Streik bei Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF)Lufthansa, Air Berlin und Ryanair verlieren Schadensersatzklage

Quelle: Detaillierte Informationen zum Urteil bei Arbeitsrecht.de vom 17.08.2012 externer Link

„Die Fluggesellschaften verlangten vor dem Arbeitsgericht Frankfurt eine Entschädigung für die Streikaufrufe der GdF im August 2011. Das Gericht wies die Forderungen ab. Die Streiks haben sich gegen die Deutsche Flugsicherung gerichtet und stellten somit keinen betriebsbezogenen Eingriff dar. Die GdF hatte ihre Mitglieder am 2. und am 8. August 2011 jeweils zu Streiks gegen die Betriebe der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) aufgerufen, die nach Durchführung zweier einstweiliger Verfügungsverfahren vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main und dem Hessischen Landesarbeitsgericht abgesagt wurden. Die drei klagenden Fluggesellschaften machten in dem Rechtsstreit unter anderem Schadensersatzforderungen wegen der infolge der Streikankündigungen durch ihre Passagiere erfolgten Buchungsstornierungen und der aus ihrer Sicht erforderlichen Flugverschiebungen geltend…  Siehe dazu:

  • Etappensieg für Lotsen
    Arbeitsgericht weist Klage auf Schadensersatz gegen Gewerkschaft der Flugsicherung wegen Streikaufrufen in erster Instanz ab. Langer Rechtsstreit erwartet. Artikel von Daniel Behruzi in der jungen Welt vom 17.08.2012 externer Link. Aus dem Text: „(…) Über die Zurückweisung der Schadensersatzklage durch die Frankfurter Richter zeigte sich der Gewerkschafter »froh und erleichtert«. Er gehe allerdings davon aus, daß die Gegenseite in Berufung gehen und der Disput letztlich erst vom Bundesarbeitsgericht entschieden werde. Bereits Ende März hatte das Frankfurter Arbeitsgericht eine Schadensersatzklage der Fluggesellschaften gegen die GdF wegen einer Arbeitsniederlegung im Stuttgarter Tower abgewiesen Auch dieses Verfahren wird wohl in die nächste Instanz gehen. Weiterer Ungemacht droht der GdF wegen eines Streiks der Vorfeldmitarbeiter am Frankfurter Flughafen Ende Februar dieses Jahres. Hier könnten Schadensersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe auf die Gewerkschaft zukommen. »Aus dieser Ecke wird schon auch noch was kommen«, vermutete Siebers. Der Streit ums Streikrecht wird also an verschiedenen Fronten andauern. GdF-Mann Siebers glaubt, daß es den Unternehmern damit auch darum geht, den Druck auf die Regierung zur gesetzlichen Einschränkung des Streikrechts zu erhöhen.


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