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Pflegemindestlohn: ver.di forderte bereits 2014 12,50 Euro pro Stunde

Dossier

Achtung Niedriglohn! Löhne unter 10 €/Std....„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) geht mit der Forderung nach einer Anhebung auf 12,50 Euro pro Stunde in die erste Verhandlung der Pflegemindestlohnkommission am morgigen Freitag in Berlin. „Alle reden von einer Aufwertung der Pflege: Wir machen ernst damit“, betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Es gehe nicht an, dass eine so anstrengende wie verantwortungsvolle Tätigkeit derartig schlecht bezahlt werde. Auch helfe ein höherer Mindestlohn, die Altenpflege als Berufsfeld insgesamt wieder attraktiver zu machen. „Wir fordern einen Mindestlohn für Pflegehilfskräfte von 12,50 Euro pro Stunde. Pflegehilfskräfte ohne Tarifbindung dürfen nicht schlechter gestellt werden als Tarifbeschäftigte“, bekräftigte Bühler…“ Pressemitteilung von ver.di vom 27.02.2014 externer Link. Siehe dazu seitdem:

  • Pflegekommission empfiehlt 2stufige Anhebung der Mindestlöhne in der Altenpflege ab Mai 2024 – weder Aufwertung, noch Inflationsausgeleich oder Ersatz für Tarifverträge New
    • Pflegekommission empfiehlt erneute Anhebung der Mindestlöhne in der Altenpflege: Starkes Signal für den Pflegeberuf in wirtschaftlich schwierigem Umfeld
      Die Pflegekommission hat sich einstimmig für höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege ausgesprochen: Bis zum 1. Juli 2025 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten steigen. Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 16,10 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 17,35 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro pro Stunde. Wie schon bei den letzten Beschlüssen dieser und früherer Pflegekommissionen sind die Mindestlöhne nach Qualifikationsstufe gestaffelt. Sie gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus in Höhe von jeweils neun Tagen pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Die Pflegekommission hat sich bei ihrer Empfehlung für eine Laufzeit bis 30. Juni 2026 ausgesprochen. (…) Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Die aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 31. Januar 2024 gültig und sieht vor, dass die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte derzeit 13,90 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro und für Pflegefachkräfte 17,65 Euro betragen. Sie steigen zum 1. Dezember 2023 noch einmal auf 14,15 Euro, 15,25 Euro und 18,25 Euro. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12 Euro pro Stunde.
      Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebt an, auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission die neuen Pflegemindestlöhne auf dem Weg einer Verordnung festzusetzen. Damit werden die empfohlenen Pflegemindestlöhne wie auch der Anspruch auf Mehrurlaub allgemein verbindlich – ungeachtet eventuell höherer Ansprüche aus Arbeits- oder Tarifvertrag…“ Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 29. August 2023 externer Link mit Details – siehe erste Kommentare:
    • ver.di begrüßt deutliche Anhebung des Pflegemindestlohns – gute Arbeitsbedingungen in der Altenpflege jedoch nur mit Tarifverträgen zu erreichen
      Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die heute veröffentlichte Empfehlung zur Steigerung des Pflegemindestlohns. Die jeweiligen Mindestlöhne für Fachkräfte, einjährig ausgebildete Pflegekräfte sowie für un- und angelernte Pflegehilfskräfte sollen bis 2025 um 12,3 bis 13,8 Prozent steigen. „Angesichts der anhaltend hohen Preissteigerung vor allem für Lebensmittel und Energie ist es gut, dass der Pflegemindestlohn deutlich angehoben wird. Für einen echten Inflationsausgleich gab es in der Pflegekommission aber leider keine Mehrheit“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Der Mindestlohn sichere eine Untergrenze, die die jahrelang praktizierte Ausbeutung in kommerziellen Pflegeunternehmen verhindere. Deshalb arbeite ver.di in der Pflegekommission mit. „Angesichts des enormen Bedarfs an Arbeitskräften in der ambulanten und stationären Pflege braucht es aber weit mehr als einen Mindestlohn, um die Arbeit attraktiver zu machen. Das geht nur mit guten umfassenden Tarifverträgen, für die sich die Beschäftigten gemeinsam mit ihrer Gewerkschaft ver.di stark machen.“…“ Pressemitteilung vom 29.08.2023 externer Link
    • Altenpflege aufgehübscht. Kommission: Höherer Mindestlohn für Branche – Linke sieht weiter Notstand
      „… Der Beschluss für höhere Mindestlöhne sei einstimmig gewesen, so ein Heil-Sprecher. Nicht ganz. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) lehnt die Kommissionsergebnisse ab, sagte deren Pressesprecherin Andrea Renatus am Dienstag auf jW-Nachfrage. Nur, der AGVP teilt sich das Mandat mit dem Roten Kreuz und kommunalen »Arbeitgebern«, die in der Dreierkonstellation mehrheitlich für die Anhebung votierten. Der Verbandsärger scheint groß. »Es gibt keine gute Altenpflege, wenn sie für die Pflegebedürftigen unbezahlbar ist, oder Pflegeeinrichtungen unter einer Insolvenz- und Schließungswelle begraben werden«, meinte AGVP-Präsident Thomas Greiner. Geraune, kaum mehr, befand Verdi-Bundesvorständin Sylvia Bühler in einer ersten Reaktion. Zumal es »für einen echten Inflationsausgleich in der Kommission leider keine Mehrheit gab«. Deutlicher wurde Ates Gürpinar (Die Linke). Pflegemindestlöhne auf derart niedrigem Niveau würden dem Beruf keinesfalls gerecht, sagte der Sprecher für Krankenhaus- und Pflegepolitik seiner Bundestagsfraktion am Dienstag gegenüber jW. »Die versprochene Aufwertung der Langzeitpflege kann so nicht gelingen, der Pflegenotstand wird zementiert.« Gürpinar weiter: Alle, die keinen Pflegedienst wegen Personalmangels finden, »können sich persönlich bei der Bundesregierung bedanken«.Artikel von Oliver Rast in der jungen Welt vom 30.08.2023 externer Link
  • BochumerBund: Erhöhung des Mindestlohns in der Pflege – Zu wenig, zu langsam 
    Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland vergangene Woche berichtete, sollen ab September diesen Jahres die Mindestlöhne in der Pflegebranche angehoben werden. Dies bedeutet nach langer Zeit mal wieder eine gute Nachricht für die stark belasteten Pflegekräfte in Deutschland.
    Was sich zunächst nach einer Sensationsmeldung, die Hoffnung verbreitet anhört, entpuppt sich jedoch schnell als erneute zahnlose Reform. Im Detail sieht die geplante Erhöhung einen gestaffelten Anstieg der Gehälter vor, die dann bis Ende 2023 ihr Ziel-Level erreichen sollen. Die dann erreichten Mindestlöhne sollen zu diesem Zeitpunkt bei 14,15 € für ungelernte Kräfte (aktuell 12 €), bei 15,25 € für qualifizierte Hilfskräfte (aktuell 12,25 €) und bei 18,25 € für ausgebildete Kräfte (aktuell 15 €) liegen. Dies entspricht einem Brutto-Monatsgehalt von 2925 € für dreijährig ausgebildete Pflegekräfte, die momentan die Krone der Systemrelevanz darstellen und seit über zwei Jahren an vorderster Corona-Front kämpfen.
    Das bedeutet laut Steuerrechner für eine 1982 geborene Vollzeitkraft mit zwei Kindern einen Nettoverdienst von 1953,92 € im Monat. (Falls diejenige in Vollzeit arbeiten sollte.) Es benötigt keine weiteren Rechenbeispiele, um zu erkennen, dass dieser Lohn erstens nicht ausreicht um eine Familie zu ernähren und zweitens nicht die Leistung wertschätzt, welche die Pflegenden immer, und besonders in den letzten zwei Jahren für die Gesellschaft erbringen.
    Dass unausgebildete Kräfte, auf deren Arbeit unser Gesundheitssystem besonders in Wohnheimen und in der Hauskrankenpflege fußt, weiterhin in Armut leben sollen, ist schlicht ein Skandal. Diese Reformen, deren Umsetzung obendrein noch über 1,5 Jahre hinausgezögert wird, als Erfolg zu präsentieren, ist schwer zu ertragen. Eine echte Verbesserung ist nur durch eine deutliche, sofortige Erhöhung aller Gehälter zu erreichen, wie sie beispielsweise vom Deutschen Pflegerat gefordert wurde (4000 € Brutto)…“ Pressemitteilung vom 17. Februar 2022 von und beim BochumerBund externer Link
  • ver.di: Steigender Pflegemindestlohn löst Grundproblem in der Altenpflege nicht
    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht das Grundproblem in der Altenpflege auch durch die jetzt von der Pflegekommission empfohlenen beachtlichen Steigerungen des Pflegemindestlohnes nicht gelöst. “ver.di arbeitet in der Pflegemindestlohnkommission mit, um für die Beschäftigten so viel wie möglich raus zu holen. Die jetzt empfohlenen Steigerungen sind auch nicht gering, aber über einen Mindestlohn sind die Personalprobleme in der Altenpflege nicht zu lösen“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Weder mache dieses Lohnniveau den Pflegeberuf attraktiv, noch werde dadurch das Abwandern von Pflegefachpersonen ins Krankenhaus gestoppt. „Der Mindestlohn sorgt ausschließlich dafür, eine jahrelang praktizierte Ausbeutung vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor allem bei kommerziellen Pflegekonzernen zu verhindern.“
    Im Einzelnen sieht die Empfehlung der Pflegekommission folgende Regelungen vor: Für Pflegefachkräfte erhöht sich der Pflegemindestlohn von derzeit 15,00 Euro auf 17,10 Euro ab 1. September dieses Jahres, ab 1. Mai 2023 steigt er auf 17,65 Euro und ab 1. Dezember 2023 auf 18,25 Euro; das bedeutet bei einer 40-Stunden-Woche ein Grundentgelt von 3.174 Euro monatlich. Für Pflegekräfte mit ein- bzw. zweijähriger Ausbildung steigt der Mindestlohn von derzeit 12,50 Euro auf 14,60 Euro ab 1. September 2022 sowie auf 14,90 Euro ab 1. Mai 2023 und auf 15,25 Euro ab 1. Dezember 2023; damit kommen dann Beschäftigte bei einer 40-Stunden-Woche auf ein Monatsgrundentgelt von 2.652 Euro. Für Pflegekräfte ohne Ausbildung wird der Mindestlohn von derzeit 12,00 Euro auf 13,70 Euro ab 1. September 2022 angehoben, ab 1. Mai 2023 auf 13,90 Euro und ab 1. Dezember 2023 auf 14,15 Euro; das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche einem Monatsgrundentgelt von rund 2.461 Euro. Zudem erhöht sich der Urlaubsanspruch für Pflegekräfte von derzeit 26 Tagen pro Jahr auf 27 Tage im Jahr 2022 und 29 Tage ab 2023 bei einer Fünftagewoche.
    Trotz der Verbesserungen bleibt die Pflegekommission hinter den Regelungen des zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband BVAP ausgehandelten Tarifvertrags Altenpflege zurück, dessen Erstreckung auf die gesamte Pflegebranche vor fast genau vor einem Jahr von den Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Caritas und Diakonie abgelehnt wurde. Bühler: „Damals wurde auch behauptet, der Tarifvertrag sei zu schlecht. Aber was jetzt auf dem Tisch liegt, zeigt, dass der Weg über den Tarifvertrag der bessere ist.“…“ Pressemitteilung vom 08.02.2022 von ver.di Gesundheit & Soziales externer Link
  • Der Bundesgesundheitsminister bietet 14 Euro Mindestlohn in „der“ Pflege. Ist das jetzt viel oder wenig? Es wäre eine Frechheit, wenn man sich das genau anschaut
    Das Bundeskabinett hat im Juni einen Gesetzentwurf für höhere Löhne in der Alten- und Krankenpflege auf den Weg gebracht. Ziel ist es, dass möglichst in der gesamten Pflegebranche künftig Tariflöhne gezahlt werden. Gelingt dies nicht, sollen die geltenden Mindestlöhne in der Pflege angehoben und in Ost und West vereinheitlicht werden. Das Gesetz soll im Herbst vom Bundestag verabschiedet werden. Der Entwurf eines Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz) vom 17. Juni 2019 verdient eine genauere Analyse und Einordnung, für die es einen eigenen Beitrag geben wird. Aber beim Thema Mindestlohn in der Pflegebranche gibt es nun einen ersten Aufschlag, der hier unter die Lupe genommen werden soll. Nun muss man wissen, dass wir hier nicht über den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn sprechen, der derzeit bei 9,19 Euro brutto pro Stunde liegt, sondern über einen Branchen-Mindestlohn. (…) »Gesundheitsminister Spahn will, dass Pflegefachkräfte mindestens 2500 Euro im Monat verdienen. Aber wen genau meint der Herr Minister hier? Offensichtlich nicht die Pflegehilfskräfte, für die der derzeitige Branchen-Mindestlohn die Lohnuntergrenze darstellt, folgt man der aktuellen Berichterstattung. Offensichtlich geht es hier um einen „Branchen-Mindestlohn Pflege II“. (…) Spahn spricht sich dafür aus, beim Mindestlohn künftig zwischen Pflegefachkräften und Hilfskräften zu differenzieren. Denkbar wäre aus seiner Sicht auch, den Mindestlohn regional zu unterscheiden. Von der Erhöhung profitieren würden vor allem Altenpfleger in Ostdeutschland.« Genauer: Altenpflegefachkräfte in Ostdeutschland (…) Bei einer 40 Stunden-Woche wären das 2.427 Euro brutto pro Monat. Unter der Annahme einer Pflegekraft in der Steuerklasse 1 würde sich daraus derzeit ein Nettomonatseinkommen in Höhe von 1.622 Euro ergeben. Von dem Bruttomonatsentgelt werden 487 Euro an Sozialabgaben sowie 317 Euro Steuern abgezogen. Summa summarum reduziert sich bei einer Abgabenlast von 33,13 Prozent der Brutto-Mindeststundenlohn von 14 Euro auf einen Netto-Mindeststundenlohn von 9,36 Euro. Fazit: Wenn man den Vorschlag von Spahn mit den 14 Euro auf die Pflegefachkräfte bezieht, dann ist das nicht viel, sondern ein Witz – bzw. eine bodenlose Frechheit…“ Kommentar vom  6. Juli 2019 von und bei Stefan Sell externer Link
  • Neuer Pflegemindestlohn: ver.di hält Einigung für „vertretbar“ – jedoch keine Lösung für Fachkräftemangel
    ver.di hält die Einigung über die künftig geltenden Pflegemindestlöhne für akzeptabel, bedauert aber, dass es nicht gelungen sei, die Arbeitgeberseite von Mindestlöhnen für Pflegefachkräfte, von der Einführung von 30 Tagen Urlaub und einer Gleichstellung der Pflegebeschäftigten in den ostdeutschen Bundesländern zu überzeugen. (…) Arbeitgeber und Gewerkschaftsvertreter hatten sich in der Pflegemindestlohn-Kommission auf neue Lohnuntergrenzen für Pflegehilfstätigkeiten verständigt: Die Einigung sieht vor, dass der Pflegemindestlohn in den elf westlichen Bundesländern einschließlich Berlin zum 1. Januar 2018 auf 10,55 Euro, zum 1. Januar 2019 auf 11,05 Euro sowie zum 1. Januar 2020 auf 11,35 Euro steigt. In den östlichen Bundesländern wird der Pflegemindestlohn zu den gleichen Zeitpunkten auf 9,50 Euro, 10,05 Euro, 10,55 Euro und 10,85 Euro pro Stunde angehoben. Die Vereinbarung gilt bis zum 30. April 2020…“ ver.di-Meldung vom 25. April 2017 externer Link – das ist aus der „umfassenden“ Forderung vom Oktober 2016 (s.u.) geworden – ob die Betroffenen das ebenfalls „vertretbar“ finden?
  • ver.di fordert umfassende Mindestlohnregelungen für Pflegebeschäftigte
    Harter Job, wichtige soziale Arbeit, schlecht bezahlt. So sieht es für viele Beschäftigte in der Pflege aus. Was sie mindestens bekommen, sollte am besten in einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Branche geregelt werden. Mindestens aber sollten die Mindeststundenlöhne steigen. Anlässlich der konstituierenden Sitzung der Dritten Pflegemindestlohn-Kommission am (…) Mittwoch, 19. Oktober 2016, fordert ver.di eine deutliche Anhebung der Mindestlöhne. (…) ver.di fordert unter anderem die Festlegung von Mindeststundenlöhnen nicht nur für Pflegehilfskräfte mit mindestens 12,50 Euro pro Stunde, sondern auch für examinierte Altenpflegerinnen, die mindestens 15,50 Euro erhalten sollen. Bei einer Zusatzqualifikation, zum Beispiel für Palliativpflege, sollen mindestens 16,50 Euro bezahlt werden. Darüber hinaus fordert ver.di unter anderem einen Überstundenzuschlag von 30 Prozent, Erholungsurlaub von mindestens 30 Tagen und bei regelmäßiger Schichtarbeit 33 beziehungsweise bei regelmäßiger Nachtarbeit 36 Urlaubstage. Zudem soll es ein Urlaubsgeld von 2.500 Euro geben und die überfällige Ost-/Westangleichung realisiert werden…“ ver.di-Stellungnahme vom 19. Oktober 2016 externer Link
  • Mindestlohn in der Pflege auf weitere Beschäftigte ausgeweitet
    ver.di begrüßt, dass ab dem 1. Oktober 2015 der Pflegemindestlohn auf weitere Beschäftigtengruppen ausgedehnt wird. Die Höhe des Pflegemindestlohns ist aber für diese verantwortungsvolle Arbeit noch immer viel zu niedrig. Deshalb strebt die Dienstleistungsgewerkschaft einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag an. Künftig haben nach der Verordnung des Bundesarbeitsministeriums Beschäftigte, die in nicht unerheblichem Umfang gemeinsam mit Bewohnerinnen und Bewohnern tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig werden, ebenfalls Anspruch auf den Pflegemindestlohn. Dies sind insbesondere Alltagsbegleiterinnen, Betreuungskräfte von Menschen mit dementiellen Erkrankungen und Assistenzkräfte. Die Beschäftigten in den alten Bundesländern und Berlin erhalten ab dem 1. Oktober 9,40 Euro pro Stunde, ab 1. Januar 2016 steigt der Lohn auf 9,75 Euro und ab 1. Januar 2017 auf 10,20 Euro pro Stunde, in den neuen Bundesländern ab 1. Oktober auf 8,65 Euro pro Stunde, ab 2016 auf 9 Euro und 2017 dann auf 9,50 Euro. Fallen die Beschäftigten unter einen Tarifvertrag mit für sie günstigeren Regelungen, gilt weiterhin die tarifvertraglich festgeschriebene Lohnhöhe…“ ver.di-Meldung vom 29.9.2015 externer Link
  • Urteil des Bundesarbeitsgerichtes: Mindestlohn in der Pflege gilt auch für Bereitschaftszeiten
    Eine Pflegerin klagte gegen ihren Arbeitgeber, weil dieser ihr Bereitschaftszeiten nicht mit dem geltenden Branchenmindestlohn bezahlte. Dies sei unzulässig, urteilte nun das Bundesarbeitsgericht. Pflegekräfte können auch für Bereitschaftszeiten den vollen gesetzlichen Mindestlohn beanspruchen. Denn in der der maßgeblichen Verordnung werde das Mindestentgelt »je Stunde« festgelegt, ohne dass dabei zwischen Vollarbeit und Bereitschaftszeiten unterschieden werde, urteilte am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt…Artikel des Neuen Deutschland am 19.11.2014 externer Link. Siehe dazu:

  • Geringfügig mehr Geld – Mindestlohn für Pflegehilfskräfte bleibt hinter Gewerkschaftsforderung zurück
    „Der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte wird in den kommenden Jahren nur minimal erhöht. Wie die zuständige, vom Bundesarbeitsministerium eingerichtete Kommission am Freitag bekanntgab, soll die Lohnuntergrenze bis 2017 schrittweise auf 9,50 Euro im Osten und 10,20 Euro im Westen angehoben werden. Derzeit müssen Hilfskräfte in der Altenpflege in Ostdeutschland mindestens acht, in Westdeutschland wenigstens neun Euro pro Stunde verdienen. Künftig sollen auch Betreuungskräfte von dementen Personen, Alltagsbegleiterinnen und -begleiter sowie Assistenzkräfte unter die Regelung fallen
    …“ Artikel von Daniel Behruzi in der jungen Welt vom 06.09.2014 externer Link Aus dem Text: „(…) Sylvia Bühler vom ver.di-Bundesvorstand zeigte sich hingegen enttäuscht. »Die Arbeit der Beschäftigten in der Pflege ist deutlich mehr wert«, sagte die Gewerkschafterin am Freitag in Berlin. Einer angemessenen Anhebung des Mindestlohns hätten offensichtlich die Renditeerwartungen einiger privater Arbeitgeber entgegengestanden. Es habe sich gezeigt, daß ohne den Druck der Beschäftigten kein vernünftiges Ergebnis erzielt werden könne, stellte Bühler fest…
  • Pflege braucht Geld
    „Mehr Geld für Pflegekräfte: Mit dieser Zielstellung geht die Gewerkschaft ver.di in die Verhandlungen über einen neuen Mindestlohn für die Branche, die am Freitag in Berlin begonnen haben. Zum Auftakt der Gespräche, die bis zum Spätsommer abgeschlossen sein sollen, plädierte Sylvia Bühler vom ver.di-Bundesvorstand für eine kräftige Anhebung des Mindestniveaus. Zuvor hatte die Gewerkschafterin bereits mit der Forderung Aufsehen erregt, qualifizierte Pflegekräfte in Vollzeit müßten wenigstens 3000 Euro brutto im Monat verdienen…“ Artikel von Daniel Behruzi in der jungen Welt vom 03.03.2014 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=54456
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