Hessischer VGH bestätigt Beamtenentlassung: Zu rechtsgesinnt für den Staatsdienst

Vorlage zur Verbreitung und antifaschistischer Nutzung vom "Campaign Service 2010" nach einer Idee von Wenzel RucksteinEin Beamter auf Probe wurde zu Recht aus dem Dienst entfernt. Die Teilnahme an rechten Demonstrationen, die Kritik an der Asylpolitik und die Verherrlichung Hitlers reichten zusammen genommen für diesen Schritt aus, so ein VGH. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Entlassung eines Beamten auf Probe wegen der Teilnahme an NPD-nahen Demonstrationen für rechtens erklärt. Das dem Mann zur Last gelegte Verhalten rechtfertige Zweifel an seiner Bereitschaft, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten, teilte der VGH am Montag mit (Beschl. v. 22.10.2018, Az. 1 B 1594/18)...“ Meldung vom 29.10.2018 bei Legal Tribune Online externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=139280
nach oben