Die Situation der Beschäftigten in kirchlichen Unternehmen ist derzeit kein Thema

Streikrecht in Kirchen vor dem Bundesarbeitsgericht„Im Rahmen der Vermarktwirtschaftlichung sozialer Hilfebedarfe wurde seit Mitte der 1990er Jahre der „Sozialstaat“ mit seinem Budget von über 100 Milliarden Euro systematisch dem Verwertungsprozess zugeführt. Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände übernahmen die betriebswirtschaftlichen Grundzüge und sprachen nun von ihren „Sozialbetrieben“, verschrieben sich dem Wettbewerb am Markt, nannten nun die Ratsuchenden und Klienten „Kunden“ und konkurrierten mit ihren deformierten pädagogischen und sozialen Einrichtungen als ein Dienstleistungsunternehmen um Marktanteile. Aufgrund der mangelnden Mitbestimmung und der Selbstdefinition als „Dienstgemeinschaft“ – ein Begriff, der aus dem deutschen Faschismus stammt – konnten Veränderungsprozesse von „oben“ angeregt und leicht umgesetzt werden. Das garantiert natürlich einen Konkurrenzvorteil, wenn unternehmerische Entscheidungen nach „Gutsherrnart“ gefällt werden können. Die kirchlichen Unternehmen berufen sich dabei immer noch auf die ihnen im Grundgesetz zugesicherte Kirchenautonomie und bestehen nach wie vor darauf, dass auf ihre Krankenhäuser, Altenheime und Beratungsstellen das Betriebsverfassungs- und das Mitbestimmungsgesetz nicht angewendet werden. Waren vor einigen Jahren noch innerkirchliche Widerstandsaktivitäten der Beschäftigten an der Tagesordnung, ist es mittlerweile recht still geworden. Ein Grund dafür ist sicherlich die mangelhafte Unterstützung durch die Gewerkschaften und Initiativen für Menschen- und Arbeitsrechte…“ Beitrag vom und beim Gewerkschaftsforum Dortmund vom 17. September 2019 externer Link

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