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Charité Facility Management (CFM) behindert Betriebsratstätigkeit: ver.di Berlin erhebt schwere Vorwürfe gegen die Geschäftsführung der CFM

Der Charité-Aufsichtsrat hat entschieden, den Vertrag mit der CFM für die technischen und infrastrukturellen Dienstleistungen an Europas größtem Universitätsklinikum für sechs Jahre zu verlängern – mit der Option für eine weitere Verlängerung bis 2023. „Dies scheint der CFM-Geschäftsführung Rückenwind für weitere arbeitnehmerfeindliche Maßnahmen gegeben zu haben“, sagte der zuständige ver.di-Sekretär Maik Zigann. Die CFM-Geschäftsführung habe jüngst Betriebsratsmitgliedern mit dem Argument den Lohn gekürzt, der Umfang ihrer Betriebsratstätigkeit sei nicht gerechtfertigt. „Eine solche Maßnahme sieht das Betriebsverfassungsgesetz nicht vor, sie ist unserer Auffassung nach eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit, die gegen das Gesetz verstößt“, so Maik Zigann. Die zahlreichen befristeten Arbeitsverhältnisse und der hohe Anteil an Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern ist ein Grund für den großen Arbeitsaufwand, den der CFM-Betriebsrat betreiben muss. Die betroffenen Betriebsräte werden nun mit Unterstützung der Gewerkschaft ver.di gegen diese Maßnahme vorgehen.“ Pressemitteilung von ver.di vom 19.12.2012 externer Link

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