Gehaltsabsenkungen bei der Diakonie: Gelebte Sozialpartnerschaft zum Wohle der Mitarbeitenden?

Dossier

"Stärke durch Menschlichkeit" - Eigenwerbung der Diakonie (gefunden bei dem Diakonischen Werk Passau)„Als gelebte Sozialpartnerschaft, „die – zum Wohle der Mitarbeitenden, der Unternehmen und der Zukunftsfähigkeit der Dienste – gestärkt werden sollte“ charakterisierte der Vorstandsvorsitzende des VdDD, Pfarrer Christian Dopheide, anlässlich der Mitgliederversammlung des Verbandes Diakonischer Dienstgeber in Deutschland die „kircheneigene“ Arbeitsrechtssetzung. In Anbetracht der Realität eine „gewagte“ Einschätzung. Bereits mit unserer Meldung vom 26. April (…) berichteten wir über die von den Arbeitgebern in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland ARK DD beabsichtigten abenteuerlichen Absenkungen. Was bedeuten diese nun zur Schlichtung anstehenden Anträge im Detail? Dieser Frage ging der RA Sven Feuerhahn nach…“ Analyse von RA Sven Feuerhahn vom 27. Mai 2016 bei der ag mav externer Link (Arbeitsgemeinschaft der MitarbeiterInnenvertretung in den Diakonischen Werken in Niedersachsen). Siehe dazu neu:

  • Diakonie: Transparenz? Fehlanzeige New
    „Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK-DD) hat sich am 21. Februar 2018 auf Entgeltersteigerungen für rund 150.000 Beschäftigte geeinigt. Das ist lange überfällig. Beendet der Beschluss doch eine zweijährige Hängepartie zu Lasten der Beschäftigten, die keine Rechtssicherheit über zum Teil bereits ausgezahlte Lohnerhöhungen hatten. Doch es bleiben viele Fragen offen. Welche Substanz die Vereinbarung hat, kann erst beurteilt werden, wenn der Einigungstext vorliegt. (…)  Die Einkommen steigen den Verlautbarungen zufolge rückwirkend zum 1. Juli 2017 um 2,7 Prozent. Zum 1. März 2018 werden sie um 3,0 Prozent und am 1. Dezember 2018 um weitere 2,4 Prozent angehoben. Die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte steigen rückwirkend zum 1. Januar und 1. September 2017 um 2,3 bzw. 2,7 Prozent und am 1. Mai 2018 um weitere 1,6 Prozent. Die Einigung sieht zudem eine Eigenbeteiligung der Beschäftigten an den Beiträgen zur kirchlichen Zusatzrente vor. (…) Beim Beschluss der ARK-DD geht es scheinbar nur ums Entgelt. Was ist mit den vielen anderen Themen, bei denen sich dringend etwas tun muss? Was ist mit der Abschaffung sachgrundloser Befristungen? Was mit der verbindlichen Übernahme der Auszubildenden, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken? Und vor allem: Was tut die Diakonie Deutschland für bessere Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern, in der Altenhilfe, in der Sozialen Arbeit? In diesen Bereichen muss dringend Entlastung und mehr Personal her. Doch in der Arbeitsrechtlichen Kommission ist das offenbar kein Thema…“ ver.di-Tarifinfo vom Februar 2018 externer Link, siehe dazu: 

    • Rettungsversuch für Betteln. Diakonie Deutschland hält weiter daran fest, die Löhne ihrer 150.000 Beschäftigten kirchenintern statt in Tarifverträgen zu regeln
      Man kann der Diakonie Deutschland nicht vorwerfen, inkonsequent zu sein. Sie macht weiter ihr Ding. Von regulären Tarifverträgen will der evangelische Wohlfahrtsverband auch nach turbulenten Monaten und vielen Protesten nichts wissen. Statt dessen bestimmt eine »Arbeitsrechtliche Kommission« (ARK-DD) »im Konsensprinzip« auf dem sogenannten dritten Weg bundesweit über Löhne und Arbeitsbedingungen von rund 150.000 Diakonie-Beschäftigten. Die Kommission ist paritätisch mit Vertretern von »Dienstgebern« und »Dienstnehmern« besetzt, wie es im Kirchenjargon heißt. Die Beschäftigtenvertreter werden allerdings nicht von der Gewerkschaft Verdi gestellt, sondern von ominösen Kleinstgruppen sowie der Ärzteorganisation Marburger Bund. Das wird auch so bleiben, wenn die Mitglieder der ARK-DD Anfang März neu bestimmt werden. (…) Die vergangenen zwei Jahre in der ARK-DD hätten erneut bewiesen, dass der sogenannte dritte Weg kircheninterner Lohnfindung undemokratisch und intransparent sei. Die Beschäftigten könnten weder die Forderungen beschließen noch die Verhandlungsstände diskutieren oder gar über das Ergebnis abstimmen. Quasi auf den letzten Drücker – bei ihrer wohl letzten Sitzung – hat die alte ARK-DD in der vergangenen Woche beschlossen, die Löhne um 2,7 Prozent rückwirkend zum 1. Juli 2017 sowie um zwei Prozent bzw. 2,4 Prozent im März bzw. Dezember 2018 zu erhöhen. Ob das gut oder schlecht ist, können Außenstehende aber kaum beurteilen. Denn feste Laufzeiten, mit denen man jahresbezogene Entgeltsteigerungen berechnen könnte, gibt es bei den kircheninternen Beschlüssen nicht. Auch sei unklar, ob die Erhöhungen in den Betrieben tatsächlich vollständig ankommen, kritisierte Schuckart-Witsch. Denn die diakonischen Einrichtungen haben etliche Möglichkeiten, von den kircheninternen Regeln abzuweichen. (…) Was der Beschluss laut VdDD immerhin nicht vorsieht, ist die Schlechterstellung bestimmter Berufsgruppen. Das hatte eine Entscheidung der ARK-DD vom April vergangenen Jahres noch beinhaltet. Demnach sollten Lohnerhöhungen in der Altenhilfe, Reha und Jugendhilfe sowie bei ambulanten Diensten und Beratungsstellen erst mit zeitlicher Verzögerung in Kraft treten. Auch in früheren Beschlüssen waren insbesondere die Beschäftigten der Altenhilfe immer wieder benachteiligt worden…“ Artikel von Herbert Wulff in der jungen Welt vom 28.02.2018 externer Link
  • Immer mehr wollen: Das Ende des „dritten Weges“ der Diakonie
    Über 100 MitarbeitervertreterInnen forderten auf einer Vollversammlung in Hannover, die Beendigung des „Dritten Weges“ auf der Bundesebene. Mit einer verabschiedeten Resolution sollen die Arbeitnehmervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK DD) unterstützt werden. Dass es Alternativen zum dritten Weg gibt, ist spätestens seit dem TV DN (Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen) bekannt. Auf Bundesebene kann zurzeit beobachtet werden, dass dort der dritte Weg in eine Sackgasse führt. Zugespitzt durch Forderungen der Arbeitgeber“ – aus der Meldung „Mitgliederversammlung verurteilt Situation der ARK-DD“ am 22. September 2016 bei der AG Mav externer Link, in der auch noch auf die von der VV beschlossene Resolution verlinkt wird
  • Vor dem Crash. »Beschäftigtenvertreter« in der Diakonie brechen Gespräche ab. »Dienstgeber« versuchen beim »dritten Weg« kircheninterner Lohnfindung, einseitig Regeln zu diktieren
    Die Verhandlungen über Löhne und Arbeitsbedingungen von mehr als 150.000 Beschäftigen der Diakonie stehen vor dem Scheitern. Seit Monaten versuchen »Dienstgeber« und »Dienstnehmer«, – so nennen sich die Verhandlungspartner auf dem sogenannten dritten Weg kircheninterner Lohnfindung – in der »Arbeitsrechtlichen Kommission« der Diakonie Deutschland eine Einigung zu finden. Ohne Erfolg. Denn die evangelischen Wohlfahrtsunternehmen beharren auf drastischen Verschlechterungen. Das wollen offenbar selbst die gemäßigten »Beschäftigtenvertreter«, die sich weiterhin am »dritten Weg« beteiligen und diesen damit am Leben erhalten, nicht mittragen. Wie jetzt bekannt wurde, haben sie die für Montag und Dienstag anberaumten Gespräche abgebrochen und wollen »eine Denkpause« einlegen. Ver.di-Vertreter fordern, dass sie diese dazu nutzen, ihre Mitarbeit am »dritten Weg« endlich zu beenden…“ Artikel von Daniel Behruzi in junge Welt vom 23.09.2016 externer Link
  • Diakonisches Werk: Verschlechterungen im großen Stil bei der Diakonie – Beschäftigte wehren sich gegen geplante Lohnkürzungen
    Die Beschäftigten im  Diakonischen Werk Berlin/Brandenburg, schlesische Oberlausitz (DWBO) wehren sich gegen geplante Lohnkürzungen von Seiten der Arbeitgeber im Rahmen der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). 8074 Unterschriften wurden den Arbeitgebern übergeben, die sich gegen den Lohnklau wenden. Die Diakonie plant die Kürzung der Jahressonderzahlung (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) einfacher zu ermöglichen. Dadurch sollen die Beschäftigten zukünftig notwendige  Investitionen mitfinanzieren. Beschäftige sollen  indirekt die Gebäude und die Geräte bezahlen in denen bzw. mit denen sie arbeiten. Nachdem die ArbeitnehmervertreterInnen die Forderungen der Dienstgeber abgelehnt haben, wird nun die sogenannte Schlichtungsstelle angerufen. Im Gegensatz zur Praxis in Tarifverhandlungen, können bei AVR-Verhandlungen Ergebnisse im Rahmen einer Zwangsschlichtung erzwungen werden. Die Verschlechterungsversuche im DWBO reihen sich ein in Versuche der Diakonie-Arbeitgeber bundesweit, insbesondere im Bereich der Altenpflege, die Löhne abzusenken. Auch hier versuchen die Arbeitgeber ihre Forderungen durch die Zwangsschlichtung durchzusetzen…“ Pressemitteilung vom 01.07.2016 von ver.di Berlin, FB 3 Gesundheit, Soziale Dienstleistungen, Wohlfahrt und Kirchen externer Link
  • Stellungnahme zu den Anträgen der Dienstgeberseite in der ARK DD
    Die Dienstgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) hat zur aktuellen Verhandlungsrunde diverse Anträge gestellt, die in ihrer Gesamtheit eine erhebliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen bedeuten würden. Die agmav Westfalen-Lippe hat dazu eine Stellungnahme verfasst und an den Rat der EKD, das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE), den Marburger Bund und den vkm geschickt. Der Text lautet wie folgt: (…) Im Einvernehmen mit den anderen Gesamtausschüssen der Landeskirchen fordert die agmav Westfalen-Lippe ordentlich verhandelte Tarifverträge.“ Stellungnahme vom 23. Juni 2016 von und bei agmav externer Link (Gesamtausschuss für den Bereich des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche von Westfalen und des Diakonischen Werkes der Lippischen Landeskirche)
  • Laumann nennt Diakonie Vorhaben ein Skandal
    In der jüngsten Pressemitteilung von Verdi über die Diakonie, haben diese einen Briefwechsel zwischen dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung Karl-Josef Laumann und der Diakonie veröffentlicht. Laumann fordert die Diakonie darin auf, ihre Lohnsenkungen zu überdenken und leistungsgerechte Bezahlung in der Altenpflege umzusetzen. Es ist sicherlich ein gutes Signal, dass die Regierung hier versucht zu intervenieren, auch wenn er sich lediglich an die MAV richtet…“ Beitrag von Sascha Burchardt vom 16. Juni 2016 auf BG-Pflege.de externer Link, dort die Dokumentation die Briefe der Bundeskonferenz und die Antwort des „Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter der Pflege“.
  • Absenkungspläne für die Diakonie bleiben
    Plötzlich und unerwartet hat die Diakonie eine vorgebliche Lohnerhöhung beschlossen – um gnädige 2,6 Prozent (gefordert sind 5,9%) und nur für etwa 100 000 Diakonie Arbeitnehmer/innen. Was ist eigentlich mit den restlichen 350 000 Diakoniebeschäftigten? Und wer profitiert denn wirklich von der durch die Arbeitgeber gewährte (!) Lohnerhöhung angesichts von diversen Notlagenregelungen, die vielfach gelten? Abgesehen davon teilte der Verband diakonischer Dienstgeber mit, dass die Absenkungspläne – der Verband bezeichnet sie als strukturelle Veränderungen – weiterhin verfolgt werden. Geplant sei ein Schlichtungsverfahren Mitte Juli. (-> zur Pressemitteilung des Verband diakonischer Dienstgeber.) Einmal mehr zeigt sich die vordemokratische Struktur der kirchlichen Arbeitsrechtlichen Kommissionen: Geheimverhandlungen und keine Beteiligung der betroffenen Arbeitnehmer. Keine Durchsetzungsfähigkeit und -möglichkeit der Arbeitnehmerseite. Das von den Kirchen gepriesene Verfahren des „dritten Weges“ taugt lediglich als Umverteilungsinstrument von unten nach oben. Arbeitnehmerverteter/innen und Gewerkschaften sollten deshalb den Weg stärken, der mehr Sicherheit garantiert: Tarifverträge.“ Meldung vom 08.06.2016 bei ver.di Gesundheit & Soziales externer Link. Siehe dazu:

    • das Protokoll der Sitzung der ARK-DD am 1. und 2. Juni 2016 im vkm-rwl Newsletter 23/2016 externer Link beim Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe: „Nach zähen Beratungen in mehreren Sitzungen der ARK, Anrufung des Schlichtungsausschusses und weiteren Sondierungsgesprächen im kleineren Kreis gab es heute überraschenderweise ein Angebot der Dienstgeberseite zu Entgelterhöhungen für das Jahr 2016. Der Antrag wurde in der ARK mit großer Mehrheit beschlossen.
      Er sieht eine Steigerung aller Entgelte – auch für Praktikanten – zum 01. August 2016 um 2,6 % vor, die Entgelte für Auszubildende und Pflegeschüler steigen zum gleichen Zeitpunkt um 4 %. Für die Ärzte wird erst ab August 2016 wieder verhandelt. Damit ist ein kleiner Teil der Forderungen der Dienstnehmer erfüllt und der Anschluss an die Entwicklung im öffentlichen Dienst noch nicht ganz verloren. Ob und wie eine Steigerung in 2017 stattfindet, steht aber in den Sternen.
      Diese wird nach Aussage der Dienstgeber nur zu erreichen sein, wenn sich die Dienstnehmerseite darauf einlässt, im Bereich der Altenhilfe massive Absenkungen für neue Mitarbeitende zuzulassen. Dieses scheint der Beitrag der Diakonie zum Pflegestärkungsgesetz zu sein, indem man mit geringeren Entgelten die dringend benötigten Pflegekräfte in die Alteneinrichtungen locken will.
      Zusätzlich wollen die diakonischen Dienstgeber die Mitarbeitenden massiv an den Kosten für die Altersversorgung beteiligen und als kirchlich-diakonische Dreingabe den Kinderzuschlag ersatzlos streichen.
      Es bleiben also trotz der für 2016 beschlossenen Entgelterhöhung alle von der Dienstnehmerseite gestellten Anträge in der Schlichtung, auch der Antrag auf eine Erhöhung der Entgelte zum 1.4.2016 um 5,9 %. Sie bewerten die jetzt beschlossene Entgelterhöhung lediglich als eine kleine Anzahlung auf die gestellten Forderungen.
      Die Dienstgeber werden aber ebenfalls ihre Ziele in der Schlichtung weiter verfolgen, in der Altenhilfe massive Absenkungen vorzunehmen sowie zusätzlich für viele Regionen weitere Kürzungsmöglichkeiten vorzusehen
      .“
  • Diakonie – Gehaltskürzungen verschönert
    Die Diakonie hat sich zumindest in einem Bereich Deutschlands zu den geplanten Gehaltskürzungen geäußert. In dem Statement verdeutlichen sie, dass die Diakonien scheinbar in einer Schieflage sind und dieses durch ein langsameres Gehaltswachstum in den Griff bekommen wollen. Die Diakonie hat einen insgesamt sehr aufgeblähten Verwaltungsapparat, der Unmengen an Kosten verursacht, da erscheint die Idee, das Gehalt nicht stetig anzupassen bei den Pflegekräften vielmehr eine Ausrede, hier wäre eine Strukturänderung eher angebracht. Ebenso spricht die Aussage der MAV der Diakonie eindeutig gegen diese Veröffentlichung. Man gewinnt den Eindruck, dass diese Pressemitteilung eher der Versuch ist, die Öffentlichkeit zu beruhigen. Beruhigung aber wird es erst geben, wenn der Pflege das gegeben wird, was ihr zusteht…“ Beitrag von Sascha Burchardt vom 8. Mai 2016 auf BG-Pflege.de externer Link
  • Siehe auch die Website der ver.di-Kampagne zur Durchsetzung von weltlichen Arbeitnehmer_innenrechten auch in kirchlichen Betrieben: Streikrecht-ist-Grundrecht.de externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=98909
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