 Telefon- und Internetanschlüsse wurden überwacht. Die meisten wurden als Islamisten verdächtigt, viele waren als Extremisten etwa des rechten oder linken Spektrums aufgefallen. Von den 1628 Personen, die aus der Überwachung ausschieden, wurden übrigens nur 400 informiert. Erst wer von der Überwachung weiß, kann vor einem Gericht dagegen klagen…“ Artikel von Marion Trimborn vom 16. September 2017 bei der Neuen Osnabrücker Zeitung online externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=121584
nach oben