Durchbruch – Tarifvertrag zwischen ver.di und Diakonie in Niedersachsen

Streikrecht in Kirchen vor dem Bundesarbeitsgericht„Der Durchbruch für einen ersten Flächen-Tarifvertrag zwischen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Diakonischen Dienstgeberverband (DDN) ist in Niedersachsen nach langen, zum Teil schwierigen, aber konsensorientierten Verhandlungen gelungen. Beide Seiten haben diesen bundesweit einmaligen Tarifvertrag am heutigen Freitag (19. September) in Hannover unterzeichnet. Er gilt zukünftig einheitlich für rund 37.000 Beschäftigte der diakonischen Einrichtungen in Niedersachsen. Ziel der Tarifpartner ist es nun, auch in anderen Wohlfahrtsverbänden einen Tarifvertrag für die 120.000 Mitarbeiter in der Altenpflege in Niedersachsen zuverhandeln.
Der Tarifvertrag bedeutet eine Wende vom bisherigen kirchlichen Arbeitsvertragssystem hin zu einer tarifvertraglichen Basis zweier gleichberechtigter Sozialpartner. Für den Konfliktfall haben sich die Tarifpartner auf eine Schlichtungsvereinbarung verständigt.
Der umfangreiche Tarifvertrag selbst regelt wie andere Tarifverträge auch alle wesentlichen Bestandteile heutiger Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Arbeitszeit, Urlaub, Entgelt, Schichtzulagen oder Sozialleistungen. Über die Frage der Lohnerhöhung auf Basis der Entgelttabelle verhandeln die Tarifpartner ab Oktober
.“ Pressemitteilung von ver.di Niedersachsen/Bremen vom 19.09.2014 externer Link

Siehe dazu auch:

  • Erster Tarifvertrag zwischen ver.di und Diakonie : Kommentar-Streik ist Silber, Schweigen ist Gold.
    Na bitte, es geht doch! In Niedersachsen haben sich Diakonische Arbeitgeber und die Gewerkschaft ver.di auf einen Manteltarifvertrag geeinigt. Kommentar von Christoph Fleischmann auf WDR5 vom 21.09.2014 externer Link
  • Kirche wird normaler Arbeitgeber
    „(…) Ver.di-Sprecher Ulf Birch sagt, dass es sich um einen ganz normalen Tarifvertrag handele. Wie in anderen Branchen auch regele er Fragen der Arbeitszeit, des Urlaubs, des Entgelts, der Zulagen. Er räumt aber ein: „Das Ganze ist eher auf Konsens hin orientiert und auf die größtmögliche tarifpartnerschaftliche Einigung.“ Sonst wäre eine Übereinkunft nicht möglich gewesen.
    Mit der Frage des Streikrechts habe der Tarifvertrag nichts zu tun. Das Bundesarbeitsgericht hatte im Jahr 2012 geurteilt, dass kirchlichen ArbeitnehmerInnen das Streikrecht nicht grundsätzlich verwehrt werden kann, die Kirche aber ein Recht auf Selbstbestimmung habe. In Streitfällen soll jetzt eine Schlichtung helfen. Für Ver.di und den DDN ist ihr Tarifvertrag nur ein Anfang. „Der nächste Schritt wäre, die gesamte Altenpflegebranche einzubeziehen“, sagt Birch. Ziehen Verbände wie Caritas, Awo oder Paritäter mit, könnte die Landesregierung einen entsprechenden Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären und damit gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle schaffen.Artikel von Gernot Knödler in der TAZ vom 19.09.2014 externer Link
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