Onlinehandel: Gnadenlos flexibel

Quelle:  Artikel von Gunhild Lütge auf Zeit-Online vom 23.11.2012 externer Link

Tägliche Kündigungsfristen und Leiharbeit: Der amerikanische Konzern Amazon weiß das deutsche Recht weidlich zu nutzen – und stößt neuerdings auf ungewohnten Widerstand. Aus dem Text:

„(…) Hire and fire in Deutschland? In der Tat: Wenn ein Arbeitnehmer als vorübergehende Aushilfe für maximal drei Monate eingestellt wird, kann er auch hierzulande von heute auf morgen entlassen werden. Darf der Arbeitnehmer länger bleiben und schließt sich dann noch eine sechsmonatige Probezeit an, verlängert sich die Kündigungsfrist zwar auf 14 Tage. Für den Konzern aber bedeutet diese Konstruktion, dass er neun Monate lang seine Mitarbeiter ohne Angabe von Gründen ganz leicht wieder loswerden kann. Die Arbeitsagenturen muss ein solches Gebaren nicht interessieren. Sie sind froh um jeden, der aus ihrer Statistik verschwindet. So auch in Nordrhein-Westfalen, wo Amazon zwei Warenlager betreibt. Die Vermittler kamen dem Unternehmen sogar mit einer speziellen Förderung entgegen: den sogenannten Maßnahmen beim Arbeitgeber, im Amtsdeutsch kurz MAGs genannt. Eine solche MAG dauert in der Regel zwei Wochen und hat für den Arbeitgeber den Vorteil, dass er in dieser Zeit die Personalkosten spart…

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