Verdacht auf illegale Leiharbeit bei Ryanair

Dossier

Betriebsgruppe Alternative im hamburger Mercedes-Benz Werk: "Feste statt Prekäre - Leiharbeiter fest einstellen"Die für Dumpinglöhne und schlechte Arbeitsbedingungen bekannte Billigfluglinie Ryanair beschäftigt einen Großteil seiner Flugbegleiter auf Leiharbeitsbasis möglicherweise illegal. Denn diese sind bei irischen Leiharbeitsfirmen angestellt, die in Deutschland gar keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung haben, wie die Bundesregierung auf eine Frage des LINKE-Bundestagsabgeordneten Pascal Meiser bestätigte. Eine solche Genehmigung müsste bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Allein 700 der rund 1000 in Deutschland tätigen Flugbegleiter haben nach Angaben Meisers Arbeitsverträge bei dem Unternehmen Crewlink Ireland Limited mit Sitz in Dublin unterschrieben. Ein kleinerer, nicht genau bezifferbarer Anteil entfalle auf Workforce International Contractors Limited. Sollte sich der Verdacht der illegalen Arbeitnehmerüberlassung bestätigen, »muss dies umgehend unterbunden werden«, forderte Meiser. Nach seiner Auffassung würden dann sämtliche Leiharbeitsverhältnisse automatisch auf Ryanair übergehen. (…) Die Fluggesellschaft wies die Vorwürfe am Donnerstag als »unwahr« zurück. Ryanair und seine Dienstleister agierten vollständig nach EU-Recht, erklärte Kommunikationschef Robin Kiely. Überprüfen könnten das die deutschen Zollbehörden. Diese sind laut Bundesarbeitsministerium für die Aufdeckung und Verfolgung von illegaler Arbeitnehmerüberlassung zuständig und werden nun von den Ryanair-Kritikern in die Pflicht genommen. (…) Die Generalzolldirektion betont auf nd-Nachfrage, dass die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht ohne Verdacht prüfen dürfe. Ob die aktuellen Hinweise Verdacht genug sind, um Ermittlungen aufzunehmen, darüber kann sie wiederum aufgrund des Sozialdatenschutzes nichts sagen. Die Gewerkschaft ver.di jedenfalls würde es begrüßen…“ Artikel von Ines Wallrodt vom 25.10.2018 beim ND online externer Link, siehe dazu:

  • Ryanair-Leiharbeitsfirma Crewlink drangsaliert Beschäftigte New
    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert das Vorgehen der Ryanair-Leiharbeitsfirma Crewlink gegen ihren Beschäftigten scharf. ver.di liegen Änderungs-Arbeitsverträge von Beschäftigten der Leiharbeitsfirma vor, die die deutschen arbeitsrechtlichen Standards für die Kabinenbeschäftigten deutlich verschlechtern. Den Kabinenbeschäftigten wird eine rechtliche Überprüfung mit ausreichender Zeit verwehrt. Viele befürchten, bei Nichtunterzeichnung kurzfristig ins europäische Ausland versetzt oder gekündigt zu werden. Laut Berichten von ver.di-Mitgliedern in der Crewlink-Kabine müssen diese Änderungs-Arbeitsverträge innerhalb kürzester Zeit, mit einer Annahmefrist von drei Tagen, unterschrieben werden. „Crewlink schafft hier eine Drucksituation, die für die oftmals sehr jungen Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter absolut untragbar ist“, betont Mira Neumaier, ver.di Bundesfachgruppenleiterin Luftverkehr. Die Vertragsänderung würde unter anderem vorsehen, dass die Kabinenbeschäftigten bei festgestellter körperlicher Fluguntauglichkeit taggleich ihren Arbeitsplatz verlieren. „Wir haben in den letzten Jahren bei Ryanair für deutsches Arbeitsrecht, verbesserte Arbeitsbedingungen und faire Tarifverträge für die Kabinenbeschäftigten gekämpft. Was hier passiert, ist eine Rückkehr in alte Muster und ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten“, so Neumaier. ver.di fordert Crewlink auf, das Drangsalieren ihrer Kabinenbeschäftigten zu beenden, da derartige unzumutbare Fristen es weder erlauben, rechtliche Beratung einzuholen noch sich mit dem Inhalt und den Konsequenzen der Vertragsänderung auseinanderzusetzen. „Derartige Vertragsänderungen in kürzester Zeit zu forcieren, schürt Ängste. Die Ängste der Beschäftigten vor kurzfristigen Auslandsversetzungen entsprechen unserem Kenntnisstand“, betont Neumaier…“ ver.di-Pressemitteilung vom 29.11.2019 externer Link
  • Zoll hat Ryanair im Blick: Kommt es bei dem irischen Billigflieger zu illegaler Leiharbeit? 
    „Während die Flugbegleiter an deutschen Ryanair-Basen weiter um ihr Recht auf Wahl eines Betriebsrats kämpfen und für Piloten trotz grundsätzlicher Einigung immer noch kein unterschriftsreifer Tarifvertrag vorliegt, bleibt auch die Leiharbeit bei der Billigairline eine große Baustelle. So wirft der LINKE-Bundestagsabgeordnete Pascal Meiser den Iren einen massenhaften Einsatz illegaler Leiharbeit beim Kabinenpersonal an deutschen Stützpunkten vor und fordert die zuständigen Überwachungsbehörden zum Handeln auf. Nun ist offenbar auch der Zoll auf die Verhältnisse bei dem Billigflieger aufmerksam geworden. »Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung bewertet derzeit die vorliegenden Sachverhalte, um eine Entscheidung über das weitere Vorgehen auch in Abstimmung mit anderen Behörden treffen zu können. Ergebnisse liegen noch nicht vor«, so das Bundesfinanzministerium in der Antwort auf eine schriftliche Frage des LINKE-Politikers Meiser nach Erkenntnissen über die irischen Leiharbeitsfirmen, die »neues deutschland« vorliegt. Monate zuvor hatte das Ministerium noch erklärt, dass die zuständigen Hauptzollämter »keine Verfahren gegen die betreffenden Unternehmen« führten. (…)Im März bestätigte das Bundesarbeitsministerium Meiser, dass für die in Deutschland beschäftigten Flugbegleiter deutsches Arbeits- und Sozialrecht anzuwenden sei und bei fehlender Erlaubnis die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vorgesehenen Sanktionen wirksam werden müssten. Da die Arbeitsverträge mit den Leiharbeitskräften eine Stationierung an deutschen Ryanair-Basen vorsähen, verstießen die Dubliner Leiharbeitsfirmen gegen das AÜG und somit eindeutig gegen deutsches Arbeitsrecht, so Meiser…“ Beitrag von Hans-Gerd Öfinger vom 15. August 2019 bei neues Deutschland online externer Link
  • Freibrief für Billigflieger. Irische Ryanair setzte illegal Leiharbeiter ein. Strafe bleibt aus. Deutsche Bundesregierung windet sich 
    Am Mittwoch herrschte Feierstimmung bei Verdi. 20 Jahre nach dem Einsteig von Ryanair in den deutschen Markt haben sich die Dienstleistungsgewerkschaft und die irische Billigfluglinie auf einen Tarifvertrag geeinigt. Durch diesen »großen Erfolg« werde erstmals deutsches Arbeits- und Sozialrecht für alle hierzulande Beschäftigten angewendet, freute sich Bundesvorstandsmitglied Christine Behle anlässlich der Unterzeichnung des Kontrakts mit einer Laufzeit von November 2018 bis Ende März 2021. (…) Heile Welt also bei Ryanair? Fraglos richtig liegt Verdi-Frau Behle mit ihrer Aussage, die »extrem prekären Arbeitsbedingungen (zu) stoppen«. Tatsächlich kommt das Paket dem gesamten von Ryanair eingesetzten Kabinenpersonal zugute, sowohl den direkt beim Konzern Angestellten als auch den über diverse ausländische Personaldienstleister rekrutierten Leiharbeitern. (…) mussten sich bislang rund 700 der 1.100 Flugbegleiter jahrelang unter miserablen und mit deutschem Recht unvereinbaren Konditionen bei Ryanair bzw. den beiden irischen Verleihfirmen Crewlink und Workforce verdingen. Die Betroffenen verdienten deutlich schlechter, konnten zu unbezahltem Zwangsurlaub verdonnert und binnen acht Wochen ohne Angabe von Gründen gefeuert werden. All das geschah unter den Augen deutscher Behörden und ohne die nach den Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erforderliche Erlaubnis, auf deutschem Boden oder in deutschen Lüften Leiharbeitskräfte einzusetzen. Inzwischen aber wurde Crewlink die Genehmigung durch die Düsseldorfer Bundesagentur für Arbeit (BA) erteilt. Dem vorausgegangen ist womöglich ein Handel, den Crewlink-Anwälte mit BA-Vertretern und einem Abgesandten des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) bei einem Treffen im vergangenen Oktober eingefädelt haben könnten. Hat die Abmachung dabei so gelautet? Crewlink hält sich ab sofort an deutsches Recht, dafür lässt man die Sünden der Vergangenheit der Vergessenheit anheimfallen. Nach Auskunft der Flugbegleitergewerkschaft UFO verleiht das Unternehmen schon seit 2012 dauerhaft in Deutschland Flugbegleiter an Ryanair, verfügte in diesem Zeitraum aber lediglich ein Jahr lang über die nötige AÜG-Lizenz. In Italien, wo der Konzern ebenfalls illegal Leiharbeiter beschäftigte, verhängte die Arbeitsaufsicht Anfang März Nachzahlungen für 2014 in Höhe von 9,2 Millionen Euro und kündigte weitere Prüfungen für die Folgejahre an. Und schon Monate davor, im Herbst 2018, hatte sich der Billigflieger auf einen Tarifvertrag für das Kabinenpersonal nach italienischem Recht eingelassen. Das hielt die Behörden aber nicht davon ab, frühere Rechtsvergehen zu ahnden. Anders in Deutschland, wo es laut Bundesfinanzministerium aktuell keine Verfahren in der Sache gibt. (…) Pascal Meiser, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Die Linke, sieht die Regierung in der Bringschuld. »Meine zahlreichen parlamentarischen Anfragen zur illegalen Leiharbeitspraxis bei Ryanair bringen jetzt offenkundig Bewegung in die Sache«, erklärte er am Donnerstag im jW-Gespräch. »Doch statt widersprüchlicher Aussagen erwarte ich endlich eine verbindliche Stellungnahme der zuständigen Minister Heil und Scholz, ob der Zoll die illegale Verleihpraxis für die vergangenen Jahre auf den Prüfstand stellt oder nicht.« Sollte sich der Vorwurf bestätigen, müsse Ryanair »zur Rechenschaft gezogen und die jetzt bewilligte Leiharbeitserlaubnis wieder einkassiert werden«.“ Artikel von Ralf Wurzbacher in der jungen Welt vom 01.04.2019 externer Link (im Abo)
  • Leiharbeitsmodell genehmigt: Ryanair kann weiter Flugbegleiter ausleihen 
    „… Der irische Billigflieger Ryanair darf in Deutschland sein umstrittenes Beschäftigungsmodell für Flugbegleiter anwenden. Die Bundesagentur für Arbeit erteilte einer irischen Leiharbeitsfirma, die für Ryanair tätig ist, vor kurzem die entsprechende Zulassung für den deutschen Markt, wie die „Welt am Sonntag“ berichtet. Damit darf Ryanair seine Flugbegleiter in Zukunft dort ausleihen anstatt sie selbst anzustellen. Auf diese Weise spart das Unternehmen Sozialbeiträge und Bonuszahlungen, die für festangestellte Mitarbeiter fällig würden. (…) Bisher lieh Ryanair in Deutschland einen großen Teil seines Kabinenpersonals – nach Schätzungen der Gewerkschaft UFO zeitweise 700 von 1000 Flugbegleitern – von Crewlink und einer zweiten Firma aus – ohne dass diese aber die erforderliche Genehmigung besaßen. Obwohl die Unternehmen damit gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verstießen, ermittelte der zuständige Zoll nicht. In Italien dagegen, wo Ryanair auf dieselbe Weise vorging, verhängte die Arbeitsaufsicht vor wenigen Tagen Nachzahlungen in Höhe von 9,2 Millionen Euro gegen Ryanair. Den Recherchen zufolge erfolgte die Genehmigung mit dem Wissen des Bundesarbeitsministeriums…“ Meldung vom 24. März 2019 bei n-tv online externer Link
  • Rechtsverstöße: ver.di fordert Betriebsrat bei Ryanair – Gewerkschaft will mehr Kontrollen bei der Leiharbeit 
    “Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat nach den neuen Medienberichten über Ryanair erklärt, sie wolle mit dem Unternehmen über die Vorwürfe reden. „Ryanair muss sich wie alle anderen Unternehmen an geltendes deutsches Recht halten. Die Vorwürfe werden auch in den Tarifverhandlungen angesprochen“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle. „Es muss jetzt dringend ein Betriebsrat bei Ryanair installiert werden, um die notwendige Kontrolle zu gewährleisten. Dazu brauchen wir die Hilfe der Politik.“ Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte bei einem Besuch der Streikenden in Frankfurt erklärt, er wolle die Streichung der Ausnahme von fliegendem Personal im Betriebsverfassungsgesetz § 117 durchsetzen, um Mitbestimmung nach deutschem Recht zu ermöglichen. Das manager magazin berichtete jetzt über den Umgang mit erkrankten Beschäftigten sowie das unzulässige Anlegen von Krankenakten und wies auf die Beschäftigung von Leiharbeitern durch irische Firmen in Deutschland hin, die keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung haben. „Die Anzahl der Leiharbeitsverträge ist viel zu hoch. Die Beschäftigungen müssen schnellstens in unbefristete Arbeitsverhältnisse bei Ryanair umgewandelt werden“, sagte Behle. Sie wünsche sich für Ryanair „eine zeitnahe Erhöhung der Kontrolldichte durch die staatlichen Institutionen“. Da die Bundesagentur für Arbeit die aktuell fehlende „Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung“ der irischen Leiharbeitsfirmen Crewlink und Workforce bestätigt habe, müsse nun der Zoll ermitteln.“ Pressemitteilung von ver.di vom 25.10.2018 externer Link
  • Ryanair: Großteil des Kabinenpersonals offenbar illegal beschäftigt
    „Ryanair beschäftigt offenbar den Großteil des Kabinenpersonals in Deutschland illegal. Dies berichtet das manager magazin. Die in Irland beheimatete Billig-Airline ist die nach Passagierzahlen größte Billigfluglinie Europas. Den beiden irischen Leiharbeitsfirmen Crewlink und Workforce, über die Ryanair rund 700 Flugbegleiter in Deutschland beschäftigt, fehlt die für den Einsatz in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene „Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung“. Dies bestätigte die Bundesagentur für Arbeit dem manager magazin. Crewlink hat eine solche Erlaubnis nach Informationen des manager magazins nur für zwölf Monate besessen, Workforce nie. Ryanair schweigt dazu. Der Zoll soll ermitteln. Rund 700 Leiharbeiter könnten wohl mit großen Erfolgsaussichten auf eine Anstellung durch Ryanair klagen. Ryanair droht zudem Ärger wegen Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen. So lässt die Airline nach Recherchen des manager magazins über ihre Mitarbeiter detaillierte Krankheitsakten anlegen. Ryanair erklärt dazu: „Wie alle Organisationen regeln wir Fehlzeiten.“ Artikel von Jonas Rest in manager magazin vom 25.10.2018 externer Link
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