Beschluss: Zweites Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland 2013 (Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD – MVG-EKD)

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat mit Zustimmung der Kirchenkonferenz aufgrund des Artikels 10 und des Artikels 10 a Absatz 2 der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland das folgende Kirchengesetz beschlossen: Beschluss der 11. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland auf ihrer 6. Tagung externer Link

Siehe dazu:

  • Kirchlicher Sonderweg: EKD bestreitet Streikrecht
    Kommentar von Daniel Behruzi in der jungen Welt vom 14.11.2013 externer Link Aus dem Text: „…Die Kirchenoberen rechtfertigen ihr Beharren auf antiquierten Sonderrechten ganz offen mit dem scharfen Wettbewerb und der Unterfinanzierung der Sozialbranche. In der Tat haben auch hier marktwirtschaftliche Mechanismen Einzug gehalten, die Lohndumping durch private Anbieter befördern. Doch mit dem »Dritten Weg« sind die diakonischen Einrichtungen – die, wie Agaplesion, teilweise selbst in Großkonzernen organisiert sind – selbst Treiber des Unterbietungswettlaufs. Auch sonst verhalten sie sich wie jeder x-beliebige Unternehmer, indem sie versuchen, die Kosten durch Leiharbeit, Werkverträge und Outsourcing zu drücken, aus dem Personal immer mehr herauszuholen…“
  • Die evangelische Doppelstrategie
    „Hartes Gesetz und unverbindliche Lyrik: Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat in Düsseldorf einen Doppelbeschluss zum Kirchenrecht gefasst. Streiks sind weiter verboten; der Dritte Weg zur Lohnfindung bleibt. Doch neue Diakonie-Tarifverträge sind nicht mehr in weiter Ferne…“ Artikel von Christoph Fleischmann auf Publik-Forum vom 13.11.2013 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=48268
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