[Schadensersatzklage] LAG: Kein Schadenersatz für Flughafenstreik

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat heute über die Berufungen von zwei Fluggesellschaften und der FRAPORT AG gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main  entschieden,  durch das ihre Schadensersatzklagen in Höhe von mehr als EUR 9 Millionen abgewiesen worden waren. (…. ) Das Hessische Landesarbeitsgericht hat die Klagen wie schon die Vorinstanz abgewiesen, im wesentlichen mit der Begründung, die Fluggesellschaften seien  sog. Drittbetroffene, die selbst nicht unmittelbar bestreikt wurden und deshalb keine Schadensersatzansprüche gegen die zum Streik aufrufende Gewerkschaft geltend machen können. Die Klage gegen die FRAPORT AG wurde abgewiesen, weil die Streiks  keinen anderen Verlauf genommen hätten und der Schaden kein anderer gewesen wäre, wenn mit dem Streik ausschließlich rechtmäßige  Streikziele  verfolgt worden wären. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache hat das Hessische Landesarbeitsgericht die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.“ Pressemitteilung des hessischen Landesarbeitsgerichtes vom 05.12.2013 externer Link

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