Soziale Partnerschaft zwischen Kirchen, Diakonie und Gewerkschaften vereinbart

Streikrecht in Kirchen vor dem Bundesarbeitsgericht„Die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und das Diakonische Werk in Niedersachsen haben mit der Dienstleistungs-gewerkschaft ver.di in Niedersachsen-Bremen und dem Marburger Bund Niedersachsen eine „Vereinbarung einer Sozialen Partnerschaft zur Regelung der Arbeitsverhältnisse in der Diakonie in Niedersachsen“ am heutigen Mittwoch (12. März) in Hannover unterzeichnet. (…) Ziel soll kurzfristig der Übergang von den Arbeitsvertragsrichtlinien der Konföderation in Niedersachsen in einen „Tarifvertrag Diakonie“ für die rund 30.000 Beschäftigte der diakonischen Einrichtungen in Niedersachsen sein. In der Folge wird darüber hinaus ein landesweiter allgemeinverbindlicher Flächentarifvertrag „Soziales“ in Niedersachsen für alle Beschäftigten in der Sozialbranche auch mit Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege angestrebt. Durch den Tarifvertrag soll der „ruinöse und sozialschädliche Wettbewerb in der Sozialwirtschaft“ ein Ende finden, so die Tarifparteien.“ Meldung bei ver.di Niedersachsen-Bremen vom 12.03.2014 externer Link. Siehe dazu:

  • Sonderrecht für Kirche aufheben – Rainer Balcerowiak über die Annäherung von Diakonie und Gewerkschaften
    „(…) Das grundsätzliche Problem ist damit allerdings noch lange nicht gelöst, zumal auch die jetzt vereinbarten Verhandlungen bei einem möglichen Scheitern nicht zu einem Streik führen können, sondern obligatorisch in eine Art Zwangsschlichtung münden. Denn die Kirche ist trotz dieses punktuellen Zugeständnisses nach wie vor nicht bereit, ihre arbeits- und tarifrechtlichen Sonderrechte aufzugeben. Es gehört zu den Absonderlichkeiten eines im Prinzip säkularen Staates wie der Bundesrepublik, dass den christlichen Glaubensgemeinschaften im Grundgesetz ein Selbstbestimmungsrecht zugestanden wird, das tief in andere verfassungsrechtliche Grundsätze, wie zum Beispiel die Koalitionsfreiheit eingreift und für die immerhin zweitgrößte Arbeitgebergruppe Deutschlands das Betriebsverfassungsgesetz aushebelt.
    Wann das Bundesverfassungsgericht über die Klage verhandeln wird, ist offen. Die Entscheidung wird grundsätzlichen Charakter haben, und sowohl die Bedeutung des Streikrechts als Grundrecht als auch die Rechte der Kirchen neu justieren. Sollten die Karlsruher Richter das Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen kippen, hätte das mit Sicherheit auch Signalwirkung für andere tarifrechtliche Grundsatzfragen…“ Artikel von Rainer Balcerowiak im Neues Deutschland vom  14.03.2014 externer Link
  • „Nicht um jeden Preis!“ Den Tarifvertrag Diakonie bezahlt der Marburger Bund nicht mit dem Streikrecht der Ärztinnen und Ärzte
    „Der Marburger Bund Niedersachsen wird keine Tarifverhandlungen mit der Diakonie führen, die den Gewerkschaften einen Verzicht auf das grundgesetzlich garantierte Streikrecht abverlangen. Die am 12. März 2014 in Hannover geschlossene „Vereinbarung einer Sozialen Partnerschaft zur Regelung der Arbeitsverhältnisse in der Diakonie in Niedersachsen“ ermöglicht zwar den Beginn von Tarifverhandlungen für die rund 30.000 Beschäftigten in Niedersachsen, setzt jedoch nach dem neuen Arbeitsrecht der Evangelischen Kirche eine Zwangsschlichtung mit Streikverbot voraus. „Zu einem Streikverbot haben wir niemals unsere Hand gereicht. Wir haben in den Gesprächen mit der Diakonie immer deutlich gemacht, dass wir eine offene Schlichtung anstreben, die bei einem Scheitern den Weg zum Arbeitskampf nicht verschließt. Der Streik als Ultima Ratio darf nicht von vornherein ausgeschlossen werden“, bekräftigte Sven De Noni, Landesgeschäftsführer des Marburger Bundes in Niedersachsen, die Haltung der Ärztegewerkschaft…Meldung des Marburger Bundes Niedersachsen vom 14.03.2014 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=55228
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