Online Befragung – Arbeitsbedingungen in Kirche, Diakonie und Caritas

ArbeitsrechundkircheDie Kirchen und ihre Diakonie und Caritas haben bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen weitgehende Sonderrechte. Sie legen die Arbeitsbedingungen in Arbeitsrechtlichen Kommissionen fest. Sie schaffen eigenes Mitarbeitervertretungsrecht. Und sie können von gesetzlichen Öffnungsklauseln Gebrauch machen (z.B. § 7 Abs. 4 ArbZG). Wir wollen wissen: Zu welchen Arbeitsbedingungen führen diese Sonderrechte? Bitte helfen Sie uns bei der Suche nach einer Antwort und nehmen Sie an dieser Umfrage teil. Die Redaktion von Arbeitsrecht und Kirche sichert Ihnen absolute Vertraulichkeit zu. Geben Sie den Link bitte auch weiter. Die Ergebnisse dieser Umfrage werden auf der Kasseler Fachtagung für kirchliches Arbeitsrecht im November 2015 vorgestellt und anschließend in Arbeitsrecht und Kirche veröffentlicht. Herzlichen Dank!“ Umfrage der Zeitschrift Arbeitsrecht und Kirche von 2015 externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=82295
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