Taxifahrer können auf eigenen Mindestlohn hoffen

Mindestlohn im Taxigewerbe„Arbeitgeberverband und Gewerkschaft der Taxifahrer wollen erstmals über einen bundesweiten Tarifvertrag verhandeln. Bei einer Einigung haben sie zwei Jahre mehr Zeit, um die Bezahlung an die neue Untergrenze von 8,50 Euro anzupassen. Doch das wird schwierig…Artikel von Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung vom 24.07.2014 externer Link

  • Aus dem Text: „(…) Voraussichtlich in den nächsten Wochen wird erstmals in der Geschichte der Branche bundesweit über einen Tarifvertrag verhandelt. Dabei wollen sich der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband, der etwa zwei Drittel der 33 000 Taxiunternehmen vertritt, und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi auf eigene Lohnuntergrenzen für die Taxifahrer einigen. Ihr Ziel: die Übergangsfrist beim gesetzlichen Mindestlohn zu nutzen und so zwei Jahre mehr Zeit zu haben, die Bezahlung bis Ende 2016 schrittweise an den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro anzupassen. Dieser wird von 2015 an gelten. Ist in vom Bundesarbeitsministerium für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträgen etwas anderes geregelt, haben deren Lohnuntergrenzen noch zwei Jahre Vorrang…“
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